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Oberstaatsanwalt Roman Reusch aus Berlin wurde 2008 von der politischen Klasse abgesetzt, weil er in einem Vortrag zum Thema „Migration und Kriminalität“ das kriminelle Treiben der Ausländer auf Berlins Straßen deutlich benannte

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Was sehen wir also? – Jungsein in Bayern ist keine einheitliche Lebenslage. Es gibt nicht die Jugend in Bayern. Das ist einer der zentralen Punkte. Kindheit und Jugend sind zunehmend zu eigenständigen Lebensphasen geworden, die vielen Prozessen unterworfen sind, ob es sich nun um Globalisierung, weltweite Kommunikation, Mobilität, Migration oder die Vielfalt der Lebensumstände, Weltbilder und Lebensstile handelt. Die Jugendenquete hat nun das Anliegen, die Lebenssituation, die Wünsche und die Realitäten des Aufwachsens der Kinder und der Jugendlichen in Bayern zu beleuchten, um dann gezielt politisch handeln zu können.

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So fehlen beispielsweise im Hamburger Verlagswesen langsam die Verlagskaufleute und erst recht jene aus dem Bereich der Migration. Schon an diesem Beispiel

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49 Stadt Stade Stade Eine Veranstaltung in der Jugendliche sich mit den Themen Integration, Migration, soziale Kompetenz, Sprachmächtigkeit und Kommunikation beschäftigen sollen. Es soll die Abschottung der Jugendlichen vor Problemen und Verantwortung angegangen werden.

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Sieben Jahre lang hat Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit für die im Jahr 2004 der EU beigetretenen Mitgliedsstaaten eingeschränkt - und, Herr Dr. Bernig, auch mit Unterstützung des Landes Brandenburg in den letzten Jahren. Andere europäische Mitgliedsstaaten forcierten die europäische Integration und profitierten von Zuwanderinnen und Zuwanderern aus Mittelosteuropa. Denn die Erfahrung dieser Länder zeigt: Die Integration aus Mittelosteuropa ist zumeist eine Migration von Qualifizierten. Bisher erfolgte die Zuwanderung aus Osteuropa in den Arbeitsmarkt und nicht in die Sozialsysteme.

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Nur so kann der Weg von der Illegalität in die Legalität gelingen, mit klaren Maßgaben und mit vernünftiger Transparenz. Gleichzeitig, das ist die zweite Seite, muss es darum gehen, dass wir heute auch ein bundesweites Signal aussenden nicht im Sinne von Wegschieben dieses Themas, was die bundespolitische Seite angeht, sondern dass es darum geht, dass wir hier auch einen konkreten Akzent setzen können, wie wir uns das Thema "Illegale Migration" und den Umgang damit vorstellen. Hier läuft eine bundesweite Prüfung der Großen Koalition in Berlin. Das Prüfergebnis liegt noch nicht vor. Aber da, glaube ich, steht es diesem Landesparlament gut an, wenn wir uns an dieser Diskussion beteiligen, wenn sich der Hamburger Senat daran beteiligt.

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Die SPD-Fraktion hat in der letzten Bürgerschaftssitzung einen Antrag mit der Überschrift eingebracht: Kinder und Familien ohne Aufenthaltstitel, humanitäre und rechtlich tragfähige Lösungen finden. Wir haben diesen Antrag, wenn Sie sich erinnern, gemeinsam an den Ausschuss überwiesen, was wir im Übrigen auch sehr begrüßen. Es spricht aus unserer Sicht überhaupt nichts dagegen, den jetzigen Antrag der GAL-Fraktion ebenso zu überweisen, damit wir uns diesem Thema mit einer größtmöglichen Bandbreite und gleichzeitiger Genauigkeit nähern können. Sie erinnern sich vielleicht noch, dass unser Ausgangspunkt diejenigen Schülerinnen und Schüler waren – Frau Möller hat es gerade erwähnt –, die sich ohne irgendeine Aufenthaltsgenehmigung hier aufhalten und von denen wir doch gerade alle nicht wollen, dass sie dann jeglicher Bildungseinrichtung fern bleiben. Aus diesen Gründen besteht unser Antrag aus zwei größeren Punkten. Es war zum einen, wenn Sie sich erinnern, genau diese spezifische Situation der Schülerinnen und Schüler, womit wir im Übrigen auch die Schulleiter und Schulleiterinnen nicht mehr nur ihrem Gewissen überlassen wollen, sondern ihnen auch helfen wollen. Auf der anderen Seite spricht unseres Erachtens einiges dafür, nicht jedes Detail neu und allein erfinden zu wollen, sondern diesen ressortübergreifenden Prüfauftrag der Bundesregierung in Sachen illegaler Migration in unsere Betrachtungen einzubeziehen. Dieser Prüfauftrag scheint noch nicht abgeschlossen zu sein, aber wir müssen noch weiter an die Ursachen herangehen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Grundlagen der polizeilichen Arbeit werden in den Ländern gelegt. Niemand bestreitet, dass wir im Zeitalter der Globalisierung, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, die illegale Migration und den internationalen Terrorismus die enge Zusammenarbeit der Länder und in Europa benötigen. Das gemeinsame Terrorabwehrzentrum und die in diesem Jahr installierte Antiterrordatei seien als Beispiele für die Kooperation genannt.

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In der Wirtschaftspolitik passiert es nicht, bei Laumann in der Arbeitsmarktpolitik passiert es nicht, in der Gesundheitspolitik passiert es nicht. Ich kann nur sagen: Schade, dass wir kein Frauenministerium und keinen Frauenminister in diesem Land haben, sondern nur einen Minister, der für Kinder, Jugend, Familie und Migration zuständig ist. Aber die Frauenpolitik bleibt dabei natürlich immer auf der Strecke.

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Frau Asch, wir haben die entwicklungspolitischen Leitlinien von 1993 abgelöst. Das war noch eine Zeit, zu der die Grünen noch nicht in der Regierung waren. Sie haben es zehn Jahre nicht vermocht, ihre Entwicklungspolitik auf ein neues Fundament zu stellen. Wir haben das getan. Wir sind damit auch in diesem Feld in Deutschland Zielgeber, um mehr zur Internationalität, zum Klimaschutz und zu vielen anderen Fragen beizutragen. Wir setzen übrigens auch einen Akzent bei der Verbindung von Migration und Entwicklung. Potenziale von Menschen zu sehen, die hier leben, ist ein ganz wichtiger Akzent dieser Politik.

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Im Plenum möchte ich dies in die aktuellen innenpolitischen Debatten einordnen und die Grundsätze für eine unideologische und humane Integrationspolitik darlegen, auf denen auch die längst überfällige realitätsnahe allgemeine Bleiberechtsregelung aufbauen muss, eine Regelung, die dieser Landtag vor 19 Monaten gefordert hat, der wir aber trotz zahlreicher Versuche der Landesregierung und trotz der beeindruckenden Initiativen auch in schleswigholsteinischen Vereinen und Verbänden leider nur wenig näher gekommen sind. Vielmehr müssen wir aufpassen, dass nun auch im Zuge der anstehenden Landtagswahlen nicht wieder ein Klima entsteht, in dem mehr oder weniger offen rassistische Vorurteile bedient werden, und dadurch ein vernünftiger Umgang mit Migration und Integration, wie er

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Wir werden uns Ende November die Zahlen aus Mittelfranken vornehmen. Selbstverständlich wissen wir, dass durch den Rückgang der illegalen Migration ein wesentlicher Teil der Schleierfahndung nicht mehr die ursprüngliche Bedeutung hat. Die Schleierfahndung hat ihre Bedeutung in der Drogenfahndung, der Diebstahlsfahndung und darüber hinaus im Bereich des Pflichtversicherungsgesetzes. Wir werden uns das sorgfältig ansehen und dann entscheiden. Es wäre nicht fair und vernünftig, diesen Pilotversuch vorzeitig abzubrechen und nicht abzuwarten,

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Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich im Aufruf der Wortmeldungen fortfahre, möchte ich dem Hohen Haus bekannt geben, dass sich Frau Staatsministerin Stewens beim Präsidenten des Bayerischen Landtags für heute mit folgender Begründung entschuldigt hat: Sie ist heute auf Einladung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bei einer Besprechung der Länder.

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Klartext: Mecklenburg-Vorpommern soll gezielt zum Einwanderungsland für ausländische Fachkräfte ausgebaut werden, was denn auch so auf Seite 58 unter dem Punkt 5.8: „Migration und Zuwanderung als Chance begreifen“, hinsichtlich der ab dem 1. Mai 2011, also dieses Jahres, kommenden totalen Arbeitnehmerfreizügigkeit so kommen wird. Dies unterstützt die Landesregierung ausdrücklich. Sie möchte nicht die jungen Leute, die nach Hamburg, Schleswig-Holstein oder ins Ausland gar gegangen sind wieder zurückholen, sondern die Landesregierung möchte Ausländer in unsere Heimat holen.

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Aus einer im Jahr 2008 vorgelegten Studie zur Migration und Integration in Mecklenburg-Vorpommern geht hervor, dass im Jahr 2002 circa 70 Prozent der jüdischen Zuwanderer über in ihrer Heimat erworbene akademische Abschlüsse verfügen. Trotzdem waren circa 97 Prozent der jüdischen Immigrantinnen und Immigranten auf

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich einige Punkte zum Thema Migration als Armutsrisiko ansprechen. Migranten stellen ein riesiges Arbeitskräftepotenzial dar. Allein zwischen 1990 und 2002 sind insgesamt 4,6 Millionen Menschen in die Bundesrepublik eingewandert. Richtig ist, dass die Ausländer bundesweit wie bayernweit überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen sind. In Bayern ist die Arbeitslosenquote der Ausländer mit 18,9 % doppelt so hoch wie die Arbeitslosenquote insgesamt. Im Jahresdurchschnitt von 2004 waren rund 73 800 Ausländer arbeitslos gemeldet. Diese Fakten schlagen sich natürlich in der Armutsstatistik nieder. Die Sozialhilfequote bei den Ausländern lag 2004 in Bayern bei 5,2 %. Das ist aber doch weitaus weniger als im Bundesdurchschnitt. Dort waren es 8,7 %.

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Die Initiative der Wohlfahrtsverbände „Gemeinsam gegen Kinderarmut“ hat acht Forderungen aufgestellt: Rechte für alle Kinder durchsetzen, Grundsicherung für Kinder gegen materielle Armut, kommunale Netzwerke zur Armutsprävention, Kindertageseinrichtungen ausbauen, Bildungschancen für alle Kinder, sichere Gesundheitsversorgung für alle Kinder, Erziehungsfähigkeit der Eltern stärken, und eine achte in Bezug auf Kinderarmut und Migration. Meine Fraktion unterstützt genau diese Schwerpunktsetzung. Mit unserem heutigen Antrag wollen wir auch ein deutliches Signal geben, dass wir diese Schwerpunktsetzung und diese Initiative unterstützen. Von daher freut es mich, dass CDU und SPD dies mit in ihrem Antrag eingebaut haben. Das scheint mir ein wirklich wichtiges Signal zu sein.

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Und es ist ja auch nicht so, als wäre die Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen in Deutschland nicht geregelt. Über die Einzelheiten hierzu können Sie sich beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gerne noch mal selbst erkundigen –

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Diese freiwillige Ausreise wird auch unterstützt. Aus den von Bund und Land hälftig finanzierten Programmen der Internationalen Organisation für Migration werden zum Beispiel die Reisekosten bestritten. Gegebenenfalls können auch Reisebeihilfen oder Wiedereingliederungshilfen in Anspruch genommen werden. Die vom Land ebenfalls geförderte Rückkehrberatung ist darauf gerichtet, diese Rückkehrhilfen aufzuzeigen und den Betroffenen bei der Beantragung zu helfen.

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Landesgesetz über die Einrichtung von kommu- nalen Beiräten für Migration und Integration Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/2081 – Erste Beratung

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Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Landesgesetz über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration setzt die SPD konsequent ihren Weg der gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten fort, den sie sich zu einer ihrer großen Aufgaben im Land gemacht hat. Wir verfolgen weiterhin das Ziel – ich zitiere aus unserem Regierungsprogramm 2006 bis 2011 –, die Möglichkeiten Nichtdeutscher auf kommunaler Ebene zu verbessern.

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Um die bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten für die Menschen mit Migrationshintergrund außerhalb des bedauerlicherweise derzeit nicht durchsetzbaren kommunalen Wahlrechts auszubauen, hat sich die SPD zu einer Reform der kommunalen Ausländerbeiräte entschlossen. Die Einrichtung der, wie sie demnächst heißen werden, kommunalen Beiräte für Migration und Integration ist ein weiterer bedeutender Schritt auf dem Weg einer bisher sehr erfolgreichen Integrationspolitik des Landes. Diese kann sich wahrlich sehen lassen.

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Zu Recht hat unser Fraktionsvorsitzender Jochen Hartloff die Umsetzung unseres Gesetzentwurfs zur Reform der Ausländerbeiräte als eine der modernsten Regelungen Deutschlands bezeichnet. In der Tat bringt die Einrichtung der kommunalen Beiräte für Migration und Integration grundlegende Verbesserungen gegenüber der bisherigen Situation.

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Der vorliegende Gesetzentwurf basiert auf Vorschlägen, die auf Initiative der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen im vergangenen Jahr von einer Kommission bei der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration vorgelegt wurden. An dieser Stelle möchte ich der Ministerin und Frau Weber recht herzlich für diese Initiative danken.

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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion wurde angekündigt und vorgelegt. Er wurde im Landesbeirat für Migration vorbereitet, dem ich zusammen mit meiner Kollegin Hedi Thelen angehöre. Deswegen war er für mich inhaltlich nicht weiter überraschend.

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Wir werden in den kommunalen Beiräten für Migration und Integration, wie sie zukünftig heißen werden, im Ergebnis also ganz unterschiedliche Beiratsmitglieder vorfinden:

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Der Beirat wählt aus seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der Beirat kann über alle Angelegenheiten der Migration beraten und entsprechende Vorschläge an die Gremien der Gemeinde unterbreiten. Er kann sich gegenüber der Gemeinde äußern, und vor allen Dingen hat der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter Rederecht in allen Gremien der Gemeinde. Dies bietet vielschichtige Mitwirkungsmöglichkeiten, die den Integrationsgedanken mit Sicherheit weiter voranbringen.

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Vor diesem Hintergrund – ich sagte es bereits – ist es richtig, dass die Ausländerbeiräte zu Migrations- und Integrationsbeiräten werden. Dazu gehört zunächst, dass die Aufgaben der Beiräte über einzelne Belange ausländischer Einwohner hinaus auf sämtliche Angelegenheiten der Migration und Integration und damit auch auf alle Migrantinnen und Migranten erweitert werden.

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Zum Abschluss möchte ich noch sagen, ich freue mich auf die Debatte. Ich glaube, wir haben diesen Gesetzentwurf gemeinsam wirklich sehr gut vorbereitet, indem er schon in vielen Gremien mit den Migrantinnen und Migranten und auch mit vielen kommunalen Vertretern besprochen worden ist. Trotzdem denke ich, es wird noch einmal interessant, miteinander zu diskutieren. Dann hoffen wir, dass wir gemeinsam zur neuen Wahl – wir sind rechtzeitig in der Zeit –, wenn die Ausländerbeiratswahl 2009 eigentlich anstehen würde, tatsächlich die Chance haben, dann endlich Beiräte für Migration und Integration zu wählen.

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Eine Möglichkeit, in dieser Situation entsprechend zu wirken, ist eine Weiterentwicklung der derzeit bestehenden Ausländerbeiräte, die zukünftig Beiräte für Migration und Integration genannt werden sollen. In der Gemeindeordnung und in der Landkreisordnung sind die entsprechenden Bestimmungen dafür verankert. Zu den ausländischen Einwohnern zählen zurzeit auch Staatenlose. Die Ausländerbeiräte müssen dort gewählt werden, wo mehr als 1.000 ausländische Mitmenschen wohnen. Um eine gültige Wahl zustande zu bringen, ist allerdings eine Wahlbeteiligung von 10 % erforderlich, eine Zahl, die – wie wir alle wissen – in letzter Zeit häufig gerissen wurde. Ich glaube, wenn sich jemand bemüht, ein entsprechendes Gremium zu installieren, ist nichts frustrierender, als wenn anschließend gesagt wird: Es war zwar alles wunderbar, aber es sind nur 9 % Wahlbeteiligung zustande gekommen. – Dies ist nämlich ungefähr der Durchschnitt der Wahlbeteiligung. So haben wir bei 55 Versuchen, einen Ausländerbeirat zu etablieren, lediglich 33-mal eine Wahlbeteiligung von 10 % erreicht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Ausländerbeiräte einzuberufen.

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Dadurch, dass zwischenzeitlich viele Menschen mit Migrationshintergrund eingebürgert wurden bzw. auch viele Aussiedler einen Migrationshintergrund haben, die allerdings bei der bisherigen Ausgestaltung des Rechts nicht an diesen Gremien teilnehmen konnten, haben wir uns entschlossen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Integrations- und Migrationsarbeit auf eine wesentlich breitere Basis stellt und dabei hilft, erfolgreicher und zielgerichteter zu arbeiten. Als erste Maßnahme haben wir daher im Gesetzentwurf die 10 %-Hürde wegfallen lassen. Damit die Wahl eines Beirates für Migration und Integration auch tatsächlich stattfinden kann, ist nunmehr lediglich erforderlich, dass sich mehr Personen zur Wahl stellen, als Plätze im Migrationsbeirat zur Verfügung stehen. Falls dies nicht der Fall ist, findet keine Wahl statt, sondern in diesem Fall soll ein Beirat für Menschen mit Migrationshintergrund eingerichtet werden.