Protocol of the Session on February 24, 2010

(Beifall FDP)

Zum Schluss noch ein paar Worte in Richtung Sozialdemokratie. Nachdem die Union in Berlin nun auf die FDP-Forderung zu einer Verfassungsän

derung bei der Regelung des SGB II eingegangen ist, muss die SPD jetzt beweisen, ob sie zu ihren Aussagen steht. Nachdem sie es in der schwarzroten Koalition in Berlin nicht geschafft hat, eine entsprechende Verfassungsänderung durchzusetzen, kann sie nun ihren Worten Taten folgen lassen und im Bundestag sowie im Bundesrat, Herr Machnig, einer Grundgesetzänderung zustimmen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Koppe. Es spricht zu uns der Abgeordnete Gerhard Günther von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion der FDP hat heute das Thema der Optionskommunen in die Aktuelle Stunde gebracht. Dafür bin ich ausdrücklich dankbar.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das war das Ziel.)

Ich denke, dass wir es hier mit einem Thema von großer Tragweite zu tun haben, das an Aktualität nicht verloren, sondern vielmehr dazugewonnen hat. Die Ausweitungen und Entfristungen der Optionskommunen sind Forderungen, die ich an dieser Stelle schon mehrfach in den Raum gestellt habe. Nur dass ich - Sie waren damals noch nicht da - dabei oft dem generellen Ruf „Hartz IV muss weg“ gegenüberstand.

Jetzt, meine Damen und Herren, ergäbe sich durch die in Aussicht gestellte Grundgesetzänderung endlich die Möglichkeit einer deutlichen Versachlichung der Debatte. Wir wären dort, wo wir eigentlich schon lange hätten sein können, beim Menschen selbst, bei den Hilfebedürftigen.

Mitte Februar haben sich Vertreter der Bundesregierung, der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und die CDU-Ministerpräsidenten verständigt, eine Grundgesetzänderung anzustreben, die den Fortbestand der ARGEn, ein Wahlrecht - und ich sage es ausdrücklich - für alle Kommunen, natürlich nur die, die es fachlich und wirtschaftlich können, und eine einheitliche Bundesaufsicht für Optionskommunen enthalten soll und damit genau unserer Forderung nach Betreuung aus einer Hand und nach Möglichkeit für Kommunen, sich für eine vollständige Übernahme der Trägerschaft nach dem Options

modell zu entscheiden, entspricht. Man kann es im Koalitionsvertrag nachlesen. Ich freue mich, dass wir hier auch mit den Kollegen der FDP auf einer Linie sind. Auch laufen auf Bundesebene bereits Gespräche mit der SPD zur Umsetzung der geplanten Grundgesetzänderung. So wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet. Damit das Thema zum Jahresende nun auch abgeschlossen wird, müssen jetzt endlich - das sage ich durchaus auch selbstkritisch in die eigenen Reihen und in Richtung Bund - alle an einem Strang ziehen. Sicher ist die Mehrheit für die Grundgesetzänderung gegeben, jedoch über die genaue Ausgestaltung gibt es noch einige Differenzen; so in der Frage, in welcher Form und unter welcher Führung denn die ARGEn weitergeführt werden sollen. Der Freistaat sollte in der Diskussion darauf drängen, dass die ARGEn größtmögliche Selbstständigkeit erhalten sollten und der dominante Einfluss der BA zurückgedrängt wird.

(Beifall FDP)

Auch die in Aussicht gestellte Wahlfreiheit für alle Kommunen ist längst nicht Konsens. Dabei verfehlt diese Diskussion den eigentlichen Kern. Meiner Ansicht nach sollte die Zahl der Optionskommunen nicht erneut festgeschrieben werden.

(Beifall FDP)

Wir müssen uns vergegenwärtigen, dass regionsspezifisch entweder die eine Lösung oder die andere richtig sein kann. Das muss man gemäß den Bedingungen vor Ort entscheiden. Mein Kollege Koppe hat das richtig gesagt, da sind wir auch überhaupt nicht auseinander, und wir wissen, wovon wir reden, wir kommen aus dem gleichen Landkreis und können das relativ gut beurteilen. Fakt ist, dass sich derzeit viele Landkreise die Option wünschen, aber eben auch, um weiterhin Hilfen aus einer Hand zu sichern. Wie das nach der Grundgesetzänderung aussieht, das bleibt erst einmal abzuwarten. Aber auch dann gilt, wer es will und wer es fachlich und wirtschaftlich kann, der soll es dann auch dürfen.

(Beifall FDP)

Um dann eine entsprechende Entscheidung zu treffen, bedarf es vernünftiger Kriterien und Bedingungen zur Zulassung als Optionskommune. Hier, sage ich wieder, sind die Länder gefragt, denn nur vor Ort kann die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit auch richtig eingeschätzt werden. Wir haben gerade die Debatte über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gehabt. Für Thüringen heißt das, entsprechende Kriterien sind dann aufzustellen. Hier sollten das arbeitsmarktpolitische Konzept, ein Konzept zur organisatorischen Umsetzung, die Verfügbarkeit von Personal und Räumen, ein Steuerungskonzept und ent

sprechende Ansprechpartner und Fachkräfte wesentliche Punkte der Bewertung sein. Thüringen darf - und damit möchte ich zum Schluss kommen - in den kommenden Diskussionen nicht nur Zuschauer sein, sondern sollte sich aktiv in die Debatte einbringen. Das wäre meine herzliche Bitte und wir wollen das gerne begleiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Günther. Es spricht Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bis jetzt herrscht ja mal wieder große Einigkeit. Bei der Solarförderung war das auch so. Das hat sich leider auf den Bund noch nicht ausgewirkt, vielleicht schaffen wir es ja bei diesem Thema. Ich freue mich auch, dass die FDP heute dieses Thema hier eingebracht hat. Ihr Vorsitzender ist auf dem Gebiet, was mit der Reform zu tun hat, unterwegs; allerdings ziemlich monothematisch, auch nicht besonders gehaltvoll. Insofern finde ich es gut, dass wir den Blick auf das rücken, was mindestens genauso wichtig ist, nämlich, wie können wir erreichen, dass diese Hilfe aus einer Hand, ein Kernziel dieser Reform, auch wirklich aufrechterhalten wird. Wir sind möglicherweise nur scharf daneben vorbeigeschrammt, wieder diese getrennte Trägerschaft einzuführen. Vielleicht noch einmal, um zu illustrieren, was das heißen würde: Doppelt so viele Kosten - gibt es Berechnungen - und auch katastrophal für die Menschen, die dann diese Leistungen in Anspruch nehmen müssen und entsprechende Anträge stellen müssen. Die Änderung des Grundgesetzes, wo manche sagen, wir müssen aufpassen, keine Frage, das Grundgesetz sollte man nicht leichtfertig ändern, aber genau dieser Artikel, der im Moment den Durchgriff vom Bund auf die Kommunen unterbindet, der ist erst 2006 hineingekommen durch die Föderalismusreform. Insofern muss man hier sagen, es geht um die Bundesverwaltung, Grundgesetz und Bundesverwaltung, also wirklich etwas, wo man sagen muss, es geht hier nicht um grundsätzliche Dinge, über die man sicherlich länger diskutieren müsste. Also auch von uns das Plädoyer, wir brauchen diese Grundgesetzänderung, wir müssen sowohl die ARGEn erhalten und wir müssen auch die Optionskommunen erhalten.

Von der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der SPDFraktion - ich habe gestern ein Interview von Frau Kramme gelesen - war ich etwas enttäuscht. Die

sagte nämlich, es ist ja auch klar, die Optionskommunen schneiden schlechter ab. Da gibt es verschiedene Evaluierungen. Diese Aussage ist einfach falsch. Sie ist grundfalsch. Es gibt sowohl bei den Optionskommunen welche, die haben sich schlechter angestellt, manche besser und bei den ARGEn auch. Das heißt, das Fazit ist, beide Modelle haben sich in der einen oder anderen Form bewährt. Grundsätzlich geht es darum, wie viel Dezentralismus wollen wir an dieser Stelle.

Ich hatte das Glück, in Jena bei der Begleitung dabei zu sein, als es darum ging, das Optionsmodell dort einzuführen. Jena hat ja den Eigenbetrieb in Arbeit. Mein Eindruck ist, der natürlich jetzt etwas dadurch gefärbt ist, dass ich dort sehr eng dabei war, dass tatsächlich - und da bin ich eher bei der FDP-Fraktion - wir einen großen Vorteil haben, wenn wir tendenziell noch mehr Verantwortung auf die Kommunen übertragen. Die Art und Weise, wie wir das politisch begleitet haben in Jena, ist einfach ein ganz großer Benefit für die Akzeptanz der Reform, egal wie man auf Bundesebene zu diesem Gesetz steht. Mal ein Beispiel: Wir haben uns als GRÜNE lang und breit gemacht, um dort eine Ombudsstelle einzurichten, eine Stelle, an die sich die Leistungsempfänger wenden können, wenn sie zum Beispiel den Bescheid nicht verstehen. Wir haben ein Jahr dafür gekämpft. Wir sind dafür nass gemacht worden. Wir sind dafür oft auf unflätige Weise angegangen worden, wie wir uns so was einfallen lassen können. Es ist nach einem Jahr eingeführt worden und inzwischen stellt das keiner mehr infrage; im Gegenteil, auch der Werkleiter von jenarbeit ist begeistert, dass es diese Einrichtung gibt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Leute gehen dorthin, 80 Prozent der Nachfragen erledigt sich durch einen Anruf. Diese Ombudsstelle, die bei einem Verein angesiedelt ist, erklärt dort den Bescheid meist in 80 Prozent der Fälle. Also wenn man von Akzeptanz der Reform redet, haben offensichtlich auch die Kommunen hier eine viel bessere Möglichkeit, durch Verbündete in der Stadt da mit beizutragen.

Das Fazit: Eine maßvolle Ausweitung der Optionskommunen ist sinnvoll, die Vorlage eines Konzepts muss erfolgen, das ist ganz klar, auch die Wahlfreiheit und damit möchte ich alle bitten, ihre Verbindungen im Bund zu nutzen, um das zu erreichen. Vielen Dank!

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Schubert. Es spricht zu uns der Abgeordnete Baumann von der SPD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst vielleicht doch noch mal drei Worte zur aktuellen Situation. Bezüglich der Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung im SGB II. Es gab im Februar Gespräche zwischen der Bundesministerin von der Leyen, Sigmar Gabriel und auch FrankWalter Steinmeier, um eine Verfassungsänderung in dieser Frage wieder - und ich betone wieder - auf den Weg zu bringen. Hier muss ich gleich zu Ihnen kommen, Herr Koppe, Ihre Forderung, wir waren schon mal so weit vor einem Jahr im März und es war nicht die SPD, die dieses Bündnis aufgekündigt hat. Das waren nicht wir. Wir waren im März vergangenen Jahres so weit, eine Verfassungsänderung auch hinzubekommen, und ich habe da nichts Lautes von Ihnen gehört. Ich habe nur immer von der FDPBundestagsfraktion gehört, dass sie die BA abschaffen will. Das habe ich gehört von Ihnen.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Das habe ich gesagt.)

Sie machen sich überhaupt keine Gedanken darüber, was das für Folgen hat.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Nichts anderes hat er gesagt.)

Wir haben nach wie vor die drei Alternativen: getrennte Aufgabenwahrnehmung, Optionskommunen oder die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung. Ich glaube auch, die Frage der Optionskommunen können wir insgesamt nicht losgelöst von der Gesamtdebatte sehen. Das tun Sie hier. Ich frage mich: Wo waren Ihre Wortmeldungen im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit. Wir haben einen Antrag dort eingebracht, dass in jedem Ausschuss über die aktuelle Situation berichtet wird. Ich habe nicht einmal ein Wort von Ihnen zu dieser Problematik gehört. Heute machen Sie hier eine aktuelle Stunde daraus. Das wundert mich einfach, ich muss das so sagen.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Mich nicht.)

Ich weiß nicht, wenn Sie keine Vorlagen haben, dann können Sie wahrscheinlich nichts dazu sagen. Das wundert mich einfach. Deshalb glaube ich, dass Sie insgesamt den Blick auf das Ganze ein Stück weit verloren haben. Ich warne Sie auch davor, dass Sie nicht in die gleiche Situation kommen, in der jetzt Ihre Bundes-FDP ist, dass Sie nämlich immer nur in

eine Richtung denken und das Ganze kurzsichtig betrachten. Das Thema ist nicht für Aktionismus geeignet. Es geht darum, in dieser Frage einen verfassungskonformen Zustand herzustellen. Hierzu muss ich auch sagen, dass das natürlich angesichts der aktuellen Lage nicht von heute auf morgen möglich ist.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Verfas- sungsänderung.)

Wir haben in der Dezembersitzung einen gemeinsamen Antrag mit großer Mehrheit im Landtag verabschiedet, in dem auch geschrieben steht, dass die Öffnung der Optionsmöglichkeit für die Kommunen zur Debatte steht. Ich bin nach wie vor der Meinung, man sollte das mit Bedacht tun und keinesfalls für alle Kommunen öffnen. Ich glaube, dort werden wir, wenn es um den verfassungskonformen Zustand geht, zum Schluss die gleichen Probleme wieder haben, die wir heute haben.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Es geht um eine Verfassungsänderung.)

Dann wird wieder jemand klagen und wir bringen dann die Reform zur Änderung der Reform auf den Weg. Das müssen wir uns nicht antun. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann. Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Frau Abgeordnete Leukefeld zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich knüpfe auch an die Debatte an, die wir hatten, Herr Baumann hat gerade darauf verwiesen. Ich habe damals im Namen meiner Fraktion gesagt: Alles ist besser als getrennte Trägerschaft. Das will ich jetzt auch noch mal an den Anfang stellen.

(Beifall DIE LINKE, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Viel Zeit ist ins Land gegangen und was jetzt wirklich schadet, ist Aktionismus, ist weitere Verunsicherung der Betroffenen. Wir brauchen jetzt wirklich klare Positionen und wir brauchen eine Grundgesetzänderung, dazu stehen wir auch, die Hand und Fuß hat. Wir haben uns nach dem damaligen Bundesverfassungsgerichtsurteil mehrfach in Fachgesprächen mit Vertretern der ARGEn, aber auch mit Vertretern der Optionskommunen, wir haben ja zwei, über Pro und Contra ARGE oder Option verständigt.

Es gibt bei allen positiven Entwicklungen, das weiß ich auch mit unseren zwei Beispielen, die wir im Land Thüringen haben, aber schon Befürchtungen. Die will ich hier auch so deutlich benennen, dass man sagt, Erwerbslosigkeit mit all ihren Folgen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ich glaube, da sind wir uns auch parteiübergreifend einig. Das zu kommunalisieren und dann, wie wir es auch schon erlebt haben, vom Bund aus so ganz langsam den Geldhahn zuzudrehen, das bringt Verunsicherung und Befürchtungen. Das muss ausgeräumt sein. Dass das aber per se auch tatsächlich stattfindet, das hat uns beispielsweise auch das Abschmelzen des KdU-Beitrags der Finanzierung durch den Bund gezeigt. Dass jetzt mehr Kommunen und Landkreise überlegen, auch das Optionsmodell anzugehen, ist vor allem dieser Rechtsunsicherheit geschuldet, weil man sich unabhängig machen will und sagt, wenn man nicht weiß, wie es weitergeht, dann nimmt man es lieber selbst in die Hand.

Ich möchte an der Stelle auf den Bundesrechnungshof verweisen, der im Dezember des vergangenen Jahres in einer Evaluation noch mal klargestellt hat, dass eine endgültige Entscheidung nach dieser Experimentierphase notwendig und dringend geboten ist. Dort ist auch gesagt worden, dass nach Auffassung des Bundesbeauftragten des Bundesrechnungshofs der Systemvergleich zwischen ARGE und Option erhebliche Risiken einer kommunalen Lösung gegenüber der Aufgabenorganisation im Bundesbereich mit sich bringt. Diese Aufgabe in kommunaler Verantwortung zu erfüllen, sei ungleich schwieriger; das ist in dem Bericht nachzulesen.

Zur Kritik des Optionsmodells wird auch darauf verwiesen, dass durch die geteilte Finanzträgerschaft zwischen Bund und Kommunen die Aufsichts- und Steuerungsmöglichkeiten des Bundes gänzlich entfallen. Also jetzt steht die Frage, wie sichert man denn das, was auch im Grundgesetz klar geregelt ist? Man muss hier ganz deutlich sagen, dass formal die Verlagerung der Aufgaben auf die Optionskommunen dem Verbot der Mischverwaltung entspricht, das wäre also eine Möglichkeit. Aber es gilt eben auch der Grundsatz der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, dass die Aufgabenerledigung auf der Ebene angesiedelt sein soll, auf der sie am wirksamsten zu erledigen ist. Und das ist hier offensichtlich die Frage, auf die es auch keine fertigen und gültigen Antworten gibt. Da gibt es auch bei uns unterschiedliche Auffassungen.

Einen dritten Punkt will ich noch nennen, dass bei Sozialleistungen natürlich in besonderer Weise das Gleichheitsgebot gilt und die Tatsache der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet. Und da wird es schwierig, da muss ich mal sagen, so gut wie es in Jena läuft,