Neben der offiziellen Pressemitteilung, die schon am 04.12. erfolgt ist, als das Vorsitzland der IMK – Bremen – eine Pressemitteilung für alle herausgegeben hat, aus der Sie wahrscheinlich auch Ihre Informationen bekommen haben, hat das Innenministerium gestern eine Großbesprechung mit allen Ausländerbehörden durchgeführt und diesen das Ergebnis kundgetan.
Im Moment ist mir das nicht bekannt. Wir gehen davon aus, dass in der gestrigen Großbesprechung mit den zuständigen Behörden die notwendigen Informationen weitergeleitet wurden.
Herr Präsident! In meiner Frage geht es um die Reduzierung des öffentlichen Fernsprechnetzes im Freistaat Sachsen.
Derzeit reduziert die Firma Telekom ihr Netz öffentlicher Fernsprechzellen. Besonders im ländlichen Raum wurden im Zeitraum der letzten zwei Jahre massiv öffentliche Fernsprechzellen abgebaut. Viele kleinere Ortschaften, die ohnehin schon unter infrastrukturellen Einschränkungen infolge der demographischen Veränderungen leiden, sind mittlerweile völlig ohne öffentliche Fernsprechzellen, was sich besonders für ältere Bürger, von denen nicht jeder über Funkfernruf und Weltnetzanschluss verfügt, als gravierender Mangel erweist.
1. In welchem Umfang wurden im Freistaat Sachsen in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten im Zeitraum von 2008 bis 2009 öffentliche Fernsprechzellen abgebaut?
2. Inwieweit erscheint aus der Sicht der Staatsregierung die besonders in strukturschwachen Regionen im Freistaat Sachsen durch den Abbau von öffentlichen Kommunikationseinrichtungen neben der ohnehin seit Jahren betriebenen Einschränkung des Öffentlichen Personennahverkehrs deutlich fühlbare und mangelnde regionale/ländliche Attraktivität vertretbar?
Herr Abg. Petzold, zu Ihrer ersten Frage: Nach Angabe der Telekom AG waren es im Jahr 2008 700 Apparate und im Jahr 2009 bisher 815 Apparate. Eine Aufgliederung nach Landkreisen und kreisfreien Städten liegt uns nicht vor.
Zu Ihrer zweiten Frage: Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Telekom AG und den kommunalen Spitzenverbänden zu diesem Sachverhalt, wonach die Telekom AG sich verpflichtet hat, diesen Rückbau von Fernsprechern nur im Einverständnis mit den Kommunen durchzuführen. Die Staatsregierung geht davon aus, dass die Kommunen ihr Einverständnis nur dann erteilen, wenn tatsächlich vor Ort ein entsprechender Abbau gerechtfertigt oder akzeptabel ist. Wir vertrauen hier auf die entsprechende Entscheidungskompetenz und die sachgerechte Entscheidung der Kommunen.
Ebenso verhält es sich mit der mündlichen Anfrage Nr. 12 des Abg. Mann. Wir kommen nun zur Frage mit der Nr. 15 der Abg. Herrmann. Frau Herrmann, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Frage zu stellen.
Das Verbrauchermagazin ÖKÖ-Test wollte nach den schlechten Testergebnissen aus dem vergangenen Jahr wissen, ob sich das Angebot der Hersteller gebessert hat. Daraufhin ließen die Verbraucherschützer bundesweit 72 Spielzeugprodukte auf mehr als 150 Substanzen überprüfen. Die Ergebnisse waren wiederum erschreckend: wahre Schadstoffcocktails befinden sich in vielen Spielzeugen. In einigen Produkten wurden sogar verbotene und auch krebsverdächtige Inhaltsstoffe aufgefunden. Nach Angaben von „ÖKO-TEST“ haben Eltern große Probleme, seriöse Informationen zu unbelastetem Spielzeug zu erhalten. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in der aktuellen Ausgabe des Verbrauchermagazins veröffentlicht.
1. Welche verbotenen, krebserregenden oder fruchtschädigenden Substanzen wurden im Freistaat Sachsen in den letzten fünf Jahren bei staatlichen Kontrollen in Spielzeug aufgefunden (Bitte um Angabe der Anzahl der Kontrollen, der Anzahl der aufgefundenen Grenzwertüberschreitun- gen bzw. der aufgefundenen verbotenen Stoffe, der Benennung der betroffenen Spielzeuge sowie deren Herkunft)?
2. Was unternimmt der Freistaat, um den Eltern seriöse Informationen zu unbelastetem Spielzeug zukommen zu lassen (Bitte auch um genaue Benennung der Aktivitäten außerhalb der Internetangebote)?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Herrmann! Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Für die vollständige Beantwortung dieser Frage ist eine immense Recherche durch die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen notwendig. Diese Recherche war in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich jetzt ausschließlich für das Jahr 2009 antworte. Die vollständige Antwort werde ich binnen 14 Tagen schriftlich nachreichen.
In diesem Jahr wurden bisher durch die Landesuntersuchungsanstalt 89 Proben von Spielwaren untersucht und abschließend beurteilt. Davon wurden 19 Proben wegen stofflicher Mängel beanstandet.
Phatalat-Weichmachern, sechs Proben von Holzspielzeug wegen Überschreitung des Grenzwertes für die Formaldehydfreisetzung, drei Proben von Wasserspielzeug wegen Freisetzung des Lösungsmittels Isophoron, zwei Proben von Fingermalfarben wegen zu hoher pH-Werte, eine Probe eines Metallbaukastens wegen der Überschreitung des Grenzwertes für die Nickelfreisetzung.
Sieben der 19 Proben waren aus China und drei aus Deutschland. Bei neun Proben war gesetzlich zulässig der jeweilige deutsche bzw. französische Importeur bzw. Vertreiber auf der Ware gekennzeichnet.
Zur zweiten Frage: Die Ergebnisse der Überwachung von Spielzeug werden vonseiten des gesundheitlichen Verbraucherschutzes jährlich im Jahresbericht der Landesüberwachungsanstalt und im Jahresbericht der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht. Daneben werden einschlägige Beiträge im Rahmen der Mitteilungen der Landesüberwachungsanstalt und in den Fachzeitschriften publiziert. Diese Informationen stehen auch über das Internet zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger ohne Internetzugang können sich jederzeit über die Verbraucherzentralen informieren lassen.
Wir kommen damit zur nächsten mündlichen Anfrage an die Staatsregierung. Herr Kollege Kosel, Sie haben die Möglichkeit, die Frage Nr. 8 zu stellen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Benachteiligung von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund bei gleichem Bildungsniveau.
Nachkommen von Einwanderern in Deutschland und Österreich haben auch bei gleichem Bildungsniveau deutlich schlechtere Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
Das geht laut Presseberichten aus einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für 16 OECD-Länder hervor, die letzte Woche in Paris und Berlin vorgestellt wurde.
1. Welche Förderung sächsischer Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund unternimmt der Freistaat in Bezug auf die oben genannte Problemstellung?
2. Gibt es spezielle Programme der Sächsischen Staatsregierung und wie ist deren Auslastung bzw. Erfolg?
Herr Präsident! Herr Kollege Kosel, lassen Sie mich, bevor ich zur konkreten Beantwortung Ihrer beiden Fragen komme, zwei Punkte voranstellen, weil das
Klar ist, dass der Anteil der Migranten an der Bevölkerung im Freistaat Sachsen nicht zu vergleichen ist mit dem Bevölkerungsanteil meinetwegen im Bundesland Berlin oder in der Stadt Frankfurt. Ich denke, dass wir daher auch einen anderen Problemhintergrund haben.
Hinsichtlich der richtigerweise aufgeworfenen Frage bezüglich der Nachteile bei gleicher Qualifikation möchte ich zu bedenken geben, dass das Thema Sprache bei der Definition bei der Qualifikation keine Rolle spielt und sehr oft eben die fehlende Kenntnis der deutschen Sprache bei gleicher Qualifikation ein Problem darstellt. Dies sei vorangestellt.
Zu der Frage, welche konkrete Förderung es im Freistaat Sachsen gibt: Alle Instrumente der Arbeitsförderung stehen diesem Personenkreis offen. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass insbesondere Existenzgründerzuschüsse von diesem Personenkreis stark in Anspruch genommen werden.
Hinsichtlich der speziellen Programme, die Sie mit Ihrer zweiten Frage ansprechen, ist Folgendes zu sagen: Es gibt im Staatsministerium für Soziales berufliche Qualifizierungsprojekte für arbeitslose Spätaussiedler und dauerhaft aufenthaltsberechtigte Ausländer. Es werden auch Sprachkurse für Ärztinnen und Ärzte sowie für Zahnärztinnen und Zahnärzte angeboten. Auf das Sprachproblem habe ich bereits hingewiesen.
In meinem Hause unterstützen wir die betroffenen Personen im Rahmen der außerbetrieblichen Ausbildung im Bereich der Gemeinschaftsinitiative Sachsen GISA. Eine Reihe Betroffene sind Langzeitarbeitslose und haben Zugang zu den entsprechenden Förderprogrammen für Langzeitarbeitslose.
Generell kann man sagen, dass die Erfolgsquoten gerade bei den ausländischen Teilnehmern sehr hoch sind. Sie liegt bei ungefähr 80 % und damit deutlich höher als bei den deutschen Teilnehmern der entsprechenden Maßnahmen, wobei man feststellen kann, dass die ausländischen Teilnehmer deutlich motivierter sind, wenn sie in diese Maßnahmen gehen.
Wir haben eine begleitende ESF-Evaluation der verschiedenen Förderprogramme, und diese Evaluation bescheinigt uns, dass wir im Bereich dieser Fördermaßnahmen einen substanziellen Integrationsbeitrag leisten und damit auch auf die Bedürfnisse der betroffenen Personengruppen gut eingehen können.
Meine Damen und Herren! Die abschließende mündliche Anfrage Nr. 13 des Kollegen Mann an die Staatsregierung wird schriftlich beantwortet. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.