Protocol of the Session on February 25, 2016

2. Wenn nein, aus welchen sowohl rechtlichen als auch sachlichen Gründen wurde gegebenenfalls auf die Errichtung einer oder mehrerer Personendatenbanken der vorbeschriebenen Art in Thüringen verzichtet?

3. In welcher Form hat die Thüringer Landespolizei Zugriff auf die vorbeschriebenen in anderen Bundesländern geführten Personendatenbanken?

4. In welchen und in wie vielen Fällen hat die Thüringer Polizei von diesen Zugriffsmöglichkeiten Gebrauch gemacht bzw. hat Auskunftsersuchen an die diese Personendatenbanken führenden Bundesländer in der Vergangenheit gerichtet?

Es antwortet für die Landesregierung das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: In der Thüringer Polizei werden keine weiteren Personendatenbanken im Sinne der Anfrage geführt.

Zu Frage 2: Die bestehenden Datenbanken werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt als geeignet erachtet, um den polizeilichen Auftrag zu erfüllen. In fachlicher Hinsicht wird daher zur Zeit kein Bedarf an der Einrichtung weiterer Datenbanken gesehen. Überlegungen, eine zusätzliche Datei einzuführen, welche erweiterte Daten über Angehörige der Fußballszene enthält, wurden bereits im Jahr 2008 aus datenschutzrechtlichen Gründen verworfen.

Zu Frage 3: Über die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ hinaus besteht gegenwärtig kein direkter Zugriff auf die in anderen Bundesländern geführten Datenbanken im Bereich der Fußballfanszene.

Zu Frage 4: Derartige Anfragen an andere Bundesländer sind regelmäßig Teil der polizeilichen Vorgangsbearbeitung und erfolgen unter Beachtung der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Darüber hinaus liegen keine statistischen Angaben über Auskunftsersuchen Thüringer Polizeibehörden an andere Bundes- oder Landesbehörden vor.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Es gibt eine Nachfrage des Antragstellers.

Die Einrichtung einer eigenen erweiterten Personendatenbank wird aus datenschutzrechtlichen Gründen in Thüringen nicht weiter verfolgt und abgelehnt. Herr Staatssekretär, dann antworten Sie auf die Frage 4, dass über Abfragen auch ein Zugriff auf diese Personendatenbanken aber entsprechend den rechtlichen Vorgaben möglich ist. Wie verhält es sich denn, wenn man aus datenschutzrechtlichen Gründen auf eine eigene Personendatenbank verzichtet, aber dann plötzlich daten

schutzrechtskonform auf die anderen Personendatenbanken der anderen Bundesländer zugreifen will? Das erschließt sich mir nicht. Vielleicht können Sie dazu noch einmal Ausführungen machen.

Ich gehe davon aus, dass auch die anderen Bundesländer datenschutzkonform arbeiten und diese Zugriffe dann unproblematisch möglich sind – oder diese Anfragen, es ist ja in dem Fall kein Zugriff.

Ich kann keine weiteren Fragen erkennen. Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Dr. Voigt, CDUFraktion, in der Drucksache 6/1774.

Werte Frau Präsidentin!

Thüringer Ministerpräsident als Schirmherr einer Regierungsinitiative als „neuer strategischer Ansatz“?

Medienberichten war zu entnehmen, dass die Landesregierung am 16. Januar 2016 die Einrichtung des Projekts „Zukunft Thüringer Wald“ beschlossen hat. Geplant sei eine „konzertierte Aktion“ von Land, Kommunen, Unternehmen und Verbänden, um die touristische Entwicklung in Südwestthüringen voranzubringen. Die Leitung des Projekts soll im Thüringer Wirtschaftsministerium liegen. Bekannt wurde auch, der Landesregierung gehe es dabei um „einen neuen strategischen Ansatz“.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erwartungen verbindet die Landesregierung damit, den Ministerpräsidenten zum Schirmherren eines Projekts der Landesregierung zu machen und wie verhält sich diese Funktion zur Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten?

2. Welche genauen Aufgaben soll der Ministerpräsident in seiner Funktion als Schirmherr übernehmen und inwiefern sind diese für den Projektfortschritt relevant?

3. Wie viele Schirmherrschaften hat der Ministerpräsident inne?

4. Plant der Ministerpräsident, weitere Schirmherrschaften über besonders herausgehobene Projekte der Landesregierung zu übernehmen, um ihren Erfolg sicherzustellen, beispielsweise die Kommunalund Gebietsreform, wenn ja, über welche, und wenn nein, warum nicht?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Herr Staatssekretär Maier.

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Dr. Voigt für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Als Schirmherr wird im heutigen Sprachgebrauch eine Persönlichkeit bezeichnet, die mit ihrem Namen eine Veranstaltung, ein Projekt oder eine gemeinnützige Organisation unterstützt. Eine Schirmherrschaft hebt die Bedeutung der Veranstaltung, des Projekts bzw. der Organisation im besonderen Maße hervor. Die Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten unterstreicht damit die politische Bedeutung, die die Landesregierung dem Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ beimisst. Der Schirmherr, in diesem Fall der Ministerpräsident, setzt darüber hinaus seine guten Kontakte und seine Bekanntheit dafür ein, weitere Unterstützerinnen und Unterstützer für das Projekt zu gewinnen. Die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten gemäß Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist hiervon nicht berührt. Richtlinienkompetenz bedeutet, die Grundlinien der Regierungspolitik zu bestimmen, also die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik, da nach Artikel 76 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen jeder Minister nach dem Ressortprinzip seinen Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich, aber innerhalb dieser Richtlinien leitet.

Zu Frage 2: Wie bereits zu Frage 1 ausgeführt, setzt der Schirmherr seine guten Kontakte dafür ein, weitere Unterstützer für das Projekt zu gewinnen. Zudem unterstreicht die Übernahme der Schirmherrschaft durch den Ministerpräsidenten die Bedeutung des Projekts und der Region Thüringer Wald für die Landesregierung. Außerdem wird der Ministerpräsident durch den Lenkungsausschuss regelmäßig über den Fortgang des Projekts unterrichtet. Somit wird sichergestellt, dass der Ministerpräsident an den strategischen Entscheidungen des Lenkungsausschusses mitwirkt.

Zu Frage 3: Der Ministerpräsident hat zum Stand 22. Februar 2016 neben der Schirmherrschaft in dem genannten Projekt „Zukunft Thüringer Wald“ zehn ständige Schirmherrschaften, eine EinjahresSchirmherrschaft und 27 veranstaltungsbezogene Schirmherrschaften inne.

Zu Frage 4: Die Entscheidung über Übernahme von Schirmherrschaften ist kein abgeschlossener Prozess. Die Entscheidung für eine Übernahme einer Schirmherrschaft erfolgt nach entsprechender Anfrage. Eine Übernahme weiterer Schirmherrschaften für Projekte der Landesregierung ist nicht ausgeschlossen, aber derzeit nicht geplant.

(Abg. Dittes)

Es gibt eine Nachfrage des Antragstellers.

Herr Staatssekretär, recht herzlichen Dank. Schönen Dank auch für die Definition. Ich habe verstanden, Schirmherrschaft hebt ein Projekt hervor und der Ministerpräsident nutzt gute Kontakte, um weitere Menschen für das Projekt zu gewinnen. Können Sie sich dementsprechend eine Schirmherrschaft des Ministerpräsidenten zu dem Projekt „Gebietsreform“ vorstellen? Wenn ja, wie könnten die Aufgaben des Schirmherrn an dieser Stelle aussehen?

Erstens: Dieses Thema ist nicht mein Beritt.

(Heiterkeit DIE LINKE)

Zweitens bin ich nicht der Ministerpräsident und kann mich nicht hineinversetzen, um diese Frage, die Sie gestellt haben, ob er sich das vorstellen kann, zu beantworten.

Vielen Dank. Wir kommen zur Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, Die Linke, in der Drucksache 6/1775, vorgetragen durch ihre Vertretung.

Geplantes Viersternehotel in Oberhof

Wie der MDR Thüringen vor einigen Tagen berichtete, soll sich der Bau eines Viersternehotels in Oberhof aufgrund von Finanzierungsproblemen verzögern. Der Investor aus Österreich sei auf der Suche nach Kapitalgebern, nachdem die Deutsche Kreditbank AG (DKB) ihre Zusage zurückgenommen hat, das 30-Millionen-Euro-Projekt mitzufinanzieren. Ziel sei, das Projekt überwiegend aus Krediten und Fördermitteln zu finanzieren. Mit der Eröffnung eines solchen Luxushotels in Oberhof sei bis Ende 2018 zu rechnen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist dem Thüringer Wirtschaftsministerium die neuerliche Absicht bekannt, dass ein Viersternehotel in Oberhof errichtet werden soll, nachdem in den letzten Jahren solche Überlegungen immer wieder ad acta gelegt wurden?

2. Wie wird diese private Investition in Oberhof hinsichtlich Planung, Finanzierung, Grundstückserwerb und Einordnung in das Gesamtkonzept der Entwicklung des Tourismus- und Wintersportstandorts durch den Freistaat Thüringen unterstützt?

3. Ist es sachlich richtig, dass das Thüringer Wirtschaftsministerium dem Investor für das Projektunternehmen DOiT GmbH (Der Österreicher in Thü- ringen) einen vorläufigen Förderbescheid übergeben hat?

4. Wenn ja, aus welchem Förderprogramm und in welcher Höhe sollen diese Fördermittel ausgereicht werden?

Vielen Dank, Frau Mitteldorf. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft. Herr Staatssekretär Maier, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucher, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld, vorgetragen durch Frau Mitteldorf, für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Rahmen des Handlungskonzepts Wintersport und Tourismuszentrum Oberhof wurde die Suche nach einem Interessenten für eine Hotelinvestition wieder intensiviert, um die bestehende Angebotslücke zu schließen. Die ersten diesbezüglichen Gespräche wurden im April 2014 geführt.

Zu Frage 2: Die Akquisition derartiger Projekte sowie deren Begleitung über den gesamten Planungs- und Realisierungsprozess obliegt der damit vom Land beauftragten Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen. Seitens der Landesentwicklungsgesellschaft wurde dazu ein auf Beratung, Entwicklung und Realisierung von internationalen Hotelprojekten und touristischen Destinationen spezialisiertes Unternehmen eingeschaltet und gebeten, mögliche Interessenten zu identifizieren und den Erstkontakt herzustellen.

Zu Frage 3: Es ist richtig, dass der Investor einen mit einer Auflage versehenen rechtskräftigen Zuwendungsbescheid für das Vorhaben erhalten hat.

Zu Frage 4: Die in Aussicht gestellten Fördermittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Für das Investitionsvorhaben wurde ein Zuschuss in Höhe von 11.282.250 Euro bewilligt.

Gibt es Nachfragen? Frau Leukefeld.