Protocol of the Session on May 28, 2015

und massive Interventionen auch von unseren Fraktionskollegen an den Bildungsminister herangetragen wurden. Das andere Beispiel ist noch aktuell.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer 1 des Antrags erfüllt ist, oder erhebt sich Widerspruch? Das kann ich nicht erkennen.

Es ist die Fortberatung des Sofortberichts im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt worden. Erhebt sich dagegen Widerspruch, weil alle Fraktionen die Beratung des Sofortberichts beantragt haben? Das kann ich auch nicht erkennen. Dann stimmen wir zunächst ab über die Fortberatung des Sofortberichts im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dem zustimmt, den bitte ich

(Abg. Tischner)

um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei der Zustimmung aller Fraktionen ist der Sofortbericht an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Weiterberatung überwiesen worden.

Wir stimmen nun über die Weiterberatung zu den Nummern 2 bis 8 des Antrags im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit sind die Nummern 2 bis 8 des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7

Steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen – High-Tech-Bonus einführen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 6/509

Wünscht die CDU-Fraktion das Wort zur Begründung? Bitte!

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne! Dieser Antrag „Steuerliche Forschungsförderung für kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen – High-Tech-Bonus einführen“ ist uns sehr wichtig, denn gerade in Thüringen – und das wissen Sie sicherlich auch – ist der Anteil der Forschungs- und Entwicklungskosten am Bruttoinlandsprodukt unterdurchschnittlich, gerade mal bei 1 Prozent. Wir wissen natürlich, was unser Hauptrohstoff hier in Deutschland ist. Das sind nämlich unsere klugen Köpfe, unsere Entwicklung, unsere Forschung und nicht zuletzt unsere Produkte, die weltweit gefragt sind. Damit das so bleibt, müssen wir vor allen Dingen gute Forschung und Entwicklung betreiben, und das in den Unternehmen. Da haben natürlich gerade kleine und mittlere Unternehmen Schwierigkeiten, denn sich auf dem großen Weltmarkt mit großen Mitspielern zu behaupten, ist umso schwerer, wenn man nur ein relativ kleines Budget hat. Deswegen muss es auch Aufgabe der Politik sein, dieses Budget zu unterstützen, hier zu helfen, damit wir gerade hier in Thüringen, wo wir in diesem Bereich unterdurchschnittlich sind, weiter an der Spitze bleiben. Wir haben ganz viele Unternehmen, die trotz ihrer kleinen Größe Weltmarktführer in ihren ganz spezifischen Nischen sind. Wir wünschen uns von der Landesregierung Hilfe und Unterstützung für diese führenden Unternehmen. Da kann zum Beispiel die steuerliche Forschungsförderung ein wichtiger Punkt sein, um Unternehmen zu unterstützen.

Wie wir auch in unserer Begründung des Antrags geschrieben haben, gibt es aktuelle Studien, die belegen, dass eine zehnprozentige Steuergutschrift zu einer vierzehnprozentigen Ausweitung der Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten führen kann. Damit wäre das eine gute Möglichkeit, eine gute Ergänzung zu anderen Forschungsunterstützungsmöglichkeiten, die es schon gibt, um unsere Unternehmen hier weiter an der Spitze zu halten. Wir freuen uns auf den Bericht der Landesregierung und würden uns über eine Unterstützung des Antrags freuen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, AfD)

Nach der Einbringung durch den Abgeordneten Bühl erteile ich der Landesregierung, Frau Ministerin Taubert, zur Erstattung des Sofortberichts das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Forschung und Innovation sind Grundlage für wirtschaftliche Entwicklung und für die Erhaltung zukunftsfähiger Arbeitsplätze. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Thüringer Landesregierung, durch die Förderung von Forschung und Entwicklung den Wirtschaftsstandort Thüringen zu stärken. Die CDU-Fraktion will mit ihrem Antrag die Innovationskraft der kleineren und mittleren Unternehmen fördern. Das unterstützt die Thüringer Landesregierung ausdrücklich grundsätzlich im Ziel.

Allerdings sehen wir auf Bundesebene wenig Erfolg für eine Initiative, über einen Bundesratsantrag Fortschritte bei der steuerlichen Förderung von Forschung und Innovation zu erzielen, wie von der Fraktion vorgeschlagen wird. Wir wollen vielmehr zum jetzigen Zeitpunkt die bestehenden direkten Fördermöglichkeiten weiter ausbauen und die Einbindung von KMU – also kleinen und mittleren Unternehmen – in die direkte Projektförderung stärken.

Lassen Sie mich an dieser Stelle die wesentlichen Vorteile einer direkten Projektförderung gegenüber einer steuerlichen Förderung in Erinnerung rufen: Eine direkte Projektförderung sorgt beispielsweise dafür, dass Beratung und Begleitung erfolgen, dass Planungssicherheit durch frühzeitige Mittelzusagen gewährleistet wird, Vorteile, die im Falle eines Steuergutschriftverfahrens gänzlich fehlen würden. Fehlende finanzielle Planungssicherheit ist insbesondere für den eigenkapitalschwächeren Mittelstand problematisch. Insofern läuft der CDU-Antrag völlig ins Leere. Wenn Sie tatsächlich in Thüringen Mittelständler unterstützen wollen, dann müssen Sie eine direkte Förderung machen. Denn mit dieser direk

(Vizepräsidentin Jung)

ten Förderung ermöglichen Sie gerade diesen Unternehmen, auch an den staatlichen Mitteln teilzunehmen. Wie soll denn jemand, der eigenkapitalschwach ist, die Eigenmittel aufbringen und am Ende auch nur eine Abschreibungsmöglichkeit haben?

Deshalb sagen wir: Projektförderung mit kompetenter Beratung und ein erleichterter Zugang zu den Förderprogrammen helfen uns besser als undifferenzierte Steuernachlässe. Letztere unterliegen häufig dem Gießkannenprinzip und lassen sich selten bedarfsgerecht adressieren.

Die generelle Zielsetzung der Antragstellung, insbesondere den Wirtschaftsstandort Thüringen weiterzuentwickeln und den Bereich der Forschung und Entwicklung zu stärken, unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings werden wir das kaum allein durch eine für ganz Deutschland geltende Steuergutschrift erreichen, denn eine gesonderte Förderung zugunsten etwa nur der neuen Bundesländer dürfte nach dem Auslaufen der Investitionszulage politisch nicht mehr durchsetzbar sein. Zudem muss die Förderung von Forschung und Entwicklung zielgenau und effizient erfolgen.

Die Besteuerung erfolgt in einem Massenverfahren, in dem auf das spezifische Förderbedürfnis im Einzelfall nur schwer oder gar nicht Rücksicht genommen werden kann. Außerdem ist die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung von der Produktion und Verwaltung ein Problem, dem man sich in der Praxis stellen muss. Der Tendenz, dass die steuerliche Förderung zu Mitnahmeeffekten und zu Fehlallokation von Ressourcen in den öffentlichen Haushalten führt, muss entgegengewirkt werden. Auch dürfen wir nicht vergessen, dass Vorhaben zur steuerlichen FuE-Förderung durchaus unmittelbare negative Auswirkungen auf die Landeshaushalte haben. So wendet sich nicht nur die Thüringer Landesregierung auf Bundesebene gegen alle Bestrebungen, die eine weitere Verschlechterung der Einnahmen der Länder zur Folge haben.

Lassen Sie mich das verdeutlichen: Eine steuerliche Förderung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben in Form eines Steuerbonus in Höhe von 10 Prozent der Aufwendungen würde auf dem aktuellen Stand der Forschungsausgaben Steuermindereinnahmen von über einer halben Milliarde Euro jährlich auf Bundesebene und in Thüringen von circa 7 Millionen Euro für den Landeshaushalt bedeuten. Geht man dazu davon aus, dass mit einer entsprechenden Initiative die Ausgaben von Forschung und Entwicklung gesteigert werden, ist demgemäß auch mit steigenden Mindereinnahmen zu rechnen. Zudem ist – anders als bei der direkten Förderung – im Rahmen einer steuerlichen Förderung das Fördervolumen nicht begrenzbar, mit allen finanziellen Risiken für die Finanzausstattung der Länder. Eine transparente und zielgenaue FuE-Förderung, von der ich annehme, dass die CDU-Frak

tion es auch möchte, insbesondere für den Mittelstand, halten wir durch die direkte Projektförderung für erfolgversprechender. Deshalb arbeitet die Landesregierung an der konkreten Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen bei der Innovationstätigkeit zu unterstützen. Diesen Maßnahmen kommt zurzeit höchste Handlungspriorität zu. So wurde zum Beispiel in dem von der Europäischen Kommission genehmigten Thüringer Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, den EFRE, die Innovationspriorität 1 „Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation“ finanziell am besten ausgestattet. Mit der neuen Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation werden des Weiteren die einzelbetriebliche Technologieförderung und die FuE-Verbundförderung zusammengeführt und um die Fördergegenstände „Innovationsgutschein“ und „wirtschaftsnahe Infrastruktur“, also auch Innovationszentren, erweitert. Für diese Richtlinie werden knapp 162 Millionen Euro aus EFREMitteln zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt im Zusammenhang mit der Zielsetzung der regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierungen für Thüringen. Die Hälfte dieser Mittel wird für die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Verbund zwischen Unternehmen sowie Unternehmen und Forschungseinrichtungen zur Verfügung stehen, allein ein Viertel für die Unterstützung ausschließlich kleinerer und mittlerer Unternehmen durch einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Kleinere und mittlere Unternehmen werden dabei auch bei der Erlangung technischer Schutzrechte unterstützt. Darüber hinaus stellt das Wirtschaftsministerium für Firmenstipendien, die Einstellung von innovativem Personal, die Ausleihe oder die Entsendung von FuE-Personal sowie den Forschergruppen bis zum Jahr 2020 30 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen einerseits bei der Bewältigung des demografischen Wandels und der Notwendigkeit des lebenslangen Lernens der Beschäftigten sowie andererseits im überregionalen Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Gewinnung des notwendigen Personals für FuE, für Gestaltung, Durchsetzung, Vermarktung von Innovation und Vernetzung zu Innovationsketten und bei fortschrittsgemäßen Aktualisierungen des Ausbildungsstands zu unterstützen. Hauptziel ist, den erheblichen Rückstand Thüringens bezüglich wirtschaftsinterner FuE-Identität gegenüber dem Durchschnitt der deutschen Länder abzubauen, das vorhandene Personal für Innovation in Thüringer Unternehmen krisenfest zu erhalten, möglichst jedoch das Personal des FuE-Sektors zu erhöhen.

(Ministerin Taubert)

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, Thüringen ergreift auf dem Gebiet der direkten Förderung, insbesondere des Mittelstands, eine ganze Reihe von Maßnahmen, um die Innovationstätigkeit in Thüringen zu erhöhen, und sie wird auch weiterhin jede Möglichkeit ergreifen, das Instrumentarium ihrer Innovationspolitik bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Gestatten Sie mir noch ein paar Aussagen, persönlich. Es gab einmal in der CDU einen Bundestagsabgeordneten, der hieß Friedrich Merz, der hat uns erzählt, die Steuererklärung muss auf einen Bierdeckel passen. Ich weiß nicht, ob Sie den noch kennen.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Na klar, guter Mann!)

Ich kann mich zumindest erinnern, dass die CDU auch in Thüringen immer gesagt hat,

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Immer!)

wir brauchen Steuervereinfachungen. Ist doch wahr, Herr Mohring, oder? Ist eine wahre Aussage? Jetzt dürfen Sie Ja sagen. Dann kommen Sie mit so einer unspezifischen Steuerabschreibungsmethode.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Frau Tau- bert, Sie sind neu im Amt, Sie verstehen das noch nicht. Das macht nichts!)

Sie können ja gern antworten. Ja, Sie sehen sowieso all denen an, dass sie wieder vergesslich sind, und insofern ist das, glaube ich, auch nicht gut. Ich will daran erinnern: Die CDU hat sich immer für Steuervereinfachung eingesetzt. Und Sie haben sich immer für einen guten Landeshaushalt, fiskalisch gut ausgestattet, eingesetzt. Insofern ist das, was Sie hier, sage ich mal, anbieten, doch nicht das Sachgerechte. Ich will zu den jungen Kollegen, die das vorgetragen haben, aber auch zu Herrn Tischner sagen, denn da habe ich als Mitglied der ehemaligen Landesregierung Wallungen bekommen, sage ich mal ganz vorsichtig: Ich gebe gern Nachhilfeunterricht im Steuerrecht. Das können wir organisieren. Und ich gebe auch gern Nachhilfeunterricht im Beamtenrecht, falls das in der eigenen Fraktion nicht gestemmt werden kann.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Dann gebe ich welchen in KFA!)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Nein!)

Ich brauche den nicht, andere brauchen den.

Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Beratungen zu Berichten der Landesregierung werden grundsätzlich in langer, also doppelter Redezeit verhandelt. Ich frage: Wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer I des Antrags? Die Fraktionen der CDU, der SPD, Die Linke, der Grünen wünschen die Beratung zum Sofortbericht. Ich eröffne deshalb die Beratung zu Nummer I des Antrags und gleichzeitig die Aussprache zu Nummer II des Antrags und erteile als Erstes der Abgeordneten Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der CDU läuft in Nummer II auf eine Bundesratsinitiative hinaus. Grundsätzlich würden wir eine weitere Initiative zur Innovations- und Forschungsförderung begrüßen. Mittlerweile haben sich in der OECD fast alle Länder für eine steuerliche Forschungsförderung entschieden. Nur noch Estland nimmt Abstand von dieser Fördermöglichkeit. Eine steuerliche Förderung, sehr geehrte Damen und Herren, hat Vor- und Nachteile. Die, insbesondere die Nachteile, hat Frau Taubert hier deutlich erläutert. Auf der einen Seite handelt es sich sicherlich um eine unbürokratische Fördermöglichkeit. Allerdings muss man sich dann fragen, wo die Bürokratie an anderer Stelle wächst. Auch das hat die Ministerin hier deutlich ausgeführt. Insbesondere für die Finanzverwaltung ist es sicherlich nicht einfacher, wenn es dort Ausnahmeregelungen gibt. Auf der anderen Seite denke ich – da schließe ich mich der Ministerin an –, auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein Interesse, sich die bestehenden Möglichkeiten und Förderinstrumente der direkten Förderung in Thüringen noch einmal anzuschauen. Es steht außer Frage, dass man das im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft entsprechend tun kann.

Ich bin aber ein bisschen verwundert über das Vorgehen der CDU an dieser Stelle, das möchte ich hier noch einmal deutlich sagen. CDU, CSU und die FDP haben bereits im Koalitionsvertrag von 2009 auf Bundesebene relativ großspurig versprochen, steuerliche Forschungsförderung einzuführen. Aber immer, wenn es um finanzwirksame Projekte ging, hat Schwarz-Gelb dann letztendlich die falschen Prioritäten gesetzt. Ich sage nur die Stichworte Hotelsubventionierung und Betreuungsgeld, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Ein großes Hindernis für die Umsetzung war, dass sich Schwarz-Gelb darauf festgelegt hatte, in jedem Fall auch Großunternehmen von der Förderung profitieren zu lassen, was sicherlich durchaus sinnvoll ist, wenn man schaut, dass insbesondere Großunternehmen eigene Forschungsabteilungen

(Ministerin Taubert)

unterhalten, in denen man das sicherlich machen kann. Das müssen Sie mir noch einmal erklären, wie Sie das in kleinen und mittelständischen Unternehmen zustande bekommen wollen, die teilweise keine eigenen Forschungsabteilungen haben und dann von dieser Art und Weise der steuerlichen Förderung aus meiner Sicht nicht profitieren würden. Auf Bundesebene konnte sich die CDU allerdings genau dafür anscheinend nicht begeistern. In der letzten Legislatur wollten Sie als Regierungsfraktion darauf jedenfalls keinen Einfluss nehmen, zumindest habe ich das nicht wahrgenommen. Das bündnisgrüne Konzept wird Ihnen sicherlich auch bekannt sein. Auf Bundesebene setzen sich die Grünen durchaus für eine steuerliche Förderung und eine Steuergutschrift für Forschungs- und Entwicklungsausgaben ein. Zur Erschließung von Innovationspotenzialen, denke ich, ist das durchaus eine diskutable Art und Weise der Förderung. Problematisch ist aber aus unserer Sicht, dass Sie jetzt in Nummer II sagen, wir sollen da bis Juli eben mal eine Strategie vorlegen. Ich glaube, so einfach machen wir es uns an dieser Stelle dann doch nicht. Ich glaube, das ist wenig nachhaltig, wenn wir so an diese Sache herangehen. Grundsätzlich sind wir auf der Ebene der Forschungsförderung, gerade um Innovation zu generieren und in Thüringen mit der kleinteiligen Struktur auch ein Stück voranzukommen, bereit, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Aber ganz ehrlich: Diesen Antrag können Sie gern eins zu eins noch mal bei Ihrer Bundestagsfraktion einreichen und da die Frage stellen, warum es denn da noch nicht umgesetzt wurde. Ansonsten würden wir diesen Antrag gerade ablehnen, aber gern in einem der nächsten Ausschüsse entsprechend zu den Instrumenten der Forschungs- und Innovationsförderung in Thüringen diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Möller das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Auch wenn es um einen Antrag der CDU-Fraktion geht, wende ich mich zuerst an die Regierungsfraktionen. Sie haben in Ihren Koalitionsvertrag hineingeschrieben: „Innovationen in der Wirtschaft bleiben auch in Zukunft ein entscheidender Faktor für gute und wettbewerbsfähige Arbeitsplätze in Thüringen.“ Das ist erst einmal uneingeschränkt zustimmungsfähig, auch wenn es selten der Fall ist, vonseiten der AfD. Bevor Sie jetzt übermütig werden, muss ich natürlich gleich mal sagen: Was uns interessiert, ist, wie die Lan

desregierung und die Regierungsfraktionen planen, die Innovationskraft in Thüringen zu stärken. Ich hoffe, Sie kommen mir jetzt nicht mit dem Bildungsfreistellungsgesetz, denn damit werden Sie genau das Gegenteil erreichen, das ist nämlich ein schlecht gemachtes Gesellenstück von Bürokraten.

(Beifall CDU, AfD)

Doch kommen wir nun zurück zur Idee der steuerlichen Forschungsförderung, die dem Antrag der CDU zugrunde liegt. Die steuerliche Forschungsförderung ist ein Thema, das seit einigen Jahren auf der Agenda aller Parteien auftritt, vielleicht mit Ausnahme der Linken, die hat es ja nicht so mit Unternehmern und Unternehmertumförderung.

(Unruhe DIE LINKE)