Zu Ihrer Frage 3: Die Baugenehmigung enthält keine Befristung. Sie erlischt nach § 72 Abs. 1 Thüringer Bauordnung, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung länger als zwei Jahre unterbrochen worden ist.
Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Dann komme ich zur nächsten Frage. Frau Schulze, wollen Sie die Frage von Herrn Fiedler stellen? Wenn nicht, dann machen wir das jetzt erst noch mal anders. Der abwesende Herr Abgeordnete Kuschel bei der Frage 2 wird jetzt vertreten durch Frau Abgeordnete König-Preuss. Die Frage finden Sie in der Drucksache 6/5762.
Nach Information in der „Thüringer Allgemeinen“, Lokalteil Sömmerda, vom 24. Mai 2018 ist der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ seit 25. April 2018 nicht mehr in diesem Beamtenverhältnis auf Zeit tätig, also aus der Wahlfunktion ausgeschieden. Dem Fragesteller liegen Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ vom 8. Mai 2018 und 16. Mai 2018 (Ak- tenzeichen für beide Schreiben: 104.40:10) vor, die vom bisherigen – bis zum 24. April 2018 im Amt tätigen – Gemeinschaftsvorsitzenden unterschrieben sind. Die Unterschrift ist mit Vor- und Zunamen unter Hinzufügung „im Auftrag“ gekennzeichnet. Eine Funktionsbezeichnung ist der Unterschrift nicht beigefügt. Die Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.
1. Wann ist der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit ausgeschieden?
2. In welcher Funktion bzw. Eigenschaft hat der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende die im Einleitungstext benannten Schreiben der Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ vom 8. bzw. 16. Mai 2018 unterzeichnet?
3. Auf welcher Rechtsgrundlage ist der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende nach dem 24. April 2018 in welchem arbeitsrechts- oder beamtenrechtlichen Verhältnis für die Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ tätig?
4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen mit welcher jeweiligen Begründung hält die Landesregierung im Zusammenhang mit dem nachgefragten Sachverhalt für notwendig?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende ist am 25. April 2018 aus dem Beamtenverhältnis auf Zeit ausgeschieden.
Schreiben durch den ehemaligen Gemeinschaftsvorsitzenden in der Funktion als Bauamtsleiter und Bürovorsteher der Verwaltungsgemeinschaft unterzeichnet.
Zu Frage 3: Der bisherige Gemeinschaftsvorsitzende ist seit dem 26. April 2018 auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags als Verwaltungsangestellter für die Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ tätig.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir jetzt zur fünften Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Fiedler von der CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/5815. Bitte schön.
Nach Medienberichten soll es in Gotha am Sonntag, dem 10. Juni 2018, zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung zwischen jugendlichen Asylbewerbern und Jugendlichen des linken Spektrums gekommen sein. Dabei sollen drei Menschen verletzt worden sein. Die Kriminalpolizei habe die Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung aufgenommen.
1. Welche Erkenntnisse liegen den Ermittlungsbehörden zum Tathergang, zur Nationalität, dem Alter sowie der politischen Ausrichtung der Beteiligten vor?
2. Sind aus den zurückliegenden fünf Jahren auf Landesebene weitere Fälle polizeibekannt, in denen Personen des linken Spektrums an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit Asylsuchenden und/oder ausländischen Mitbürgern beteiligt waren?
3. Ist für die vergangenen fünf Jahre auf Landesebene ein Anstieg von gewalttätigen Auseinandersetzungen unter Beteiligung asylsuchender Personen zu verzeichnen und falls ja, in welchem Ausmaß?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, erneut Herr Staatssekretär Höhn, bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Am Samstag, dem 9. Juni 2018, gegen 22.00 Uhr erhielt die Polizei die Mitteilung, dass es auf dem Neumarkt in Gotha eine Schlägerei zwischen mehreren Personen geben soll. Die Beamten vor Ort stellten auf dem Neumarkt neben der Margarethenkirche eine Gruppe von sieben Personen, die augenscheinlich der Punkszene zuordenbar waren, und eine Gruppe von sieben Asylbewerbern fest. Zum Sachverhalt konnte bisher ermittelt werden, dass zunächst auf der Seite der Asylbewerber eine Glasflasche zu Bruch ging. Die Angehörigen der Punkszene riefen daraufhin die Migranten zur Ordnung auf. Hierauf soll ein 18-jähriger Asylbewerber
sorry, ich stelle mir das gerade auch bildlich vor – einen abgebrochenen Flaschenhals in Richtung der Punker geworfen haben. In der Folge kam es dann zu Schubsereien zwischen beiden Personengruppen, welche in eine Schlägerei übergingen. Bei den Angehörigen der Punkszene handelte es sich um Personen im Alter zwischen 15 und 41 Jahren. Die Asylbewerber stammen aus Eritrea und Afghanistan. Sie sind zwischen 15 und 19 Jahre alt. Die Angehörigen der beteiligten Streitparteien waren zum Teil erheblich alkoholisiert. Es wurden Atemalkoholwerte von bis zu 2,37 Promille registriert – ich kann Ihnen jetzt leider nicht sagen, auf welcher Seite die registriert worden sind. Zu einzelnen Tathandlungen können derzeit noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Strafgesetzbuch werden von der Kriminalpolizei geführt und dauern an. Die Ermittlungen werden derzeit gegen sieben nicht deutsche Tatverdächtige geführt. Die Angehörigen der Punkszene haben derzeit einen Zeugenstatus.
Zu Frage 3: Ausweislich der polizeilichen Kriminalstatistik ist bei der Gewaltkriminalität in den letzten fünf Jahren sowohl die absolute Anzahl nicht deutscher Tatverdächtiger als auch deren Anteil an den Gesamttatverdächtigen kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2013: 307 nicht deutsche Tatverdächtige, der Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger betrug insgesamt 7,4 Prozent; 2014: 333 nicht deutsche Tatverdächtige, der Anteil betrug 8,6 Prozent; 2015: 485 nicht deutsche Tatverdächtige, entspricht einem Anteil von 13 Prozent; 2016: 925 nicht deutsche Tatverdächtige mit einem Anteil von 21,5 Prozent; und 2017: 1.134 nicht deutsche Tatverdächti
Da Gewaltkriminalität im Sinne der polizeilichen Kriminalstatistik die Delikte der einfachen Körperverletzung gemäß § 223 Strafgesetzbuch nicht berücksichtigt, wurden diese Fallzahlen ebenfalls erhoben. Auch hier sind kontinuierliche Steigerungen registriert worden. Es handelt sich um die gleichen Jahresscheiben, ebenso um die Kategorie „nicht deutsche Tatverdächtige“ und ihr Anteil an den Gesamttatverdächtigen. Die einzelnen Jahresscheiben: 2013 681, entspricht 5,6 Prozent; 2014 788, entspricht 6,8 Prozent; 2015 1.197, entspricht 10,4 Prozent; 2016 2.263, entspricht 17,3 Prozent; 2017 2.337, entspricht einem Anteil von 18,4 Prozent.
Im Ergebnis ist zu resümieren, dass die Anzahl der Nichtdeutschen, welche eine Gewaltstraftat oder eine einfache Körperverletzung begangen haben, in den vergangenen fünf Jahren signifikant gestiegen ist. Die vorgenannte Statistik umfasst jedoch alle nicht deutschen Tatverdächtigen und nicht nur Asylbewerber.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank für den Vortrag. Jetzt hatten Sie gerade ausgeführt, dass die Straftaten nicht deutscher Angehöriger gestiegen sind. Meine Frage: Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung daraus und welche Maßnahmen wurden bisher eingeleitet?
Die Schlussfolgerungen bestehen darin, dass bei allen Tatverdächtigen entsprechende Ermittlungen am Laufen sind oder absolviert worden sind, und ansonsten kann ich Ihnen dazu keine Aussage machen.
Gibt es weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Harzer von der Fraktion Die Linke und die Frage steht in der Drucksache 6/5816. Herr Kollege Harzer, bitte.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A 73 zwischen der Anschlussstelle Schleusingen und dem Autobahndreieck Suhl
Seit 4. Juni 2018 wurde der Autobahnabschnitt der A 73 zwischen der Anschlussstelle Schleusingen und dem Autobahndreieck Suhl (circa 16 Kilometer) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 Kilometern pro Stunde für Pkw und 60 Kilometer pro Stunde für Lkw in beiden Richtungen ohne eine vorherige öffentliche Information ausgeschildert, was zu vielen Diskussionen in der Region führte. Auch für den Nutzer des Autobahnabschnitts ist nicht erkennbar, warum diese Maßnahme erforderlich, ob Gefahr in Verzug gegeben und somit ihr sofortiger Vollzug gerechtfertigt war. Eine Nachfrage der Tageszeitung „Freies Wort“ nach der vollzogenen Sperrung ergab ebenfalls keine Begründung für diese Maßnahme, nicht einmal die Dauer der Geschwindigkeitsbegrenzung konnte genannt werden. Mittlerweile wurde in einem eilig einberufenen Pressegespräch die Maßnahme begründet. Als Zeitraum wurde die Zeit von heute bis zum Jahr 2023 genannt und für die genannte Geschwindigkeitsbegrenzung die vage Hoffnung geäußert, dass man diese bis nächstes Jahr wieder aufheben könnte.
1. War Gefahr im Verzug oder warum wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung so schnell und ohne Information der Öffentlichkeit vollzogen?
2. Sind Schäden durch die im Pressegespräch genannten möglichen Steinschläge an Fahrzeugen von Verkehrsteilnehmern oder Personenschäden bereits bekannt geworden und wenn ja, wie viele und welche?