- Naturwissenschaft und Technik, das sind die Klassen 9a, b, c, von drei auf zwei Lehrerwochenstunden;
Mensch-Natur-Technik in der Klassenstufe 5 und der Klasse 6a, Mathematik in der Klassenstufe 7 sowie Astronomie in den 10. Klassen können zurzeit nicht erteilt werden.
Frage 3 – wie gedenkt die Landesregierung dem Unterrichtsausfall im Gymnasium „Am Lindenberg“ aktuell und zukünftig zu begegnen (zum Beispiel durch Kräfte aus der Vertretungsreserve)? –: Das zuständige Schulamt Westthüringen hat unmittelbar mit Bekanntwerden reagiert, um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen den drohenden Unterrichtsausfall am Staatlichen Gymnasium „Am Lindenberg“ zu minimieren. Eine kurzfristige Abordnung bzw. Teilabordnung von Lehrkräften aus benachbarten Gymnasien ist nicht möglich, da diese Schulen über keine Reservestunden verfügen. Da in der Planungsphase des Schuljahres die Situation nicht gegeben war, ist auch eine Zuweisung von Lehrkräften aus der dem Schulamt zur Verfügung stehenden Vertretungsreserve nicht möglich, da diese bereits vollständig eingesetzt war. Als Ergebnis der Anstrengung des Schulamts sind bis Oktober 2017 Veränderungen im Personalbestand der Schule geplant. Eine Lehrerin, Mathematik und Sport, kann zusätzlich mit einer Vollzeitbeschäftigung, gleich 26 Unterrichtsstunden, eingesetzt werden. Des Weiteren ist geplant, eine Lehrkraft, Latein und Englisch, aus dem Schulamtsbereich Mittelthüringen mit 0,5 VZB in das Staatliche Gymnasium „Am Lindenberg“ abzuordnen. Durch den Einsatz der beiden Kolleginnen kann der Unterricht in den Fächern Physik, Mathematik, Sport, Naturwissenschaft und Technik sowie Astronomie nach der Thüringer Rahmenstundentafel gewährleistet werden. Eine Einstellung einer Erziehungsurlaubsvertretung für die Kollegin, die ab 16. Oktober 2017 in den Mutterschutz geht, ist vorgesehen, kann aber erst vorgenommen werden, wenn die Kollegin in der Elternzeit ist. Natürlich wird auch die Vertretungsreserve zum Einsatz kommen, wenn dort freie Plätze entstanden sind.
Frage 4 – wie will die Landesregierung sicherstellen, dass den Kindern mit erheblichem Stundenausfall nicht Nachteile im Hinblick auf kommende Prüfungsleistungen entstehen? –: Die am Lindenberggymnasium vorgenommenen Unterrichtskürzungen betreffen bewusst keine Abschlussklassen und werden sich somit nicht unmittelbar auf die Prüfungsvorbereitung und die Prüfungsleistung auswirken.
Herr Minister, vielen Dank für die ausführliche Darstellung der Situation. Eine Nachfrage: Können Sie
ausschließen, dass aufgrund der Vielzahl von Stundenplankürzungen Zeugnisnoten nicht erteilt werden, also sprich, dass alle Schülerinnen und Schüler dann zum Halbjahr oder zum Schuljahresende in den Fächern die Zeugnisnoten erhalten?
Ich kann hier nichts erklären und damit das auch nicht ausschließen. Mein Ziel ist es, dass jedes Kind und damit jede Schülerin und jeder Schüler die notwendige Zensur auf dem Zeugnis erhält, damit dann eine weiterführende Beschulung erfolgen kann.
Herr Minister, Sie hatten mir in einer Kleinen Anfrage beantwortet, dass im Ilm-Kreis nur eine einzige Kraft am Gymnasium für dieses neue Schuljahr eingestellt wurde. Wie wird sich das nach Ihrer Einschätzung für die nächsten Schuljahre abzeichnen? Wird man mehr einstellen oder weshalb hat man jetzt für dieses Schuljahr nur eine Kraft eingestellt für den ganzen Ilm-Kreis?
Die Planung für dieses Jahr haben wir gerade vorgelegt. Ich bitte um Verständnis, an diesen Planungen war ich noch nicht beteiligt. Sie wissen, dass wir im Zusammenhang mit den Verhandlungen über den Doppelhaushalt 2018/2019 für 2018 Neueinstellungen von 900 Lehrerinnen und Lehrern vorgesehen haben. Davon werden 80 bereits in diesem Jahr eingestellt, sodass sich damit auch Möglichkeiten für den Ilm-Kreis ergeben. Welche sich konkret ergeben, muss sich mit der Planung für das Schuljahr 2018/2019 ergeben; in die Planungen sind wir noch nicht eingetreten.
Danke, Frau Präsidentin. Herr Minister, um auch für die Öffentlichkeit mal die Dimension darzustellen: Ist denn bekannt, wie viel Prozent der Ausfall an dem betroffenen Gymnasium gegenwärtig beträgt und wie er sich verändern wird durch die von Ihnen beschriebenen Maßnahmen?
In Prozent haben wir das jetzt nicht ausgerechnet. Das müssten wir in einer mathematischen Übung mal fix machen, das kann ich jetzt nicht aus dem Hut zaubern. Aber entscheidend ist, dass es bei den Zahlen, die ich aufgeführt habe, in den jeweiligen Klassen durch die Entscheidung und die Maßnahmen, die das Staatliche Schulamt eingeleitet hat, zu einer Reduzierung der Ausfallstunden kommen wird. Das müsste man im Einzelnen aufzählen. Wenn das gewünscht ist, dann rechne ich das aus und liefere das nach. Danke.
Danke schön, Herr Minister. Ich rufe die nächste Anfrage des Abgeordneten Fiedler in der Drucksache 6/4508 auf.
Nach meinen Informationen hat der gewerbsmäßige Verkauf von illegalen Substanzen und Rauschmitteln in den vergangenen Jahren in Thüringen zugenommen. Insbesondere auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen soll eine Zunahme des gewerbsmäßigen Verkaufs von verbotenen Substanzen zu verzeichnen sein.
1. Auf welchen öffentlichen Plätzen in Thüringen wurden in den letzten drei Jahren Delikte im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Konsum von verbotenen Substanzen festgestellt?
2. Wurden bei der strafrechtlichen Feststellung von Drogendelikten auf öffentlichen Plätzen in den letzten drei Jahren Gelder aus dem Verkauf von illegalen Substanzen beschlagnahmt und falls ja, in welcher Höhe?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Staatssekretär Höhn.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Angaben zu Rauschgiftdelikten enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik. Aus dieser können verschiedene Tatörtlichkeiten generiert werden. Unter den
Tatörtlichkeitsschlüsseln „Straßen und Plätze innerhalb geschlossener Ortschaften“, „Bahnhofsplatz“ und „Bahnhofsvorplatz“ wurden für 2014 insgesamt 3.864 Fälle, für 2015 3.844 Fälle und für 2016 insgesamt 4.613 Fälle von Rauschgiftdelikten erfasst. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl weiterer Erfassungsmerkmale, die den gesamten öffentlichen Raum treffen.
Um die Frage des Abgeordneten Fiedler wirklich umfangreich, detailliert und – wie ich hoffe – zufriedenstellend zu beantworten, wären wirklich aufwendige und zeitintensive Recherchen notwendig. Sie kennen die Vorlaufzeiten für Mündliche Anfragen. Es war in der kurzen Vorlaufzeit nicht möglich, diese detaillierten Erhebungen durchzuführen.
Das trifft ebenso bei der Beantwortung der Frage 2 zu. Die Zahl der öffentlichen Plätze im gesamten Freistaat ist wirklich sehr hoch und auch da wären aufwendige und zeitintensive Recherchen erforderlich, welche aufgrund der Kürze der Zeit leider nicht möglich waren. Ich würde Ihnen anbieten, Ihre Fragen auf dem Wege der zusätzlichen Beantwortung zu beantworten, mache aber darauf aufmerksam, da gibt es auch Fristen von einer Woche. Es sind nach Auskunft des Hauses wirklich sehr intensive und aufwendige Recherchen zu führen. Wir wollen die führen und ich bitte schon vorher sozusagen um Nachsicht, wenn diese Wochenfrist möglicherweise nicht eingehalten werden kann.
Herr Staatssekretär Höhn, Sie wissen ja, es ist eine Frist von einer Woche. Wenn nicht, müssen Sie Fristverlängerung beantragen. Gut.
Seit Inbetriebnahme des Jagdbergtunnels bei Jena beschweren sich Anwohner des Ortsteils Maua über eine erhöhte Lärmbelästigung. Am 10. Mai 2017 fand eine Begehung mit dem Oberbürgermeister der Stadt Jena, betroffenen Anwohnern so
wie Mitarbeitern des Landesamtes für Bau und Verkehr bzw. der DEGES GmbH statt. Im Ergebnis stellte man als Ursache des Lärms eine Lücke im Schutzwall an der Autobahn 4 vor dem Tunneleingang nach der Auffahrt Jena-Göschwitz in Richtung Frankfurt am Main fest. Dort befindet sich zudem ein Technikgebäude im Bau. Es wurde eine Prüfung der Ursachen der Lärmbelästigung zugesichert.
1. Gibt es bereits erste Prüfungsergebnisse zur Ursache und wenn ja, welche Möglichkeiten der Lärmbeseitigung werden gesehen?
2. Wurden im Planfeststellungsverfahren und bei dem entsprechenden Lärmgutachten die Lücke im Lärmschutzwall bzw. das dort zu errichtende Technikgebäude in die Betrachtung einbezogen?
3. In wessen Verantwortungsbereich liegen eventuelle Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelästigung?
Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, in Vertretung Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Frau Dr. Lukin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Prüfungsergebnisse liegen vor und wurden dem Oberbürgermeister der Stadt Jena mit Schreiben des Landesamtes für Bau und Verkehr vom 31.07.2017 übersandt. Nach der Prüfung ergeben sich vier Varianten: a) Schließung der Lücke im Bereich der Betriebszufahrt mit einem Wall in Höhe von 3 Metern, b) Schließung der Lücke im Bereich der Betriebszufahrt mit einem Wall in Höhe von 13 Metern, c) Verlängerung bzw. Herstellung eines Walls westlich des Betriebsgebäudes senkrecht zur A4 zur Unterbrechung der Sichtbeziehung und d) Herstellung einer Gabionenwand westlich des Betriebsgebäudes mit einer Höhe von 3 Metern. Die Realisierung der untersuchten Varianten würde aber nur minimale Reduzierungen der Lärmbelastung nach sich ziehen. Es würde sich eine Reduzierung der Beurteilungspegel von 0,2 dB für die Variante b) und weniger als 0,1 dB für die Varianten a), c) und d) ergeben. Die geringe Wirkung der vorgeschlagenen und untersuchten Varianten ist in der erheblichen Entfernung zwischen dem Ostportal des Jagdbergtunnels und den Wohngebäuden in Maua begründet. Die von den Anwohnern von Maua vorgeschlagene Verlegung der Betriebszu