Protocol of the Session on May 16, 2013

Zunächst ergreift Herr Kollege Fritzsche für die CDUFraktion das Wort; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir am 12. Juli 2012 in diesem Hohen Haus die Stellungnahme zum Entwurf für das Beteiligungsverfahren beschlossen haben, sind wir heute aufgefordert, eine Stellungnahme zum vorliegenden geänderten Entwurf für das Beteiligungsverfahren zum Landesentwicklungsplan 2012 zu beschließen.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Herrn Staatsminister Markus Ulbig und den zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern im Ministerium des Innern – stellvertretend möchte ich hier Herrn Dr. Pfeil und Frau Hegewald nennen – herzlich zu danken.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Benjamin Karabinski, FDP, sowie des Staatsministers Frank Kupfer)

Meine inhaltlichen Ausführungen möchte ich sehr knapp halten und auf die Beschlussempfehlung und insbesondere den Bericht des Innenausschusses verweisen, welcher nicht nur die heute zu beschließende Stellungnahme beinhaltet, sondern insbesondere auch die fachliche und sachliche Debatte der demokratischen Fraktionen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes 2012 dokumentiert. Für die im Innenausschuss geführte Diskussion möchte ich mich bei den demokratischen Fraktionen ausdrücklich bedanken.

Aus der vorliegenden Stellungnahme der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP möchte ich nur wenige Punkte herausgreifen. Der umfangreich überarbeitete und geänderte Entwurf für den Landesentwicklungsplan ist ein inhaltsreiches und qualitativ hochwertiges raumordnerisches Planwerk, welches zeitgemäß und umfassend ist. Besonders hervorzuheben und zu würdigen ist die umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit. Diese ist Ausdruck einer sehr lebendigen Beteiligungskultur im Freistaat Sachsen. Insbesondere die Chancen, die sich durch das Internet und die digitale Verbreitung ergeben, wurden gut genutzt, und ich denke, der hier gelaufene

Prozess ist beispielgebend für eine bürgerfreundliche Beteiligungsarbeit.

Im geänderten Entwurf zum LEP 2012 wird deutlich, dass auch zahlreiche Anregungen aus der ersten Stellungnahme des Landtages beachtet wurden, welche zum Teil auch in anderen Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren

auftauchen.

Exemplarisch für die auftretenden Änderungen möchte ich auf die Erweiterung der Perspektive des Leitbildes auf das Jahr 2025, die Würdigung der länderübergreifenden Zusammenarbeit, die grundsätzlichen Aussagen zur Reduzierung der Neuinanspruchnahme von Freiflächen oder auch auf die Beachtung der Belange der Landwirtschaft bei der Dorfentwicklung hinweisen.

Ebenso wichtig – und an dieser Stelle sind die Unterschiede in den raumordnerischen Vorstellungen zwischen Koalition und Opposition wohl am größten – war uns die Konkretisierung der Merkmale zur Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten für die Windenergie und die Vermeidung von Windenergieanlagen über Waldgebieten.

Zum nun vorliegenden Entwurf möchten wir folgende Änderungen anregen. Auch hier möchte ich exemplarisch vorgehen und ansonsten auf die Ihnen allen vorliegende Stellungnahme verweisen. Wir empfehlen zu prüfen, ob das Leitbild um das Thema der Familienfreundlichkeit erweitert werden kann, da diese als Grundpfeiler gesellschaftlicher Entwicklung im Freistaat Sachsen durchaus Widerhall bei der Aufzählung wichtiger Grundprinzipien finden sollte.

Des Weiteren ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der Regionalplanung eingeräumt werden können; Änderungen, welche sich mit Beschluss – dieser ist ja 2015 geplant – aus dem in Änderung bzw. Aufstellung befindlichen Bundesverkehrswegeplan ergeben.

Uns geht es dabei – um es etwas konkreter zu sagen – um die Möglichkeit, gegebenenfalls Trassenänderungen oder Neuaufnahmen von Trassen, die über den Bundesverkehrswegeplan durchaus denkbar wären, zeitnah im Regionalplan nachzuvollziehen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass das Glossar die Lesbarkeit des komplexen Raumordnungsplanes deutlich verbessert. Daher sollte überprüft werden, ob dieses gegebenenfalls um weitere Fachbegriffe ergänzt wird, um weiten Teilen der Bevölkerung einen guten Zugang zum Landesentwicklungsplan zu ermöglichen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Markus Ulbig)

Vielen Dank, Herr Fritzsche. – Meine Damen und Herren! Nun die Fraktion DIE LINKE. Herr Abg. Stange, Sie haben das Wort; bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da sich nunmehr letztmals in diesem Jahr der Sächsische Landtag mit dem Landesentwicklungsplan für die kommenden zehn Jahre befasst, gestatten Sie mir trotz der späten Stunde, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des sächsischen Innenministeriums um Herrn Dr. Pfeil ausdrücklich für die offenbar von Parteibuchbesitz unabhängige Abwägung – auch der durch die Landtagsmehrheit abgewiesenen Stellungnahmen der demokratischen Oppositionsfraktionen – zu danken.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Petra Köpping, SPD, sowie Elke Herrmann, GRÜNE)

Ich habe diese – wenn man es so nennen kann – Zusammenarbeit als angenehm und sachgerecht empfunden, auch wenn von den 37 Hinweisen und Anregungen – Herr Staatsminister, Sie sind für das Negative zuständig – sowie Anregungen aus der ersten Beteiligungsrunde aus unseren Stellungnahmen knapp die Hälfte nicht übernommen wurde.

Neben dem Lob und Dank bleiben aber dennoch zentrale Kritikpunkte, die wir wiederum in einem Änderungsantrag zur Beschlussfassung zusammengefasst haben, und wir wünschen, dass dieser Änderungsantrag der Stellungnahme des Landtages ergänzend angefügt wird.

Was uns nämlich durchaus freut, ist, dass die Koalitionsfraktionen mit ihrer Mehrheitsstellungnahme genau jene Übernahmen durch die Arbeitsgruppe des SMI in den zweiten Entwurf loben, die von der LINKEN in ihrer Stellungnahme angeregt wurden.

Unsere Kritikpunkte beziehen sich auf folgende drei Schwerpunkte:

Erstens. Inklusion, Barrierefreiheit und Erreichbarkeit der zentralen Orte sowie der zugeordneten Funktion der Daseinsvorsorge; denn wir wollen, dass alle Menschen im Freistaat durch einen inklusiven Ansatz Daseinsvorsorge barrierefrei erreichen können – in angemessenen und zumutbaren Entfernungen und in zumutbaren und verbindlichem Zeitrahmen geregelten Reisezeiten im öffentlichen Personennahverkehr.

Zweitens. Wir wollen verbindliche Zielsetzungen bei der Verringerung der Flächenneuinanspruchnahme auf unter zwei Hektar pro Tag bis 2020.

Drittens. Wir wollen eine verbindliche Festlegung des Landesentwicklungsplanes auf Umwelt-Qualitätsziele und nicht nur dadurch eine höhere Durchdringungsrate der Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes auf die Regionalplanung sowie die Einarbeitung tauglicher

Kriterien für ein brauchbares und erforderliches Monitoring.

Daneben wollen wir die konkrete Operationalisierung des Klimaschutzprogrammes der Staatsregierung bei den erneuerbaren Energien im Landesentwicklungsplan.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in unserem Änderungsantrag die Stellungnahme in bekannter und bewährter Weise zusammengefasst und für die Arbeitsgruppe um Dr. Pfeil direkt zur Einarbeitung nach entsprechender Abwägung aufbereitet.

Wir sehen der Schlussfassung des Landesentwicklungsplanes durchaus mit Spannung entgegen und werden ihn nach seiner Verabschiedung als Rechtsverordnung noch einmal einer eingehenden Prüfung unterziehen.

In diesem Sinne darf der Änderungsantrag mit unserer Stellungnahme hiermit als formal eingebracht gelten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Stange. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Abg. Köpping. Bitte, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch vonseiten der SPD-Fraktion natürlich erst einmal herzlichen Dank an die Mitarbeiter im Innenministerium, an Herrn Dr. Pfeil für die Erarbeitung des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes. Ich weiß selbst aus eigener Erfahrung, wie schwierig es ist, die vielen Abwägungsdinge miteinander zu wägen und zu schauen, welche Dinge man in den Landesentwicklungsplan mit aufnehmen könnte.

Es war das erste Mal, dass so viele Stellungnahmen eingegangen sind – 789 Stellungnahmen und mehr als 3 000 Einzelhinweise –, und diese zu verarbeiten und zu versuchen, einen Einklang herzustellen, ist keine leichte Aufgabe.

Ich denke, dass eine ganze Menge an Aufgaben bzw. Hinweisen, die auch durch unsere Fraktion gekommen sind, aufgenommen wurde. Wir haben immerhin 14 Änderungsvorschläge wiedergefunden; aber wir haben auch noch 24, die wir nicht gefunden haben.

Positiv kann man sagen – Herr Fritzsche hat es bereits erwähnt –, dass es ein Glossar mit den fachplanerischen Begriffen gibt; dass es also erklärt wird und jemand, der nicht jeden Tag mit diesem Landesentwicklungsplan zu tun hat, ihn tatsächlich lesen kann; genauso, dass der Betrachtungshorizont bis zum Jahr 2025 erweitert worden ist.

Eine Differenzierung der Mittelzentren, die in den Regionen für Ärger gesorgt hatte – ich erwähne Delitzsch und Weißwasser –, ist auch wieder weggefallen, sodass es das Mittelzentrum gibt, nicht ein abgeschwächtes oder ein stärkeres. Das finden wir sehr gut. Diesen Punkt können wir durchaus begrüßen.

Einige Aspekte haben in dem zweiten Entwurf immer noch keine Berücksichtigung gefunden; wir meinen aber, dass das dringend notwendig ist. Ich nenne zum einen das eigene Handlungsfeld für die räumlichen Aspekte einer sich wandelnden Gesellschaft. Wir haben einen demografischen Wandel vor uns. Aus unserer Sicht sind auch im zweiten Entwurf nicht genügend Aussagen dazu enthalten, dass sich das abspielen wird.

Im Abschnitt zur Wirtschaftsentwicklung stellen wir eine ganze Reihe von Mängeln fest. Herr Fritzsche hat zwar gesagt, dass es sich entwickelnde Wirtschaftsräume geben soll. Aber die Stärkung des mitteldeutschen Wirtschaftsraums fehlt uns weiterhin, er ist nicht genug bedacht.

Wir vermissen auch die Einbettung der Rohstoffstrategie sowie des Klima- und Energiekonzeptes. Auch das ist ein Schwachpunkt in dem vorgelegten Landesentwicklungsplan.

In dem Kapitel zum Verkehr wird zwar immer wieder ausgeführt, die Verkehrsinfrastruktur sei so zu entwickeln, dass nachhaltige Mobilität für alle Einwohnerinnen und Einwohner unter Beachtung der Belange der Wirtschaft gesichert werden solle. Aber „Mobilität“ wird nicht als durchgängiges Prinzip verstanden. Es ist zwar nach wie vor so, dass ein umfassender und leistungsfähiger ÖPNV in das sächsische Verkehrssystem integriert werden soll; aber wir finden im Landesentwicklungsplan leider keine Hinweise darauf, dass das tatsächlich geschieht.

Sie merken: Auch ich versuche mich kurzzufassen. Dennoch möchte ich gern noch auf das Kapitel zu den ländlichen Räumen eingehen. Herr Fritzsche hat gesagt, dass es insoweit ein paar Veränderungen bzw. Verbesserungen gegeben habe. Aber auch der neue Entwurf sieht immer noch die Zulässigkeit von Aufweichungen der Regelungen zu den zumutbaren Entfernungen im Schülerverkehr vor. Zum Glück ist ein entsprechender Hinweis auch in den Stellungnahmen der CDU- und der FDPFraktion enthalten. Bisher gelten maximale Fahrzeiten von 30 Minuten für Grundschüler sowie von 45 Minuten für Mittelschüler und Gymnasiasten als Orientierung. Wir hoffen, dass die zugrunde liegende Formulierung „in der Regel“ im Endentwurf nicht mehr zu finden ist, weil ansonsten Raum gelassen wird für längere Beförderungszeiten unserer Kinder, und das sollte nicht sein.

(Beifall bei der SPD)

Wir hoffen, dass die in dem Änderungsantrag unserer Fraktion enthaltenen Vorschläge im zweiten Entwurf Eingang finden. Auch wir werden diesen genau betrachten, um festzustellen, was tatsächlich eingearbeitet worden ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Köpping. – Herr Abg. Karabinski für die FDP-Fraktion. Sie haben das Wort, Herr Karabinski.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle Ihnen ganz herzlich die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und gebe meine Rede zu Protokoll.