Protocol of the Session on June 20, 2018

Ich will vielleicht auch aufgrund der interessanten Diskussion noch mal eines sagen: Arbeit und Leben sind keine Gegensätze, sondern Arbeit ist Teil des Lebens, Familie ist Teil des Lebens und Kinder sollten zu unserem Leben dazugehören. Insofern spielt die Frage der Arbeitszeit und der freien Verfügbarkeit darüber auch in Zukunft, denke ich, eine immer größere Rolle. Wenn wir uns das aber gegenwärtig anschauen, dann kann von freier Entscheidung in vielen Fällen nicht gesprochen wer

den. Das ist leider noch nicht so, denn es gibt diese Teilzeitfalle eben noch, weil es kein Recht auf Vollzeit gibt. Ich glaube, beide Elemente, sowohl der Wille, in Vollzeit tätig zu sein, als eben auch verkürzt zu arbeiten, sind wichtige Fragen.

Es ist hier schon gesagt worden, was das neue Gesetz, das ab 01.01.2019 gelten soll, sagt: Diese Brückenteilzeit kann man in einem Zeitraum von einem bis fünf Jahren eingehen, um dann wieder zurück in Vollzeit zu kommen. Unsere Kritik als Linke besteht darin, dass es nur einen bestimmten Teil von Menschen, von Beschäftigten betreffen wird, also Menschen, die in Betrieben mit über 45 Beschäftigten tätig sind, dann auch mit Einschränkungen, 1 zu 15 sage ich nur; und in Betrieben mit über 200 Beschäftigten wird es ohne Beschränkungen gelten. Aber bundesweit werden 15 Millionen Menschen nichts davon haben, so auch die vielen Frauen, die gerade in Thüringen in Teilzeit arbeiten.

Wenn man sich die Zahlen hier anschaut, ich will einen ersten Fakt nennen: Wir haben laut Landesamt für Statistik etwa 82.600 Unternehmen, davon sind nur 2.000 mit über 50 Beschäftigten. Das ist natürlich sehr wenig.

Ein zweiter Fakt: Teilzeit, auch das wurde schon gesagt, hat zugenommen. Nun hat keiner etwas gegen Teilzeit, weil es auch Freiräume schafft. 27 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in Thüringen in Teilzeit, 82 Prozent Frauen, das hat Frau Pelke jetzt auch noch mal gesagt. Jeder vierte Beschäftigte arbeitet in Teilzeit. Es sind auch die Bereiche hier noch mal besonders benannt worden: im Gesundheitswesen, in der Pflege, in der Erziehung, im Handel, in der Gastronomie, wo also Teilzeit sehr vordergründig ist. Ich rede gar nicht von den 116.000 Minijobbern und vor allem -jobberinnen, die es gibt. Gleichermaßen sagt aber auch die Statistik, dass etwa 10 Prozent der Frauen, die in Teilzeit beschäftigt sind, auch gern eine Vollzeitstelle wollen und die nicht finden. Das, meine Damen und Herren, ist oft auch eine finanzielle Frage.

Deswegen würde ich als dritten Fakt noch einmal die Lohnfrage hier ansprechen, obwohl es auch in Thüringen vorwärtsgegangen ist, wir – Gott sei Dank! – Thüringen als Niedriglohnland zumindest von der Öffentlichkeit her überwunden haben. Aber es ging vor einiger Zeit die Meldung durch die Medien, dass bundesweit insgesamt 3,7 Millionen Menschen weniger Verdienst haben als 2.000 Euro. Das betrifft im Westen 14,7 Prozent der Beschäftigten,

Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist um.

(Abg. Meißner)

im Osten 31,2 Prozent und in Thüringen sind es 34. Für die wird es dann auch ein Gewinn sein, in Vollzeit zu gehen, wenn sie den Rechtsanspruch haben. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung hat sich Staatssekretärin Feierabend zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist hier schon mehrfach gesagt worden: Letzte Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Brückenteilzeit beschlossen. Im Teilzeitund Befristungsgesetz wird dann neben dem bestehenden Anspruch auf zeitlich nicht begrenzte Teilzeitarbeit ein neuer gesetzlicher Anspruch auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit – Brückenteilzeit – eingeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Anspruch, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit für einen von ihnen im Voraus bestimmten Zeitraum verringert werden kann. Das ist ein Rechtsanspruch und nicht nur der Anspruch darauf, dies möglicherweise irgendwie regeln zu können. Nach Ablauf dieser Brückenteilzeit hat die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer ein Recht darauf, zur ursprünglich vereinbarten Arbeitszeit in eine gleichwertige Arbeit zurückzukehren. Diesen Anspruch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Arbeitgeber mit mindestens 200 Beschäftigten uneingeschränkt. Für Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten wird eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, sie können die Brückenteilzeit ablehnen, wenn pro 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits einer oder eine in dieser zeitlich begrenzten Teilzeit arbeitet. Bei Arbeitgebern mit bis zu 45 Beschäftigten gibt es keinen Anspruch auf Brückenteilzeit. Das sind Einschränkungen, welche die Idee der Brückenteilzeit relativieren. Eine solche Regelung wird hier in Thüringen bei unserer kleinteiligen Wirtschaftsstruktur dazu führen, dass ein Großteil der Unternehmen nicht unter die Regelung fällt, das haben viele Vorrednerinnen und Vorredner schon gesagt.

Allerdings bezieht sich die Regelung auf den jeweiligen Arbeitgeber insgesamt und nicht nur auf die einzelne Betriebsstätte, sodass der Kreis der Unternehmen und der anspruchsberechtigten Personen nicht nur durch den jeweiligen Betrieb definiert wird. Das bedeutet aber auch, dass die Beschäftigten Kenntnis haben müssen, wie viele Beschäftigte ihr Arbeitgeber insgesamt hat, gegebenenfalls auch in anderen Betrieben. Darüber hinaus müsste gerade

denjenigen, die wegen der Kindererziehung ihre Arbeitszeit reduzieren, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Arbeitszeit sukzessive wieder zu erhöhen. Die gesetzliche Verpflichtung, die Arbeitszeitwünsche der Teilzeitbeschäftigten lediglich zu erörtern, reicht dafür nicht aus.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir sicher, dass Bundesrat und auch Bundestag diesen wichtigen Schritt in die richtige Richtung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gehen werden und das Gesetz verabschiedet wird. Gerade in Zeiten ungünstiger demografischer Entwicklung, des zunehmenden Fachkräftebedarfs und der Notwendigkeit, Auszeiten für Pflege und Familie nehmen zu müssen, ist dieser Anspruch wichtig und richtig. Ich glaube, dass auch die Arbeitgeber dies im Hinblick auf ihre Attraktivität zur Gewinnung von Fachkräften erkennen und die Möglichkeit mit den Beschäftigten und den Betriebsräten konstruktiv ausloten und nutzen werden.

Dieses Gesetz kann auch für Männer einen Impuls setzen, zeitweise andere Schwerpunkte zwischen Erwerbs- und Familienarbeit zu setzen. Es wird aber auch in Thüringen vor allem die Position der Frauen im Arbeitsmarkt verbessern, denn Teilzeit ist in Thüringen weiblich, auch das ist hier schon ausgeführt worden. Zwar ist der Anteil der Thüringerinnen und Thüringer, die einer Vollzeitstelle nachgehen, mit 74 Prozent im Bundesvergleich recht hoch, während jedoch 91 Prozent der Männer einer Vollzeitstelle nachgehen, sind es bei den Frauen nur 55. Anders gerechnet, 82 Prozent der Teilzeitstellen in Thüringen werden von Frauen ausgeübt. Am Ende des Berufslebens führt der Gender Time Gap letztlich zu einem Gender Pension Gap, auch in Thüringen gibt es deutliche Unterschiede in der gesetzlichen Rente. Die Bestandsrenten der Frauen in Ostdeutschland sind 24 Prozent niedriger als die der Männer und die Zugangsrenten immerhin noch 10 Prozent.

Auch wenn die Betreuungsinfrastruktur in den neuen Ländern deutlich besser ist als die in Westdeutschland, bleibt die Pflegearbeit vor allem an den Frauen hängen. Genau dies erklärt, warum viele Frauen scheinbar freiwillig eine Teilzeitbeschäftigung wählen, um die Doppelbelastung Familie/Beruf einigermaßen abfedern zu können. Das Fatale ist, dass sich auch heute noch Teilzeit bei Frauen als Karrierebremse darstellt. Zwar sind viele Frauen im unteren und mittleren Management vertreten – mehr als in Westdeutschland übrigens –, aber in den gehobenen Führungspositionen sind sie deutlich unterrepräsentiert. Anders formuliert: Während sich ein überdurchschnittlicher Arbeitseinsatz bei vielen Männern durchaus in einer Art Leistungsrendite auszahlt, bleiben die meisten Frauen auf einer Karrierestufe hängen, in der sich ihnen nicht selten die Frage aufdrängt, ob das Wenige an mehr Geld das deutliche Mehr an Arbeit und Verantwortung

wirklich aufwiegt. Während des Arbeitslebens kumulieren sich diese Faktoren, sodass sich dann auch die Frage gar nicht mehr stellt, wer die Sorgearbeit für die Angehörigen übernimmt, wenn der Pflegefall eintritt. Denn nicht selten erweist sich der einmalige Verzicht auf eine Vollzeitstelle als Dauerlösung. Das geschieht insbesondere, wenn sich Erwartungen der Arbeitgeber ebenso etablieren wie die Verfügbarkeitserwartung des Partners und der gesamten sozialen Gemeinschaft. Eine Brückenteilzeit – respektive das jederzeitige Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit – hat zwei elementare Vorzüge: Erstens fasst es das Normalarbeitsverhältnis neu. Normalarbeit muss nicht immer aktuelle tarifliche Vollzeit sein, sie kann auch einmal darunter liegen, zum Beispiel um familiäre Verpflichtungen oder Sorgearbeit zu managen. Und zweitens wird den Beschäftigten der Begründungs- und Rechtfertigungsaufwand erspart, warum sie denn nun wieder Vollzeit arbeiten wollen.

Wir Thüringerinnen und Thüringer können auf Folgendes ohnehin stolz sein: Mit Blick auf die alten Länder existiert in Thüringen ein Modernisierungsvorsprung, was die Geschlechterverhältnisse und die Gleichberechtigung der Einkommen von Männern und Frauen anbelangt. Aber kein Fortschritt ist auf alle Zeiten hin gesichert. Seit einiger Zeit beobachten Personalcheffinnen, dass Frauen, die zuvor Vollzeit gearbeitet haben, nach der Elternzeit häufiger als früher wieder mit nur 35 oder 30 Stunden einsteigen. Daher appelliere ich an die Thüringer Arbeitgeber: Kommen Sie mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Familie ins Gespräch und finden Sie gemeinsame Lösungen zu familiengerechten Arbeitszeiten für Frauen und auch für Männer! Nutzen Sie ab 2019 die Brückenteilzeit, um gut qualifizierte und motivierte Mütter und Väter an die Unternehmen zu binden! Geben Sie ihnen Sicherheit hinsichtlich der beruflichen Perspektive! Geben Sie sich die Sicherheit hinsichtlich der Ihnen zu einem verlässlichen Zeitpunkt wieder verfügbaren Arbeits- und Fachkräfte!

Ich will abschließend noch einmal betonen: Eine gesetzliche Regelung für eine zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit begrüßen wir; einzelne Punkte der Ausgestaltung werden wir im anstehenden Bundesratsverfahren noch diskutieren. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe den Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Zweites Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/3277 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 6/5829

DRITTE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Kobelt aus dem Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung wurde durch Beschluss des Landtags vom 26. Januar 2017 an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen und am 23. Mai 2018 in zweiter Lesung beraten. Durch Beschluss des Landtags vom gleichen Tag wurde der Gesetzentwurf gemäß § 59 Abs. 1 Geschäftsordnung einschließlich der Beschlussempfehlung in Drucksache 6/5711 sowie der Änderungsantrag zum Gesetzentwurf in Drucksache 6/5745 erneut an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen.

Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in nunmehr neun Sitzungen beraten sowie zwei schriftliche Anhörungsverfahren durchgeführt. In diesen stießen die geplanten Änderungen auf breite Zustimmung der Angehörten. Darüber hinaus gab es eine Vielzahl von weiterführenden Vorschlägen, denen allerdings in dem Gesetzestext aufgrund des Bepackungsverbots nicht gefolgt werden konnte, für die aber angeregt wurde, dass diese in einem weiteren Änderungsgesetz einfließen sollen.

Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Änderungsantrag in der Drucksache 6/5745 in seiner 50. Sitzung am 14. Juni 2018 nunmehr mit Zustimmung der antragstellenden Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gemäß § 69 Abs. 2 Satz 2 Geschäftsordnung für erledigt erklärt.

Die Änderung der Thüringer Bauordnung vom 13. März 2014 in der jeweils geltenden Fassung ist wegen des aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16. Oktober 2014 resultierenden Anpassungsbedarfs an das europäische Bauproduktenrecht erforderlich. Zudem ist es nun möglich, Bauanträge unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch zu stellen und zu bescheiden.

Das waren die wesentlichen Änderungen aus dem Ausschuss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Staatssekretärin Feierabend)

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Abgeordnete Liebetrau für die Fraktion der CDU.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste! Es ist fast geschafft. Das Zweite Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung steht heute, rund 17 Monate nach seiner Einbringung, endlich zur Abstimmung. Im letzten Plenum wurde das Gesetz wieder an den Ausschuss überwiesen, um einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen hinsichtlich der elektronischen Baugenehmigung nochmals zu beraten. Deshalb fand eine zweite schriftliche Anhörungsrunde unter anderem der kommunalen Spitzenverbände statt. Im Ergebnis dieser Anhörung kann nunmehr festgestellt werden, dass der Gemeindeund Städtebund und auch der Thüringische Landkreistag die Änderungen, die sich aus der Anpassung an das EU-Recht ergeben, grundsätzlich begrüßen, die zwei kommunalen Spitzenverbände sich aber deutlich mehr Zeit erbeten hätten, nicht nur 14 Werktage, um sich mit der Problematik der Öffnung des Baugenehmigungsverfahrens für eine elektronische Abwicklung detaillierter und nicht unter dem enormen Zeitdruck auseinanderzusetzen und das Verfahren bei der Baugenehmigung in einem längeren Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erörtern zu können. Das war aber wohl so nicht gewollt.

Werte Damen und Herren, der Gemeinde- und Städtebund als Hauptbetroffener in Sachen elektronischer Baugenehmigung machte deutlich, dass die Koalition einen Schnellschuss gemacht hat. Dem Landkreistag ging das alles auch zu schnell. Er hat deshalb von seinen Mitgliedern in der Kürze der Zeit keine Stellungnahme erhalten. Demzufolge war es dem Landkreistag auch nicht möglich, eine abschließende Bewertung der geplanten Öffnung des Baugenehmigungsverfahrens für eine elektronische Abwicklung zu geben. Ergo: Die zwei kommunalen Spitzenverbände bitten um mehr Zeit, um sich mit der Problematik auseinandersetzen und das Verfahren bei der Baugenehmigung in einem längeren Abstimmungsprozess mit allen Beteiligten erörtern zu können. Doch wie ist es? Rot-Rot-Grün gibt den Betroffenen die erbetene Zeit nicht. Typischer Umgang der Landesregierung und Koalition mit der kommunalen Familie, kann man nur sagen!

(Beifall CDU)

Werte Kolleginnen und Kollegen, wir werden dennoch nicht gegen den vorliegenden Gesetzentwurf und Änderungsantrag stimmen, weil zwar das expli

zit in der bisherigen Bauordnung verankerte Verbot, Bauanträge auf elektronischem Wege stellen zu können, aufgehoben wird, eine Pflicht aber nicht eingeführt wird. Der Gesetzentwurf bietet die Grundlage, dass Bauanträge und die entsprechenden Bescheide perspektivisch auf elektronischem Wege gestellt und versendet werden können. Wenn die Landesregierung jetzt in der Umsetzung dieser Regelung das nachholt, was die Regierungskoalition im parlamentarischen Verfahren versäumt hat, nämlich die Betroffenen einzubinden, kann das Verfahren zur Baugenehmigung durchaus moderner werden. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordnete Mühlbauer das Wort.

Werte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegin Liebetrau, ich schätze Sie ja sehr. Wir haben uns am Ende Ihrer Rede dem gleichen Ergebnis genähert. Wir ermöglichen eine Variante für die Kommunen. Man kann, wenn man möchte, das Instrument dauerhaft benutzen, auf elektronischer Form den Bauantrag zu stellen. Das heißt, der Bauantragstellende kann eine E-Mail schicken und die Behörde kann, wenn sie denn möchte, den Bescheid dem Bauantragstellenden per E-Mail zukommen lassen. Wenn man will! Wenn die Kommune in Ihrer Weisheit – und da sind wir alle ganz nahe beieinander, dass die Kommunen sehr wohl wissen, was sie denn wollen, was sie können, wie ihre Zukunft ist –, für sich entscheidet, sie will das – und da kann jede Kommune in ganz Thüringen ganz unterschiedlicher Auffassung sein und das in den nächsten Jahrzehnten wollen oder auch nicht wollen –, dann kann dieses Verfahren gewählt werden. Und nur das haben wir verankert.

Ein bisschen traurig bin ich wegen des Gemeindeund Städtebunds, weil es sich nur um diese Marginalie eines Wortes handelt. Wir haben eigentlich nur den Begriff „schriftlich“ aus dieser Bauordnung gestrichen, ansonsten ist dieser Text gleich. Dieser Begriff der Schriftlichkeit nötigte die Kommunen, das Stück Papier in die Hand zu nehmen, um dann dem Antragsteller in einer Papierform die Baugenehmigung zu erteilen. Ich bin sehr begeistert von unserem Gemeinde- und Städtebund und auch vom Landkreistag, weil ich weiß, es sind tolle, super engagierte Kolleginnen und Kollegen, die dort arbeiten. Ich bin ein bisschen traurig, dass die Einfachheit dieses Sachverhalts nicht sofort erkannt worden ist, denn normalerweise durchblickt und durchschaut man da die Zusammenhänge sehr schnell und sehr zügig. Aber am Ende des Tages arbeiten wir zusammen.

(Abg. Kobelt)

Die Ministerin wird diesbezüglich im Nachgang eine Verordnung in Kraft setzen. Die Kommunen, die es machen wollen, werden sich an uns wenden, keiner muss es tun. Vielleicht kommen wir dann doch eines Tages unserem gemeinsamen großen Schritt eines E-Governments, der elektronischen Form der Verwaltung, die den Thüringer Wald vielleicht etwas entlastet, damit wir nicht mit ganz so viel Papier umhausen, näher.

Ich freue mich, dass Sie zustimmen. Ich weiß, dass die Architektenund Ingenieurkammern dieses schon lange gefordert haben. Ich weiß, dass wir hier nicht die ersten mit dem Thema sind, die dieses tun. Wir waren mit dem Wirtschaftsausschuss in Estland, haben uns dort digitale Verwaltung intensiv angeschaut. Ich bin sehr überzeugt, dass sehr viele Fragen in der Zukunft von uns noch zu lösen sind. Heute ein erster Schritt, ich freue mich und bedanke mich bei allen, die die Geduld hatten, dieses Verfahren mitzugestalten.

Am Ende möchte ich mich vor allem noch bei der Landtagsverwaltung bedanken, weil die Zeiten Situationen verändern. Wir kamen in einem späten Prozess mit dieser Idee und die Landtagsverwaltung hat konstruktiv mitgearbeitet, wie wir das in das Verfahren rechtssicher einarbeiten können. So macht es Spaß, gemeinsam Gesetze für den Freistaat Thüringen zu schreiben und zu verfassen. Danke schön für Ihre Geduld. Gemeinsam freuen wir uns alle auf die große Novellierung einer zukünftigen Bauordnung auf Augenhöhe mit diesem gut erprobten Arbeitsstil. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion der AfD hat Abgeordneter Rudy das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, verehrte Gäste! Dem einstigen Regierenden Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen, wird der Ausspruch zugeschrieben „Wir sind in einer Situation, wo wir zum Bau einer Villa länger brauchen als im Mittelalter für den Bau einer Ritterburg.“