ist das maximal eine Sache der Schulaufsicht. Diese Probleme werden Sie doch - ich will Sie nicht ignorieren - nicht dadurch besser lösen können, dass Sie eine zentrale Verantwortung nach Berlin verlegen.
Hier hat Herr Wowereit u.a. Ähnliches ausgeführt, indem er - ich darf wieder zitieren - anfügt: „Ich glaube nicht, dass jemand ernsthaft den Vorschlag machen könnte oder wollte, dass der Bund zentral für das Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland zuständig sein sollte. Das Ministerium von Frau Schavan wäre dann oberste Dienstbehörde für 700.000 Lehrerinnen und Lehrer, für Zigtausende von Schulen und für die Schulorganisation und für die Rahmenpläne, für alles. Das kann im Ernst niemand fordern.“
Eine Nachfrage: Wollten Sie mit Ihrer Aussage implizieren, dass der Schulträger Einfluss darauf hat, ob der Haushaltstitel zur Bezahlung von Vertretungsstunden gesperrt oder entsperrt ist?
Der Schulträger hat Einfluss darauf, wie er Lehrerausfall durch Krankheit innerhalb seines Verantwortungsbereichs kompensiert, wie er die Flexibilität der Lehrer absichert.
(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Mein lieber Herr Gesangsverein, jetzt erzählen Sie aber einen Blödsinn zusammen.)
Das ist Aufgabe von Schulträgern. Der Wechsel von Schulen innerhalb eines Landes bei unterschiedlicher Schulform, um noch mal auf die Transparenz innerhalb des Landes zu kommen, bietet immer Schwierigkeiten. Wenn Sie auf die Idee kommen, Ihr Kind in eine Waldorfschule zu schicken, wird der Anpassungsdruck erst einmal ziemlich hoch sein. Wenn das über die Landesgrenzen hinausgeht, wird es dann ähnlich sein.
(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, Die Linkspartei.PDS: Es ist in einer staat- lichen Schule. Und da habe ich den An- spruch, dass dort ordentlich unterrichtet wird.)
Den Anspruch haben Sie zu Recht, aber das hat mit der Föderalismusdebatte überhaupt nichts zu tun. Es geht um die Frage, ob wir eine zentrale Zuständigkeit für alle Lehrer in Berlin sehen wollen oder ob wir sie weiterhin in den Ländern haben. Ich plädiere dafür, dass wir unsere Spezifika ausformen dürfen, die
bisher diese Entwicklung zu guten Ergebnissen geführt hat und die uns im PISA-Vergleich auf vorderen Plätzen innerhalb Deutschlands ausgewiesen hat. Das schließt nicht aus, dass man sich natürlich in der Kultusministerkonferenz auf gemeinsame Bildungsziele zu einigen hat, dass sich hier die Vergleichbarkeit der Abschlüsse annähern sollte, aber absolut identische Rahmenvorgaben führen nicht zu optimalen Ergebnissen. Davon bin ich überzeugt, der Wettbewerb stärkt die Länder und wir sollten ihn eher befördern denn verhindern.
Herr Matschie, ich darf noch mal Herrn Wowereit zitieren, auch wenn es Ihnen vielleicht nicht gefällt, aber ich kann das nicht verhindern. Wie heißt es bei ihm weiter: „Zur Verantwortung gehört, dass man bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Man darf nicht immer nur auf die jeweils andere Ebene schimpfen, wenn dort etwas falsch läuft. Wenn wir den Anspruch haben, dass wir in der Lage sind, in vielen Kompetenzfeldern bessere Politik zu machen, weil wir näher an den Problemlagen sind, dann müssen wir diesen Prozess auch selbstbewusst steuern.“ Herr Wowereit weiter: „Wir dürfen keine Angst haben, untereinander in Konkurrenz zu treten. Wir dürfen keine Angst haben, unseren Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum wir andere Regelungen als das Nachbarland oder die Bundesebene treffen.“ Sie schüren diese Angst und wir warnen davor. Wir sollten unsere Stärken herausarbeiten, unser Profil stärken, uns nicht ständig in Kompetenzstreitigkeiten mit dem Bund begeben müssen und wir sollten auch die finanziellen Folgen, die aus einem verstärkten Wettbewerbsrecht und verstärkten Wettbewerbsmöglichkeiten entstehen, auch nutzen. Wir hatten in der letzten Zeit immer noch Zweifel,
das will ich zugeben, ob wir denn in der Lage sind, aus den Möglichkeiten, die uns nach der Föderalismusreform eingeräumt werden, auch etwas zu machen. Aber seit dem 09.03. sind die deutlich geringer geworden, das hängt mit einer Pressemeldung in einer Thüringer Zeitung zusammen, in der auf eine Veranstaltung verwiesen wird, in der unsere Finanzministerin mit Herrn von Dohnanyi öffentlich aufgetreten ist und wo sie jetzt mehr auf Bildung setzt und die Investition in Bildung und Forschung besonders betont. Frau Finanzministerin, ich nehme Sie beim Wort, dass wir bei Bildung und Forschung - insbesondere beim letzteren, wo wir sehr derbe Einschnitte hinnehmen mussten - die Kraft aufbringen, zu korrigieren,
um die Vorteile, die sich aus dem Wettbewerbsföderalismus ergeben, auch zu nutzen. Wir haben bisher im Wettbewerb der Länder gezeigt, dass wir klarkommen. Wir wissen, Herr Matschie, dass 49 Prozent derzeit nur eigene Finanzkraft bedeuten an unserem Landeshaushalt. Aber es gibt Vereinbarungen, die weit über diesen Tag hinaus reichen, die uns auch in den nächsten Jahren das finanzielle Auskommen sichern. Es kann nicht die Lösung sein, dass der Bund dann immer an Punkten, wo es besonders brennt, hilft und in die Länderkompetenz eingreift. Der Bund - und er ist auf dem Weg dorthin - muss die Rahmenbedingungen für dieses Land insgesamt so verbessern, dass unser Steueraufkommen stärker wird, dass unsere Wirtschaft anspringt, und das nicht nur in diesem Land, sondern in allen Ländern. Das ist das, was bei Rotgrün über Jahre versäumt wurde und wo jetzt aufgeräumt werden muss und wo Ihre Partei zumindest mittun kann, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. Dass Sie das nicht sehen, führt mich erneut zu dem Spruch: Ein Glück für Thüringen, dass Sie die Wahl nicht gewonnen haben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Bund strebt mit der Föderalismusreform an, die Zustimmungsrechte der Länder im Bundesrat zurückzudrängen und so gegenseitige Blockaden abzubauen. Die Länder streben im Gegenzug an, substanzielle eigene Gestaltungsmöglichkeiten zu gewinnen. Wie in der Bildungspolitik und der Umweltpolitik deutlich wird, kann dies im Ergebnis ungewünschte Ergebnisse im Sinne von Kleinstaaterei zeitigen. Das Problem des vorliegenden Gesetzespakets besteht vielmehr in einem unausgewogenen Verhältnis zwischen Bundes- und Landeskompetenzen, insbesondere in den Bereichen der Bildungs-, der Umweltpolitik, des Strafvollzugs und der Beamtenbesoldung. Die Linkspartei.PDS betrachtet eine Föderalismusreform - meine Kollegin Klaubert hat das ja vorhin auch schon erklärt -, eine Modernisierung des kooperativen Föderalismus als unerlässlich. Herr Schwäblein, Sie haben vorhin Herrn Matschie unterstellt, er könne lesen. Das fand ich schon ziemlich frech. Wenn ich aber jetzt Ihnen unterstelle, dass Sie in der Lage sind zuzuhören, dann muss ich sagen: Sie drehen den Kollegen der Opposition in diesem Landtag bewusst das Wort im Mund herum, wenn Sie unterstellen, dass wir die Verflechtungen und die notwendige Reduzierung nicht erkannt hätten.
Meine Damen und Herren, abgesehen von der von uns angestrebten Stärkung des Bundes in der Bildungspolitik wird auch durch die Linkspartei.PDS eine Reduzierung dieser unnötigen Verflechtungsstrukturen, unnötiger Bundesratsblockaden und eine stärkere Orientierung an Subsidiarität verbunden mit Konnexität gefordert. Es ist aber absehbar, dass die aktuelle geplante Föderalismusreform viele dieser Aspekte nicht aufgreifen wird. Wir werden weiterhin am ursprünglichen föderalen Grundgedanken festhalten, und zwar: Der Bundesrat ist keine zweite Kammer bundespolitischer Opposition sondern der Ort, an dem sich die Interessen der 16 Länder, die durchaus unterschiedlich sein können, gegenüber den Anliegen des Bundes Gehör verschaffen. Die Haltungen der Länder und auch der Ministerpräsidenten sollten sich dabei primär an landes- und nicht an machtpolitischen Interessen messen lassen.
Meine Fraktion hatte im Januarplenum versucht, den Thüringer Landtag in die Föderalismusdebatte einzubeziehen. Insbesondere in Punkt 2 unseres damaligen Antrags hatten wir gefordert, ich zitiere: "Unabdingbar für den Erfolg bei der Konzipierung und Umsetzung einer Föderalismusreform ist die Wahrung und Sicherung der Rechte der Landesparlamente sowie die Einbeziehung der Parlamente, Kommunen und Organisationen." Diese Auffassung, sehr geehrte Damen und Herren, vertreten wir selbstverständlich auch heute noch. Deshalb hat meine Fraktion den Antrag zur Föderalismusrefom im Bildungsbereich gestellt und deshalb haben wir auch erfreut den Antrag der Fraktion der SPD zur Kenntnis genommen, gibt uns dieser Antrag doch Gelegenheit, dieses Parlament an der Debatte wichtiger Bestandteile der anstehenden Reform zu beteiligen. Ich kann an Sie, sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsfraktion, nur den Appell richten, diese Beteiligung nicht zu verweigern.
Zu einzelnen Punkten des Antrags der SPD mit dem Titel „Verbesserungen der geplanten Föderalismusreform“:
1. zur vorgeschlagenen Streichung des geplanten Kooperationsverbots in Artikel 104b Grundgesetz neu: Mit der von Bund und Ländern, CDU/CSU und SPD verabredeten Föderalismusreform verzichtet der Bund auf Durchgriffsrechte gegenüber Ländern und Kommunen und eben insbesondere mit der Änderung dieses Artikels auf einige finanziell bedeutsame Investitionsprogramme, mit denen er faktisch in die Entscheidungshoheit der Länder eingreifen konnte. Aber ein solcher Eingriff, meine Damen und Herren, ist ja für die Länder nicht nur per se nur ein möglicherweise negativ zu bewertender Eingriff in ihre Entscheidungskompetenz, sondern kann auch
eine positive Möglichkeit sein, bedeutsame Investitionen, welche die Länder nicht in der Lage sind, selbst zu leisten, mit finanzieller Unterstützung des Bundes zu realisieren. Wir unterstützen die durch die SPD vorgeschlagene Streichung des Kooperationsverbots. Solche Bundesprogramme wie - es ist schon drei- oder viermal heute genannt worden - das Ganztagsschulprogramm wären für Thüringen nicht möglich, bliebe dieser Satz, das Kooperationsverbot, Bestandteil der Grundgesetzänderung. Das kann ja nicht im Sinne der Vertretung von Landesinteressen sein und auch nicht in Ihrer Absicht liegen, sehr geehrte Damen und Herren der CDU.
2. Zu den Punkten, die sich im SPD-Antrag mit Bildung, Bildungsplanung etc. befassen, möchte ich mich nur insoweit äußern, als dass meine Fraktion die beabsichtigten Änderungen selbstverständlich unterstützt und mitträgt. Sehen wir es doch als unabdingbar an, dass die Kompetenzen des Bundes in der Bildungspolitik nicht geschwächt werden, sondern gestärkt.
3. zum Antragspunkt „Wahrung eines einheitlichen Rechtsrahmens bei der Besoldung und Versorgung von Beamten“: Sehr geehrte Damen und Herren, durch die Aufhebung des Artikels 74a Grundgesetz wird von der Koalition beabsichtigt, die Beamtenbesoldung in die Kompetenz der Länder zu übertragen. Die Statusrechte und -pflichten der Beamten der Länder, Gemeinden und anderer Gebietskörperschaften soll in der Kompetenz des Bundes bleiben. Die Zuständigkeit aber für Laufbahn, Besoldung und Versorgung für Landes- und Kommunalbeamte und auch für die Richter in den Ländern soll Sache der Länder werden. Ministerpräsident Beck vertritt die Auffassung, dass die Vorteile des Zugriffsrechts unter anderem darin bestünden, dass die Länder - ich zitiere - ein Wahlrecht hätten, ob sie Bundesrecht weiterhin anwenden oder das Laufbahn-, Besoldungs- und Versorgungsrecht selbst regeln. Dies böte laut Herrn Beck zumindest die Chance, dass eine Zersplitterung des Dienstrechts in 17 verschiedene Regelungen vermieden werden könnte. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen haben sich strikt gegen diesen Vorschlag ausgesprochen, da sie die alleinige Zuständigkeit wollen. Anders SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern, diese haben sich in einer gemeinsamen Protokollerklärung in der Ministerpräsidentenkonferenz am 14. Dezember 2005 für die Beibehaltung eines bundeseinheitlichen Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrechts eingesetzt, um einen Bezahlungswettbewerb unter den Ländern und eine Ausweitung des bürokratischen Aufwands zu unterbinden und die länderübergreifende Mobilität der Beamten zu wahren. Schon im Oktober 2004 stellte die Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte des DGB fest - ich zitiere: "Kompetenzverlagerungen führen zu nicht gewolltem
Wettbewerb um die besten Beamtinnen und Beamten und haben negative Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte. Gerade die kleinen und finanzschwachen Bundesländer werden in diesem Wettbewerb nicht bestehen können und bereits nach kurzer Zeit wieder bundeseinheitliche Regelungen einfordern. Dafür wäre dann aber kein Raum mehr.“ Die Übertragung der Beamtenbesoldung in die Zuständigkeit der Länder bedeutet aus Sicht der Linkspartei.PDS und aus Sicht von Arbeitnehmervertretern einen Einschnitt, der von Arbeitnehmern und aus Arbeitnehmersicht abgelehnt wird. Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat es so formuliert, dass beim Beamtenrecht nur noch das Statusrecht einheitlich, Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrecht aber eben in die Kompetenz der Länder übergehen sollen. Ich zitiere einen Satz von ver.di: „Anders ausgedrückt, die Fessel des Beamtenverhältnisses, das faktische Streikverbot soll bestehen bleiben, aber die Bezahlung könnte künftig nach der jeweiligen Haushaltslage erfolgen. Arme Länder müssen dann nicht nur kürzen, sondern ihre qualifizierten Beamten würden abgeworben und in reiche Länder abwandern.“ Die Kritiker der geplanten Kompetenzverlagerung sprechen von einem drohenden Dumpingwettbewerb über die Besoldungs- und Versorgungshöhe zwischen Bund und Ländern. Dieser Dumpingwettbewerb beträfe in etwa 1,6 Mio. Beamtinnen und Beamte im Bund, in den Ländern und Kommunen: Feuerwehrleute, Polizisten und Polizistinnen, Kommunalbeamte und Lehrer, Finanzbeamtinnen und Finanzbeamte, Postzusteller, Telekomingenieure und viele andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst.
Zum Antragspunkt „Aufnahme eines einheitlichen Kompetenztitels - Recht des Umweltschutzes ins Grundgesetz als Bestandteil der konkurrierenden Gesetzgebung“: Diese Forderung der SPD entspricht in etwa einem Antrag, den die Linksfraktion.PDS am 6. März 2006 in den Deutschen Bundestag eingebracht hat, und von daher wird dieser Ansatz natürlich von meiner Fraktion ebenfalls mitgetragen. Unsere Bundestagsfraktion ist der Auffassung - und diese deckt sich mit der Auffassung vieler Verbände und sogar wirtschaftlicher Unternehmen -, dass eine klare und einheitliche Neuordnung des Umweltrechts mit dem jetzigen Gesetzespaket nicht erreicht wird. Allgemein wird befürchtet, dass der Umweltschutz damit noch lückenhafter und unsystematischer in der Verfassung verankert wird als bisher. Es muss aus unserer Sicht künftig darum gehen, die Verfahren bei der Umsetzung des EU-Rechts transparenter zu machen und vor allem die Möglichkeiten für Beschleunigungen einzuräumen. Bisher dauert so etwas unter Umständen Jahre, bis alle politischen Ebenen eine Einigung erzielt haben. Gerade im Umweltbereich kommt es aber darauf an, schnell Umweltstandards umzusetzen und die Länder dazu zu befähi
gen. Dafür brauchen wir ein überschaubares, einheitliches Umweltrecht. Zwar ist längerfristig die Verabschiedung eines Umweltgesetzbuchs geplant, aber Naturschutz, Landschaftspflege, Raumordnung, die Bereiche Wasser, Haushalt und Jagdwesen sowie der Bodenschutz unterliegen bisher der Rahmengesetzgebung des Bundes. Diese sollte im Bundesrecht der Vergangenheit angehören und in die konkurrierende Gesetzgebung überführt werden. Denn wenn nur beim Bund die Rahmengesetzgebungskompetenz liegt, muss nicht nur er - der Bund -, sondern müssen alle 16 Bundesländer entsprechende Landesgesetze erlassen. Wir halten die Rahmengesetzgebung für das Umweltrecht für ungeeignet.
Auch in den Wirtschaftsverbänden gibt es Kritik. Die Verbände befürchten eine Zersplitterung des für Genehmigungsverfahren wichtigen Umweltrechts, so die Wochenzeitung „Die Zeit“. „Die Zeit“ zitiert den Leiter der Umweltabteilung des Bundesverbandes der deutschen Industrie, Klaus Mittelbach, mit den Worten: „Es bestehe die große Sorge, dass es nicht besser, sondern schlimmer wird.“ Der Geschäftsführer der amerikanischen Handelskammer in Deutschland befürchtet eine Verunsicherung der Investoren. Laut „Die Zeit“ haben darüber hinaus die Umweltpolitiker aller im Bundestag vertretenen Parteien Bedenken geäußert.
Nach Auffassung der Linkspartei.PDS ist natürlich eine Neuordnung der Kompetenzen im Umweltbereich grundsätzlich notwendig, aber Abweichungsrechte für die Länder sollten nur in klar definierten Bereichen festgelegt werden.
Meine Damen und Herren, zum letzten Schwerpunkt des SPD-Antrags, der Beibehaltung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Bereiche des Erwachsenen- und Jugendstrafvollzugs sowie für Untersuchungshaft zwecks Wahrung der Rechtseinheit: Dieser Teil des Antrags, liebe Kollegen von der SPD, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Dass die Verlagerung des Strafvollzugs überhaupt auf die Agenda der Föderalismusreform geriet, lag ja wesentlich an der SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie verkündete Mitte 2004, die rotgrüne Koalition sei bereit, den Strafvollzug in die Hände der Landtage zu geben, obwohl dieser Politikbereich eigentlich gar nicht auf der Wunschliste der Länder bei der Neuverteilung der Zuständigkeiten gestanden hatte. Die meisten Juristenverbände und auch eine überparteiliche Initiative ehemaliger Justizminister in Bund und den Ländern wendet sich gegen dieses Vorhaben und - wenn ich mich richtig erinnere, habe ich das in der Presse gelesen - bezeichnet dieses Vorhaben als Unfug.
vollzug und es widerspricht der Rechtseinheit in Deutschland. Es ist zu befürchten, dass die Länderparlamente bei jedem Vorfall, der sich ereignet, unter massiven und irrationalen Druck geraten. Erfahrungsgemäß wissen wir, dass Bundestag und Bundesrat hier ein wenig rationaler agieren. Nicht auszuschließen, sondern eben zu erwarten ist ein Wettlauf um den härteren Strafvollzug. Dass die Ablehnung der Kompetenzverlagerung in diesem Bereich parteiübergreifend ist, ist Ihnen bekannt. Ich möchte einen Beschluss des Rechtsausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses zitieren, der in seiner Sitzung am 2. März 2006 auf Grundlage einer Selbstbefassungsangelegenheit mit den Stimmen aller Fraktionen gefasst wurde. Ich zitiere: „Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung fordert den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass es im Rahmen der Föderalismusreform nicht zu einer Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder kommt. Die Entkopplung von Strafrecht und Strafvollzugsrecht kann zu erheblichen individuellen Ungerechtigkeiten führen. Sie steht im Widerspruch zu der Absicht, Vollzugsgesetze für das Jugendstrafrecht und die Untersuchungshaft zu schaffen. Perspektivisch droht Gefahr, dass ein Wettbewerb der Länder zu Standardabsenkungen im Strafvollzug führen kann, die der generalpräventiven Wirkung des therapeutischen Vollzugs entgegenstehen.“ Dem ist, wie ich finde, nicht viel hinzuzufügen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemessen an dem Ziel, die Länderparlamente zu stärken, bringt die beabsichtigte Reform Fortschritte. Gemessen aber an dem mittelbaren Staatsziel, gleichwertige Lebensverhältnisse im Bundesgebiet zu gewährleisten und Möglichkeiten staatlicher Steuerung und damit politischen Handelns zu stärken, erfüllt diese Reform bei Weitem nicht das, was an Umbau des kooperativen solidarischen Föderalismus erforderlich und auch möglich wäre. Ein sozialräumlicher Ausgleich im Bundesgebiet, die Schaffung sozialräumlich ausgewogener, starker Einheiten durch eine Länderneugliederung findet nicht statt. Die finanzpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Länder werden nicht durch eine Reform der Finanzverfassung, durch eine auf Umverteilung und Stärkung der öffentlichen Kassen zielende Steuerreform verbessert und auf einen den Kompetenzen und Aufgaben angemessenen Stand gebracht. Eine Wiederbelebung staatlicher wirtschaftspolitischer Steuerungsinstrumente, insbesondere zur Stärkung der Binnenkonjunktur, wird den jeden für sich unzureichenden Landeshaushalten überantwortet.
Die von der SPD in ihrem Antrag vorgeschlagenen Änderungen am Reformpaket könnten eine Möglichkeit bieten, die drohenden Absenkungen von Mindeststandards wieder in die Debatte zu bringen, den Wettbewerb um Dumpinglöhne und Niedrigkosten zwischen den Ländern vermeiden zu helfen.
Den Antrag der SPD abzulehnen, wäre, meine Damen und Herren der Regierungsfraktion, nicht im Sinne dieses Freistaats Thüringen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, lieber Kollege Schwäblein - er ist nicht im Raum,
es ist immer hoch interessant, wenn man natürlich über den Tellerrand Thüringens hinausschaut, ob in den Bundesrat, in andere Bundesländer und dabei entsprechende Autoritäten heranzieht. Ich halte es aber auch für äußerst wichtig, gerade wenn man hier im Haus über einen so wichtigen inhaltlichen Punkt debattiert, dass man sich auch mit den Positionen der jeweiligen anderen Seite auseinander setzt. Und da bitte ich schon, und meine Kollegin Berninger hat es hier getan, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Oppositionsparteien in keiner Phase, in keiner Phase den Prozess der Föderalismusreform abgelehnt haben, sondern sie äußern hier - und das halte ich auch für ganz normal - die entsprechenden Schwächen dieses Prozesses und die entsprechenden Stärken, die wir etwas anders sehen, zu formulieren und mit denen sich auch auseinander zu setzen. Dabei kommen wir dann an Momente - und da möchte ich Sie selber beim Wort nehmen -, natürlich, ich habe damit überhaupt kein Problem mit Ihrer Formulierung „bei Wettbewerb kommt mehr raus.“ Das ist aber nur der halbe Satz. Bei Wettbewerb geht meiner Meinung nach aber auch reichlich viel verloren und kaputt. Da sind wir wieder an der Stelle - und das hatten wir auch schon -, es gibt Gewinner und Verlierer. Das hat dann auch nichts, wenn man sich mit den Schwächen der Positionen auseinander setzt, die im Rahmen der Fö