Protocol of the Session on February 24, 2010

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: In hö- herem Maße.)

- im höheren Maße der CDU -

(Beifall CDU)

(Heiterkeit im Hause)

weil zunächst einmal das Innenministerium für diesen Entwurf verantwortlich zeichnet.

Aber jetzt zur Sache: Im Finanzausgleichsjahr 2009 betrug die Schlüsselmasse 1,221 Mrd. €. Darin waren

enthalten - das hat Herr Hey deutlich gemacht - 200 Mio. € aus der Abrechnung des Kommunalen Finanzausgleichs des Jahres 2007 nach dem alten System. Ohne die Abrechnung, ohne diesen Einmaleffekt hätte die Schlüsselmasse 1,02 Mrd. € betragen. Infolge der Systemumstellung, das heißt wegen des Umschwenkens vom Steuerverbund hin zur Bedarfsorientierung, werden die Leistungen im Kommunalen Finanzausgleich nicht mehr durch diese Form der Abrechnung beeinflusst. Hierin liegt der wesentliche Grund für den tatsächlichen Rückgang der Schlüsselmasse 2010 im Vergleich zum Jahr 2009.

Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und anderer Gesetze, der dem Landtag zugeleitet wurde, beträgt die Schlüsselmasse in diesem Jahr 1,074 Mrd. €. Das ist auch den Damen und Herren der Opposition bekannt. Bekannt ist Ihnen auch, dass die Einbringung des Entwurfs des Gesetzes zur Änderung des FAG und anderer Gesetze morgen im Plenum vorgesehen ist; insofern bitte ich um Verständnis, wenn ich diesen Tagesordnungspunkt hier etwas kürzer halten will.

Ich möchte Ihnen aber auch sagen, was Ihnen natürlich bekannt ist, dass es zwischen dem ersten Kabinettsdurchgang und dem zweiten Kabinettsdurchgang Änderungen gegeben hat, weil man festgestellt hat, dass der Bedarf bei den Kindertagesstätten vermutlich zu hoch prognostiziert gewesen ist, und weil man andererseits der Tatsache Rechnung trägt, dass die Steuermindereinnahmen der Kommunen und die Effekte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes zu Einkommensverlusten führen, die um so mehr zu einer Erhöhung der Schlüsselmasse zwingen.

Der zweite entscheidende Effekt ist aber auch - und das hat Herr Mohring ebenfalls geschildert -, die Ausgaben für die Kindertagesstätten werden nicht über die Schlüsselmasse ausgereicht, sondern über besondere Ergänzungszuweisungen nach § 24 des ThürFAG. Deswegen sinkt die Schlüsselmasse, aber nicht die angemessene Finanzausstattung. Mit anderen Worten: Den Kommunen stehen weniger Finanzmittel zur Verfügung, als dies nach dem ersten Kabinettsdurchgang vorgesehen war. Da die Reduzierung jedoch ausschließlich auf die Erkenntnis zurückzuführen ist, dass die Kommunen einen geringeren Finanzbedarf für die Wahrnehmung der Kita-Aufgaben zu verzeichnen haben - das war übrigens, die Höhe ist streitig, aber im Grundsatz auch vom Gemeinde- und Städtebund anerkannt -, kommt das Land auch mit der im Vergleich zum ersten Kabinettsdurchgang reduzierten Schlüsselmasse seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung nach, den Kommunen eine ihrem Bedarf entsprechende, angemessene Finanzausstattung zur Ver

fügung zu stellen. Mir ist bewusst, dass die Kommunen im Jahr 2010 im Vergleich zu den Vorjahren Einbußen zu verkraften haben und dass das nicht leicht ist. Dabei bitte ich jedoch zu beachten, dass insbesondere 2008 und 2009 für die Kommunen wie auch für den Freistaat sehr gute Jahre mit steigenden Investitionen und einem nicht unerheblichen Finanzierungsüberschuss waren. Zur Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen habe ich in diesem Zusammenhang im Januar-Plenum ausführlich berichtet.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Jahre 2008 und 2009 durch hohe Steuereinnahmen der Kommunen und die Abrechnungsbeträge aus den Jahren 2006 und 2007 geprägt gewesen sind. Dass diese komfortable Situation und dieses komfortable Niveau vor dem Hintergrund der allgemeinen Situation der öffentlichen Haushalte nicht aufrechterhalten werden kann und dass es für Zusatzleistungen darüber hinaus keinen Raum gibt, müssten auch die Damen und Herren von der Opposition verstehen. Die Leistungen des Landes für kommunale Aufgaben sind im Jahr 2010 jedenfalls so bemessen, dass die Kommunen in der Lage sind, ihre Aufgaben zu erfüllen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Wir haben noch eine Restzeit von 7 Minuten. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Kuschel, bitte.

Frau Präsidentin, ich konnte der Versuchung von Herrn Mohring nicht widerstehen, aber es machen sich auch ein paar inhaltliche Anmerkungen noch erforderlich, auch wenn ich mir bewusst bin, dass es natürlich Parallelen zu der Diskussion geben wird, die wir morgen führen. Die Problemlage, so, wie sie Herr Hey hier beschrieben hat, verkennt, dass die Fakten, die Sie genannt haben, schon Anfang Dezember bekannt waren, dass 2009 die Spitzabrechnung für 2007 mit enthalten ist. Trotzdem muss der Innenminister - und der Frage ist er eine Antwort schuldig geblieben - die Frage beantworten, warum er bei all diesen Fakten, die Sie jetzt auch benannt haben, am 8. Dezember 2009 den Kommunen andere Zahlen mitgeteilt hat. Da können Sie nicht sagen, innerhalb des Kabinettsdurchlaufs haben Sie dann festgestellt, es gab de facto eine Überfinanzierung im Bereich der Kindertagesstätten von 90 Mio. €. Das ist ja auffällig, dass es gerade die 90, 92, 93 Mio. € sind, die bisher nicht da waren im Bereich der Landesregierung, die irgendwie gesucht werden und jetzt haben Sie sie ja gefunden.

Sie haben sie gefunden, indem Sie sie aus der allgemeinen Zuweisung heraus haben und haben daraus eine besondere Zuweisung an die Kommunen gemacht. Damit finanzieren die Kommunen ihre geplante Reform im Bereich der Kindertagesstätten de facto selbst. Das ist die Sauerei.

Herr Kuschel, Ihre Wortwahl. Nehmen Sie „Sauerei“ bitte zurück.

Ja, danke für den Hinweis. Der Fakt bleibt aber.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt hat der Innenminister hier noch einmal versucht darzulegen, wie die Landesregierung doch so großzügig mit den Kommunen umgeht. Ich will Ihnen das nur einmal an der Bedarfsermittlung, die Bestandteil des Gesetzentwurfes ist, zeigen, wie die Landesregierung die Probleme auf kommunaler Ebene einschätzt. Da werden Sie sehen, da bricht Ihre Argumentation wie ein Kartenhaus zusammen, und zwar Sie schreiben, die Kommunen - jetzt muss der Arbeitsminister, er ist jetzt nicht da, aber er muss einmal zuhören, der hat ja hier im Landtag etwas anderes verkündet, jetzt müssen wir alle gut zuhören. Die Landesregierung plant in ihrer Planzahl Minderbedarf im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach SGB II, also Kosten der Unterkunft, und zwar unterstellen Sie, dass die Kommunen 12 Mio. € in diesem Jahr weniger für Kosten der Unterkunft ausgeben als im vergangenen Jahr. Wie weit sind Sie von der Realität weg? Wenn Sie sich nur die schon vorliegenden Haushaltsentwürfe der Landkreise und kreisfreien Städte ansehen,

(Zwischenruf Abg. Jung, DIE LINKE: Weil das nicht geht.)

dann muss man durchschnittlich von einer Steigerung von mindestens 4 Prozent ausgehen. Hinzu kommt, dass der Bundesanteil um wahrscheinlich 10 Mio. € reduziert wird. Im Saldo legen die Kommunen 30 Mio. € drauf, Sie schreiben, Sie sparen 12 Mio. €, da haben Sie die Kommunen schon um 42 Mio. € bei der Bedarfsermittlung

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Verschaukelt.)

- zumindest nicht in der Summe angemessen betrachtet.

Eine zweite Sache - da wird es ja noch schlimmer - Sie brauchen nur die Kassenstatistik des Landesamts für Statistik herzunehmen, das Landesamt für

Statistik gehört zu Ihrem Aufgabenbereich, das ist keine Institution von uns. Laut Kassenstatistik 30.09., Reduzierung der Steuereinnahmen bei den Kommunen um 90 Mio. € im Vergleich zu 2008 im Jahr 2009. Das heißt, prognostiziert sind 115 Mio. € für 2009, für 2010 kommen durch die veränderten Dinge - Wachstumsbeschleunigungsgesetz und steuerliche Anrechnung der Krankenversicherungen - weitere Steuermindereinnahmen bei der Einkommensteuer hinzu, 150 Mio. € und Sie erkennen insgesamt die Steuermindereinnahmen von 16,5 Mio. € an. Die Realität sind 115 Mio. € 2009 und 150 Mio. € 2010. Das ist das Problem. Warum hat denn die Stadt Erfurt ein Defizit von 30 Mio. €? Meinen Sie, die schmeißen das Geld bisher zum Fenster hinaus? Warum denn? Warum hat Eisenach jetzt 12 Mio. €? Das hat doch Ursachen und die sparen alle schon seit Jahren in einem Maß, an dem sich das Land manchmal ein Beispiel hätte nehmen können.

Einen letzten Hinweis möchte ich geben, meine sehr geehrten Damen und Herren und Herr Innenminister. Wenn wir die Jahre 2008, 2009 und 2010 vergleichen, dann haben - es ist tatsächlich so - in den Jahren 2008 und 2009 die Kommunen mehr Steuereinnahmen gehabt,

Herr Kuschel, Ihre Redezeit ist zu Ende.

in 2009 dadurch mehr Schlüsselzuweisungen. Aber jetzt kommen die Doppeleffekte, weniger Steuern, weniger Schlüsselzuweisungen, mehr Aufgaben und das verursacht die finanzielle Krise bei den Kommunen. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ja, Herr Abgeordneter Mohring, wir haben noch zwei Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zwei Sachen will ich richtigstellen. Das Erste betrifft die Kita-Finanzierung. Natürlich müssen die Kosten, die wir im Rahmen der neuen Standardfestsetzung des neuen Kita-Gesetzes auch bewerkstelligen, durch die Kommunen geleistet werden. Wir haben immer gesagt, dass der Anteil, der über die Landesanteile hinausgeht, der kommunale Anteil, im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs durch uns erstattet wird. Das findet hier statt. Natür

lich ist entscheidend: Wo buche ich diese kommunalen Kosten? Wenn ich sie nämlich verschlüssele in der Schlüsselzuweisung, dann passiert Folgendes, nämlich dass Kommunen, die gar keine Kindertagesstätte betreiben oder gar keine Kindertagesstätte haben, auch Schlüsselzuweisungen bekommen. Die Kommunen, die die Last haben, quasi für die anderen die Kindertagesstätte mit vorzuhalten, sind dann natürlich außen vor. Deshalb darf ich gar nicht diese zusätzlichen Kosten, die durch die neue Standardisierung kommen, am Ende allein bei den Schlüsselzuweisungen buchen, sondern muss sie bei den besonderen Aufgabenwahrnehmungen buchen im Rahmen der Mindestausstattung. Das sichert das ab. Das ist ganz entscheidend.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Man kann doch aber gleichzeitig nicht kürzen.)

Natürlich steht das möglicherweise im verfassungsrechtlichen Widerspruch dazu, was ich vorhin gesagt habe, dass die Summe der allgemeinen Schlüsselzuweisungen ein bestimmtes Maß haben muss, dass die Kommunen nicht am goldenen Zügel des Landes hängen bei den besonderen Zuweisungen. Dieses Gradmaß haben wir versucht zu erreichen und zu halten. Das ist ganz entscheidend zu wissen und mit zu beachten.

Dann will ich noch was zu KdU sagen als Zweites: Ich meine, Sie rennen hier offene Scheunentore ein in diesem Thüringer Landtag, erstens, weil dieser Landtag sich eindeutig dafür ausgesprochen hat und weil auch die Landesregierung im Vermittlungsausschuss beim Bund gerade derzeit dafür kämpft, dass der Bundesanteil der KdU-Kosten höher wird, damit wir unsere Kommunen schützen können. Hier vorzuwerfen, wir würden vernachlässigen, dass die Kosten nicht stattfinden, ist eine Sauerei und das weise ich mit Entschiedenheit zurück. Ich nehme das Wort auch zurück, Frau Präsidentin.

(Beifall CDU)

Gut. Die Redezeit für die Abgeordneten ist aufgebraucht. Vonseiten der Landesregierung gibt es auch keine Redemeldung mehr.

Ich beende den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf

b) auf Antrag der Fraktion der FDP zum Thema: „Optionskommunen nach § 6 a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in Thüringen erhalten und ausweiten“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/462 -

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich von der FDPFraktion Herr Abgeordneter Koppe.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, seit dem 01.01.2005 wird in Deutschland im Bereich des SGB II das Modell der Optionskommune als eine Alternative zur Regelung der Arbeitsgemeinschaft von Kommunen und Arbeitsagenturen, also der ARGEn, getestet - ich sage es hier bereits an dieser Stelle ganz deutlich -, dies in überwiegendem Maß mit Erfolg. Als Optionskommune ist ausschließlich die Stadt oder der Landkreis für die Betreuung und Vermittlung von Hartz-IVEmpfängern zuständig. Für das von den Kommunen ausgezahlte Arbeitslosengeld II und die Verwaltungskosten kommt der Bund auf. Im Gegensatz zur Struktur der ARGEn kümmern sich die teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte hierbei aber selbständig auch um die Vermittlung von Arbeitslosen. Der Zeitraum für das Optionsmodell ist allerdings vom Gesetzgeber bis zum 31.12. begrenzt worden. Dabei war eine Verlängerung der Regelung bis 2013 bereits Bestandteil der alten Koalitionsvereinbarung zwischen Union und SPD. Das Bundesarbeitsministerium hatte dies damals fest zugesagt, weil eine einheitliche Bewertung der Optionskommunen zwischen den damaligen Koalitionären nicht zustande gekommen ist. Im Streit um die Reform der Jobcenter zog der damalige Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, SPD, seine bereits gegebene Zusage für die Verlängerung zurück. Soweit der Stand der Dinge.

Insbesondere das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007 hat die Diskussion um die Zukunft der Optionskommunen neu entfacht, obwohl das Optionsmodell nicht Streitgegenstand war. Um es sehr deutlich zu sagen: Ganz gleich ob die Form der ARGEn oder das Modell der Optionskommunen, für uns hat die Leistung aus einer Hand Priorität für die Betroffenen.

(Beifall FDP)

Für die FDP steht die möglichst schnelle und effiziente Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in ein neues, qualitativ hochwertiges Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Dazu wollen wir die Optionskommunen erhalten, ausweiten und stärken. Dies bedeutet zum einen mehr Verantwortung für die Kommunen und es muss politisch gewollt sein. Es darf keine Notlösung sein. Städte und Landkreise können der besonderen Situation der Langzeitarbeitslosen aus unserer Sicht besser gerecht werden. Warum? Weil sie näher an den Betroffenen sind und bei der Arbeitsvermittlung flexiblere Wege gehen können als die zentralistische Bundesagentur für Arbeit. Von Vorteil sind außerdem die gute Ortskenntnis und der enge Kontakt von Kämmerern und kommunalen Wirtschaftsförderern zu den örtlichen Arbeitgebern,

(Beifall FDP)

wohl wissend, dass die optionswilligen Kommunen auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, um qualitativ hohe Mindeststandards erfüllen zu können.

Noch ein Wort zur Bundesanstalt für Arbeit. Wenn Heinrich Alt - wenn Sie es nicht wissen, Heinrich Alt ist Vorstandsmitglied der Bundesanstalt für Arbeit - zum Faktor Zeit mit seinen Aussagen - und jetzt zitiere ich: „Eng wird es auf jeden Fall. Jede Kommune, die sich um eine Option bewirbt, muss sich darüber im Klaren sein, dass sie in kürzester Zeit andere Software benötigt, Daten eingeben, Akten übernehmen, Liegenschaften und qualifiziertes Personal von 2011 an verfügbar haben muss. Das ist ein nicht zu unterschätzender Aufwand.“ - das Messer an die Brust der optionswilligen Kommunen setzt, dann muss selbstverständlich für diese eine Übergangsregelung geschaffen werden.

(Beifall FDP)

Wir müssen das gesamte System jetzt zukunftssicher gestalten. Dazu gehört aus unserer Sicht die Erhaltung und Ausweitung der Optionskommunen. Städte und Landkreise müssen die Wahlmöglichkeit haben, unter den gegebenen örtlichen Voraussetzungen die für sie effizienteste, bürgerfreundlichste und zielorientierteste Form der Umsetzung des SGB II selbst zu bestimmen.

Wir fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Erhaltung und Erweiterung der Optionskommunen einzusetzen.

(Beifall FDP)