Protocol of the Session on September 28, 2017

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sie hat nur gefragt, ob es Ihnen bekannt ist!)

Deswegen habe ich nachgefragt, weil ich...

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Du musst erst überlegen, ob es dir bekannt ist!)

Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Kräuter.

Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass die Kontaktbereichsbeamten der Polizeiinspektion Sonneberg mit dem Einsatzfahrzeug Opel Corsa ausgestattet sind. Wie schätzt die Landesregierung das Einsatzfahrzeug Opel Corsa im Hinblick auf moderne Polizeiarbeit als effektives Einsatzmittel im ländlichen Raum ein?

Mir ist nicht bekannt, dass ein Fahrzeug des Typs Opel Corsa diese Anforderungen nicht erfüllen würde.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen mehr. Das Ministerium hat der Abgeordneten Meißner zugesagt – das will ich noch einmal festhalten –, die Zahlen nachzuliefern. Ich rufe die Anfrage der Abgeordneten Leukefeld in Drucksache 6/4506 auf.

Danke, Frau Präsidentin.

Öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen des Konzepts „Forsten und Tourismus“ durch ThüringenForst

Der Verein Ökoland-Landschaftsgestaltung e. V. leistet seit vielen Jahren einen erheblichen Beitrag im Rahmen des Konzepts „Forsten und Tourismus“ im Auftrag von ThüringenForst und nutzt dabei Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung, um Langzeitarbeitslose und Menschen mit Handicap in sinnvolle und notwendige Beschäftigung zu bringen. Mit der Kofinanzierung durch ThüringenForst wurden Leistungen erbracht, die der Umsetzung des Thüringer Waldgesetzes hinsichtlich der Gewährleistung der Erholungsfunktion des Waldes und des Naturschutzes dienten und dabei auch die Attraktivität des Thüringer Waldes zur touristischen Nutzung erhöht haben. Diese Leistungen sind auch in Zukunft unverzichtbar. Wie Ökoland-Landschaftsgestaltung e. V. nun mitteilte, sollen die dafür bereitzustellenden Mittel erheblich gekürzt werden, sodass das Konzept für die nächsten Jahre infrage steht.

(Staatssekretär Höhn)

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe hat ThüringenForst in den letzten fünf Jahren das Konzept „Forsten und Tourismus“ finanziert?

2. Welchen Gesamtaufwand hat ThüringenForst in den vergangenen fünf Jahren im Bereich des Waldtourismus erbracht und welche Konsequenzen hätte eine zukünftige Mittelkürzung?

3. Was beinhaltet das oben genannte Konzept zur langfristigen Qualitätssicherung der touristischen Infrastruktur im Thüringer Wald?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Tatsache, dass durch eine vorzeitige Beendigung der Arbeitsverhältnisse wegen möglicher Nichtbereitstellung finanzieller Mittel im Jahr 2018 eine Rückzahlung und mögliche Insolvenz des Maßnahmeträgers droht?

Herzlichen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, vertreten durch Ministerin Werner.

Herr Abgeordneter Bühl, Entschuldigung, Sie haben dann die nächste Anfrage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Leukefeld, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: ThüringenForst hat in den letzten fünf Jahren intensiv die Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung genutzt, um das Projekt „Forsten und Tourismus“ fortführen und dabei eine möglichst große Wirkung für den Tourismus erreichen zu können. In den Jahren 2012 bis 2016 hat die Landesforstanstalt insgesamt 2,63 Millionen Euro aufgewandt, um thüringenweit die Kofinanzierungsanteile für die einschlägigen Maßnahmen diverser Projektträger zu finanzieren.

Zu Frage 2: Der Gesamtaufwand von ThüringenForst im Produkt „Erholung/Waldtourismus“ belief sich in den Jahren 2012 bis 2016 auf insgesamt 15,7 Millionen Euro. Die oben genannten Aufwendungen für Erholung und Waldtourismus sowie für die Pflege und Wartung der Wegeinfrastruktur könnten im Fall einer Mittelkürzung zu einem großen Teil nicht mehr erbracht werden. Eine deutliche Mittelkürzung würde einen signifikanten Qualitätsverlust der Wanderwegeinfrastruktur nach sich ziehen und damit letztendlich den Wandertourismus im Freistaat Thüringen schwächen. Auch die Moderatorenrolle, welche die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Landesforstanstalt als Mittler zwischen Waldbesitzern, Nutzern und Touristikern wahrgenommen haben, könnte nicht mehr in der gewohnten Weise fortgeführt werden. ThüringenForst ist der wichtigste Partner der Touristiker und Gebietskörperschaften für die Entwicklung einer nachhaltigen Erholungswegeinfrastruktur. Das Konzept „Forsten und Tourismus“ ist die verbindliche Basis für ein an den tatsächlichen Bedürfnissen orientiertes und nachhaltig finanzierbares Erholungswegenetz.

Zu Frage 3: Thüringen verfügt mit dem Konzept „Forsten und Tourismus“ als einziges deutsches Bundesland über ein landesweites Erholungswegenetz im Wald und im Offenland, welches in einem öffentlichen Verfahren abgestimmt wurde. Damit wurde eine gute Basis für eine nachhaltige Entwicklung der touristischen Infrastruktur geschaffen. Die konsensorientierte Vorgehensweise führt dazu, dass Eigentümer, Nutzer und Behörden frühzeitig zusammengeführt werden, um eine akzeptierte und dauerhaft bezahlbare Lösung zu erreichen. Die praktische Umsetzung des Konzepts ist eine Aufgabe, die nur in enger Kooperation zwischen den Touristikern auf der Ebene der Städte und Gemeinden, der Landkreise und Regionen sowie den Tourismusverbänden auf der einen Seite und der Landesforstanstalt auf der anderen Seite erfüllt werden kann. Die langfristige Qualitätssicherung bezieht sich im Konzept auf einvernehmlich abgestimmte, langfristig zu unterhaltende Erholungswege, um Planungssicherheit für Grundeigentümer, Flächenbewirtschafter, Gebietskörperschaften und Touristiker zu schaffen. Die eigentliche Pflege und Unterhaltung ist nicht Inhalt des Konzepts „Forsten und Tourismus“ und bedarf einer auskömmlichen öffentlichen Finanzierung.

Zu Frage 4: Welche Auswirkungen eine Mittelkürzung auf die Maßnahmeträger haben wird, bedarf einer eingehenden Prüfung und kann derzeit nicht abgeschätzt werden.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage durch die Abgeordnete Leukefeld.

Zunächst herzlichen Dank für die Beantwortung. Da wird ja allein schon anhand der Summen deutlich, was für ein Potenzial dahinter steckt. Meine Frage ist: Was will die Landesregierung angesichts auch der erreichten Ergebnisse und der drohenden Einschnitte bei Mittelkürzungen tun, um künftig eine Fortsetzung der Beschäftigung geförderter Arbeitskräfte zu ermöglichen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Sie werden verstehen, dass ich die Frage jetzt nicht beantworten kann für das Infrastrukturministerium. Wir werden Ihnen aber eine schriftliche Antwort nachreichen.

Gibt es noch eine weitere Nachfrage? Herr Abgeordneter Bühl.

Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Antworten. Wir haben ja im gleichen Zuge jetzt aktuell auch eine Wandertourismuskonzeption „Wanderwege“. Wie schätzt denn die Landesregierung ein, dass man vonseiten des Wirtschaftsministeriums dort helfen könnte? Welche Pläne gibt es denn da?

Auch die Frage kann ich Ihnen jetzt leider nicht beantworten. Aber auch da würden wir Ihnen eine schriftliche Antwort nachreichen.

Ja, danke, auch wenn der Wirtschaftsminister gerade da ist. Danke.

Als Nächstes rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bühl in der Drucksache 6/4491 auf.

Schulstundenausfall am Gymnasium „Am Lindenberg“ in Ilmenau

Das Gymnasium „Am Lindenberg“ in Ilmenau hat einen enorm hohen Stundenausfall zu verzeichnen. Daraufhin meldeten sich besorgte Eltern im Schulamt Westthüringen und beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Exemplarisch in der siebten Klassenstufe habe es durch die Langzeiterkrankung von sechs Lehrern eine Stundenverkürzung in den Fächern Mathematik, Englisch, Latein, Physik, Sport, Religion und Kunst gegeben. Bei den genannten Fächern wurden seit Beginn des Schuljahres 2017/2018 bis zu 50 Prozent der Stunden verkürzt oder fielen ganz aus. Die Eltern sehen hier das Recht auf Bildung für ihre Kinder eingeschränkt und sorgen sich um die Chancengleichheit im Hinblick auf spätere Prüfungsleistungen, da den Kindern im Zweifel Lehrinhalte nicht vermittelt werden konnten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gestaltet sich die Lehrkräftesituation am Gymnasium „Am Lindenberg“ in Ilmenau insbesondere im Hinblick auf Langzeiterkrankungen sowie den Lehrkräftebedarf?

2. Welche Stundenausfälle sind in welchen Fächern seit Beginn des neuen Schuljahres zu verzeichnen?

3. Wie gedenkt die Landesregierung dem Unterrichtsausfall am Gymnasium „Am Lindenberg“ aktuell und zukünftig zu begegnen (zum Beispiel durch Kräfte aus der Vertretungsreserve)?

4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass den Kindern mit erheblichem Stundenausfall nicht Nachteile im Hinblick auf kommende Prüfungsleistungen entstehen?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Minister Holter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Bühl, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, bevor ich auf Ihre Fragen eingehe. Thüringen ist das Land, das bundesweit die höchsten Personalausgaben pro Schülerin und Schüler investiert, gleichzeitig aber einen in einem Land überwiegend als unhaltbar hoch empfundenen Unterrichtsausfall hinnehmen muss. Diesen unbefriedigenden Zustand, den Status quo, möchte die Landesregierung gemeinsam mit allen an guter Schule interessierten Partnerinnen und Partnern nachhaltig verbessern und gemeinsam den Weg zu einer Thüringer Unterrichtsgarantie gehen. Die vom Ministerpräsidenten und der Bildungsministerin eingesetzte Kommission „Zukunft Schule“ hat am 21. Juni 2017 Empfehlungen für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Thüringer Schulsystems vorgelegt, um effiziente und leistungsfähige Strukturen für die Thüringer Schullandschaft zu schaffen. Aktuell läuft ein dialogorientierter Werkstattprozess, in dem die Empfehlungen mit allen an guter Schule interessierten Beteiligten erörtert und Umsetzungsschritte entwickelt werden. Diese unter Einbindung aller Beteiligten schrittweise zu schaffenden effizienten leistungsfähigen Strukturen stellen Wegmarken auf dem Weg zur Thüringer Unterrichtsgarantie dar und gehören in der Bildungspolitik zu den wichtigsten Arbeitsfeldern der kommenden Jahre.

Nun zu Ihrer Mündlichen Anfrage, die ich namens der Landesregierung wie folgt beantworte:

Frage 1 – wie gestaltet sich die Lehrkräftesituation am Gymnasium „Am Lindenberg“ in Ilmenau insbesondere im Hinblick auf Langzeiterkrankungen sowie den Lehrkräftebedarf? –: Die Einsatzplanung der Schule vom Juni 2017 für das Schuljahr

2017/2018 war so ausgerichtet, dass der Unterricht ohne Stundenkürzung abgesichert werden konnte. Die Schule konnte bei der Planung des Schuljahres 2017/2018 auch mit der Rückkehr von zwei langzeiterkrankten Lehrerinnen rechnen. Es gab zu diesem Zeitpunkt der Einsatzplanung eine geringe Zahl an Reservestunden, das heißt, dass nicht alle Lehrkräfte entsprechend ihres Stundensolls verplant waren. Ich stelle diese Aussage voran, um deutlich zu machen, dass in der Planungsphase von einer vollständigen Unterrichtsabsicherung ausgegangen werden konnte. Leider verschlechterte sich zum Schuljahresbeginn die Personalsituation. Zwei langzeiterkrankte Lehrkräfte, die eigentlich wieder fest eingeplant waren, konnten noch nicht wieder eingegliedert werden. Zwei weitere Lehrkräfte sind seit Juli/August 2017 ebenfalls langzeitkrankt und eine Kollegin unterliegt dem Beschäftigungsverbot aufgrund einer Schwangerschaft. Insgesamt waren und sind somit fünf Lehrkräfte langfristig nicht dienstfähig. Eine weitere Kollegin wird ab dem 16.10.2017 ihren Mutterschutz in Anspruch nehmen.

Frage 2 – welche Stundenausfälle sind in welchen Fächern seit Beginn des neuen Schuljahres zu verzeichnen? –: Die Schule und auch das Staatliche Schulamt mussten kurzfristig reagieren. So werden aktuell wöchentlich 27 Lehrerwochenstunden Mehrarbeit im Vertretungsunterricht geleistet. Des Weiteren war es notwendig, Kürzungen der Stundentafel im möglichen Rahmen vorzunehmen. Folgende Kürzungen der Stundentafel wurden vorgenommen – nach Fächern und Klassen einzeln aufgelistet –:

- Mathematik, Klasse 7a, b, c, Klasse 8a und c, von drei auf zwei Lehrerwochenstunden;

- Physik, Klasse 7a, b, c, Klasse 8c, Klasse 9a und 9b, von zwei auf eine Lehrerwochenstunde;

- Mensch-Natur-Technik, das betrifft die Klasse 6b, von drei auf eine Lehrerwochenstunde;

- Evangelische Religion/Ethik in den Klassen 7, 8, 9 von zwei auf eine Lehrerwochenstunde;