Protocol of the Session on June 21, 2018

2. Sind Schäden durch die im Pressegespräch genannten möglichen Steinschläge an Fahrzeugen von Verkehrsteilnehmern oder Personenschäden bereits bekannt geworden und wenn ja, wie viele und welche?

3. Wurden weitere Möglichkeiten durch wen und wann in Betracht gezogen, um die Verkehrsteilnehmer vor möglichen Schäden zu schützen und wenn ja, warum wurden diese Maßnahmen nicht umgesetzt?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die derzeitige Geschwindigkeitsbegrenzung auf der gesamten Strecke zu ändern (zum Beispiel 130 Ki- lometer pro Stunde) bzw. aufzuheben und welche Maßnahmen sind gegebenenfalls dazu erforderlich?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Frau Ministerin Keller.

(Staatssekretär Höhn)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Harzer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach der Winterperiode 2017/2018 wurde eine massive Zustandsverschlechterung des Streckenabschnitts auf der A 73 zwischen der Anschlussstelle Schleusingen und dem Autobahndreieck Suhl beobachtet, sodass die Autobahnmeisterei des Thüringer Landesamts für Bau und Verkehr auf diesen kritischen Zustand aufmerksam gemacht hat. Aufgrund dessen wurden durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr unverzüglich Zustandserfassungen vorgenommen, die erforderlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet und ein Sanierungskonzept erstellt. Die Aufstellung der 70 Doppelverkehrsschilder mit jeweils bis zu drei Verkehrszeichen wurde daraufhin zeitnah umgesetzt. Die Beschränkung der Geschwindigkeit soll einerseits die Gefahr des Steinschlags durch sich auslösende Körner und andererseits die dynamische Belastung durch Lkw auf die Deckschicht reduzieren.

Eine gesonderte Information der Öffentlichkeit im Vorfeld zur Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen erfolgt grundsätzlich nicht. Aufgrund vieler Nachfragen erfolgte dies im Rahmen eines Pressegesprächs, über das in den Medien ausführlich berichtet wurde.

Zu Frage 2: Bisher sind noch keine Schäden an Fahrzeugen oder Personen bekannt geworden.

Zu Frage 3: Als Alternative wäre nur eine Vollsperrung des Streckenabschnitts möglich. Dies wird aufgrund der umgesetzten Maßnahme vermieden.

Zu Frage 4: Die angeordnete Beschränkung der Geschwindigkeit soll zum einen die Gefahr des Steinschlags durch sich auslösende Körner, zum anderen die dynamische Belastung durch Lkw auf die Deckschicht reduzieren, um die Verkehrssicherheit zu wahren. Es besteht andernfalls die Gefahr, dass auch größere Schollen aus der Deckschicht herausbrechen können. Im Sanierungskonzept ist vorgesehen, die Hauptschäden beginnend im September 2018 sowie nach der Winterperiode 2018/ 2019 zunächst partiell zu beseitigen.

Für das Jahr 2020 ist dann die vollständige Erneuerung der Verschleißschicht auf der Richtungsfahrbahn Suhl in Planung. Die Erneuerung der Fahrbahndecke auf der Richtungsfahrbahn Nürnberg ist für das Jahr 2021 in Vorbereitung. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sollen schrittweise nach erfolgter partieller Schadensbeseitigung bis spätestens Mai 2019 wieder aufgehoben werden.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Kollege Harzer.

Ich bin schon verwundert, dass grundsätzlich keine Informationen bei solchen umfangreichen Maßnahmen erfolgen. Aber als Alternative nur die vollständige Sperrung zu sehen, halte ich für ein bisschen … Wenn bisher keine Schäden bekannt sind, die irgendwie verursacht worden sind, dann nur als Alternative die 100 oder die vollständige Sperrung zu sehen, da bitte ich darum, vielleicht noch mal zu überprüfen, ob nicht zumindest für Pkw 130 angeordnet werden kann. Nach Ihren Ausführungen, Frau Ministerin, ging es ja hauptsächlich um die 60 für Lkw, da die Lkw diese Schäden hauptsächlich verursachen. Ich frage, ob das Ministerium in der Lage ist zu prüfen, inwieweit man auf 130 für Pkw erhöhen könnte.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zu Ihrer ersten Bemerkung: Ich gehe davon aus, wenn Gefahr im Verzug ist, dann kann ich nicht erst eine große Öffentlichkeitsbefragung oder -beteiligung machen, ob jetzt dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt wird oder nicht. Da muss man einfach schnell reagieren. Da sich anschließend mehrere Fragen ergeben haben, ist dann die von Ihnen benannte Öffentlichkeitsarbeit gemacht worden, um diejenigen darüber zu informieren, was dort an Gefahren gesehen wird, die dann am Ende dazu geführt haben, was ich gerade geschildert habe.

Das Zweite: Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die die Verantwortung dafür tragen, ob dort mit 130 oder mit 100 Gefahr im Verzug ist, das genauestens geprüft haben und deshalb eben nicht die 130 dort angebracht wären. Sie wissen sicher genauso gut wie ich, dass da natürlich immer die Gesundheit der Fahrerinnen und Fahrer oder der Beteiligten am Straßenverkehr im Vordergrund steht. Aus den Gründen sind diese Vorsichtsmaßnahmen ergriffen worden. Man kann vielleicht, wenn man jetzt die nächsten Monate sieht, dass sich das sozusagen eingefahren hat, um dem Staatssekretär vielleicht auch noch zu erwidern, noch mal eine Überprüfung von Geschwindigkeiten in der Größenordnung anberaumen. Das kann man vielleicht dann an der Stelle tun.

Gibt es eine weitere Nachfrage? Schneller Wechsel am Schriftführerpult und dann kann die Abgeordnete Rosin eine Nachfrage stellen. Bitte.

Frau Ministerin, noch eine Nachfrage zu der Mündlichen Anfrage. Sie sagten gerade, dass die Öffentlichkeit entsprechend informiert wurde, da das Autobahndreieck Suhl unter anderem ganz stark von dem Stadtverkehr Suhl betroffen ist. Da habe ich noch die Nachfrage, wie Sie das einschätzen, dass im Grunde genommen erst durch einen Redakteur der Lokalredaktion die Öffentlichkeit einbezogen wurde, weil er selbst Betroffener dieser Situation war. Hätten Sie nicht auch überlegen können, vorab die Information zu geben, auch um die Verkehrssicherheit herzustellen? Ist das in der Prüfung im Ministerium, diese Öffentlichkeit herzustellen? Sie sagten ja gerade, das wäre Ihrer Ansicht nach nicht notwendig.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, das habe ich so nicht gesagt, dass es nicht notwendig ist, sondern ich habe gesagt: Wenn Gefahr im Verzug ist, muss sofort gehandelt werden. Das ist gemacht worden und dann, und zwar auf Geheiß der Autobahnmeisterei, die selbst diese Schäden festgestellt hat, hat das TLBV reagiert, dann ist es – von wem, da wissen Sie mehr als ich – von jemandem noch mal aufgegriffen worden, ob er jetzt Journalist ist oder nicht, von der Öffentlichkeit sage ich, so ist es zumindest bei mir beschrieben worden, von der Öffentlichkeit noch mal an das TLBV herangetragen worden, dass es notwendig ist, weil es viele Fragen gibt, warum das jetzt angeordnet wurde, darüber die Öffentlichkeit zu informieren. Daraufhin hat das TLBV die Pressekonferenz eingeleitet, hat sozusagen unter medialer Begleitung einen Streckenabschnitt befahren, um das also auch zu zeigen und zu besprechen, um dann entsprechend aufzuklären. Das war meine Antwort.

Weitere Nachfrage? Noch mal die Kollegin Rosin.

Kurze Nachfrage: Aus den Erfahrungen des jetzigen Prozesses, den Sie gerade beschrieben haben, wäre es dann nicht auch angebracht gewesen, als Sie diese Feststellung getroffen haben „Gefahr im Verzug“, ziemlich zeitnah und proaktiv als Verwaltung vorzugehen und die Öffentlichkeit zu informieren?

Ja, kann man, wird in der Regel normalerweise auch getan. Erstens kann ich, na klar, immer erklären, warum ich irgendwo plötzlich ein Verkehrs

schild ändere oder nicht ändere. Das kann man sicher machen. Da haben wir, glaube ich, auch eine Menge zu tun. Bei Autobahnen ist es immer eine Frage, Sie wissen, dass für Autobahnen der Bund zuständig ist und da natürlich auch Abstimmungen sind. Für Landesstraßen und Kreisstraßen kann man sicher so was tun und da erfolgt das meistens sogar auch viel schneller, als das in dem Falle der Fall war.

Vielen Dank. Diese Frage ist dann abgearbeitet. Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Die nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete König-Preuss, Fraktion Die Linke. Das ist die Drucksache 6/5817. Bitte schön.

Veranstaltungen der extrem rechten Szene im Jahr 2018 in Thüringen – nachgefragt

Nach Kenntnis der Fragestellerin hat der Rechtsextremist Tommy Frenck, der für das „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ für den 25. August 2018 mehrere Kundgebungen mit Musikbeiträgen und Rednern in Themar, unter anderem auf dem Marktplatz, angemeldet. Ebenfalls soll am 25. August 2018 das neonazistische „Rock gegen Überfremdung III“ stattfinden, zu welchem im letzten Jahr 6.000 Neonazis nach Themar anreisten. Laut der Bewerbung für das diesjährige „Rock gegen Überfremdung“ soll es nicht in Themar stattfinden, sondern an einem anderen Veranstaltungsort in Mitteldeutschland, der dreimal so groß sei und Platz für bis zu 20.000 Besucher bieten würde.

Ich ergänze: Nach aktueller Bewerbung findet es im Umkreis von 50 km Erfurts statt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung zwischenzeitlich bekannt, wo das „Rock gegen Überfremdung III“ stattfindet und wenn ja, welche weiteren Informationen (Teilnehmerzahl, Bands, Redner etc.) kann die Landesregierung dazu geben?

2. Welche Informationen hat die Landesregierung zu den von Tommy Frenck für das „Bündnis Zukunft Hildburghausen“ angemeldeten Kundgebungen für den 25. August 2018?

3. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu der für den 7. Juli 2018 angemeldeten Rechtsrock-Versammlung „Jugend im Sturm“ der neonazistischen Partei „III. Weg“ in Kirchheim vor?

4. Welche weiteren kommenden Kundgebungen, Versammlungen und Infostände der extrem rechten Szene sind der Landesregierung zwischenzeitlich für das Jahr 2018 bekannt geworden?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung beantwortet die Frage der Abgeordneten König-Preuss wie folgt:

Zu Frage 1: Der tatsächliche Veranstaltungsort ist der Landesregierung bislang noch nicht bekannt. In der Werbung für „Rock gegen Überfremdung III“ werden nur die Gebiete Mittelthüringen bzw. 50 Kilometer um Erfurt genannt, wie Sie schon richtigerweise in Ihrer Frage festgestellt haben. Am 21. Mai 2018 hat eine Führungsperson der „Bruderschaft Thüringen“/„Turonen“ die Veranstaltung zwar in Kirchheim im Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz mit 700 bis 800 Personen angemeldet. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass angesichts der in der Werbung angekündigten Bands mehrere Tausend Teilnehmer erwartet werden können. Die räumlichen Kapazitäten des Anmeldeortes reichen für eine solche Veranstaltung nicht aus. In der Anmeldung wurden folgende Bands angekündigt – wobei ich vorausschicken muss, ich übernehme keine Garantie für die korrekte Aussprache dessen, was ich da jetzt vornehmen muss:

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Können Sie auch weglassen! Ich verzichte auf die Nennung der Bands!)

Da bin ich Ihnen sehr dankbar, ich kann Ihnen das schriftlich nachliefern.

Es sind insgesamt acht Bands angemeldet. Es ist der Auftritt von verschiedenen Rednern der NPD, der Partei Die Rechte, der Jungen Nationalisten und der Partei Unabhängiges Spektrum vorgesehen. Anfang Juni 2018 startete der Kartenverkauf über den Onlineversandhandel Das Zeughaus.

Zu Frage 2: Nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung hat ein lokaler Rechtsextremist für das Bündnis „Zukunft Hildburghausen“ mehrere Kundgebungen für den 25. August 2018 an vier verschiedenen Kundgebungsorten innerhalb Themars angemeldet. Kundgebungsort 1: Marktplatz Themar. Das Motto erspare ich mir jetzt hier an dieser Stelle, das würde ich dem Hohen Hause ungern zur Kenntnis geben. Ich kann das, wenn das gewünscht wird, schriftlich nachreichen. Der Kundgebungsort 1 ist auf jeden Fall Marktplatz Themar. Kundgebungsort 2 ist der Kirchplatz in Themar; Kundgebungsort 3 ist die Kreuzung Bahnhofstraße/ Meininger Straße, und der Kundgebungsorts 4 ist der Kreuzungsbereich Leninstraße/Hildburghäuser Straße/Ernst-Thälmann-Straße. Redner soll jeweils unter anderem der Anmelder sein. Es ist jeweils der Auftritt eines Liedermachers angekündigt, zu jeder

der Kundgebungen erwartet der Anmelder mehrere Hundert Teilnehmer. Abschließende Informationen zu verantwortlichen Personen und weiteren Rednern und Künstlern liegen noch nicht vor.

Zu Frage 3: Mit Schreiben vom 27. März 2018 meldete der Parteivorsitzende im Namen der Partei „Der III. Weg“ eine Versammlung für den 7. Juli 2018 auf dem Grundstück der als Erlebnisscheune bzw. Veranstaltungszentrum Erfurter Kreuz bekannten Anlage in Kirchheim an. Die Versammlung hat das Thema „Jugend im Sturm. Für Familie, Heimat und Tradition“. Sie soll von 12.00 bis 22.00 Uhr stattfinden, der Veranstalter rechnet mit 300 Teilnehmern. Behördlicherseits wurde die Teilnehmerzahl auf maximal 700 zuzüglich 140 Personen Funktionspersonal begrenzt.

Der Flyer zur Veranstaltung weist Vertreter des parteigebundenen und parteiunabhängigen rechtsextremistischen Spektrums sowie nicht näher benannte Redner aus dem Ausland aus. Es sind ebenso insgesamt drei Musikbeiträge angekündigt. Daneben wurden kulturelle und aktivistische Infostände, Kampfsport, ein Infostand der Kampfsportgruppe „Wardon“, ein Versand- und Buchhandel sowie verschiedene Infostände der Partei „Der III. Weg“ angemeldet. Die Abgabe und der Verzehr alkoholischer Getränke in dieser Versammlung wurden durch die Versammlungsbehörde untersagt.

Zu Frage 4: Für das aktuelle Jahr 2018 liegen über die in den Fragen 1 bis 3 dieser Mündlichen Anfrage sowie die in der Plenarsitzung am 26. April 2018 erfolgten Beantwortung Ihrer Mündlichen Anfrage in Drucksache 6/5567 aufgeführten Veranstaltungen hinaus mit Stand 19. Juni 2018 neue Anmeldungen für folgende anstehende rechtsextremistische Kundgebungen, Versammlungen und Infostände im Freistaat Thüringen vor: Für den 23. Juni 2018, 18.00 Uhr, bis zum 24. Juni 2018, 2.00 Uhr früh, haben die Veranstalter der sogenannten ThingKreise eine Sommersonnenwendfeier in Themar angemeldet.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Abgeordnete Henfling von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksache 6/5818. Bitte schön.

Vielen Dank.

Rückblick – „Tag der nationalen Bewegung“ in Themar

Am 8. und 9. Juni 2018 fand im thüringischen Themar das Rechtsrockfestival „Tag der nationalen Bewegung“ statt. Das zweitägige Festival versammelte extreme Rechte aus ganz Thüringen und bundesweit.

Ich frage die Landesregierung: