Protocol of the Session on December 10, 2009

Herr Staatsminister, es gibt eine Nachfrage.

Herr Minister, habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie sagten, der Antrag liegt noch nicht vor? Der Antrag auf Fördermittel ist von der Stadt Auerbach noch nicht gestellt worden?

Das war gestern in meinem Hause so der Stand.

Danke.

Meine Damen und Herren! Herr Heinz bekommt seine Frage lfd. Nr. 11 schriftlich beantwortet.

Wir kommen damit zur Frage Nr. 6. Frau Roth.

Es handelt sich hierbei um Schulanmeldungen für die Grundschulen Auerbach/Vogtland.

Vom 2. bis zum 20. November 2009 mussten die Eltern der Auerbacher ABC-Schützen des Schuljahres 2010/2011 in der Stadtverwaltung Auerbach – Schulverwaltungsamt – ihre Kinder zu den jeweiligen Sprechzeiten anmelden. Das widerspricht den Regelungen der "Schulordnung Grundschulen", in der es in § 3 (1) heißt: "Die Schulleiter geben im September eines jeden Jahres Ort und Zeit der Anmeldung... in ortsüblicher Weise bekannt." – "Die Anmeldung soll im Oktober stattfinden."

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Gründe veranlassten die Stadtverwaltung Auerbach entgegen der "Schulordnung Grundschulen" selbst und verspätet – erst im Oktober für November – Ort und Zeit der Anmeldung für die Auerbacher Grundschulen bekannt zu geben?

2. Wie viele Kinder wurden konkret für die Grundschule "Gebrüder Grimm", für die "Diesterweg-Grundschule", für die Grundschulen Reumtengrün und Hinterhain angemeldet?

Ihre Fragen beantwortet Herr Staatsminister Prof. Wöller.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Frau Abgeordnete, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zu 1. Die Stadt Auerbach ist Schulträger der vier Grundschulen Hinterhain, „Gebrüder Grimm“, Reumtengrün und „Diesterweg“. Nach Recherche der Sächsischen Bildungsagentur wurde bereits im September in Zusammenarbeit mit den Schulleitern und der Stadt Auerbach seitens der Stadtverwaltung den Eltern in den Kindertageseinrichtungen erläutert, dass der Anmeldetermin aus besonderen Gründen erst im November stattfindet. Im Oktober erfolgten in den Grundschulen und Kindertageseinrichtungen die Aushänge mit den konkreten Anmeldeterminen und weiteren Informationen zur Anmeldung.

Die Verschiebung des Anmeldezeitraumes auf November ist der Tatsache geschuldet, dass für den 19. Oktober 2009 die Zustimmung des Stadtrates Auerbach zu der Beschlussvorlage zur Schließung der Grundschule Reumtengrün vorgesehen war. Mit der Schließung der Grundschule Reumtengrün hätten dann nur noch drei Grundschulen zur Anmeldung zur Verfügung gestanden.

In der „Schulordnung Grundschulen“ heißt es: „Die Anmeldung soll im Oktober stattfinden.“ Das Wort „soll“ lässt die Möglichkeit zu, in begründeten Ausnahmefällen vom Monat Oktober abzuweichen. Der realisierte Anmeldezeitraum verstößt damit nicht gegen die „Schulordnung Grundschulen“.

Das Staatsministerium für Kultus und Sport wird den Sachverhalt aber zum Anlass nehmen, darauf hinzuwirken, dass Schulträger und Schulleiter die rechtzeitige Bekanntgabe des Anmeldezeitraumes in ortsüblicher Weise sicherstellen.

Zur 2. Frage: Mit Arbeitsstand vom 30.11.2009 liegen folgende Anmeldezahlen vor: Grundschule Hinterhain 57 Schüler, Grundschule „Gebrüder Grimm“ 18 Schüler, Grundschule Reumtengrün 15 Schüler und Grundschule „Diesterweg“ 35 Schüler; Gesamtschülerzahl 125 Schüler.

Danke schön. – Herr Staatsminister, darf ich Ihnen noch zwei Nachfragen stellen? Diese werden Sie nicht gleich beantworten können, aber dann vielleicht nachreichen.

Wie viele Eltern wünschen nach § 3 Abs. 3 der Grundschulverordnung, dass ihr Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des für sie maßgeblichen Schulbezirks liegt, und stellten einen Antrag?

Zweite Frage: Wann erhalten die Eltern von den Schulleitern nach Zustimmung der Regionalstelle der Bildungsagentur Zwickau die Entscheidung zu ihren Anträgen mitgeteilt?

Frau Abgeordnete, wir werden diesen Fragen nachgehen und zügig eine Antwort geben.

Danke, Herr Staatsminister.

Der nächste Fragesteller ist Herr Brangs. Sie haben die Möglichkeit, jetzt Ihre Frage zu stellen; Frage Nr. 4.

Es geht um die Einstellung des Kommunal-Kombis in Sachsen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele laufende Anträge zum Kommunal-Kombi gibt es im Moment noch in Sachsen und wie wird mit diesen nach dem Kabinettsbeschluss zur Beschränkung der Finanzierung von 5 300 Stellen umgegangen?

2. In der Presseerklärung des Staatsministers Morlok wurde als eine der Ursachen für die vorzeitige Einstellung des Programms „Kommunal-Kombi“ auf die Verdrängung von Arbeitsplätzen im ersten Arbeitsmarkt verwiesen. Wie viele Fälle von Verdrängung durch das Programm sind dem Wirtschaftsministerium bekannt und wo und in welchen Bereichen sind diese aufgetreten?

Es antwortet für die Staatsregierung Herr Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Herr Kollege Brangs, zu Ihrer ersten Frage: Mit Stand 07.12.2009 ist von 708 Stellen auszugehen, über die noch nicht entschieden wurde. Der Umgang mit diesen Anträgen ist so, dass die Kommunen natürlich die Möglichkeit haben, den Kofinanzierungsanteil, den der Freistaat nicht mehr erbringt, selbst zu erbringen. Wir haben als Freistaat Sachsen insgesamt 46 Millionen Euro im Rahmen des Programms als Kofinanzierung gewährt. Die Kommunen haben 11 Millionen Euro Kofinanzierung gewährt.

Aus meiner Tätigkeit im Stadtrat in Leipzig ist mir bekannt, dass die Stadt Leipzig davon ausgeht, dass sie netto aus der Kofinanzierung des Kommunal-Kombis keine Kosten haben wird, weil sie davon ausgeht, dass entsprechende Einsparungen, zum Beispiel bei den Kosten der Unterkunft, dem gegenüberstehen. Es gab in der Stadt Leipzig sogar Überlegungen, dass man unter Umständen einen Gewinn machen könnte, weil die Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft höher sein könnten als der kommunale Anteil im Rahmen des Kommunal-Kombis. Die Kommunen wären daher aufgrund dieser beschriebenen Situation sicherlich auch in der Lage, wenn diese Stellen vor Ort gewünscht werden, den entsprechenden Kofinanzierungsanteil zu übernehmen.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die Staatsregierung hat keine flächendeckende Erhebung über entsprechende Stellen gemacht, wo es Verdrängungseffekte gibt.

Ich möchte Ihnen auch aus meiner Tätigkeit im Leipziger Stadtrat einige Beispiele nennen. Hier wurden zum Beispiel 150 Kommunal-Kombi-Stellen im „Blauen Engel“ eingesetzt. Hier geht es um Müllbeseitigung, um

Beseitigung von illegalen Plakatierungen, um Bachentrümpelungen, aber auch um Müllbeseitigung in städtischen Wäldern. Das sind typische städtische Aufgaben. Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass es für die Erledigung dieser Aufgaben eine Reihe von Privatfirmen gibt, die solche Aufgaben erfüllen können. Hier könnten Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt entstehen, wenn die Kommunen diese privaten Firmen vor Ort mit dieser Aufgabenerledigung betrauten. Ein konkreter Fall: Es gibt in Leipzig ein Unternehmen „Familienfreund KG“. Die Stadt hat mit dem Kommunal-Kombi ein Familienbüro eingerichtet, das direkt in Konkurrenz zu dieser Familienfreund KG steht.

Herr Brangs, Sie haben noch eine Nachfrage?

Können Sie mir eine Antwort darauf geben, oder wie erklären Sie es sich, dass bei jeder einzelnen Maßnahme erst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden muss? Sie wissen ja, die Kammern sind bei diesem Prozess vertreten. Nach meiner Kenntnis wird darauf geachtet, dass keine Verdrängung auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfindet und nur Maßnahmen zugestimmt wird, bei denen das ausgeschlossen ist.

Die Frage, Kollege Brangs, ist folgende: Wie definieren Sie das Wort „Verdrängung“? Wenn Sie die Verdrängung so definieren, dass auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Stelle durch den Einsatz des Kommunal-Kombis wegfällt, dann kommt man zu einem anderen Ergebnis, wie ich Ihnen das gerade dargestellt habe, dass kommunale Aufgaben, die zur Erledigung anstehen, durch Kommunal-Kombi erledigt werden und eben nicht als zusätzliche Nachfrage auf dem ersten Arbeitsmarkt auftauchen. Ich denke, das erklärt die unterschiedliche Wahrnehmung.

Vielen Dank.

Frau Herrmann, Sie haben noch eine Nachfrage. Die gestatte ich natürlich.

Danke, Herr Präsident. – Herr Staatsminister, Sie haben ausgeführt, dass die Kommunen in der Lage wären, die Kofinanzierung vollständig zu übernehmen. Aber es sind ja nicht nur die Kommunen, die Kommunal-Kombi-Stellen eingerichtet haben, sondern auch Vereine und Initiativen. Bei denen wäre das ja nicht so einfach möglich. Haben Sie dafür auch eine Lösung?

Die Lösung, Frau Kollegin, ist dieselbe, weil natürlich auch für die Vereine die Kommunen eine Kofinanzierung übernehmen können. Auch in diesem Fall ist es so, dass, wenn die entsprechenden Personen bei den Vereinen tätig sind, sie den Kommunen durch die entsprechenden Kosten nicht mehr zur Last fallen. Der Sachver

halt ist derselbe, ob es sich um kommunale KommunalKombi-Stellen handelt oder um Stellen, die durch freie Träger abgewickelt werden.

Danke.

Frau Herrmann, Sie sind gleich wieder dran mit der Frage Nr. 14.

Danke, Herr Präsident! Diese Frage war eine Nachfrage im Anschluss an die Innenministerkonferenz, die Anfang Dezember getagt hat. Ich hatte den Staatsminister danach gefragt, welche Ergebnisse diese Konferenz in Bezug auf die Verlängerung der Altfallregelung gebracht hat.

Da ich das alles mittlerweile im Netz nachlesen konnte, würde ich darauf verzichten, dass der Herr Staatsminister mir diese Antwort im Einzelnen vorträgt. Ich hätte aber eine Nachfrage dazu, wenn der Staatsminister das zulassen würde.

Sie haben eine Nachfrage. Herr Staatsminister, würden Sie die Nachfrage beantworten?

Dazu müsste ich sie erst einmal hören.

Mittlerweile hat im Anschluss an die Innenministerkonferenz das Innenministerium von Schleswig-Holstein eine Anordnung erlassen, die den Beschluss der Innenministerkonferenz bekannt machen soll, um ihn auch in den Ländern umzusetzen. Auch Sachsen muss den Beschluss in geeigneter Weise bekannt machen. Meine Frage wäre, in welcher Form Sie das machen wollen und wann damit zu rechnen ist.

Jetzt ist die Frage gestellt. Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben die Möglichkeit, sie zu beantworten.

Herr Präsident! Frau Abg. Herrmann, das mache ich gern.