deralismusreform deutlich und nicht nur hier in diesem Haus zum Ausdruck gebracht werden, mit Schwarzmalerei und schon gar nichts mit Verhinderung dieses Prozesses zu tun.
Ausgangspunkt oder Schwerpunkt der bisherigen Debatte war, ist und bleibt die Bildung und deren bundespolitische Bedeutung. Oder man könnte die Frage vielleicht auch etwas anders formulieren: Inwieweit sind doch Rahmengesetzgebungen in Bildung und Hochschule notwendig?
Aber auch - und das hat meine Kollegin Berninger deutlich gemacht - sind dankenswerterweise durch den SPD-Antrag andere Knackpunkte noch benannt worden. Ich möchte mich hier besonders noch mal zu einigen ergänzenden Worten zum Bereich Justiz und hier zu den Fragen Strafvollzug, Notarrecht und vielleicht die eine oder andere Bemerkung noch zum Beamtenrecht und dessen Verschiebung in die alleinige Landeshoheit hinreißen lassen.
Notarrecht - und hierbei ausdrücklich eingeschlossen die Gebühren: Viele Dinge haben meistens zwei Seiten. Was die alleinige Zuständigkeit der Länder für das Notarrecht anbetrifft, hat dies auch zum Teil Sinn, da es hier jetzt schon in den Bundesländern sehr unterschiedliche Gestaltung gibt, angefangen vom Anwaltsnotariat über das „Nurnotariat“ bis hin zum Amtsnotariat. Für die in diesem Zusammenhang stehende Frage des Gebührenrechts ist aber - und das muss deutlich gesagt werden - doch Nachdenklichkeit angemahnt. Gerade in finanzschwachen Ländern könnte die Versuchung sehr groß sein, dass die einzelnen Dienstleistungen mit höheren Gebühren zunehmend um sich greifen. Das trifft vor allem wieder einmal - und das sagen wir immer wieder an dieser Stelle - den sozial nicht unbedingt hervorragend ausgestatteten Menschen. Es darf aber zum Beispiel - und das haben wir auch in solchen Diskussionsprozessen immer betont - keine Frage des Geldbeutels sein, ob sich jemand notarielle Hilfe oder Recht überhaupt leisten kann, zum Beispiel ein rechtssicheres Testament.
Nun aber zu zwei kontroversen Themen: Hinsichtlich der Verschiebung der Rechtsetzungskompetenz für Laufbahn, Besoldung und Versorgung der Landesbeamten - und hier gehe ich im Besonderen dabei mal auf Richterinnen und Richter ein - in die alleinige Zuständigkeit der Länder gibt es von Fachverbänden aus der Praxis heraus deutliche Kritik. Kollegin Berninger hat das auch schon angeführt. So befürchtet der Deutsche Richterbund mittel- bis langfristig eine Senkung der Qualitätsstandards in der Rechtsprechung zulasten der Rechtsprechung suchenden Bürgerinnen und Bürger. Der Fairness halber sei erwähnt - und Herr Minister Wucherpfennig hat das vorhin auch bei seinem Bericht deutlich gesagt -,
dass die Thüringer Landesregierung dieser Planung immer relativ große Skepsis entgegengebracht und sie sogar abgelehnt hat. Allerdings hätten wir gern etwas früher und etwas genauer gewusst, bei welchen Punkten, warum sich Thüringen in dieser Frage des Föderalismusprozesses diesen entsprechenden Überlegungen verwehrt hat. Nach unserer Ansicht hat es bisher schon viel Sinn gehabt, dass die Fragen bundeseinheitlich in einem Beamtenrahmengesetz verankert gewesen sind und auch weiter möglichst zu regeln wären. An solchen Punkten, wie auch mit Blick auf die Zersplitterung im Bildungsbereich, die dann bei der heutigen hohen Mobilität, die auch schon mehrmals angesprochen ist, die Familien und Kinder auszubaden haben, sollte nochmals innegehalten und gefragt werden: Macht die geplante Abschaffung der Rahmengesetzgebung wirklich Sinn? Was spricht denn gegen die Beibehaltung des Beamtenrechtsrahmengesetzes - außer womöglich eine angedachte Sparwut in den Bundesländern?
Die berühmt-berüchtigte andere Seite der Medaille in dieser Diskussion, meine Damen und Herren, zu den Tarifen im öffentlichen Dienst und der Entlohnung der Beamten haben wir in der gestrigen Aktuellen Stunde gehabt und werden es gegebenenfalls heute in Punkt 21 noch einmal haben. Denn, meine Damen und Herren, abgesehen von den ernst zu nehmenden Bedenken, zum Beispiel des Richterbundes, muss man auch noch auf einen anderen Grundsatz verweisen, auch wenn dieser eher selten im Zusammenhang mit Beamten und Richtern genannt wird, es ist der Grundsatz gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit.
Wie wäre es denn zum Beispiel - es ist eine Überlegung mal wert - wenn Richterinnen und Richter in einem Land, denen meinetwegen nur 80 Prozent der Entlohnung gezahlt werden können oder gezahlt werden wollen, diese Richterinnen und Richter dann auch nur 80 Prozent des Strafmaßes aussprechen. Dann könnte man vielleicht die Lücke auch wieder zum entsprechenden Strafvollzug ziehen, um 80 Prozent der Knäste zu besetzen.
Ja, es wäre doch einmal zu überlegen. Sie können auch Polizistinnen oder Polizisten nehmen, die nach 80 Prozent der Strecke der Verfolgung der entsprechenden Täter aufhören zu rennen und dann nicht mehr den entsprechenden Täter greifen wollen.
Eben. Das ist genau die Frage: Wollen wir so etwas zur Ware werden lassen? Also das halte ich schon für relativ problematisch. Ich gebe zu, es ist ein sehr skurriles und konstruiertes Beispiel, aber ich glaube schon, es ist zumindest denkbar. Was die Arbeitsbedingungen und den Inhalt anbetrifft, unterscheiden sich Richterinnen und Richter grundsätzlich zwar zwischen den Gerichtszweigen, aber innerhalb dieser sind sie im gesamten Bundesgebiet meiner Meinung nach doch vergleichbar. Für andere Bereiche der Verwaltung gilt dieses Prinzip allemal.
Meine Damen und Herren, noch einige Worte zur Übertragung der Gesetzgebung im Strafvollzug einschließlich der Untersuchungshaft auf die Länder. Auch hier gilt: Unterschiedliche Regelungsmöglichkeiten in den Ländern werden höchstwahrscheinlich unterschiedliche Qualitätsstandards im Strafvollzug trotz verfassungsmäßiger Verankerung nach sich ziehen. Die Möglichkeiten unterschiedlicher Regelungsstandards birgt auch hier die Gefahr in sich, dass finanzschwache Länder zu Lasten von Strafgefangenen und Justizbediensteten gewisse Sparorgien einleiten werden. Daher sieht nicht nur der deutsche Richterbund, sondern mittlerweile große Teile auch von Landes- und Bundespolitikern - und das ist auch schon mehrfach hier angesprochen worden - auch eine Gefahr für den verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsauftrag des Strafvollzugs. Es steht nach Ansicht unserer Fraktion zu befürchten, dass gerade - ich wiederhole mich - finanzschwache Länder in Zukunft verstärkt zur Übertragung von Strafvollzugsaufgaben auf private Unternehmen, zum Beispiel in Form von Beleihung, übergehen werden. Wenn schon so ein „reiches Land wie Hessen“ von Privatunternehmen betriebene Justizvollzugsanstalten befürworten und betreiben lässt, ist das sehr wahrscheinlich, dass es auch andere finanzschwache Länder tun werden. Ich will jetzt gar nicht auf den Maßregelvollzug in Thüringen und seinen scheinbaren „Modellcharakter“ eingehen. Dann gilt aber unter Umständen auch, je niedriger der Standard bzw. bei Personal- und Sachausstattungen, desto lukrativer für Privatunternehmen. Strafvollzug ist aber keine Dienstleistung bzw. Ware im marktüblichen Sinn. Doch die Diskussion um die staatliche Pflicht- und Kernaufgabe, nicht die Allmacht des Staates, wie uns immer unterstellt wird, ist eine Diskussion, wenn auch äußerst wichtig, die die Linkspartei.PDS immer wieder auch in Zukunft in solche Diskussionsprozesse einbringen wird. Die Fraktion der Linkspartei.PDS steht mit ihren Befürchtungen einer Ökonomisierung des Stafvollzugs zu Lasten der Gefangenen und Bediensteten nicht allein. Der Deutsche Richterbund hat Ende Januar im Rahmen einer Presseerklärung nochmals gemeinsam eindringlich von Richterbund, Anwaltsverein, Straffälligenhilfe, Gewerkschaften und auch Hochschullehrern von Oktober 2005 an die schwarzrote Koalition
verwiesen. Dort fordern die Unterzeichner die große Koalition dringend auf „die Maßnahmen aus dem Gesamtpaket zu streichen, die Bundeskompetenz zu erhalten und so schweren Schaden vom deutschen Strafvollzug abzuwenden“. Auch an dem genannten Beispiel aus den Bereichen der Justiz wird deutlich, der Diskussion um die Veränderung der Gesetzgebungskompetenz müssen inhaltliche Argumente folgen, die bezogen auf die jeweiligen rechtlichen Regelungsbereiche abzielen. Die Frage der Rechtsetzungszuständigkeit für die unterschiedlichen staatlichen Ebenen darf nicht dem ökonomischen Diktat des Sparzwangs geopfert werden. Genauso wenig dürfen sie sachfremden Prestigegedanken unterworfen werden.
Ein letzter Gedanke, meine Damen und Herren, sei mir hinsichtlich der Verschiebung des Versammlungsrechts in Länderhoheit gestattet. Wir halten es für nicht geeignet, weil die Fragen des Versammlungsrechts einen Grundrechtscharakter besitzen und somit doch bundeseinheitlich geregelt werden sollten.
Meine und Damen und Herren Kollegen, um die Freude beim Empfang und beim Auspacken eines Paketes gerade bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhalten, sollte man doch noch mal darüber nachdenken, was man in das Paket eingepackt hat. Und wenn man dabei feststellt, dass es doch entsprechende schlechte Produkte enthält, sollte man dieses Paket aufschnüren und zu einem späteren Zeitpunkt mit dem richtigen Inhalt an die richtige Adresse verschicken, und dann sind die Empfänger auch glücklich. Danke.
Mir liegen jetzt seitens der Abgeordneten keine Redemeldungen mehr vor. Der Ministerpräsident hat sich zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ja hier im Plenum schon in den letzten Jahren zu anderen Zeiten über die Föderalismusdebatte und über die Föderalismusreform gesprochen. Am heutigen Tag ist im Besonderen bei den Reden der Opposition mein Eindruck, als ginge es in der gesamten Reformdebatte im Ergebnis darum, den Zentralismus in Deutschland zu stärken. Es war aber immer Ausgangspunkt der Debatte, den Föderalismus zu revitalisieren und zu stärken. Deshalb erinnere ich noch einmal an den Ausgangspunkt der Debatte. Der Ausgangspunkt der Debatte war nicht, dass sich der Bundestag, die Bundesre
gierung oder die Exekutiven der Länder mit der Föderalismusdebatte in das Gespräch gebracht haben, sondern der Ausgangspunkt ist im Juni 2002 zu setzen. Im Juni 2002 haben sich die Landtagspräsidenten der Bundesrepublik Deutschland auf der Wartburg getroffen und haben vereinbart, sich für eine umfassende Revitalisierung des Föderalismus einzusetzen. Infolge kam es im März 2003 zu einem Konvent, der in Lübeck stattgefunden hat, und dort waren wiederum Landtagsvertreter aus der Bundesrepublik Deutschland anwesend, die sich damals nach einer viel beachteten Rede unseres Bundespräsidenten, Johannes Rau, dazu verständigt haben, aus dem Konvent das klare Signal zu setzen: Wir wollen eine Revitalisierung des Föderalismus. Und dann kam es dazu, dass im Herbst 2003 die Föderalismuskommission mit einer sehr breiten Besetzung aus Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat gebildet wurde unter ständiger Begleitung der Länder
- das stimmt genau nicht, was Sie dazwischenrufen - unter ständiger Begleitung der Länder und unter Begleitung wissenschaftlicher Kompetenz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eine grundsätzlich andere Auffassung als die, die heute von den Oppositionsrednern geäußert wurde. Wir sind keine Gebietskörperschaften, sondern wir haben eigenstaatliche Verantwortung. Wir haben Landesparlamente, die gesetzgeberische Kompetenz haben, und wenn wir nicht darauf achten, dass diese gesetzgeberische Kompetenz in Deutschland wieder gestärkt wird, dann degenerieren wir weiter zu Gebietskörperschaften, und es ist dann die Frage gestellt, ob es dann überhaupt Länder in der Bundesrepublik Deutschland in der jetzigen Verfassung geben muss.
Wer in diese Debatte eingestiegen ist mit der Hoffnung, es wird am Ende mehr Zentralismus herauskommen, zum Beispiel in der Frage von Bildung, der hat den Anfang dieser Debatte nicht nur verpasst, sondern hat auch den gesamten Debattenverlauf verschlafen, denn es stand immer, zu jeder Zeit für die Länder vollkommen fest: Wir wollen unser Urbestandselement Bildung und Kultur gestärkt sehen und wir wollen deshalb auch die Länderkompetenz, für Bildung und Kultur zuständig zu sein, dauerhaft festschreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es hat auch in den letzten Jahrzehnten keine Zuständigkeit des Bundes für Bildung gegeben, außer in der beruflichen Bildung. Und die Gemeinschaftsaufgabe, in
der die Bildungsplanung steht, ist nicht ein grundgesetzlicher Bestandteil aus den 40er-Jahren, sondern ist in den 60er-Jahren in der großen Koalition hinzugefügt worden. Damals in der Überlegung über die Gemeinschaftsaufgabe, in die der Hochschulbau, aber auch die Wirtschaftsförderung und der Küstenschutz und die Bildungsplanung integriert wurde, gemeinsame Projekte zu initiieren. Deshalb sollten wir, finde ich, mit viel mehr Selbstbewusstsein und auch mit einer Stärkung unserer Verantwortung diese Föderalismusdebatte zu einem Abschluss bringen, genau in dem Tenor, wie sie auch im Deutschen Bundesrat in seiner 820. Sitzung von allen Kollegen dargestellt worden ist. Wir wollen die Stärkung der föderalen Struktur Deutschlands, wir wollen diesen schleichenden Prozess, der über Jahrzehnte in Deutschland stattgefunden hat, dass Kompetenzen aus den Ländern auf den Bund übertragen wurden oder aber vom Bund einfach wahrgenommen wurden, beenden und wir wollen die Eigenstaatlichkeit der Länder und damit auch die Souveränität der Länder wieder stärken, und das heißt eine Stärkung der Landtage, das heißt eine Stärkung auch genau dieses Gremiums.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich gibt es Elemente, die ich aus Thüringer Sicht auch gern anders geregelt sehen würde. Das kann jeder der Beteiligten für seine persönliche und auch seine landesspezifische Sicht so sagen. Ich habe das sehr oft deutlich gesagt, ich wünschte mir bei dem Beamtenrecht eine bundesstaatliche Kompetenz auch in Zukunft. Aber wir sollten auch nicht den Fehler machen, zu sagen, heute hätten wir schon eine normierte Situation. Wir haben mit den letzten Beamtenrechtsrahmengesetzesänderungen in Deutschland schon eine erhebliche Diversifizierung in Deutschland. Sie haben bei den Sonderzahlungen eine vollkommen unterschiedliche Situation. Thüringen zahlt kein Urlaubsgeld mehr. Thüringen hat deutlich abgeschmolzen beim Weihnachtsgeld, andere Länder zahlen Urlaubsgeld; andere Länder zahlen noch Weihnachtsgeld in erhöhter Form. Sie haben bei der Arbeitszeit heute schon die Kompetenz in den Ländern, sie zu regeln in den Ländern. Wir haben in Deutschland Arbeitszeiten zwischen 38 und 42 Stunden. Das heißt, auch jetzt besteht schon nach klarer Gesetzgebung Zuständigkeit in den Ländern. Es ist vollkommen klar, wenn diese Föderalismusreform bis zum Sommer diskutiert und dann verabschiedet wird, werden wir uns selbstverständlich auch mit den Nachbarländern absprechen, um eine Rahmengesetzgebung zu entwickeln, die wir dann auch in den Ländern adaptieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die Abschaffung der Rahmengesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland war von Anfang an vereinbart. Es stand nie infrage, dass wir die Rahmengesetzge
bung abschaffen, weil es Sinn macht, die Gesetze entweder in die ausschließliche Gesetzgebung zu überführen, damit die Zuständigkeit klar ist, Bund oder Länder, oder dass wir sie in die konkurrierende Gesetzgebung überführen, so wie das zum Beispiel beim Thema „Hochschule“ geschieht. Anders als die Kollegen aus der Linkspartei.PDS-Fraktion hier dargestellt haben, heißt die konkurrierende Gesetzgebung nicht, hier können Länder etwas im Gegensatz zum Bund tun, sondern die konkurrierende Gesetzgebung ist eine ganz klar definierte Gesetzgebung. Das heißt, hier hat der Bund Gesetzgebungskompetenz und nur wenn er sie nicht ausführt, können die Länder durch eigene Gesetzgebung aktiv werden. Das heißt, wenn wir bei den Hochschulfragen über die Hochschulzulassung und die Hochschulabschlüsse, so wie vereinbart, den Bund handeln lassen in der konkurrierenden Gesetzgebung, ist damit der Rahmen für Deutschland auch gelegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, gerade beim Thema „Hochschule“ sollten wir nicht verkennen, dass das, was Kollege Goebel vorhin gesagt hat, im Besonderen wirkt. Die Hochschulen sind untereinander auch jetzt schon im Wettbewerb und es geht sehr darum, dass jede Hochschule in die Lage versetzt wird und sich auch selbst in die Lage versetzt, diesen Wettbewerb erfolgreich zu gestalten. Es ist gar nicht mehr die deutsche Gesetzgebung, die entscheidend ist, sondern es ist die europäische Norm, die inzwischen für diesen Wettbewerb entscheidend ist. Denn mit der Verabredung, Bachelor und Master einzuführen, haben wir vergleichbare Standards definiert, die in allen europäischen Hochschulen gelten werden, die dann auch natürlich als Vergleichsstandards gelten. Deshalb ist es wichtig, dass die Eigenverantwortung von Hochschulen gestärkt wird, und an dieser Stelle haben wir in den letzten Jahren auch mit unserer Gesetzgebung „Verstärkung der Autonomie der Hochschulen“ den entsprechenden Rahmen geschaffen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Thema „Schule“ finde ich schon, dass wir noch etwas tiefer bohren sollten, als das in der Debatte am heutigen Tag geschehen ist. Ich will nicht Herrn Kollegen Wowereit oder Herrn Kollegen Beck zitieren, das ist schon geschehen. Die Aussagen sind sehr eindeutig, auch in Bezug auf Bildung. Ich will sehr deutlich sagen, dass es auch bisher keine Kompetenz für Bildung auf Bundesebene gibt, und die Bildungsplanung ist eine zusätzliche Entwicklung der 60erJahre. Aber ich will etwas anderes betonen: Auch bei Bildung ist doch richtig, was der Kultusminister hier ausgeführt hat. Es kommt auf die Qualität jeder einzelnen Schule an; die zu stärken, steht im Mittelpunkt.
Es ist ja geradezu eine visionäre Vorstellung, die nie erfüllbar ist, zu glauben, dass ein nationaler Standard am Ende dazu führen würde, dass alle Schulen in Deutschland in ihrer Qualität dann auch diesem nationalen Standard entsprechen. Welches Land der Welt beweist diese Theorie? Ich weiß, dass häufig Frankreich angeführt wird, wo am gleichen Tag mit dem gleichen Standardgesetz die Mathematikklausur oder die Sprachenklausur geschrieben wird. Schauen Sie sich doch einmal die Wirtschaftsentwicklung oder die regionale Entwicklung in Frankreich an - große Unterschiede zwischen reichen und armen Regionen. Was aber noch viel problematischer ist - und das wird in Deutschland leider nicht mit gesagt -, wir haben eine erhebliche Parallelstellung zur öffentlichen Schule durch private Schulen. Etwa 40 Prozent der französischen Kinder gehen in private Schulen. Das heißt, dass das, was die öffentliche Schule durch Mangel an Leistungsfähigkeit nicht in der Lage ist zu leisten, leisten private Schulen, und das in vielen Teilen dieser Welt. Das heißt, die Ausleseprozesse finden an einer ganz anderen Stelle statt und deshalb bin ich sehr dafür, dass wir uns, so wie in den letzten 15 Jahren auch, sehr bemühen, unsere öffentlich verantworteten Schulen leistungsfähig zu erhalten und noch leistungsfähiger zu gestalten, weil daraus auch die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes erheblich gespeist wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dem Zentralismuswahn zu folgen, hieße, die Entwicklung einer Parallelstellung von öffentlich verantworteten Schulen und privaten Schulen die Türen noch mehr zu öffnen. Schauen Sie doch einmal die Entwicklungen in den letzten Jahren an. In Deutschland hat der Drang zu Privatschulen zugenommen und allein in den Gymnasien hat in den letzten zehn Jahren die Zahl der Schüler, die sich an Privatgymnasien angemeldet haben, um 11 Prozent zugenommen. Das heißt, wenn wir nicht begreifen, dass die öffentliche Schule in jedem Ort die Leistungsfähigkeit sichern muss, an Standards orientiert, die wir setzen, aber mit Qualitätskontrollen vor Ort, dann werden wir diesem entsprechenden Entwicklungszug nicht entgehen. Dann wird die öffentliche Schule in Deutschland, in Thüringen wie in allen anderen Ländern, immer stärker durch private Entwicklungen eine direkte Konkurrenz bekommen.
Ich sage, wir sollten unsere Landeskompetenz, hier die Kompetenz dieses Landtags nutzen, um so wie in den letzten Jahren auch eine differenzierte, leistungsgerechte Schule weiterzuentwickeln. Wir sollten unsere Schulen befähigen, durch konkrete Qualitätskontrollen und auch durch konkrete Qualitätsentwicklung entsprechend aktiv zu sein. Dann leisten wir etwas für die Entwicklung dieses Landes; denn in Deutschland ist nachgewiesen, dass leistungsfähigere Bildung und leistungsfähigere Hochschulen am
Ende auch einen erfolgreicheren wirtschaftlichen Entwicklungsprozess befördern. Wir können das im Süden Deutschlands, in Bayern und Baden-Württemberg über die letzten Jahrzehnte sehr deutlich nachvollziehen. Genau diesen Weg wollen wir gehen und deswegen haben wir auch keine Angst vor Konkurrenz und Wettbewerb, sondern wir sagen, wir wollen mit unseren Möglichkeiten diesen Wettbewerb sehr erfolgreich mitgestalten und damit Thüringen auch noch erfolgreicher in den nächsten Jahren voranbringen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist vorhin vom Kollegen Matschie gesagt worden, wir stehen am Anfang einer Debatte. Wir stehen am Ende einer Debatte, das sage ich noch einmal ganz deutlich, und wir haben gestern Ministerpräsidentenkonferenz gehabt und dieses Votum ist einmütig über alle Länder. Wir haben über zweieinhalb Jahre mit Experten genau diese Debatte geführt: Was muss geschehen, um den Föderalismus zu revitalisieren? Dieser schleichende Prozess, dass über viele Jahre die Kompetenzen aus dem Land in den Bund übergehen, hat doch dazu geführt, dass es keine Transparenz mehr über politische Entscheidungen gibt, oder, wenn sie existiert, wird sie öffentlich nicht mehr wahrgenommen. Alle sind für alles verantwortlich. Viele der Entscheidungen - das ist vorhin dargestellt worden - werden dann bei Nacht und Nebel im Vermittlungsausschuss getroffen, wo eigentlich die öffentliche Debatte mit einer klaren politischen Verantwortlichkeit auch für das politische Klima in unserem Land sehr viel hilfreicher wäre. Deshalb war von Anfang an auch der Wunsch, diese Vernetzung der Kompetenzen in einem großen Bereich aufzulösen und klare Zuständigkeiten zu definieren. Das führt dazu, dass am Ende nicht mehr wie im Moment 60 bis 70 Prozent aller Bundesgesetze zustimmungspflichtig sein werden, sondern etwa 30 Prozent. Das heißt, wir haben eine deutliche Stärkung der Transparenz durch klare Zuständigkeit, und wir haben damit auch eine deutliche Stärkung der Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen. In diesem Katalog, das ist heute angesprochen worden, gibt es Gesetze, wo wir als Land vielleicht sagen würden, es mag sein, dass wir aus Thüringer Sicht das eine oder das andere lieber bundesstaatlich geregelt hätten. Aber am Ende, meine ich, ist der Katalog so, dass wir auch die eigenen Zuständigkeiten für Bildung, für Hochschule, für Kultur gestärkt sehen und auf der anderen Seite zusätzliche Kompetenzen bekommen, die ganz besonders auch dem Landesparlament mehr Chancen zur Gestaltung bieten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist auch die Gemeinschaftsaufgabe angesprochen worden. Herr Matschie, zu Ihrer Zeit als Staatssekretär in Berlin haben Sie kräftig dazu beigetragen, die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe mit auf die Tages
ordnung zu setzen. Wo steht denn eigentlich geschrieben, dass, wenn es eine Gemeinschaftsaufgabe gibt, wir am Ende davon dauerhaft erfolgreich profitieren können? Die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau ist in den letzten Jahren als Steinbruch benutzt worden und es hat jedes Jahr Reduzierungen gegeben. Das heißt, wir haben gar nicht mehr die konkrete Verpflichtung des Bundes erfahren, dauerhaft zu einer festen Finanzierungszusage zu stehen. Wir haben erlebt, dass Jahr für Jahr die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau zur Konsolidierung des Bundeshaushalts in Berlin genutzt wurde. Deshalb ist es doch nur konsequent, sie abzuschaffen und dafür zu sorgen, dass bis zum Jahr 2019 Finanzierungsklarheit durch konkrete Summen besteht. Das heißt, wir haben jetzt, wenn es so beschlossen wird, eine klare Aufteilung, dass 70 Prozent der vorhandenen Mittel auf die Länder aufgeteilt werden. Und ich sage nur, Thüringen kommt dabei im Vergleich zu manch anderen Ländern gut weg, weil wir im Moment einen relativ hohen Hochschulbauansatz haben, und 30 Prozent verbleiben beim Bund für die Großforschungsanlagen und weitere Aufgaben. Ich halte das für einen vernünftigen Kompromiss, bis 2019 Finanzklarheit zu haben. Das ist allemal besser als Jahr für Jahr abzuwarten, wie viel im konkreten GA-Hochschulbauplan des Bundes beschlossen wird. Deshalb meine ich, wenn man im Detail die Festlegungen anschaut, kann Thüringen, auch wenn es um die landesspezifischen Interessen geht, am Ende gut dem gefundenen Kompromiss zustimmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir über die Grundgesetzänderung auch den Solidarpakt verbindlich festlegen, ist eine besondere Leistung. Denn wenn wir den Solidarpakt bis zum Jahr 2019 im Grundgesetz verankert haben, können wir auch in den nächsten Jahren auf diese solidarische Hilfe konkret Bezug nehmen und können uns darauf verlassen. Denn jeder weiß, dass in den nächsten Jahren die Verteilungsdiskussion in Deutschland noch intensiver betrieben werden wird. Deshalb halte ich auch diese Festlegung für eine für Thüringen wesentliche.
Es ist von der Linkspartei.PDS angesprochen worden, wieso und warum wir nicht generell über die Finanzverfassung gesprochen haben. Sie scheinen in der öffentlichen Darstellung einige wichtige Informationen nicht wahrgenommen zu haben. Wir haben uns sehr bewusst am Anfang der Föderalismusdebatte I dazu vereinbart, weder die Details über den Solidarpakt noch die Details über die Finanzverfassung mit zu diskutieren, weil wir wussten, wenn man die Finanzverfassung horizontal und vertikal mit auf die Tagesordnung setzt, ist die Veranstaltung zu Ende, bevor sie beginnt. Denn als die letzte Finanzverteilungsdebatte Ende der 90er-Jahre begonnen hatte, war damals schon klar, dass die Länder, die
Geberländer sind, eigentlich mehr vom Ertrag ihrer Leistungsfähigkeit behalten wollen. Genauso klar war, dass die schwächeren Länder und auch die neuen Länder eine erhöhte Leistung bekommen wollen. Diese Schere geht nicht zusammen. Das heißt, wir haben eine inhaltliche Föderalismusreformdebatte geführt und kommen deshalb auch zu inhaltlichen Übereinkünften. Wir haben aber gleichzeitig vereinbart, dass wir in einer zweiten Phase - und die beginnt im Moment - über die Finanzverfassung reden. Bei der Diskussion über die Finanzverfassung bitte ich sehr genau auch die Interessenlage Thüringens wie die Interessenlage anderer neuer Länder zu bedenken. Der horizontale und vertikale Finanzausgleich in Deutschland schreibt eine klare Sprache für Solidarität. Das ist auch eine positive Erfahrung, die wir ja gemeinsam nutzen. Aber sie schreibt auch eine klare Sprache für die Zukunft, für mehr Sanktionen. Wer die Grundlagen für die Eigenverantwortung nicht wahrnimmt, muss Konsequenzen erfahren. Das heißt, der Artikel 107 im Grundgesetz wird in die Debatte kommen. Deshalb werden wir bei dieser zweiten Phase aus Thüringer Sicht durch die erste Phase gestärkt, wenn wir unsere Eigenverantwortung wahrnehmen. Denn es wird, wenn wir diese zweite Debatte überhaupt erfolgreich beenden wollen - ganz sicher bin ich nicht -, nicht dazu kommen, dass nur eine neue Finanzverfassung beschlossen wird, also zwischen Geber- und Nehmerländern ein neues Verhältnis entwickelt wird, sondern wenn überhaupt ein Konsens erzielt werden soll, dann wird es dazu kommen müssen, den Artikel 107 mit weiterer Substanz auszustatten. Das heißt, auch Sanktionen zu besprechen und festzulegen, wie mit denen verfahren wird, die ihre Eigenverantwortung auf Dauer nicht so wahrnehmen, wie das im nationalen Interesse von Bedeutung ist. Das müssen wir auch, weil das der europäischen Entwicklung entspricht. Wir haben uns in Europa für die Maastrichtkriterien eingesetzt. Die bedeuten, wenn man über Jahre eine übergroße Neuverschuldung und eine minimierte Investitionsrate nicht erfolgreich bekämpft, dass man dann Strafzahlungen leisten muss. Dieses 3-Prozent-Kriterium von Maastricht wird ja dazu führen, dass wir - wenn wir nächstes Jahr dieses Maastrichtkriterium nicht erfüllen - die ersten Strafzahlungen leisten müssen. Das betrifft dann uns wie den Bund. Das heißt, wir müssten, wenn wir konsequent sind, in dieser zweiten Debatte um die Finanzverfassung natürlich auch über diese Konsequenzen innerhalb Deutschlands nachdenken. Denn einfach nur zum Bundesverfassungsgericht zu gehen und zu sagen, wir sind nicht in der Lage unsere Finanzleistung zu erbringen, ist etwas zu wenig. Wir müssen am Ende auch eine aktive Politik des Landes leisten, um die Gestaltungsfähigkeit und die Gestaltungsmöglichkeit Thüringens weiterzuentwickeln. Genau dazu dient Föderalismus I, dass wir Eigenstaatlichkeit gestärkt bekommen und dass wir diese Eigenstaatlichkeit verantwortlich nutzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe nicht so viel Sorge, dass wir im Wettbewerb am Ende nicht erfolgreich bleiben oder noch erfolgreicher werden können. Im Gegenteil, ich denke, wenn wir unsere eigenstaatliche Verantwortung - Regierung und Parlament - nutzen, können wir den Weg, der in den letzten Jahren begonnen worden ist, sehr erfolgreich weitergehen. Wir haben keinen Beteiligungsföderalismus. Wenn wir einen Beteiligungsföderalismus wollen, muss man eine andere grundgesetzliche Ordnung entwickeln. Wir haben einen Gestaltungsföderalismus. Das heißt, wir haben konkrete Verantwortung, die wir auch wahrnehmen müssen. Die macht sich an ganz wenigen Fällen ausschließlich fest. Eine der entscheidenden Punkte und eine der entscheidenden Kernelemente ist im Föderalismus die Kulturhoheit der Länder. Deshalb war es immer klar, dass, wenn es nicht gelingt, diese Kulturhoheit der Länder erneut zu bestätigen und dafür auch die grundgesetzlichen Veränderungen zu beschließen, sprich die GA Bildungsplanung aufzulösen, dann die Föderalismusreform scheitert. Im Jahr 2004 im Dezember ist genau an diesem Punkt die Föderalismusreformdebatte zu Ende gewesen, kurz vor Weihnachten, Sie können sich gut erinnern. Es ist vollkommen klar, dass aus Ländersicht - übrigens SPDregiert wie unionsregiert - an dieser Stelle die gleiche Position wie im Dezember 2004 besteht. Kommt es zu der jetzt verabredeten Stärkung der kulturföderalen Verfassung Deutschlands, das heißt der Eigenstaatlichkeit der Länder, im Blick auf Bildung allein zuständig zu sein, ist diese Föderalismusreform erfolgreich umzusetzen. Kommt es dazu nicht, ist diese Föderalismusreform gescheitert. Es gibt keinen Kompromiss an dieser Stelle, sondern es gibt nur die klare Frage: Stärkung der Länder und klare Definition für die Länder und den Bund oder nicht. Das ist auch noch einmal im Bundesrat am 10. März 2006 sehr deutlich ausgeführt worden und ich empfehle sehr, die Reden von Beck und Wowereit zur Lektüre, die beide das auch im Blick auf Bildung sehr klar ausgeführt haben.
Deshalb ist es nicht ein Gegensatz zwischen Opposition in diesem Landtag und regierungstragender Fraktion, zwischen Union und SPD, sondern mein Eindruck ist, es ist eine Grundverständnisdiskussion innerhalb Deutschlands und so verstehe ich das auch. Wollen wir unsere wiedergewonnene Freiheit und die Chance, Thüringen weiter aufzubauen, wirklich umfassend verantwortlich nutzen oder wollen wir uns mit der Delegation von Verantwortlichkeit entschuldigen? Meine persönliche Überzeugung ist, wir sollten die Eigenverantwortung auch kraftvoll nutzen. Wenn wir dies nicht tun, dann sind wir Verwaltungsprovinzen. Dann sind wir nicht in der Lage, unsere eigenen Gesetzgebungskompetenzen hier in diesem Landtag überhaupt auszuführen. Dann ist vor allen Dingen der Landtag zur Disposition gestellt. Deshalb
waren auch der Landtag, die Landtagspräsidenten, der Ausgangspunkt der Debatte, nicht die Exekutive. Die Exekutive kann mit einem Beteiligungsföderalismus hervorragend leben, denn im Bundesrat und im Vermittlungsausschuss, in den Ausschüssen wird alles diskutiert. Wir sind bei jeder Debatte dabei. Wir können sogar, wie das in den letzten Jahren deutlich war, erhebliche Veränderungen befördern oder auch blockieren. Aber die Landtage sind außen vor, das heißt, die Gesetzgeber sind außen vor. Die Parlamente der Länder sind bei wichtigen Debatten in den letzten Jahren und Jahrzehnten überhaupt nicht mehr auf der Tagesordnung bei Entscheidungen. Es gibt auch kein imperatives Mandat. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, dass dieser Landtag beschließt, wir sollten als Regierung dieses oder jenes im Bundesrat umsetzen. Das heißt, ich verstehe die Debatte der Opposition auch aus Sicht dieses Landtags nur zum Teil. Es muss doch gerade unser Interesse sein, dass wir in unserer Kompetenz diesen Landtag stärken und dass wir diese Verantwortung auch wahrnehmen.
Ansonsten, sage ich, ist der Föderalismus auf Dauer gescheitert und dann sind auch die eigenstaatlichen Elemente der Länder gescheitert. Insgesamt habe ich aber den Eindruck, dass die klare Übereinstimmung der Ministerpräsidenten, dieser Föderalismusreform zum Erfolg zu verhelfen, hilft. Ich glaube auch, dass es richtig ist, weil wir durch die Zuständigkeitsklärung auch für die Öffentlichkeit eine erhöhte Transparenz erreichen. Es ist doch wichtig, dass wir wissen, wer ist für die Gesundheitspolitik zuständig, wer ist für die Bildungspolitik zuständig, wer verantwortet den Arbeitsmarkt, wer verantwortet die Regeln in der Steuerpolitik, damit wir auch in der Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land wieder klarer machen können, Demokratie bedeutet nicht, dass es ein ungeordnetes Zuständigkeitswirrwarr gibt, sondern bedeutet, dass wir klare Entscheidungsebenen haben. Das ist Subsidiarität - vorhin ist es angesprochen worden -, denn Subsidiarität heißt, das, was auf der unteren Ebene zu entscheiden ist und entschieden werden kann, muss da entschieden werden. Subsidiarität bedeutet gerade nicht, dass man Kompetenzen miteinander vernetzt. Ich verstehe unsere subsidiäre Verantwortung in Thüringen darin, dass wir unter anderem besonders auch bei Bildung den eingeschlagenen Weg fortsetzen.
Ich will, ohne Schärfe in die Debatte zu bringen, an dieser Stelle eine für mich jedenfalls sich aufdrängende Erfahrung durchaus vermitteln: Die, die über Jahrzehnte mit dazu beigetragen haben, dass sich bildungspolitische Fehlorientierungen in die Politik umgesetzt haben, und dass die, die die bildungspolitischen Fehlorientierungen mit großer politischer
Kraft in den Alltag umgesetzt und damit ganze Schülergenerationen um ihre Zukunft betrogen haben, dass die heute gern nach dem Zentralismus rufen, um damit nicht mehr die Vergangenheitsdebatte über die eigene Verantwortlichkeit zu führen.