Protocol of the Session on May 28, 2015

(Unruhe DIE LINKE)

Das Instrument der steuerlichen Forschungsförderung findet sich, das muss man auch sagen, in den meisten OECD-Staaten und wird in Deutschland auch von den Arbeitgeberverbänden begrüßt. Wundern muss es einen nicht, denn wer würde sich als Betroffener von unserem Steuersystem nicht gern zusätzliche Entlastungen wünschen. Forschung und Entwicklung sind unzweifelhaft auch notwendig für eine innovative und florierende Wirtschaft. Staatliche Unterstützung hilft dabei ohne Zweifel sehr, so weit erkennen das auch wir von der AfD an und ich denke, da kann ich sogar guten Gewissens für unseren liberalen Flügel sprechen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Seien Sie vorsichtig!)

(Unruhe DIE LINKE)

Den gibt es, glauben Sie mir. Schließlich sind in Deutschland schon ganz andere völlig untaugliche Förderkonzepte auf den Weg gebracht worden. Da ist die steuerliche Forschungsförderung ein richtiges Glanzlicht dagegen. Da wurde beispielsweise mit dem EEG eine maßlose Subventionierung von ganz bestimmten Wirtschaftsteilnehmern am Energiemarkt durchgeführt und damit der Strommarkt zugrunde geregelt. Mit dieser Art von Förderung sind auch die Grundregeln der sozialen Marktwirtschaft permanent missachtet worden und die Folgen davon spüren wir ja heute alle im Bereich des Strompreises und auch, was die Netzstabilität angeht. Doch mal abgesehen davon, dass es natürlich immer schlimmer geht, wenn man die Umverteilungsparteien ranlässt, stellt sich die Frage: Kann die steuerliche Forschungsförderung denn zum jetzigen Zeitpunkt und in unserem Land das Mittel der Wahl sein? An dieser Stelle wäre es sicherlich erst einmal sinnvoll, wenn man die in Thüringen bereits verwendeten Forschungsinstrumente evaluiert, bevor man neue Instrumente in den Raum wirft, gerade wenn diesem Haus die Förderung der Thüringer Wirtschaft am Herzen liegt. Das kann ich für die AfD-Fraktion uneingeschränkt bejahen. Darum sollten wir nicht vorschnell auf irgendein Förderinstru

(Abg. Henfling)

ment setzen, ohne die tatsächlichen Gründe der teilweise fehlenden Innovationskraft in Thüringen zu beleuchten.

Dabei kann man auch zur Studie der Universität Mannheim, die die steuerliche Forschungsförderung umfassend beleuchtet und sich stark für die Einführung dieses Förderinstruments einsetzt, Stellung nehmen. Aber die Frage ist: Kann diese Studie auch überzeugen? Da gibt es Zweifel. Diese Zweifel ergeben sich schon beim ersten Blick auf den Auftraggeber der Studie, denn diese Studie ist vom BDI in Auftrag gegeben worden. Sie generiert natürlich auch Ergebnisse, die der BDI gern hören möchte. Wer die Kapelle bezahlt, meine Damen und Herren, der bestimmt auch die Musik. Das ist im Kern auch bei wissenschaftlichen Gutachten so, das sollte man nie aus dem Blick verlieren.

Es gibt weitere Aspekte, die einen skeptisch stimmen. Da haben wir einerseits die Tatsache, dass so ein Steuernachlass – zum Beispiel in Höhe von 10 Prozent, der immer mal wieder in der Diskussion auftaucht – zu steuerlichen Mindereinnahmen führt. Die Zahlen variieren – glaube ich – ein bisschen, also ich habe bei Google recherchiert, da waren es 5 Milliarden Euro. Wenn man jetzt nur die kleinen und mittelständischen Unternehmen berücksichtigt, dann ist es immer noch eine halbe Milliarde Euro.

Es stellt sich die Frage: Sind diese Mindereinnahmen angesichts des erwarteten Erfolgs dieses Förderinstruments zu rechtfertigen? Auch da hilft ein Blick in die Statistik. Die Einführung einer steuerlichen Forschungsförderung soll ja bewirken, dass Deutschland dem Ziel näher kommt, 3 Prozent seines Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben. Im Jahr 2012 betrug der Anteil für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2,88 Prozent, Thüringen lag mit 2,27 Prozent im Mittelfeld und BadenWürttemberg war einsame Spitze mit 5,14 Prozent. Man kann also nicht sagen, dass Thüringen und Deutschland ewig weit weg sind vom Drei-ProzentZiel.

Auch ein Blick zu den Nachbarstaaten hilft uns, hier Argumente zu finden. Erst mal fällt uns auf, dass es viele Nachbarstaaten gibt, die die steuerliche Forschungsförderung schon umgesetzt haben, aber es sind lediglich die Schweiz, Dänemark, Schweden und Finnland, die bei den Forschungs- und Entwicklungsausgaben einen Anteil von 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bereits überschritten haben. Meines Wissens ist es so, dass Schweden noch keine steuerliche Forschungsförderung eingeführt hat.

Wie wir sehen, Deutschland steht gar nicht so schlecht da – im Vergleich auch zu Ländern, die die steuerliche Forschungsförderung bereits eingeführt haben. Das sollte – denke ich – uns eher skeptisch stimmen, was dieses Förderinstrument angeht.

Es kommt noch ein weiterer wichtiger Aspekt hinzu, das ist im Grunde genommen einer, der in unserer Haushaltspolitik begründet ist. Die Haushaltspolitik steht sowohl im Land als auch im Bund vor großen Herausforderungen. Ich darf dabei nur den Konsolidierungsbedarf im Thüringer Staatshaushalt und im Bund zum Beispiel die Beendigung der kalten Progression als großes finanzpolitisches Ziel erwähnen. Das sind für uns vorrangige Ziele, für die Gestaltungsspielräume in Finanzfragen in erster Linie genutzt werden müssen. Die Beendigung der kalten Progression zum Beispiel würde auch die Binnennachfrage fördern und damit fördert sie letzten Endes die Unternehmen unseres Landes.

Nicht zuletzt muss man bei der Entscheidung über diesen Antrag auch berücksichtigen, dass nicht nur in diesem Haus die Mehrheit auf dieser Seite des Plenums erhebliche Probleme mit einem Konsolidierungskurs beim Staatshaushalt hat, das haben wir in den letzten Wochen und Monaten gesehen – Frau Taubert ist gerade nicht mehr da.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woher nehmen Sie das?)

Das ist dann ein größeres anderes Thema, dazu habe ich jetzt nicht mehr die Redezeit, Herr Adams. Die Tilgung – jetzt kommen Sie mir nicht mit der Tilgung –, wir alle haben die Luftbuchungsnummern rauf und runter dekliniert. Also ich denke, da sollte Ihnen klar sein, wo das Problem liegt.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir tilgen, wir machen keine Schulden!)

Auch im Bund, Herr Adams, sitzt mit der SPD eine Umverteilungspartei mit am Ruder. Das sind schon genügend Stolpersteine für einen ausgeglichenen Haushalt – sowohl im Bund als auch im Land. Da müssen wir nicht noch einen weiteren hinzufügen, zumal ja die Zweck-Mittel-Korrelation – ich habe es eben schon erläutert – zu wünschen übrig lässt. Das ist auch der Grund, warum wir den Antrag ablehnen müssen. Wir würden uns allerdings freuen, wenn wir als Oppositionsfraktion genauso wie die andere Oppositionsfraktion, die CDU, und auch die Regierungsfraktionen gemeinsam an einem umfassenden Konzept der Innovationsförderung in Thüringen arbeiten könnten. Da bieten wir unsere Hilfe und Unterstützung gern an. Da müssten dann auch die ganzen anderen möglichen Förderkonzepte und Fragen, wie zum Beispiel die Verwendung der EUund Bundesmittel, Forschungsnetzwerke, Beratungsangebote etc. pp., mit erläutert und erörtert werden. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Möller. Jetzt hat Herr Dr. Voigt von der CDU-Fraktion das Wort.

(Abg. Möller)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, „Steuerliche Forschungsförderung“ ist heute unser Thema. Die AfD hat schon geredet, die Ministerin auch, also insofern hat man ungefähr das Klima zwischen der Koalition und jetzt der einen Oppositionspartei gehört. Ich darf schon mal festhalten, offensichtlich gibt es hier personalisierte Innovationsbremsen, weil die nämlich alle gegen die steuerlichen Forschungsförderungen sind. Wir als CDU-Fraktion sagen Ja zum High-Tech-Bonus, Ja zur Innovation, Ja zur Wertschöpfung in kleinen und mittelständischen Unternehmen, und deswegen braucht es auch eine steuerliche Forschungsförderung.

(Beifall CDU)

Wenn man sich das Ganze mal anschaut, liegen die Vorteile klar auf der Hand. Das eine ist, es ist unbürokratisch, es ist branchenoffen, es ist breit, es ist schnell, es kann funktionieren und es geht vor allem nicht nach politischen Schablonen, sondern es lässt Raum für unternehmerische Initiative. Darum geht es uns. Wir wollen nämlich einen Anspruch, der unabhängig ist von Art und Inhalt eines Forschungsprojekts. Für uns als CDU-Fraktion geht es darum: Wir wollen, dass Ideen gefördert werden, an die die Unternehmer glauben, und nicht Ideen, auf die Politiker setzen, sondern wir wollen die innovative Kraft aus dem Mittelstand heraus gewinnen. Deswegen glauben wir, dass eine steuerliche Forschungsförderung da genau richtig ist.

(Beifall CDU)

Jetzt ist leider Frau Taubert nicht da, was ich schade finde, weil es schon bemerkenswert war, dass die Finanzministerin zu diesem klar wirtschaftspolitisch orientierten Thema geredet hat und auch als Sozialdemokratin den Beleg dafür geliefert hat, dass die steuerliche Forschungsförderung – weil das vorhin auch angemahnt worden ist von Frau Henfling, warum das nicht im Koalitionsvertrag stünde oder warum es noch nicht umgesetzt wurde – genau deswegen nicht in den Koalitionsvertrag hineingekommen ist, weil die Sozialdemokraten es abgelehnt haben, steuerliche Forschungsförderung zu machen.

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das steht doch aber im Re- gierungsprogramm!)

Nein, das steht nicht drin. Schauen Sie nach, Seiten 26, 27, 28. Ja, Frau Henfling, Sie sprachen darüber, dass die CDU- und FDP-Koalition das im Koalitionsvertrag hatte. Dann darf ich Sie aufklären: Wir hatten einiges zu tun nach den dürren Jahren von Rot-Grün – ja, ich erzähle es Ihnen doch gleich, bleiben Sie ganz ruhig! Seitdem Angela Merkel Bundeskanzlerin ist, haben sich die Ausgaben im Bildungs- und Forschungsbereich um über

11 Prozent gesteigert. Wir haben in die Projektförderung viel mehr Geld reingegeben, als es jemals unter Rot-Grün gegeben hat. Nachdem wir die Projektförderung nach oben geführt hatten, das heißt die Direktinvestitionen in Forschung und Entwicklung, haben wir gesagt, wir brauchen auch die zweite Schwelle, nämlich die indirekte Förderung über eine steuerliche Forschungsförderung. Das wollten wir in dieser Legislaturperiode umsetzen, sind auch da noch in der Diskussion mit dem Koalitionspartner. Da dachte ich eigentlich, dass wir die Grünen an unserer Seite wissen, weil ihre Bundestagsfraktion ja erst im Februar dieses Jahres wieder gefordert hat, eine steuerliche Forschungsförderung von 15 Prozent einzuführen,

(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Dann hätten Sie zuhören sol- len!)

aber wenn Sie sich offensichtlich in der Koalition nicht durchsetzen können, dürfen Sie es nicht bei uns abladen, sondern müssen das mit Ihren Koalitionspartnern, Sie haben ja jetzt einen erfahrenen Schlichter, mal gemeinschaftlich erledigen.

(Beifall CDU)

(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn ich mir dann den zweiten Punkt anschaue, Frau Taubert hat ausgerechnet, 7 Millionen Euro würde das den Freistaat jährlich kosten. Wir gehen davon aus, dass eine steuerliche Forschungsförderung, das ist in vielen Studien bewiesen, zu mehr Wachstum, zu mehr Wertschöpfung in Unternehmen führt. Die wissenschaftliche Studie, auf die wir in unserer Begründung abheben, sagt, dass die FuE-Aktivitäten um 14 Prozent gesteigert würden, die Patentanmeldungen um 15 Prozent. Wir gehen davon aus, dass dadurch natürlich auch neue Jobs entstehen. Wenn ich mir jetzt den aktuellen Haushaltsplan anschaue und feststelle, dass Sie sowohl für das Landesarbeitsmarktprogramm als auch den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, wo noch niemand so richtig weiß, was da eigentlich herauskommen soll, insgesamt mittlerweile Verpflichtungsermächtigungen von 18 Millionen Euro eingestellt haben, dann kann ich nur sagen: Nehmen Sie diese 18 Millionen Euro, investieren Sie die in steuerliche Forschungsförderung, dann entstehen Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt in Thüringen, die haben Sie in zweieinhalb Jahren durchfinanziert. Das wäre doch mal eine richtig gute Maßnahme von Haushaltspolitik.

(Beifall CDU)

Frau Taubert bot uns an, Nachhilfe im Bereich Beamtenrecht und im Bereich der Steuerpolitik zu machen. Ich bin immer gern bereit, mehr davon zu hören und darüber auch zu lernen. Wir bieten Frau Taubert im Gegenzug Nachhilfe im Bereich „Wie

grillt man in Thüringen richtig“ an, weil sie in 2014 bewiesen hat, dass sie da noch Nachholbedarf hat.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Die ha- ben Sie auch nötig!)

Kommen wir mal zu dem Thema „steuerliche Forschungsförderung“ und warum das gerade aus Thüringer Sicht so wichtig ist. Kollege Möller hat gesagt: Thüringen liegt bei 2,3 Prozent Forschungsförderung, das ist doch okay, Bundesschnitt sind 2,9; 3 Prozent ist in der Lissabon-Strategie festgelegt worden, wir sind doch schon knapp dran. – Sie sind auch so ein kleiner Planerfüller: Wenn Sie kurz davor sind, ist das für Sie okay. Wir sehen das ein bisschen anders. Wir denken, dass Innovation ein permanenter Prozess ist. Wenn wir feststellen, dass wir in der Bundesrepublik wie auch in Thüringen eine Situation vorfinden, dass wir in Thüringen so knapp 1 Prozent staatliche FuE-Finanzierung und ungefähr 1 Prozent von Unternehmen haben, dann ist das etwas, was uns in der Summe zu wenig ist, uns auch auf lange Sicht vom Bundesschnitt abhängt. Sie haben auf Baden-Württemberg abgehoben – 5 Prozent. Die sind natürlich einsamer Spitzenreiter, aber auch da werden Sie feststellen, Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren seine FuE-Quote gesenkt. Wer weiß, vielleicht liegt es sogar an der Regierung, die dort neuerdings regiert. Dasselbe gilt auch für andere Bundesländer, wo wir darauf achten müssen, dass Thüringen dort einen guten Platz einnimmt. Wir glauben, das liegt auch an der Größenklasse unserer Unternehmen. Wenn Sie jetzt mal Baden-Württemberg und Thüringen vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Größenklassen natürlich andere sind. Weil Sie darauf abhoben und Frau Henfling auch, was profitieren denn die KMU davon, die sind teilweise so klein, die können sich gar nicht ihren eigenen FuE-Mann leisten und die haben dann von der steuerlichen Forschungsförderung nichts. Ich möchte darauf hinweisen, dass, wenn man sich diese OECD-Studien anschaut, man feststellen wird, dass von den Ländern, die steuerliche Forschungsförderung haben, es ganz klare Empfehlungen – und das schon seit Mitte der 60er-Jahre – „The Frascati Manual“ gibt. Danach ist klar definiert, was unter FuE-Quote in Unternehmen zu fassen ist und was nicht. Das kann unter anderem Personal sein, es können bestimmte Forschungsprojekte, die sie definieren in ihren Unternehmen, sein, es kann aber auch eine Kooperation mit einer außeruniversitären oder einer universitären Einrichtung sein. Das sind alles Punkte, die sich dort in diesem Manual finden. Ich glaube, das, was wir vielfach haben, ist Entdeckergeist, Erfindergeist, Tüftlergeist in Thüringer Unternehmen, die sich aber manchmal die Frage stellen, wie bekomme ich eine Idee in ein Produkt umgewandelt. Der Impuls, den wir mit dieser steuerlichen Forschungsförderung deutlich ma

chen wollen, ist: Jawohl, ihr bekommt mal die Chance für einen bestimmten Zeitraum in einer bestimmten Höhe eine Unterstützungsleistung für Aufwendungen, die ihr selbst definiert, ohne euch großartig um bürokratische Beantragung von Förderprogrammen zu kümmern, sondern ihr meldet das quasi nach einem klar definierten Prozess an und habt dann tatsächlich auch etwas davon. Wir glauben, dass so Innovation im Mittelstand entstehen kann und dass Deutschland – vor allen Dingen Thüringen – davon profitieren kann. Ich glaube, das ist ein gängiges Verfahren in vielen anderen Ländern – warum soll das nicht in Deutschland funktionieren. Sie haben gerade darauf verwiesen, dass Estland und Deutschland die einzigen sind, die davon noch keinen Gebrauch machen. Da gibt es in der Tat sehr, sehr unterschiedliche Debatten, die man darüber führt. Die einen reden davon, Bedarfsförderung zu betreiben, also quasi für die, die schon FuE machen, die anderen sagen, das passt nicht, Lasten nur für neue Aufwendungen, die in Forschung und Entwicklung stattfinden. Über all diese Dinge kann man in aller Ruhe diskutieren. Deswegen würden wir uns freuen, wenn wir das gemeinschaftlich im Ausschuss machen.

Aber ein Punkt muss klar sein, dass wir gemeinschaftlich darüber nachdenken, wie man solche Impulse setzen kann. Ich habe gesehen, die Linken haben selbst so einen Antrag schon mal formuliert, insofern lagen Sie nicht ganz richtig, Herr Möller. Die Linken haben unter Frau Kaschuba immer noch mal gefordert, dass man auch in so einem Bereich steuerliche Forschungsförderung mit betreiben kann. Jetzt ist sie nicht mehr in Ihrer Fraktion, vielleicht ist da der Innovationsgrad gesunken. Das kann ich jetzt nicht beurteilen, das werden wir nachher gleich hören.

Aber ich will schon darauf abheben, dass wir...

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Ist gestiegen!)

Ist gestiegen – das werde ich ihr ausrichten, Herr Hausold.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: Das mache ich schon selber!)

Insofern kann ich nur sagen, dass es eigentlich auf sehr unterschiedlichen parteipolitischen Bühnen eine Idee darüber gibt, steuerliche Forschungsförderung zu betreiben. Wenn man das auf der einen Seite von unten her denkt, also von den kleinen und mittelständischen Unternehmen als Impulsgeber, dann muss man es aber auch volkswirtschaftlich von der anderen Seite her denken. Wenn Sie sich mal anschauen: Die unternehmerischen FuEAusgaben betragen in Deutschland 5,9 Prozent, die vom Staat finanziert werden. Wenn Sie sich anschauen: In Konkurrenznationen sind die teilweise bei 15 Prozent. Das ist am Ende eine Förderlücke,

die uns auch als Volkswirtschaft im, sage ich mal, globalisierten Wettbewerb natürlich zu schaffen macht. Da glauben wir, dass es sowohl standortals auch innovationsökonomisch sinnvoll ist, solche Empfehlungen, die es aus der Wissenschaft und Wirtschaft gibt, zu unterstützen.

Wie gesagt, man kann über die Modelle diskutieren, man kann auch über die Frage der Steuerausfälle diskutieren. Das ist etwas, was die Finanzministerin starkgemacht hat. Ich habe gerade gesagt, wie man da eine gute Abfederung betreiben kann, nämlich wenn man die Verpflichtungsermächtigungen aus Programmen, die eh niemand braucht, letztlich dafür einsetzt, hier mal einen wirklichen Impuls zu setzen. Lassen Sie uns das alles im Ausschuss in Ruhe diskutieren.

Wir glauben, einen High-Tech-Bonus braucht es, weil wir eher auf die Freiheit der unternehmerischen Idee und deren Erforschung und Umsetzung setzen als darauf, was jetzt wieder als neues Forschungsprojektprogramm von irgendwelchen Politikern definiert vorgetragen wird.

Nein, ich weiß schon, was Sie sagen wollen.