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Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration – dieser soll federführend sein –, an den Ausschuss für Arbeit, Berufliche Bildung und Frauen sowie an den Hauptausschuss. Wer dieser Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen.

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Auch mit diesem Antrag versucht die CDU wieder den Eindruck zu erwecken, als würde sie eine großartige Initiative ergreifen. Tatsache ist: Nach dem Einigungsvertrag ist die für das Beitrittsgebiet vorgeschriebene Höhe der Vergütungen nach der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte in regelmäßigen Abständen an die wirtschaftliche Entwicklung anzupassen. Zur Zeit beträgt die Vergütungshöhe im Beitrittsgebiet 86 %. Als nächster Schritt ist gegenwärtig eine Bundesratsvorlage vom Bundesgesundheitsministerium eingebracht, die die Erhöhung ab 1. Januar 2002 auf 90 % vorsieht. Mit der Beschlussfassung ist im September zu rechnen. Damit werden die Vergütungen auf die Tarifhöhe der ab 1. Januar 2002 geltenden Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst angehoben. In diesem Zusammenhang hat Frau Senatorin Schöttler bereits die Initiative ergriffen, im Rahmen der Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in allen Stadtteilen Berlins gegebenenfalls eine Sonderregelung mit dem Ziel des völligen Verzichts auf den so genannten Ost-Vergütungsabschlag zu erreichen. Eine Reaktion darauf bleibt abzuwarten. Insofern ist Ihr Antrag überflüssig. Wir werden uns dennoch im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration damit zu befassen haben.

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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration – federführend – und an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten und BerlinBrandenburg. Wer der Überweisungsempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen.

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Es wird die Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – dieser soll federführend sein –, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration, an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport und an den Hauptausschuss vorgeschlagen. Wer diesen Überweisungswünschen folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung beschlossen.

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4. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Zweites Gesetz zur Änderung des Sektionsgesetzes

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8. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Auskunftsrecht im Krankenhaus für unverheiratete Paare – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes

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15. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über Berlin unterstützt die Aktivitäten zur Gesundheitsförderung im Rahmen der „Healthy City“-Kampagne der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des bundesdeutschen Gesunde-Städte-Netzwerkes und zum Antrag der Fraktion der PDS über Antrag Berlins als Mitglied im Gesunde-Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland

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22. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 und des Hauptausschusses vom 11. Juli 2001 zum Antrag der Fraktion der PDS über Stadtteilzentren und zum Antrag der Fraktion der CDU über Sicherung der Nachbarschaftsheime und Stadtteilzentren

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Zur Integrationsfähigkeit gehört die Bereitschaft, Migration als Tatsache zu akzeptieren und für Zuwanderer Rahmenbedingungen zu schaffen, die Chancengleichheit und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.

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Jetzt kommen wir zur Mitberatung. Herr Müller hat sich sehr allgemein ausgedrückt. Ich habe das Inhaltsverzeichnis durchgeguckt. Denkbar wäre der Innenausschuss. Es sind Migration, Minderheiten und Frauenkultur angesprochen. - Einverstanden.

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Von der Fraktion der CDU liegt mir ein Überweisungswunsch aus der Zusammenstellung der Verordnungen vor. Die laufende Nummer 13 – das ist die Verordnung mit der Nummer 14/146 – Verordnung über die Vorhaltung eines besonderen Fahrdienstes – soll zur Besprechung an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration überwiesen werden. Wer dem so folgen möchte, den bitte ich um Zustimmung durch das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist die Überweisung so beschlossen. Ich stelle damit fest, dass die übrigen Verordnungen zur Kenntnis genommen sind.

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Meine Damen und Herren, in dem Antrag der Fraktion Die Linke wird gefordert, das Problem mit allen Betroffenen zu bekämpfen. Dagegen ist vom Grundsatz her nichts einzuwenden. Ich frage mich nur, wie das geschehen soll! Es soll ein eigenes Gremium eingerichtet werden, das sich mit dem Thema auseinandersetzt. Ich halte das für falsch! Wir brauchen kein weiteres Gremium, das neben anderen Beratungsund Unterstützungsstellen arbeitet, sondern die Stellen, die sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit mit den Problemen von Gewalt, Jugendlichen, Frauen, Mädchen, Migration, Integration befassen, sollen für das Thema Zwangsheirat stärker sensibilisiert und vor allem qualifiziert werden.

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Weshalb möchte ich nicht vergleichen? Wir haben eine neue Aufgabengliederung, was wir heute Morgen im Landtag gehört haben. Es gibt Zuweisungen von Aufgaben an das Ministerium, die nicht nur durch den Weggang von Herrn Zöllner zu erklären sind. Vielmehr hat man sich seitens der Landesregierung entschieden, die frühere Ausländerbeauftragte und jetzige Beauftragte für Integration und Migration im Sozialministerium anzusiedeln.

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Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahre 2000 hat der Deutsche Bundestag einen Beschluss von historischem Ausmaß gefasst. Mit der Gesetzesänderung reagierte das Parlament auf die veränderten Bedingungen unserer heutigen Gesellschaft, in der Migration eine Erscheinung des Alltags geworden ist. Zuvor galt fast über 100 Jahre das Abstammungsrecht als Grundlage für die deutsche Staatsangehörigkeit als unantastbares Kriterium. Dass es zu dieser Änderung kam, begrüßen wir noch heute sehr.

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Wir dagegen sind der Auffassung, dass Integration nur gelingen kann, wenn die Betroffenen sich mit gleichen Rechten und Pflichten wie alle Staatsbürger in die Gesellschaft integrieren und, ganz wichtig, auch dazu stehen müssen. Dazu gehört nach Auffassung der CDU-Fraktion, dass bei der Integration die Rechtsund Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden. Die Gefahr der Mehrstaatigkeit besteht darin, dass jeweils die Vorteile eines Landes genutzt, die sozialen und sonstigen Verpflichtungen als Staatsbürger aber ignoriert werden. Die Vergangenheit zeigt doch, dass die Integrationsbemühungen in Deutschland sehr mangelhaft waren. Sonst hätten wir nicht die großen Probleme im Bildungsbereich, bei der Jugendgewaltkriminalität und mit der Entstehung von Parallelgesellschaften. Einer der Fehler bei der Integration in der Vergangenheit war die Ignoranz im Umgang mit den Anforderungen und Werten unserer Gesellschaft. Wir haben es aus vielfältigen Gründen unterlassen, eine Steuerung der Migration vorzunehmen und dabei beispielsweise auf Kriterien wie Sprachkenntnisse und Verfassungstreue Wert zu legen. Die CDU-Fraktion lehnt deshalb den Antrag ab, den Optionszwang im Staatsangehörigkeitsrecht zu streichen. Damit werden Integrationsbemühungen nicht unterstützt, sondern untergraben. Um die notwendige Integration der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu verbessern, sollten vielmehr intensive Sprach- und Bildungsmaßnahmen durchgeführt und das Bekenntnis für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung verlangt werden sowie die Entstehung von Parallelgesellschaften verhindert werden.

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Herr Wulff, können Sie aber erklären, was wirklich anders und besser geworden ist, nachdem Ihr Fünfjahresplan abgearbeitet ist? Gewiss, Sie haben in dieser Zeit versucht, Modernisierungsdefizite der CDU zu beseitigen. In Sachen Familie, Migration und Umwelt wurde die eigene Mottenkiste ordentlich durchgeschüttelt. Es gab Thesenpapiere, Beschlüsse und Willensbekundungen. Es ging dabei aber nicht um das Land. Bei diesen Themen ging es vielmehr darum, endlich einmal Ihre eigene Partei zu entstauben. Sie wussten ganz genau, wie sehr die CDU bei vielen gesellschaftlichen Themen hinter dem Mond lebt.

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Für die Rückkehr von Ausreisepflichtigen in ihr Herkunftsland hält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Älteren keine homogene Gruppe bilden, sondern sich insbesondere aufgrund von Geschlecht, Vorbildung, Erfahrung, Migration und Sonstigem erheblich unterscheiden. Erforderlich ist deshalb nicht nur eine Politik für ältere Menschen, sondern eine Politik mit den älteren Menschen. Dieser Prozess bedarf der Partizipation aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies könnte zum Beispiel in einem Seniorenforum geschehen. Jede Stimme muss gehört werden.

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II. Lesung der Vorlage – zur Beschlussfassung – über Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/Medizinphysikerin, Drucksache 14/1215, gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 20. September 2001

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Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001 zum Antrag der Fraktion der CDU über Fortschreibung des Krankenhausplanes 1999 und des Krankenhausinvestitions- und Finanzierungsprogramms, Drucksache 14/1376

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Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 7. Juni 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über eine Stelle für die/den Bezirksbehindertenbeauftragte/n, Drucksache 14/540

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4. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 20. September 2001 zur Vorlage – zur Beschlussfassung – über Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysiker/Medizinphysikerin

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25. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 5. Juli 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001 zum Antrag der Fraktion der CDU über Fortschreibung des Krankenhausplanes 1999 und des Krankenhausinvestitions- und Finanzierungsprogramms

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34. Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Migration vom 7. Juni 2001 und des Hauptausschusses vom 26. September 2001 zum Antrag der Fraktion der Grünen über eine Stelle für die/den Bezirksbehindertenbeauftragte/n

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Arbeitsgruppen zu den Themen Innere Sicherheit, Bildung, Soziales und Gesundheit sowie Integration und Migration intensiv diskutiert. Hier standen externe Fachleute für die Beratung zur Verfügung. Verschiedene Resolutionen wurden beschlossen, die der Präsident der Bürgerschaft an den Senat mit der Bitte um Stellungnahme weiterleitet. Auch die Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration hat noch einmal deutlich gemacht, wie wichtig diese Veranstaltung im Hinblick auf demokratisches Umgehen miteinander ist.

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- Ja, und das ist hervorragend. - Ich finde es gut, dass Verwaltungsmitarbeiter - die übrigens aus allen Bereichen kommen, zum Teil aus der GLL, aus der Katasterverwaltung, aus den Bezirksregierungen - gesagt haben: Ich will nicht mehr nur einfache Verwaltungsarbeit machen, sondern mich im Bereich der Zuwanderung, der Migration einbringen; das ist mir eine Herzensangelegenheit.

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Voraussetzung dafür, dass nur eine Duldung erteilt wird, ist, dass die Ausreise möglich ist. In Nürnberg beispielsweise wird das unter der Verantwortung der dortigen Führung geprüft. Wenn die Ausreise nicht möglich ist, dann kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, die automatisch mit Arbeitsmöglichkeiten verbunden ist. Das bedeutet, der Aufenthaltstatus wird erheblich verbessert. Wir haben eine erhebliche Anzahl von Menschen, bei denen die Kettenduldungen durch ein besseres Aufenthaltsrecht ersetzt worden sind, und zwar in den Fällen, in denen die Rückkehr nach Feststellung des Bundesamts nicht möglich ist. Das kann beispielsweise für diejenigen gelten, die aus dem Irak stammen und schon lange hier sind, oder für Menschen aus dem Sudan, die schon lange hier sind. Streit entsteht dort, wo nach der Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – dessen Präsident in der vergangenen Woche in München war – die Rückkehr möglich und auch zumutbar ist. In solchen Fällen wird gesagt, wenn jemand trotzdem hier bleibt, dann muss er eine Verschlechterung des Aufenthalts in Kauf nehmen, weil man sagt: Er soll gehen. Das halte ich auch für richtig.

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Zum Haushaltssanierungsgesetz empfehle ich in Übereinstimmung mit den vorsorglichen Empfehlungen des Ältestenrats die Überweisung an den Hauptausschuss – federführend – sowie mitberatend an den Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport, an den Ausschuss für Wirtschaft, Betriebe und Technologie, an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Migration und auch an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung. Die mitberatenden Ausschüsse werden dabei dringlich gebeten, das Haushaltsstrukturgesetz und den Haushalt möglichst bald auf die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung zu setzen, damit der Hauptausschuss seinen Zeitplan einhalten kann.

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Ich möchte noch einen weiteren Hinweis geben, der uns selbst gar nicht so bewusst ist, aber auch zu Ihrem Thema der Migration und Integration gehört.

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Viele dieser Jugendlichen wissen sehr genau, wo sie gelandet sind sobald sie mitbekommen, dass sie keine Chance haben. Für die ist dann mit 15 Jahren die Zukunft schon vorbei. Das ist Realität, meine Damen und Herren, davor können wir auch die Augen nicht verschließen. Wir haben eine Entwicklung, die leider nicht schönzureden ist. Sie finden die Zahlen in der Großen Anfrage, die wir schon im letzten Jahr zur Jugendarbeitslosigkeit gestellt haben, Sie finden die Zahlen in der Großen Anfrage Migration, die wir gestellt haben und jetzt in dieser, die sich mit einem speziellen Teil des Problems beschäftigt. Wir haben seit mehr als zehn Jahren eine sinkende Ausbildungsplatzsituation. Wir haben innerhalb der letzten zehn Jahre ein Absinken um 12 Prozent. Die Folge ist natürlich, dass immer mehr junge Menschen nicht in der dualen Ausbildung sind, sondern in Maßnahmen und Warteschleifen, meist ohne Perspektive. Wir haben hier sehr oft darüber gesprochen und immer wieder gesagt, dass es dann zu einer Verstaatlichung der Ausbildung kommt. Höchstens 40 Prozent der Jugendlichen sind noch in dualer Ausbildung und das lässt sich nicht schönreden. Wir haben jedes Jahr 8000 bis 12 000 Jugendliche in berufsvorbereitenden Maßnahmen und in den Berufsfachschulen und nicht in der Ausbildung. Diese Problematik – der Übergang von der Schule in den Beruf – entspricht von der Anzahl einem kompletten Ausbildungsjahrgang. Ich will noch eine Zahl nennen, was auch in den letzten Jahren passiert ist. Das ist nicht nur der Rückgang der Ausbildungsplätze, sondern – und das ist die Dramatik, die auch eng mit der Thematik der Aktion, die der Bürgermeister letzte Woche gestartet hat, zusammenhängt – von 1996 bis 2005 hat sich der Anteil der jugendlichen Migranten in der dualen Ausbildung halbiert. Das heißt, wir haben gerade in dem Bereich

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Zu Ihrem zweiten Punkt ist zu sagen, dass wir ein bundesweit einheitliches System wollen. Gemäß Paragraph 43 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz werden im Orientierungskurs Kenntnisse der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands vermittelt. Ob dieses Grundangebot ausreicht, wird zurzeit vom Bundesamt für Migration geklärt.