Protocol of the Session on April 4, 2019

Um Missverständnissen vorzubeugen, die offenbar entstehen: Für mich war immer klar, dass wir diese Dinge mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft setzen, weil das Haushaltsjahr - - Wann ist der Haushalt in Kraft getreten? - Im März oder Februar; ich weiß es nicht genau. Das ist für Schule der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, solche Dinge umzusetzen. Deshalb geht das mit dem neuen Schuljahr an den Start.

Wenn im ersten Jahr Mittel nicht abfließen - das lasse ich noch einmal prüfen -, müssen wir uns damit auseinandersetzen. Wir können uns über eine Rückwirkung - das ist eine Anregung, die ich heute mitgenommen habe - noch einmal ins Benehmen setzen. Aber dass ich beim Azubi-Ticket oder den Elementen davon sperrig bin, den Eindruck will ich eigentlich nicht vermitteln, weil ich das für eine wichtige Sache halte und das bei den Gesprächen mit den Kammern und den Unternehmern auch merke.

Wenn wir ein Berufsschulnetz haben, das von einer hohen Fachlichkeit geprägt ist, was am Ende heißt, dass Wege zu Schulen länger sind, dann müssen wir die Rahmenbedingungen so

setzen, dass ein Auszubildender von Zeitz auch einmal nach Halle, Sangerhausen oder sonst wohin in die spezialisierte Berufsschule fährt. Dafür die Rahmenbedingungen zu setzen, finde ich, ist ein wichtiger politischer Impuls, den ich dem Koalitionsvertrag entnommen habe, der dort klugerweise formuliert ist und der sich auch in den Debatten hier widerspiegelt.

Ich sehe das Signal, dass noch eine Nachfrage von Frau Abg. Hildebrandt kommt. Bitte.

Tut mir leid, Frau Präsidentin, aber ich muss tatsächlich noch einmal nachfragen.

Dafür bin ich da.

Sie haben zweimal erwähnt, dass die Kammern auch darauf drängen. Ich weiß, wir hatten im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr ein Gespräch mit den Kammern zu dem Thema. Sie sagten, sie könnten sich vorstellen, anteilig in die Finanzierung zu gehen, vielleicht sogar ein Drittel zu übernehmen. Gibt es von Ihrer Seite Gespräche mit den Kammern, dass diese, solange die Richtlinie in Kraft ist, die nur die Fahrtkosten zu den Berufsschulen, zum Unterricht, betrifft, vielleicht so weit gehen und sagen, wir bezahlen die Fahrtkosten zum Betrieb für unsere Azubis?

Herr Minister Tullner.

Frau Präsidentin! Wenn ich die Gespräche in den Blick nehme, die ich mit den Kammern und den Unternehmen hier und da führe, ist die Landschaft sehr differenziert. Es gibt sogar schon Unternehmen, die das von sich aus bezahlen, weil man dem einzelnen Auszubildenden gewisse Hilfestellung geben will. Wir bringen uns in solche Debatten gern ein. Aber ich habe für mich den Auftrag erst einmal so aufgefasst, dass ich diese Richtlinie in Kraft setze, und in dem Sinne arbeiten wir.

Die anderen Dinge, die die Kammern vielleicht adaptieren oder ergänzend einbringen, das ist - ehrlich gesagt - nicht meine Kompetenz an der Stelle. Ich habe die Wege zur Schule in den Blick zu nehmen und nicht den anderen Part. Das ist nicht unsere Baustelle.

Herr Kollege Steppuhn hat signalisiert, eine Nachfrage zu haben. Bitte, Herr Steppuhn.

Herr Minister, je mehr Antworten Sie geben, umso mehr Fragen stellen sich mir.

Das ist doch schön.

Ich habe jetzt ernsthaft Sorge. Wir haben als Haushaltsgesetzgeber, als Landtag, beschlossen, den Ansatz bei dem Haushaltstitel auf 3 Millionen € zu erhöhen, um junge Menschen, die eine Berufsausbildung machen, zu unterstützen, ihnen bei den Fahrtkosten, bei den Kosten der Internatsunterbringung entgegenzukommen, um Ausbildung attraktiver zu machen. Von daher interessiert mich wirklich brennend, ob dieser Haushaltsbeschluss, den wir hochpolitisch gefasst haben, diese 3 Millionen € den Berufsschülerinnen und Berufsschülern zukommen zu lassen, ob diese Mittel vor dem genannten Hintergrund tatsächlich abfließen.

Deshalb würde ich Sie bitten - wenn auch nicht heute -, darzulegen, wie die alte Richtlinie wirkt, wann die neue wirken wird, ob es eine rückwirkende Antragstellung und Auszahlung geben kann. Das interessiert mich höchst brennend.

Herr Minister Tullner, Sie haben das Wort.

Das habe ich doch schon gesagt. Die Richtlinie tritt zum neuen Schuljahr in Kraft. Ich glaube, wenn man Haushaltsbeschluss und Veröffentlichung im Juni anschaut, ist das mit Sicherheit nicht die langsamste Richtlinie, die in dieser Verwaltung geboren wurde. Über Abflusszahlen können wir uns gern unterhalten - beim Kaffee, im Ausschuss, wo immer Sie wollen, Herr Steppuhn. - Noch Fragen, oder?

Sehr geehrter Herr Tullner, das ist noch meine Aufgabe. Sie sitzen nicht hier oben, sondern Sie sind heute zur Regierungsbefragung hier vorn. Ich denke, darauf können Sie sich auch zurückziehen. - Ich sehe aber keine weiteren Fragen.

Doch, Herr Lippmann.

Ach ja. Jetzt hat er mich total durcheinandergebracht. - Herr Lippmann, ich habe Sie aber auf meinem Zettel stehen. Herr Kollege Lippmann, Sie haben jetzt das Wort.

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich bin doch noch einmal bei der letzten Frage von Herrn Steppuhn. Es ist richtig, dass wir im Schulbereich gelegentlich Schwierigkeiten bei der Laufzeit Schuljahr/ Haushaltsjahr haben, aber doch nicht an so einer Stelle.

Ich nehme die Befragung heute und die Diskussion, die wir darum führen, so wahr, dass es nicht die Intention des Haushaltsgesetzgebers war, jedenfalls nicht bei der Dimensionierung der 3 Millionen €, dass diese Richtlinie, wie auch immer sie dann aussieht - es sind auch die Fragen, wer betroffen ist usw., nicht beantwortet worden, jedenfalls nicht abschließend -, erst im August oder September in Kraft tritt, sondern im Prinzip zum 1. Januar; wenn man es nicht ganz schafft, dann zum 1. Februar oder zum 1. März. Man kann die jederzeit in Kraft setzen.

Meine Frage ist, ob die Befragung, die wir jetzt hier durchführen, dazu führt, dass geprüft wird, ob ein Inkrafttreten, wenn der Fortschritt der Richtlinie entsprechend weit ist, so schnell wie möglich und auch rückwirkend sein kann und auch eingepreist wird, damit das Geld wirklich an die Leute kommt.

Herr Minister Tullner.

Frau Präsidentin! Liebe Leute, ich habe den Eindruck, dass wir uns mit konstruierten Missverständnissen gegenseitig befragen. Ich mache das gern auch noch in den 40 Minuten, die laufen.

Aber noch einmal zum mitmeißeln: Der Landtag hat einen Haushalt beschlossen. In dem Haushalt ist der Ansatz bei dem Titel von 130 000 € auf 3 Millionen € hochgegangen. Daneben habe ich den politischen Impuls wahrgenommen, dass das - deshalb habe ich es auch einmal ausgesprochen - der erste Schritt zum Azubi-Ticket ist, das im Koalitionsvertrag verankert ist. Wir wissen auch, dass es schwierige Debatten sind, was die Finanzierung und solche Dinge angeht.

Ich habe gesagt, ich mache das gern, weil mir das wichtig ist. Jetzt haben wir eine Richtlinie gemacht. Die ist aus meiner Sicht ziemlich dynamisch unterwegs gewesen. Wir mussten mit den Kammern unterwegs sein. Wir mussten bei den

anderen interessierten Partnern dabei sein. Wir haben die Kollegen vom Finanzministerium im Blick zu haben. Dann kommen noch die Rechtsförmlichkeitsprüfung und der Landesrechnungshof, und dann tritt die Richtlinie im Juni in Kraft.

Nun muss ich einmal sagen: Jetzt tun wir aber bitte auch nicht so, dass wir von Berufsschulen alle keine Ahnung haben. Berufsschulen sind ein hochkomplexes System. Da gibt es Teilbereiche, in denen mit Blockunterricht gearbeitet wird. Es gibt Teile, in denen in bestimmten Elementen gearbeitet wird. Das heißt, die Landschaft ist dort nicht so wie an einer allgemeinbildenden Schule, wo man sagt, das Schuljahr geht von A nach B.

Die Schulorganisation ist immer auf Schuljahre bezogen. Das weiß doch jeder hier in diesem Hohen Hause. Deshalb ist das Ziel aus meiner Sicht politisch klar. Für mich ist das zum neuen Schuljahr in Kraft.

Jetzt habe ich den Impuls mitgenommen, zu schauen, ob man das nicht rückwirkend in Kraft setzen kann. Wenn ich diese Information habe, werde ich die in allen Fraktionen so platzieren, dass der Informationsstand derselbe ist. Aber Herr Steppuhn - das ist versprochen - bekommt den ersten Brief, weil er die erste Frage hatte.

Dann können wir schauen, ob wir es gemeinsam hinbekommen, das früher in Kraft zu setzen. An mir soll das nicht scheitern. Wir müssen nur schauen, dass es am Ende sinnvoll ist und dass wir uns nicht in irgendwelchen Gerechtigkeits- und Differenzierungsfragen, was den Schulalltag angeht, verstricken. Lieber eine saubere Lösung, bei der wir alle den Impuls haben, dass es funktioniert, als irgendwelche Schnellschüsse, die in der Politik gelegentlich schiefgehen. Aber ich habe den Impuls mitgenommen und werde das machen. Darin sind wir uns, glaube ich, alle einig. Da müssen wir hier auch keine Punkte machen, dass das irgendeiner nicht will. Also, ich will. Ganz klar.

Vielen Dank, Herr Minister. Jetzt sehe ich keine Wortmeldungen mehr. - Wir setzen die Befragung fort. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist jetzt an der Reihe und darf ihre Frage stellen. Bitte, Herr Abg. Striegel.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eine Frage an den Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt. Herr Minister Stahlknecht, vor wenigen Tagen gab es beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Entscheidung, die das Thema Kostentragung für Polizeieinsätze bei Fußballspielen betraf.

Das Bundesverwaltungsgericht hat im Grundsatz festgestellt, dass das Erheben von Gebühren bei einem überdurchschnittlichen Aufwand, den das Land hat, zulässig ist. Meine Frage ist: Wie bewerten Sie diese Entscheidung aus der Sicht des Landes Sachsen-Anhalt und als Innen- und Sportminister?

Herr Minister Stahlknecht, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Striegel, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes ist richtungsgebend, weil erstmals festgestellt worden ist, dass bei kommerziellen Hochrisikospielen grundsätzlich eine Kostenerhebung erfolgen kann. Bremen hatte diese Kostenerhebung gegenüber der deutschen Fußballliga geltend gemacht, die dagegen in Klage gegangen war.

Diese Diskussion ist jetzt im Kreise der Innenminister zu führen, um zu erörtern, wie diese sich positionieren. Das Ergebnis bleibt abzuwarten. Es wird sicherlich - das habe ich auch gesagt - gelegentlich gesamtgesellschaftlich hinterfragt werden, wenn große Fußballvereine für viele Millionen Euro Fußballspieler einkaufen, Gehälter in Millionenhöhe zahlen, die mittlerweile jenseits der tatsächlichen Lebensrealität sind, und dann das Argument einer Fußballliga käme, für die Beteiligung an den Kosten von Hochrisikospielen sei nicht genug Geld vorhanden.

Wie wir uns insoweit positionieren, bleibt abzuwarten. Ich würde es ablehnen, wenn wir - bleiben wir einmal in unserem Bundesland - den FCM oder den HFC direkt an den Kosten beteiligen würden, wobei wir hier noch eine relativ kultivierte Fanszene haben.

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

Denn diese Vereine sind nicht so wirtschaftsstark wie die großen Bundesligavereine. Ich persönlich würde mir wünschen, dass der FCM weiter in der zweiten Liga spielt

(Zustimmung bei der CDU und bei der LIN- KEN - Minister Marco Tullner: Und, und!)

- ich komme gleich noch auf den Kollegen Tullner zu sprechen - und dass es dem HFC durch eine kluge Spielerpolitik gelingt, vielleicht in die zweite Liga aufzusteigen.

(Minister Marco Tullner: Sehr schön!)

Dafür sollten wir die Gelder verwenden.

(Zustimmung bei der CDU und bei der LIN- KEN)

- Jetzt klatscht der andere Teil. - Aber grundsätzlich ist das eine richtungsweisende Entscheidung, die einer breiten Diskussion bedarf. Vielleicht sollten wir die auch einmal im Innenausschuss thematisieren, zu dem gehört ja auch der Sport. - Das ist meine Positionierung, Herr Striegel.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt bereits eine Nachfrage von der Abg. Frau Frederking. - Bitte, Frau Frederking.

Herr Minister, Sie erwähnten schon die Hansestadt Bremen. Deren Gebühren- und Beitragsgesetz enthält eine Regelung, um bei Hochrisikoveranstaltungen Gebühren für den erhöhten Aufwand der Polizei erheben zu können. Ihren Worten habe ich jetzt entnommen, dass Sie - Sie erwähnten die Vereine in Halle und Magdeburg - nicht gedenken, eine ähnliche Regelung für Sachsen-Anhalt aufzunehmen. Deshalb an dieser Stelle eine Nachfrage. Sie sprachen auch von einer kultivierten Fanszene. Meine Nachfrage ist, ob die Landesregierung plant, nach dem Vorbild von Bremen eine ähnliche Regelung in den Landtag einzubringen.

Herr Minister Stahlknecht, Sie haben das Wort.