Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt, und alle Abgeordneten, bis auf Herrn Dr. Gerstenberg, sind einverstanden, dass die Beantwortung schriftlich erfolgt.
Da wir es noch weit vor 21 Uhr haben und damit die mündliche Fragestunde ihren Namen verdient, stelle ich gern meine Frage:
Das Europäische Schutzgebiet Eschefelder Teiche [SPA und FFH] (Kreis Leipzig), das sich im Eigentum des Freistaates Sachsen befindet, leidet dieses Jahr unter akutem Wassermangel. Das Naturschutzgebiet steht deshalb 2014 als Brutgebiet für geschützte Vogelarten kaum zur Verfügung.
In Kleinen Anfragen haben wir die damaligen Umweltminister Tillich, Wöller und den aktuellen Umweltminister
1. Wann wird das wichtige Naturschutzgebiet endlich wieder genügend Wasser haben, um als Brutgebiet hinreichend zur Verfügung zu stehen?
2. Welche geschützten Vogelarten können 2014 aufgrund des Wassermangels in dem Schutzgebiet nicht brüten?
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, zur ersten Frage: In Perioden mit geringen Niederschlägen weisen die Eschefelder Teiche als sogenannte Himmelsteiche natürlicherweise erhebliche Wasserdefizite auf – insbesondere der größte Teich der Teichgruppe, der Eschefelder Großteich, liegt dann trocken, während in anderen Teichen weiterhin Wasser vorhanden ist.
Zuletzt bestand 2007 eine vergleichbare Situation wie 2014. Für die Wasservögelbrutsaison 2014 wäre nur bei zeitnahen hohen Niederschlagsmengen noch zu erwarten, dass sich die Situation ändert. Für 2015 und die Folgejahre kann keine sichere Prognose abgegeben werden.
Es kann davon ausgegangen werden, dass bei ausreichenden Niederschlägen wieder ein ausreichender Wasserstand zur Verfügung steht.
Zu Frage 2: Da nicht alle Teiche im Eschefelder Teichgebiet im selben Maße wie der Großteich vom Wassermangel betroffen sind, kann diese Frage für die Wasservögelbrutsaison 2014 noch nicht abschließend beantwortet werden. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden die traditionell von Lachmöwen genutzten Vogelinseln 2014 nicht als geeigneter Brutplatz zur Verfügung stehen. Im Schutz der Lachmöwenkolonien brüteten in den vergangenen zwei Jahren im Erhaltungsziel des Vogelschutzgebietes genannte Arten, und zwar Schwarzhalstaucher und Schwarzkopfmöwe. Es ist davon auszugehen, dass auch diese beiden Arten 2014 nicht am traditionellen Brutplatz brüten werden.
Inwieweit andere aktuell Wasser führende Teiche der Teichgruppe von diesen Arten als Ausweichbrutplätze genutzt werden, kann derzeit noch nicht beurteilt werden.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wann beabsichtigt die Staatsregierung, die Wasserleitung, die schon seit geraumer Zeit kaputt ist, und das abgebaute Pumpspeicherwerk wieder instandzusetzen? Herr Staatsminister, Sie wissen vielleicht, dass ich Ihrem Vorvorgänger Herrn Tillich diese Frage im Jahr 2007 gestellt habe und dass ich im Jahr 2011 auch diese Frage gestellt habe, und jetzt möchte ich wissen, wie der Stand ist.
Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass die Abstimmungsgespräche zwischen SIB, der Gemeinde und meinem Haus laufen. Ich kann Ihnen noch kein endgültiges Datum nennen, wann diese Leitung wieder hergestellt wird, und ich kann Ihnen eigentlich auch nicht sagen, ob es überhaupt gemacht wird.
Sie wissen, dass diese Leitung in den Jahren erstellt wurde, die vor dem Zweiten Weltkrieg lagen, und dass die Teiche als Himmelsteiche eingestuft sind, also eigentlich nicht künstlich mit Wasser versorgt werden sollten. Man muss die Frage stellen, ob es sinnvoll ist, diese 4 Kilometer lange Leitung wieder zu bauen. Aber das ist eine Frage, die ich heute nicht abschließend mit Ja oder Nein beantworten kann. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir in der Diskussion sind.
Vielen Dank. – Herr Staatsminister, sind Sie nicht mit mir der Meinung, dass die Eschefelder Teiche, eines der ältesten und bekanntesten Naturschutzgebiete Sachsens, unbedingt erhalten werden sollten, da sie ja für die Ornithologen in Sachsen und darüber hinaus eine hohe Bedeutung haben, weil hier seit Jahren, Jahrzehnten Beobachtungsreihen vorliegen?
Meine Damen und Herren, damit haben wir auch diesen Punkt geschafft. Die Fragestunde ist damit beendet.
Am 31. Juli 2014 läuft die Förderung von 139 sozialpädagogischen Vorhaben zur Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern über die ESF-Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft vom 31.07.2007 aus. Die Projekte haben ein Gesamtvolumen in Höhe von 13 929 674 Euro. Ursprünglich wurde den Projektträgern eine lückenlose Zwischenfinanzierung bis zum neuen Vorhabenbeginn 01.01.2015 zugesichert. Entgegen aller anderslautenden Zusagen wurde den Projektträgern jedoch nunmehr mitgeteilt, dass eine Zwischenfinanzierung frühestens ab 01.09.2014 möglich sei, die zudem nicht für alle Projekte ausreichen werde.
1. Finanzielle Mittel in welcher Höhe stellt die Staatsregierung zur Zwischenfinanzierung der genannten Projekte bereit?
2. Handelt es sich bei den unter 1. genannten finanziellen Mitteln um europäische-, Bundes- oder Landesmittel?
Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Nach Einschätzung der SAB, welche das Programm abwickelt, werden für die Projekte Schülerkompetenzentwicklung im 2. Halbjahr 2014 circa 4 Millionen Euro benötigt. Mein Haus hat mit dem Finanzministerium die Finanzierung sichergestellt.
Zu Frage 2: Bei dem Programm handelt es sich um ein Mischfinanzierungsprogramm, welches aus Europäischen ESF-Mitteln und Landesmitteln finanziert wird. Die maximale Finanzierungsbeteiligung der EU beträgt 75 %. Der Rest wird in der Regel durch Landesmittel kofinanziert. Auch dieses Programm wird so finanziert. Da wir uns in der Aussteuerung der Förderperiode 2007 bis 2013 befinden, kann es dazu kommen, dass ergänzende Landesmittel eingesetzt werden müssen.
Strategie der Staatsregierung zur Anmeldung sächsischer Bahnprojekte im Bundesverkehrswegeplan (Frage Nr. 2)
1. Welche Strategie verfolgt die Staatsregierung nach dem offenbaren Scheitern der zum Chemnitzer Bahngipfel avisierten Vereinbarung mit der DB AG, um die sächsischen Bahnausbauprojekte sowie Maßnahmen zur Einführung eines integralen Taktfahrplanes kurz-, mittel- und langfristig in Sachsen zu realisieren?
2. Welche Strategie und welche konkreten Schritte plant die Staatsregierung kurz-, mittel- und langfristig, um den in der Stellungnahme des Landtages zum Landesverkehrsplan geforderten integralen Taktfahrplan in Sachsen
Das beim Chemnitzer Bahngipfel vereinbarte Strategiekonzept zur Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Freistaat Sachsen befindet sich in der Endabstimmung. Bisher steht noch das klare Bekenntnis der Deutschen Bahn AG zu einigen der für den Freistaat Sachsen bedeutsamen Schlüsselprojekte aus.
Nach einer entsprechenden Anfrage des Freistaates Sachsen im Bundesrat an die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Elektrifizierungsvorhaben Dresden – Görlitz ist Bewegung in die Gespräche gekommen. Die Zusage von Herrn Staatssekretär Ferlemann im Bundesrat ist zwischenzeitlich auch durch Herrn Staatssekretär Odenwald gegenüber der DB bekräftigt worden. Auf dieser Grundlage hat zwischenzeitlich auch Herr Dr. Kefer, Infrastrukturvorstand der Deutschen Bahn AG, den Fortgang der Gespräche bestätigt.
Sie werden sicher verstehen, dass sich die Staatsregierung – solange die Verhandlungen mit der DB nicht abgeschlossen sind – nicht in einer öffentlichen Sitzung des Landtages zu ihrer Strategie äußern wird. Sie informiert aber gern in einer nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
1. Welche Schritte plant die Staatsregierung zur bestmöglichen Durchsetzung sächsischer Interessen bei den Regionalisierungsmittelverhandlungen auf Bundesebene, wann nach Vorliegen des Ländergutachtens?
2. Wie will die Staatsregierung bezüglich der Haushaltsplanung und der „Finanzierungsverordnung für den öffentlichen Personennahverkehr“ (ÖPNVFinVO) vorgehen, wenn es entgegen der Annahme in der geltenden ÖPNVFinVO zu einer Absenkung der vom Bund an die Länder zugewiesenen Gelder kommt?