Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt. Deshalb stimmen wir über den Antrag der Landesregierung in Drucksache 6/1761 ab. Wer für den Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Bei den Gegenstimmen der AfD-Fraktion und der Zustimmung aller anderen Abgeordneten des Hauses ist dieser Antrag angenommen.
Ich eröffne die Fragestunde. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Frage vorzutragen.
Medienberichten zufolge hat es durch den Bundesnachrichtendienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz offenbar Versuche bei Asylbewerbern gegeben mit dem Ziel, diese als Informanten anzuwerben. Demnach ist man von 2000 bis 2013 an 850 Asylbewerber herangetreten, um von diesen nachrichtendienstliche Informationen abzuschöpfen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Walk, Ihre Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2: Die Landesregierung ist sich der besonderen Bedeutung des Frage- und Informationsrechts des Thüringer Landtags bewusst. Dieses Recht unterliegt jedoch verfassungsrechtlichen Grenzen. So kann von einer Beantwortung unter anderem dann abgesehen werden, wenn dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen Einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen, so Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen. Zudem erstreckt sich der parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände in der Zuständigkeit in der Landesregierung. Der Einsatz von VLeuten durch das Landesamt für Verfassungsschutz unterliegt generell der Geheimhaltung. Eine Offenlegung dieser Informationen würde Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge ermöglichen und somit die Arbeit des Amtes für Verfassungsschutz, aber auch die dem Terrorkampf unabdingbare Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden gefährden. Deshalb ist es angesichts einer Offenlegung der nachrichtendienstlichen Arbeitsweise sowie der mit einer möglichen Enttarnung etwaig verdeckt eingesetzter Personen verbundenen Risiken nicht möglich, die Frage im Sinne einer Positiv- oder Negativantwort zu beantworten.
Es gibt keine Nachfragen. Dann rufe ich die Anfrage des Abgeordneten Krumpe, fraktionslos, in der Drucksache 6/1743 auf.
Qualitätssicherung bei der Bereitstellung von Thüringer Daten-Downloaddiensten gemäß der INSPIRE-Richtlinie – nachgefragt
In der Drucksache 6/1621 führte die Landesregierung aus, dass bei der Bereitstellung von INSPIREDownloaddiensten von Standardregelungen des Open Geospatial Consortiums abgewichen worden
ist, weil die Konfiguration des technischen Standards von den bisher am Markt gängigen Produkten nicht unterstützt wird. Das Image und die Innovationskraft der nationalen Geoinformationswirtschaft sind wichtig für die Umsetzung der hohen Zielsetzungen in der nationalen wie in der europäischen Umweltpolitik.
Nach Kenntnis des Fragestellers existieren am Markt gängige kommerzielle sowie freie Produkte, die unter anderem OGC-zertifiziert sind und sich aufgrund dieser Eigenschaft für eine standardkonforme Bereitstellung von INSPIRE-Downloaddiensten qualifizieren.
2. Könnte aus Sicht der Landesregierung auch das Qualifikationsniveau der behördlichen Mitarbeiter im Umgang mit dem am Markt gängigen Produkten beigetragen haben, dass Downloaddienste nicht standardkonform bereitgestellt werden können, und wenn nein, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Tatsache, dass die fehlenden Funktionalitäten der am Markt gängigen Produkte dafür verantwortlich sind, dass INSPIRE-Downloaddienste von der Landesregierung nicht standardkonform bereitgestellt werden können, obwohl bekannt ist, dass bereits Softwarelösungen zur Bereitstellung von solchen Downloaddiensten existieren?
4. Welcher Zweig der Geoinformationsbranche sollte aus Sicht der Landesregierung gefördert werden, damit die am Markt gängigen Produkte den Anforderungen der Landesregierung entsprechen?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Krumpe beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Antwort zu Frage 1 der Drucksache 6/1621 bezieht sich auf die bei den Nutzern der Geodateninfrastruktur Thüringen eingesetzten Softwareprodukte.
Zu Frage 2: Nein, die standardkonforme Bereitstellung wird nicht durch das Qualifikationsniveau meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – das würde
ich gern auch noch betonen –, an dem ich im Übrigen keinen Grund zur Kritik entdecken kann, beeinträchtigt. Eine weitere Stellungnahme hierzu würde ich in diesem Rahmen nicht geben.
Zu Frage 3: Es werden in der Geodateninfrastruktur Thüringen INSPIRE-Downloaddienste standardkonform bereitgestellt. Da insbesondere die in der Landesverwaltung eingesetzten Softwareprodukte die OGC-Regelung 09-048r3 nicht unterstützen, wird bei einigen Downloaddiensten ein anderer OGCStandard verwendet, um die Nutzbarkeit sicherzustellen.
Herzlichen Dank, Frau Ministerin, für die Ausführungen. Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass ich mit meiner Frage nicht die Intelligenz der Mitarbeiter diskreditiert habe, sondern die Personalwirtschaft, die meines Erachtens zu unflexibel ist, um geeignetes Personal in Spezialbereichen zu installieren.
Vor diesem Hintergrund stelle ich die Frage 2 erneut: Könnte aus Sicht der Landesregierung eine unflexible Personalwirtschaft dazu beigetragen haben, dass Downloaddienste nicht standardkonform bereitgestellt werden können? Wenn nein, wie begründet die Landesregierung Ihre Auffassung?
Ich habe – denke ich – in meiner Antwort schon darauf hingewiesen, dass es um eine eigene Software-Produkte-Zurverfügungstellung ging. Ich will insofern vielleicht anschließen, dass Sie sicher auch wissen, dass zwar durch die OGC-Regelung nur ausgewählte INSPIRE-Dienste hiermit umgesetzt werden können, aber durchaus eine Kompatibilität möglich ist und die sich auch im Laufe der Zeit – das werden Sie auch wissen – entsprechend angleichen wird. Also es hat weniger mit Personal zu tun als mit der Software, die verwendet wird.
Frau Ministerin, Ihre Antwort auf Frage 1 ist nicht zufriedenstellend. Ich habe gefragt, welche am Markt gängigen Produkte – und darauf bezog sich auch die Kleine Anfrage –, also welche Firmen, die OGC-Werkzeuge anbieten, unterstützen die technische Kompatibilität aus Ihrer Sicht nicht?
Das kann ich Ihnen jetzt nicht beantworten. Aber ich erlaube mir jetzt an der Stelle mal, sehr geehrter Herr Abgeordneter Krumpe, zu sagen, dass wir Ihnen mehrfach die Gelegenheit gegeben haben, mit den entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihre Fragestellung zu beraten. Ich mache Ihnen dieses Angebot in diesem Zusammenhang jetzt erneut. Vielen Dank.
Ich kann keine weiteren Fragesteller dazu erkennen. Ich rufe auf die Anfrage des Abgeordneten Dittes, Fraktion Die Linke, in Drucksache 6/1759.
In den letzten Monaten wurde durch Medienberichterstattungen, Presseverlautbarungen von Fanprojekten sowie diverse parlamentarische Anfragen bekannt, dass in verschiedenen Bundesländern durch sogenannte szenekundige Beamte der jeweiligen Landespolizeien unabhängig von der bekannten bundesweiten Datei „Gewalttäter Sport“ weitere Datenbanken mit personenbezogenen Daten von Angehörigen, insbesondere der Fußballfanszene, geführt werden.
Führt die Thüringer Landespolizei unabhängig zur Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ eine oder mehrere weitere Personendatenbanken im Zusammenhang mit Sportfanszenen, und wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Art, Errichtungsjahr, rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen und führender Behörde?