Protocol of the Session on May 16, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle Ihnen ganz herzlich die Zustimmung zur Beschlussempfehlung und gebe meine Rede zu Protokoll.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Abg. Jähnigen. Bitte, Sie haben das Wort, Frau Jähnigen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vermutlich wird sich erst der übernächste Landtag wieder mit einem – dann neuen – Landesentwicklungsplan beschäftigen, wenn das nicht sogar erst später der Fall sein wird. Das sollte es uns wert sein, die Stellungnahme des Landtages in diesem Verfahren auch zu später Stunde gründlich genug zu würdigen. Wir tun das auch deshalb, weil wir uns als GRÜNE-Fraktion bereits nach der allerersten Offenlegung mit einer eigenen Stellungnahme beteiligt haben, aber darin enthaltene wesentliche Punkte nicht berücksichtigt finden. Ich zähle die wichtigsten noch einmal auf:

Erstens. Das Grundproblem: Die sächsische Regierung verpeilt die Energiewende. Wir haben vorhin den Wirtschaftsminister von zentralen Speichern und anderen Voraussetzungen reden hören. Im Landesentwicklungsplan findet sich davon nichts. Dieser beschäftigt sich nicht einmal mit dem Solarzeitalter, sondern – nur im Ansatz – mit Windenergie. Er überlässt die eigentliche Zielfeststellung unverbindlichen Regierungsbeschlüssen. Das halten wir für falsch; denn wir meinen, wir sollten nicht nur ehrlich sein, sondern uns auch mit den Planungszielen beschäftigen. Wenn wir sehen, wie die Regierung den Regionalen Planungsverbänden eine schwierige Konzentration von Windkraftanlagen, die sie kaum händeln können, überhilft, dann wissen wir, worin das Übel in den jetzigen Konflikten um die Planung von Windkraftanlagen liegt. Das wäre nicht nötig. Wenn verträglicher geplant würde, könnten die Potenziale in Sachsen besser erschlossen werden.

Wir vermissen auch, dass die Planung konkret genug darauf eingeht, dass wir einerseits schrumpfende, andererseits wachsende Räume in Sachsen haben. Stattdessen werden sie in der täglichen Politik, zum Beispiel in der Verkehrspolitik immer wieder miteinander in Konflikt gebracht werden – Stichwort ÖPNV-Finanzierung. Konkrete Ziele, zum Beispiel in der Schulnetzplanung, einen Interessenausgleich, eine Win-win-Situation der einzelnen Regionen zueinander vermissen wir.

Kommen wir gleich zum Verkehr. Inzwischen gibt es zwar einen Landesverkehrsplan – bei der letzten Entwurfsfassung hatten wir dessen Fehlen noch gerügt –, aber es gibt immer noch keine ordentliche Verkehrsprognose. Es gibt kein Konzept, um den öffentlichen Verkehr in Sachsen zu stärken, seine Löcher zu schließen, sodass die Leute auch aus den ländlichen Regionen schnell in die Oberzonen kommen, geschweige denn, den Fernverkehr nach Sachsen zu holen. Obwohl Sie sich von einigen

schwer finanzierbaren Straßenneubauprojekten verabschiedet haben, fehlt diesem Plan leider nach wie vor ein Konzept, wie Sie es schaffen, das vorhandene Straßennetz zu sanieren und nicht zugunsten von noch mehr Neubau weiter verrotten zu lassen.

Viertens. Da kommen wir bereits zum Biotop-Verbund. Die Maßgaben für Natur und Umwelt zum BiotopVerbund sind zwar präzisiert worden, aber wir vermissen unverändert ein konkretes Konzept zur Herstellung eines Biotop-Verbundes in Sachsen auf 15 % der Landesfläche. Wir halten das nicht nur für nötig, um dem Staatsziel Umweltschutz gerecht zu werden, das in unserer Verfassung niedergelegt ist; wir halten das für ein gutes Potenzial in Sachsen, denn – und das ist der siebente Punkt – immer noch wird von einer Neuversiegelung ausgegangen.

Ich will Ihnen noch einmal sagen, auch wenn ich anerkenne, dass auf Drängen aller Fraktionen die Versiegelungsraten etwas gesenkt worden sind, dass wir ein Land mit sinkender Bevölkerung sind. Trotzdem leisten wir es uns weiterhin, Flächen neu zu versiegeln, vor allem Straßenverkehrsflächen und öffentliche Flächen. Das heißt nicht nur, wir schädigen Natur und Landschaft, sondern wir schaffen uns auch Kosten beim Unterhalt dieser Flächen. Da hängen Naturschutz und die Aspekte der Finanzen zusammen. Wir fordern nach wie vor ein Nettoneuversieglungsziel und, Herr Minister, konkrete Instrumente, mit denen Sie die Versiegelung tatsächlich abbremsen und auf null bringen.

Immer noch fehlt es Sachsen an einer Rohstoffstrategie mit einer ausgewogenen Mischung von Vorrang- und Eignungsgebieten, die den regionalen Planungsverbänden genügend Spielraum gibt. Immer noch – wir haben das heute in der Aktuellen Stunde diskutiert – geht die Staatsregierung davon aus, den Braunkohle-Raubbau am Land in unverminderter Form durch Ausweisung neuer Flächen fortzusetzen. Wir glauben, dass diese nicht notwendig sind und dass deshalb dieser Entwicklungsplan so nicht bleiben sollte, wie er im Entwurf ist.

Schließlich – last but not least – die Bürgerbeteiligung, welche in diesem Landesentwicklungsplan-Entwurf

weiterhin nur an einer Stelle vorkommt, nämlich beim ländlichen Raum, der Bevölkerung verliert. Bürgerbeteiligung ist etwas für alle im Land und sie sollte oberster Planungsgrundsatz sein, Herr Minister, und nicht eine Zugabe für diejenigen, bei denen man nicht mehr weiß, wie man die Infrastruktur finanzieren kann. Das ist traurig.

Wir erkennen als Fraktion an, dass in der jetzigen Entwurfsfassung des Planes und in der vorigen einige Verbesserungen vorgenommen worden sind. Zum Beispiel wurde das Ziel der Gleichstellung von Frau und Mann aufgenommen, Mittel- bzw. Oberschulen und Gymnasien können außerhalb der Mittel- und Oberzentren errichtet werden, Grundschulen außerhalb zentraler Orte. Das reicht nicht, um uns mit diesem Entwurf zufriedenzustellen. Wir sehen auch, trotz vieler guter Worte an vielen

Stellen – Stichwort große Einzelhandelszentren abseits der Zentren –, dass der Raumordnungsbehörde im Innenministerium leider der Gestaltungswille fehlt, den wir von ihr erwarten würden.

In der Stellungnahme, die der Innenausschuss auf Antrag der Koalition mehrheitlich beschlossen hat, können wir einige positive Ansätze erkennen. Die Regelungen zum Schülerverkehr hatte die Kollegin von der SPD-Fraktion schon erwähnt. Wegen der ungelösten Probleme, die ich Ihnen aufgezählt habe, empfehle ich dazu eine Enthaltung.

Eine Enthaltung empfehle ich meiner Fraktion auch zu den Anträgen der SPD-Fraktion und der LINKEN, da wir uns in einigen Punkten zwar sehr ähneln, aber in den grundsätzlichen Zielen der Nettoneuversiegelung, der Aufgabe des Braunkohlenabbaus und auch der energiepolitischen Ausrichtung noch nicht nahe genug beieinander sind.

Ich wünsche Ihnen, Herr Innenminister, dass Sie in der Abwägung über die Stellungnahmen – auch über unsere, die noch im Verfahren ist – noch einmal grundsätzlich hinterfragen, ob diese Ziele, die Sie definiert haben, ausreichend sind und wie Sie sie umsetzen wollen. Ich betone, der Schutz von Natur und Landschaft spart auch Kosten, und das sollte Sie zum Umdenken bewegen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Schüßler für die NPD-Fraktion, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! ich werde meine Rede ebenfalls zu Protokoll geben, aber ich möchte die Gelegenheit nutzen, um die Vorwürfe von Herrn Stange, die im Ausschuss laut geworden sind, zurückzuweisen. Es war von Volksverhetzung die Rede, von Blut- und Boden-Ideologie. Ich habe unsere Stellungnahme mehrmals durchgelesen und habe nichts dergleichen gefunden.

(Enrico Stange, DIE LINKE: Sie haben da eine andere Sensibilität als wir!)

Ich wollte das noch einmal öffentlich zurückweisen.

Ja gut, es ist halt sensibel. Ich wollte es gern im Protokoll stehen haben.

Vielen Dank, Frau Schüßler. Meine Damen und Herren! Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? Ein bisschen Redezeit wäre ja noch. – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Ulbig, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen demokratischen Fraktionen für die ausgezeichnete und gute Mitarbeit bei

der Erarbeitung des Landesentwicklungsplanes bedanken und als Zeichen zu dieser späten Stunde den Rest meiner Rede zu Protokoll geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der NPD: Bitte, Herr Ulbig!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu den Abstimmungen. Bevor ich das mache, frage ich Herrn Fritzsche als Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir haben Änderungsanträge. Ich rufe diese in der Reihenfolge des Eingangs auf, zunächst die Drucksache 5/11956, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Jähnigen, habe ich Sie richtig verstanden, dass er bereits eingebracht ist? – Das ist der Fall. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich lasse abstimmen. Wer für die Drucksache 5/11956 ist, den bitte ich das jetzt anzuzeigen. – Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen hat dieser Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Ich rufe den Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 5/11968 auf. Auch dieser ist eingebracht. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Wer für die Drucksache 5/11968 ist, zeigt das jetzt an. – Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen hat diese Drucksache nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Nun rufe ich die Drucksache 5/11970, einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, auf. Herr Stange hat gemeint, er sei eingebracht. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Wer für die Drucksache 5/11970 ist, zeigt das jetzt an. – Danke sehr. Gibt es Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das geht reihum. Es gibt jetzt etwas mehr Stimmen dafür, viele Stimmenthaltungen, aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/11823 ab. Wer zustimmen möchte, hebt jetzt die Hand. – Danke sehr. – Gibt es Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einer Gegenstimme und vielen Stimmenthaltungen ist die Drucksache 5/11823, die Beschlussempfehlung des

Innenausschusses, angenommen und, meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Der Landesentwicklungsplan ist Ergebnis einer umfassenden Diskussion, an der nicht nur die Parteien und Träger öffentlicher Belange teilgenommen haben, sondern in die auch die Bürger einbezogen wurden. Der jetzige zweite Entwurf hat bereits viele Hunderte Verbesserungsvorschläge aufgenommen und umgesetzt.

Wichtig war uns die Aufnahme des Leitbildes des Kulturraums in den Landesentwicklungsplan. Dieses erhält Ergänzung durch die Beschreibung Sachsens als Kunst-, Kultur- und Tourismusstandort. Die kulturelle Vielfalt und das reiche kulturelle Erbe des Freistaates sind maßgebliche Faktoren der hohen Lebensqualität in Sachsen. Diese gilt es bei der weiteren Raumplanung im Freistaat zu achten: Denn das sächsische Kulturland ist Teil unserer Identität.

Für eine den lokalen Notwendigkeiten entsprechende und räumlich ausgewogene Landesentwicklung wurden die „verdichteten Bereiche des ländlichen Raums“ wieder aufgenommen. Dies war ein wichtiges Anliegen der Koalition. Mit dieser Formulierung kann der ländliche Raum gezielt gestärkt werden: Sie ermöglicht die verkehrliche Anbindung und sie würdigt die Bedeutung dieser Raumkategorie, die trotz fehlender großstädtischer Ballungskerne einen hohen Verdichtungsgrad aufweist.

Das Themenfeld Energieversorgung wurde um zahlreiche Kriterien ergänzt und präzisiert. Die bisherige Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten erhält Ergänzungen. Bei der Ausweisung werden nun bestehende technogene Vorbelastungen, der Schutz der Kulturlandschaft und die Netzanbindung eine Rolle spielen. Flankiert wird der Umbau der Energieversorgung durch die lokale Akzeptanz. Der FDP-Fraktion war der Ausschluss von Waldgebieten für die Windenergienutzung wichtig, der nun in die aktuelle Version des Landesentwicklungsplans Eingang gefunden hat.

Obwohl all diese Verbesserungsvorschläge bereits Eingang in den LEP fanden, möchten wir als Regierungsfraktionen noch auf folgende Punkte hinweisen: Es ist wichtig, dass die Träger der Schülerbeförderung und des ÖPNV in Abstimmung mit der Schulnetzplanung zumutbare Schulwege zu dem jeweils nächstgelegenen Schulstandort gewährleisten. Mit der im Entwurf vorgesehenen Formulierung zur Begründung des Grundsatzes 6.2.1., die genannten Fahrtzeiten sollen „in der Regel“ gelten, sehen wir die Möglichkeit gegeben, dass damit letztendlich längere Schulwegzeiten verbunden sein können. Das wollen wir verhindern. Deswegen regen wir an, den Passus „in der Regel“ zu streichen, um zu bekräftigen, dass sich die Schulwege auf Fahrtwege von 30 Minuten für Grund- bzw. von 45 Minuten für Mittel- bzw. Oberschulen und Gymnasien beschränken sollen.

Eine Diskussion ist an der konkreten Integration von Anlagen erneuerbarer Energien in die Stromversorgung entbrannt. Es lässt sich ohne Übertreibung feststellen, dass dieses Thema aus der Sicht der Bürger den wichtigsten Teilbereich des LEP darstellt.

Die Anhörung zum geänderten Entwurf des LEP vom 28. Februar 2013 im Landtag verdeutlichte das auch noch einmal eindrucksvoll. Wir regen daher an, die bei der Festlegung von Vorrang- und Eignungsgebieten bereits definierte lokale Akzeptanz und den gemeindlichen Willen zu konkretisieren.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang auch die Beteiligungsrechte der Nachbargemeinden bei der Errichtung von Windkraft- und Biogasanlagen. In dieser Frage sollte geprüft werden, ob auf eine Beteiligung der Nachbargemeinde im Begründungstext in dem Grundsatz hingewiesen werden sollte. Mit der Einspeisevergütung des EEG sind hier neue Geschäftsmodelle entstanden, die nun auf landesplanerischer Ebene entsprechende Würdigung

finden müssen.

Abschließend möchten wir anregen zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, Änderungen der Bundesverkehrsplanung in den Regionalplänen zügig umzusetzen.

Der heutigen Stellungnahme des Landtages ging eine intensive Diskussion über die Bedeutung und Notwendigkeit einzelner Elemente in der Raumplanung voraus. Ich möchte dem SMI und Herrn Dr. Pfeil für die konstruktive Zusammenarbeit danken. In der Koalition haben wir viel Zeit mit der Diskussion raumplanerischer Zielstellungen verbracht. Auch hier möchte ich allen Beteiligten für die Arbeit danken.

Der jetzige geänderte Entwurf bietet eine hochwertige Grundlage für eine ausgewogene Raumordnung, die fachübergreifend das landesplanerische Gesamtkonzept der Staatsregierung umsetzt: Er ist damit ein wichtiger Baustein für die zukünftige Entwicklung Sachsens.

Der Landesentwicklungsplan steht in seiner politischen Bedeutung mit Sicherheit nicht hinter einer Haushaltsberatung zurück. Die Vielzahl der eingereichten Stellungnahmen – über tausend – und der große zeitliche Rahmen heben ihn aus dem Rang einer Rechtsverordnung heraus, die der LEP ja eigentlich ist. Auch die Fraktionen konnten hier nach den Anhörungen nur im Rahmen einer Stellungnahme mitwirken, und natürlich hat auch die NPD-Fraktion die Gelegenheit genutzt, um ihre Vorstellungen mit einzubringen.

Ehe ich auf einzelne Punkte unserer Stellungnahme eingehe, möchte ich aber die Gelegenheit nutzen, um den Vorwurf der „Volksverhetzung“, der in den Ausschüssen laut wurde, entschieden zurückzuweisen. Herr Stange, wenn man schon mit Begriffen wie „Blut- und BodenIdeologie“ operiert, sollte man das zumindest auch belegen können. Oder ist für Sie die „Wahrung heimischer Interessen“ wirklich schon etwas so Abscheuliches, oder die Formulierung „einiges und freies Europa der Völker und Vaterländer“?