Zu Frage 1: Die Prüfungsergebnisse liegen vor und wurden dem Oberbürgermeister der Stadt Jena mit Schreiben des Landesamtes für Bau und Verkehr vom 31.07.2017 übersandt. Nach der Prüfung ergeben sich vier Varianten: a) Schließung der Lücke im Bereich der Betriebszufahrt mit einem Wall in Höhe von 3 Metern, b) Schließung der Lücke im Bereich der Betriebszufahrt mit einem Wall in Höhe von 13 Metern, c) Verlängerung bzw. Herstellung eines Walls westlich des Betriebsgebäudes senkrecht zur A4 zur Unterbrechung der Sichtbeziehung und d) Herstellung einer Gabionenwand westlich des Betriebsgebäudes mit einer Höhe von 3 Metern. Die Realisierung der untersuchten Varianten würde aber nur minimale Reduzierungen der Lärmbelastung nach sich ziehen. Es würde sich eine Reduzierung der Beurteilungspegel von 0,2 dB für die Variante b) und weniger als 0,1 dB für die Varianten a), c) und d) ergeben. Die geringe Wirkung der vorgeschlagenen und untersuchten Varianten ist in der erheblichen Entfernung zwischen dem Ostportal des Jagdbergtunnels und den Wohngebäuden in Maua begründet. Die von den Anwohnern von Maua vorgeschlagene Verlegung der Betriebszu
fahrt auf die Südseite des Lärmschutzwalls mit Querung des Walls in Richtung A4 bis zum Ostportal des Jagdbergtunnels wäre unter Beachtung noch zu klärender Rahmenbedingungen grundsätzlich technisch umsetzbar und mit überschläglich ermittelten Baukosten von circa 250.000 Euro verbunden. Die Alternativlösung im Bereich der Betriebszufahrt in Form der Herstellung von zwei Abschnitten einer Schirmkonstruktion, also zum Beispiel Steilwand, Gabionenwand oder Wandkonstruktion, mit Längen zwischen 10 und 15 Metern und Höhen zwischen 4 und 5 Metern wären mit überschlägig rund 40.000 bis 50.000 Euro verbunden.
Zu Frage 2: In den schalttechnischen Berechnungen und Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens zum sechsstreifigen Ausbau der A4 im Abschnitt östlich Anschlussstelle Magdala bis Anschlussstelle Jena-Göschwitz wurden sowohl die Lücke im Lärmschutzwall als auch das Betriebsgebäude berücksichtigt.
Zu Frage 3: Da die gesetzlichen Maßgaben und die nach Verkehrslärmschutzverordnung zulässigen Immissionsgrenzwerte an den Grundstücken und an den Wohngebäuden im Bereich Jena-Maua mit den realisierten Lärmschutzmaßnahmen eingehalten werden, besteht für die Straßenbauverwaltung keine Rechts- und Finanzierungsgrundlage, für ergänzende Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der aufgezeigten Lösungsansätze tätig zu werden. Dies könnte ausschließlich durch die Stadt Jena als freiwillige Maßnahme erfolgen.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich auf die Anfrage der Abgeordneten König-Preuss, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/4513.
Im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit wurde mir bekannt, dass zwei neue Immobilien durch der extrem rechten Szene zuzuordnende Personen in Kahla und in Schleusingen erworben worden sein sollen.
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass in Kahla in der Rudolf-Breitscheid-Straße ein Haus durch der extrem rechten Szene zuzuordnende Personen erworben wurde und wenn ja, welche weiteren Informationen zum Objekt und den Käufern liegen der Landesregierung vor?
2. Kann die Landesregierung bestätigen, dass eine bisherige Gaststätte in Brattendorf durch einen öffentlich bekannten Neonazi käuflich erworben wurde und wenn ja, welche weiteren Informationen liegen ihr dazu vor?
3. Wie viele Immobilien in welchen Orten in Thüringen sind nach Kenntnis der Landesregierung aktuell im Eigentum und in Nutzung durch die rechte Szene?
4. In welchen Orten der zu Frage 3 genannten Immobilien befinden sich diese erst seit dem Jahr 2016 im Eigentum oder in Nutzung der rechten Szene bzw. wurden erst von da an seitens der Landesregierung als solche erfasst?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Höhn.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten KönigPreuss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, dass in der Rudolf-Breitscheid-Straße in Kahla ein Haus durch Rechtsextremisten erworben wurde. Eine pauschale Abfrage aller Adressen in dieser Straße nach Hausauszügen bzw. Eigentümern ist aus Datenschutzgründen nicht zulässig.
Zu Frage 2: Nach gegenwärtigen Erkenntnissen der Landesregierung kann nicht bestätigt werden, dass die in Rede stehende Gaststätte von Rechtsextremisten erworben bzw. durch die Eigentümer an Rechtsextremisten verkauft wurde. Mit Stand vom 26. September 2017 wird die Immobilie nach wie vor auf einer Online-Immobilienbörse zum Verkauf angeboten und nach Auskunft der Gemeinde Auengrund liegen keine neuen Erkenntnisse bezüglich eines Verkaufs der Gaststätte vor.
Zu Frage 3: Nach den offen verwertbaren Erkenntnissen der Landesregierung sind derzeit neun Objekte, die für rechtsextremistische Zwecke genutzt werden, im Eigentum oder Besitz von Personen oder Organisationen, die der rechtsextremistischen Szene zugeordnet werden können bzw. angehören. Diese Objekte befinden sich in Ballstädt, Deesbach, Eisenach, Fretterode, Guthmannshausen, Kahla, Kloster Veßra, Marlishausen und Ronneburg. Immobilien, welche allein zu Wohnzwecken von Personen dienen und keinerlei Bezug zu rechtsextremistischen Tätigkeiten aufweisen, stellen kein Beobachtungsobjekt des Thüringer Verfassungsschutzes dar und werden von diesem nicht erfasst.
Zu Frage 4: Die vorgenannten Immobilien befanden sich bereits mindestens seit dem Jahr 2016 im Eigentum oder Besitz von Rechtsextremisten. Zum Objekt in Deesbach liegen allerdings erstmals wieder seit März 2017 Erkenntnisse über die Nutzung für rechtsextremistische Aktivitäten vor.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Ihrer Aufzählung entnehme ich, dass das Gebäude in Kirchheim, was ja auch öfter von Rechten genutzt wird, nicht in Ihrer Aufzählung enthalten ist. Nachfrage: Wird das jetzt anders betrachtet?
Schwierig zu beantworten für mich. Ich versuche es trotzdem. Es ist nicht in dieser Auflistung enthalten, deswegen gehe ich davon aus, dass die Eigentumsverhältnisse nicht zuzuordnen sind. Was Aktivitäten betrifft, ja, da gibt es andere Erkenntnisse. Aber hier ging ja die Frage nach den Eigentümern, nach den Eigentumsverhältnissen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die nächste Anfrage, eine des Abgeordneten Walk, Fraktion der CDU, in Drucksache 6/4514 auf.
Seitdem das Polizeimusikkorps über keinen eigenen Reisebus mehr verfügt, wurden nach meiner Kenntnis zahlreiche Konzerte storniert, so auch der traditionelle und überregional wahrgenommene Auftritt am Tag der Deutschen Einheit in der historischen Gedenkstätte Point Alpha. Hintergrund ist offenbar eine neue Abrechnungsmodalität, wonach die Reisekosten des Orchesters auch bei Benefizveranstaltungen nunmehr durch den Auftraggeber gezahlt werden müssen. Diese neue Abrechnungspraxis widerspricht nach meiner Auffassung im Ergebnis dem Sinn von Benefizkonzerten, nämlich Einnahmen für gute Zwecke zu erzielen.
1. Wie viele Benefizkonzerte wurden seitens der Veranstalter bzw. Auftraggeber abgesagt, seitdem das Polizeimusikkorps über keinen eigenen Reisebus mehr verfügt?
2. Wie viele weitere Absagen sind in der nächsten Zeit insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Advents- und Weihnachtskonzerte zu befürchten?
4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, trotz neuer Abrechnungspraxis die über Jahre erfolgreichen Benefizauftritte des Polizeimusikkorps auch weiterhin in gewohnter Anzahl zu ermöglichen?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.
Zu Frage 1: In diesem Jahr wurden bisher fünf Auftritte des Polizeimusikkorps Thüringen von den Veranstaltern storniert. Über die Gründe liegen dem Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gegenwärtig keine belastbaren Aussagen vor.
Zu Frage 2: Ob geplante Weihnachtskonzerte abgesagt werden, kann derzeit nicht beurteilt werden. Dazu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
Zu Frage 3: Die Dienstanweisung über das Polizeimusikkorps Thüringen regelt in ihrer Ziffer 3 die Frage von Kostenpflicht und Kostenfreiheit. Danach sind Benefizveranstaltungen nach Nummer 2.3 im Grundsatz nicht kostenpflichtig, insofern die Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird, Nummer 3.1 Satz 3. Einschränkend bestimmt Nummer 3.1 Satz 4 zu dieser Generalregelung, dass die Kostenfreiheit sich nicht auf die Technikpauschale und die Fahrtkosten bezieht. Das Abrechnungsverfahren in Nummer 3.1 der Dienstanweisung PMK-TH kommt insoweit einer Forderung des Thüringer Rechnungshofs nach stärkerer Beteiligung der Auftraggeber an den Kosten nach.
Zu Frage 4: Das Polizeimusikkorps ist ein fester Bestandteil der kulturellen Landschaft Thüringens. Ich bin davon überzeugt, dass dies auch so bleiben wird. Die Anzahl der bereits durchgeführten Benefizkonzerte sowie die angefragten und noch ausstehenden Konzerte lassen den Schluss nicht zu, dass es zu einem starken Rückgang der Benefizkonzerte für das Polizeimusikkorps Thüringen kommt. Im Übrigen habe ich in der Antwort zur Frage 3 bereits die Gründe für die Kostenerhebung dargelegt. Vielen Dank.
Danke, Herr Staatssekretär. Noch mal zu Frage 3: Sie hatten ausgeführt und sich auf die Dienstanweisung bezogen, die sagt, dass sich die Kostenfreiheit nicht auf Fahrtkosten bezieht, aber bisher war es eben so, dass auch die Fahrtkosten mit in die Benefizregelung einbezogen waren, das heißt, nicht in Rechnung gestellt wurden. Wenn wir jetzt sehen, dass allein fünf Konzerte abgesagt wurden wegen dieser Regelung – das sind meine Erkenntnisse –, und zahlreiche Advents- und Weihnachtskonzerte werden offensichtlich auch abgesagt, dann tritt für mich ein Imageschaden ein. Ich frage Sie, ob Sie das ähnlich sehen, wenn Konzerte zugesagt werden, dann aber aus Kostengründen wieder abgesagt werden müssen, ob das ein Imageschaden auch für die Polizei darstellt.
Wenn dem so wäre, Herr Abgeordneter Walk, dann wäre das in der Tat ein Imageschaden. Ich bin mir aber nicht sicher, ob Sie mit Ihrer Beurteilung der Lage hier richtig liegen. Ich hatte dargelegt, dass das Abrechnungsverfahren in der Tat geändert worden ist in der Dienstanweisung auf Veranlassung des Thüringer Rechnungshofs. Aus diesem Grund ist diese Veränderung vorgenommen worden. Ich bleibe dann bei den Aussagen, die ich vorhin schon vorgetragen habe: Die derzeitige Auftragslage des Polizeimusikkorps lässt diesen Schluss jetzt nicht zu, dass es zu vielen Absagen gekommen ist. Es waren sicherlich einige vorhanden, da haben Sie recht in Ihrer Einschätzung, aber dass das jetzt komplett zu einem generellen Imageschaden führen würde, so weit würde ich Ihrer Beurteilung nicht folgen.
Gibt es noch eine weitere Nachfrage? Das kann ich nicht erkennen. Dann rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Tischner in Drucksache 6/ 4516 auf.
Das Projekt „Grüne Klasse“ in Ronneburg, ein Folgeprojekt der Bundesgartenschau in Gera/Ronneburg, konnte viele Jahre sehr erfolgreich für die Schülerinnen und Schüler der Stadt Gera und des Landkreises Greiz als Lernangebot weitergeführt werden. Dieser spezielle Lernort im BUGA-Gelände wurde regional und überregional sehr gut ange
1. Wie werden in Thüringen aktuell die einzelnen Projekte „Grüne Klasse“ personell und finanziell unterstützt?
2. Wie sollen nach derzeitigen Planungen der Landesregierung in den Jahren 2018 und 2019 diese Projekte weiter unterstützt werden?
3. Welche Regelungen gibt es speziell für das Projekt „Grüne Klasse“ in Ronneburg (Landkreis Greiz) als Folgeprojekt der Bundesgartenschau, die vor zehn Jahren hier stattgefunden hat?