Winfried Petzold
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Last Statements
Sicherheit von Bahnübergängen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)
Am 20. September 2011 kam es in Lauterbach bei 04651 Bad Lausick an einem halbbeschrankten Bahnübergang zu einem Zusammenprall des Regionalexpress ChemnitzLeipzig, bei dem einige Wagen des Zuges entgleisten und ein PKW vollständig zerstört wurde. Mehrere Fahrgäste wurden verletzt, einige davon schwer. Nur durch glückliche Umstände waren keine Todesopfer zu beklagen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Am Unglücksort leuchtet zwar die rote Signalleuchte des Andreaskreuzes einige Zeit vor dem Schließen der Halbschranke auf. Die Halbschranke schließt jedoch erst, wenn der Zug mit hoher Geschwindigkeit bereits in die Kurve einfährt. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über die Sicherheit von Bahnübergängen, insbesondere von halbbeschrankten Bahnübergängen im Freistaat Sachsen?
2. Auch bei anderen halbbeschrankten Bahnübergängen leuchtet zwar die rote Signalleuchte des Andreaskreuzes auf, bevor sich der Zug nähert, doch aufgrund von Sonnenlichteinstrahlung ist dies für PKW-Fahrer nicht immer
erkennbar, wie zum Beispiel am Bahnübergang
Grimma/Waldbardau an der Bahnlinie Leipzig-Döbeln. Inwieweit sieht die Staatsregierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Investitionsbedarf zum Umbau bisher halbbeschrankter in vollbeschrankte Bahnübergänge?
Online-Sucht im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Nach dem Ergebnis der Pinta-Studie der Universitäten Lübeck und Greifswald leiden ein Prozent der 14 bis 64Jährigen, etwa 560 000 Menschen, in der Bundesrepublik unter dem Zwang, online sein zu müssen. 2,5 Millionen Menschen bundesweit seien problematische Nutzer. Als besonders gefährdet gilt die Altersstufe der 14- bis 16Jährigen.
Fragen an die Staatsregierung
1. Wie entwickelte sich im Zeitraum von 2006 bis 2010 im Freistaat Sachsen die Zahl der unter Online-Sucht leidenden Menschen? (Bitte nach Altersgruppen und Geschlecht aufzählen.)
2. Welche präventiven und therapeutischen Möglichkeiten für Online-Sucht-Betroffene werden gegenwärtig im Freistaat Sachsen mit welchem Erfolg angeboten und inwiefern wird bei der besonders gefährdeten Altersgruppe der 14- bis 16-Jährigen in Schulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen auf die Gefahren einer Online-Sucht, aber auch unter dem Aspekt der Datenschutzgefährdung in sogenannten Sozialen Netzwerken wie Facebook oder SchülerVZ hingewiesen und diesen entgegengewirkt?
Integration von Behinderten auf dem Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Am 3. Dezember 2010 wurde im Freistaat Sachsen unter Mitwirkung von drei Ministerien und 17 weiteren Partnern, darunter alle Handwerks- und Industriekammern, des DGB, des Unternehmerverbandes, von Wohlfahrtsverbänden und der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft eine Allianz zur Beschäftigungsförderung gegründet mit dem Ziel, die Chancen für Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Laut Sozialgesetzbuch sind alle Betriebe ab 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens fünf Prozent Behinderte einzustellen, was in der Praxis durch eine Ausgleichsabgabe jedoch meist umgangen wird. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit hätte die sächsische Wirtschaft Ende
2008 rund 36 000 Arbeitsplätze für Behinderte freihalten müssen, wovon allerdings 11 800 unbesetzt blieben.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie schätzt die Staatsregierung die aktuelle Situation sowie die Perspektiven von Behinderten auf dem ersten Arbeitsmarkt im Freistaat Sachsen, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, ein?
2. Wie viele Arbeitsplätze für behinderte Menschen entstanden aufgrund der Allianz zur Beschäftigungsförderung im laufenden Jahr 2011 in welchen Branchen im Freistaat Sachsen, und wie viele dieser Arbeitsplätze wurden tatsächlich mit behinderten Menschen besetzt?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen soll nach eigenem Bekunden die Kosten für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Grenzen halten und damit für eine Stabilität der Haushaltsabgabe von 17,98 Euro sorgen. Dazu sollen verschiedene Einsparmöglichkeiten geprüft werden, so die Vermeidung peinlicher Doppelübertragungen, wie wir sie bei der Hofberichterstattung über die Hochzeit von Kate und William erleben mussten, oder eine Begrenzung des Programman
gebotes inklusive verschiedener Spartenkanäle oder Zurückhaltung beim Erwerb teurer Übertragungsrechte für Sportveranstaltungen. Leider handelt es sich hier wieder einmal nur um Prüfung statt um tatsächliches Handeln.
Die NPD-Fraktion brachte im Oktober des letzten Jahres einen Antrag ins Plenum ein, der tatsächlich für eine spürbare finanzielle Entlastung der Gebührenzahler und eine Verschlankung des auswuchernden Staatsfunks gesorgt hätte. Unsere damaligen Forderungen haben nach wie vor Bestand.
ARD, ZDF und Deutschlandfunk müssen endlich zu einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt mit je einem Hauptsender und einer finanziell vertretbaren Anzahl von Regionalsendern zusammengefasst werden. Im Zeitalter des Weltnetzes und eines ausgefächerten Angebotes an Privatsendern sind zudem die Spartenkanäle, insbesondere im digitalen Bereich, einzusparen. Nach einem solchen Umbau des öffentlich-rechtlichen Sektors wäre eine ordentliche Grundversorgung schon mit deutlich weniger als 1 Milliarde Euro zu haben, also einem Bruchteil dessen, was der Staatsfunk jetzt kostet. Nach dieser Maßnahme könnte auch die Haushaltsabgabe von knapp 18 Euro auf nur circa 6 Euro reduziert werden, und zwar bei weiterhin bestehender Freistellung von Haushalten ohne TV und Radio, Einkommensschwachen, Auszubildenden, Studenten und den anderen gebührenbefreiten Gruppen.
Als logische Konsequenz der Rundfunkreform fordert die NPD-Fraktion schließlich, die GEZ, die jedes Jahr fast 200 Millionen Euro verschlingt, komplett abzuschaffen. Wohl kaum eine Institution ist bei den Deutschen ähnlich unbeliebt wie eben jene GEZ, die eindrucksvoll belegt, dass das Raubrittertum des Mittelalters überlebt hat. Dies dürfte nicht zuletzt an der Arbeitsweise ihrer berüchtigten Gebührenschnüffler liegen, deren Berufsgruppe gemeinhin noch niedrigere Sympathiewerte erzielt als Zeitschriftendrücker, Zuhälter oder Finanzbeamte. Kritiker und Opfer der GEZ schreiben es ganz offen: Die Schnüffler verschaffen sich oftmals unter fadenscheinigen Vorwänden Zutritt zur Wohnung und erwecken den Eindruck, als hätten sie eine Art Durchsuchungsbeschluss in der Tasche. Sie spielen offizielle Staatsbehörde und legen in ihrer Selbstherrlichkeit Verhaltensweisen an den Tag, die nicht nur als unverschämt, sondern fast schon als kriminell zu bezeichnen sind. Sie stellen den Fuß in die Tür, versuchen die Menschen mit Fangfragen zu übertölpeln und setzen vor allem ältere Menschen oder alleinstehende Frauen massiv unter Druck.
Die NPD-Fraktion fordert nicht nur deshalb, dass die GEZ als ebenso überholtes wie Kosten verschlingendes Modell endlich abgeschafft werden muss. Es wäre viel günstiger, die Abgaben nicht länger von diesem trotz Rundfunkreform weiter wachsenden bürokratischen Monstrum einziehen zu lassen, sondern von den Finanzämtern. Ebenso geschieht es bei der Kirchensteuer, wobei
der Staat im Auftrag der Kirchen jegliche technische Hilfe leistet, um das Geld einzutreiben.
Insbesondere bei der FDP besteht hier erheblicher Erklärungsbedarf, kündigte doch ihr Generalsekretär, der Abg. Torsten Herbst, im Juli 2010 in der „Bild“-Zeitung vollmundig an, die GEZ abschaffen zu wollen.
Dieses Ziel, das die NPD weiterhin mit Nachdruck verfolgt, hat die Umfallerpartei FDP offenbar aus den Augen verloren. Zumindest ist davon sowohl im vorliegenden Antrag als auch sonst nichts mehr zu lesen. Auch wenn dieser heute behandelte Antrag lediglich halbherzige Schritte vorsieht, um nur als seichter Appell an die Verantwortlichen des Gebühren fressenden Staatsfunks verstanden zu werden, wird ihm die NPD-Fraktion zustimmen, weil er zumindest vom Ansatz her in die richtige Richtung geht.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Auswirkungen der Japan-Krise auf die Wirtschaft im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)
Nach Aussagen der Bundesagentur für Arbeit vom 28.04.2011 wurden bis dahin auf Grund der Atom- und Tsunamikatastrophe im März 2011 in Japan, bedingt durch das dortige Minus von 15 % in der Industrieproduktion, rund 1 000 Beschäftigte vor allem in der Auto- und IT-Branche in der Bundesrepublik in Kurzarbeit geschickt, da Zulieferungen ausfallen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnissen der Staatsregierung die Japan-Krise auf die Wirtschaft im Freistaat Sachsen?
2. Inwiefern sieht die Staatsregierung welche Chancen und Möglichkeiten für welche Branchen der Wirtschaft im Freistaat Sachsen, auf Grund der Japan-Krise zusätzliche Aufträge zu erhalten bzw. bei Ausfall von Zulieferern aus Fernost mit entsprechender Ersatzproduktion aufwarten zu können?
Einsatz von Leihbeamten im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Allein zwischen 2004 und 2006 waren jährlich durchschnittlich 100 Leihbeamte in verschiedenen Bundesministerien beschäftigt. Viele Wirtschaftsvertreter sind noch heute für die Bundesregierung tätig, mehr als 60 % der externen Mitarbeiter vertraten die Bundesregierung bei offiziellen Anlässen und Verhandlungen. Über 25 % waren an Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge beteiligt, über 20 % der Leihbeamten haben direkt Gesetze und Verordnungen formuliert. Je ein Mitarbeiter vom Bundes
verband Öffentlicher Banken und von der Deutschen Börse AG arbeitete so am „Kreditwesengesetz“ sowie am „Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz“ mit, die ihren eigentlichen Arbeitgeber direkt betreffen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Leihbeamte sind derzeit (Stand: Juni 2011) seit wann in welchen Behörden und Ministerien im Freistaat Sachsen beschäftigt und welche konkreten Aufgaben erfüllen sie dort?
2. Wie hoch sind die Kosten, die durch den Einsatz von Leihbeamten aus der Wirtschaft dem Freistaat Sachsen entstehen und aus welchen Gründen ist deren Einsatz überhaupt notwendig bzw. wieso verfügen die sie anstellenden Behörden und Ministerien nicht über eigene Kompetenzen respektive Kapazitäten?
Nukleare Belastung von Wildbret und Pilzen mit dem Cäsium-Isotop 137 (Cs-137) im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über die nukleare Belastung von Wildbret und Pilzen mit dem Cäsium-Isotop 137 (Cs-137) im Freistaat Sachsen?
2. Durch welche Behörden wird in welchem Turnus die nukleare Belastung von Wildbret und Pilzen mit dem Cäsium-Isotop 137 (Cs-137) im Freistaat Sachsen überprüft?
Datenschutz beim Einsatz von Funketiketten im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Die EU-Kommission hat zu Beginn des Monats April 2011 eine freiwillige Vereinbarung mit der Industrie, der Europäischen Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) sowie mit europäischen Datenschutzeinrichtungen unterzeichnet. Danach dürfen Funketiketten die Privatsphäre der Verbraucher nicht verletzen. Sie sind nach dem Kauf automatisch, unverzüglich und kostenlos zu deaktivieren.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über den Einsatz von Funketiketten (RFID-Chips) bei welchen Waren und Dienstleistungen im Freistaat Sachsen?
2. Mit welchen Maßnahmen wird im Freistaat Sachsen dafür Sorge getragen, dass zur Durchsetzung der EUVereinbarung die Privatsphäre der Verbraucher durch Deaktivierung der Funketiketten gewahrt bleibt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktionen der Regierungsparteien haben die Staatsregierung aufgefordert zu berichten, wie der Berufsnachwuchs in der Land- und Forstwirtschaft in den kommenden Jahren gesichert werden kann und welche Maßnahmen zur Sicherung einer hohen Ausbildungsqualität im dualen System ergriffen werden. Das hat die Staatsregierung mittlerweile nicht nur schriftlich getan, sondern die Thematik wurde heute auch ausführlich besprochen. Inhaltlich gibt es daran wenig auszusetzen. Es stellt sich jedoch die Frage: Können die im Antrag formulierten Ziele überhaupt erreicht werden?
Wie die Statistik aus dem Jahr 2005 zeigt, arbeiteten damals in der Landwirtschaft insgesamt 34 230 Arbeitskräfte. 27,2 % der Betriebsinhaber und 29,3 % der mithelfenden Familienangehörigen waren über 55 Jahre alt. Dieser Personenkreis geht jetzt in den Ruhestand und muss ersetzt werden. Das wird schwierig; denn laut Statusbericht zum Stand und zur Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft im Freistaat Sachsen erhalten die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei in Sachsen ganze 14 374 Euro pro Jahr bzw. 1 198 Euro pro Monat Bruttolohn und -gehalt. Damit liegen sie noch unter dem Bundesdurchschnitt.
Die Sicherung des Nachwuchses ist jedoch nicht nur in der Land- und Forstwirtschaft, sondern auch in allen anderen Berufen infrage gestellt. Die Halbierung der Zahl der verfügbaren Jugendlichen in den letzten Jahren wächst sich immer mehr zu einer demografischen Katastrophe aus.
Absehbar war diese Entwicklung in der Bundesrepublik, in Sachsen und anderen Gebieten Mitteldeutschlands seit 1990. Viel zu wenig wurde getan, um diese Entwicklung zu korrigieren. Hilflose Appelle an potenzielle Auszubildende in unseren Nachbarländern bringen ebenso wenig wie die Abwerbung echter Fachkräfte. Kein Wunder, leidet doch fast ganz Europa unter dem gleichen Problem.
Es bleiben die Wüstenbewohner arabischer und afrikanischer Länder, die zu Tausenden über das Mittelmeer kommen. Doch diese Menschen haben Zukunftsvorstellungen, die mit den Zielen des Antrages kaum zu vereinbaren sein dürften. Selbst die gläubigsten Verfechter multikultureller Träume werden sie nicht im Fichtenwald oder Schweinestall einsetzen können.
Der Antrag ist vom Ansatz her zwar gut gemeint, seine Umsetzung wird die anstehenden Probleme jedoch nicht lösen können. Die NPD-Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.
Danke.
Frau Präsidentin! Strahlenschutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Waren aus Japan in den Freistaat Sachsen: Seit der Atomkatastrophe am 11.03.2011 steigt in der Bevölkerung die Besorgnis über einen möglichen Import kontaminierter Waren aus Japan. So kündigte unter anderem der Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischhandels am 04.04.2011 an, dass zusätzlich zu den staatlichen Grenzeingangskontrollen Fisch, sobald er an Land gebracht worden sei, auf Radioaktivität hin überprüft werde.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über Art und Umfang der Einfuhr welcher Waren und Güter aus Japan in den Freistaat Sachsen?
2. Welche Schutzmaßnahmen in Bezug auf Strahlenkontrollen wurden seit der Atomkatastrophe in Japan nach Kenntnis der Staatsregierung durch welche Behörden veranlasst, und welche Ergebnisse konnten durch die Kontrollmaßnahmen in welchem Zeitraum festgestellt werden?
Danke schön für die Antwort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir sprechen im Jahr 2011 über einen Flughafen, in dessen Ausbau seit 20 Jahren fast eine halbe Milliarde Euro gesteckt wurden. Es ist nicht nachvollziehbar, dass heute noch Probleme in diesem Ausmaß bestehen. Wenn es nicht gelungen ist, unter Einsatz dieser Fördermittel bürgerfreundliche Lösungen zu erreichen, dann muss gefragt werden: Waren solche Lösungen überhaupt beabsichtigt?
Auch nach 20 Jahren und 40 Sitzungen hat es die Fluglärmkommission nicht geschafft, der Öffentlichkeit einen Antrag zum Lärmschutz zu präsentieren. Mit der Ablehnung der Bonusliste bleibt der Flughafen Leipzig somit der einzige Flughafen Deutschlands, auf dem Nacht für Nacht veraltete Maschinen wie An-12 die Bevölkerung belästigen.
Die Stadtverwaltung zeigt sich nicht in der Lage, die Interessen Leipzigs und der vom Fluglärm Betroffenen mit Nachdruck in der Fluglärmkommission zu vertreten. Aber auch die Staatsregierung sowie die Flughafenleitung selbst bewegen sich bisher kaum im Sinne der Bürger.
Es würde an dieser Stelle zu weit führen, all die Aktivitäten zu benennen, die auf eine Minderung des Fluglärms hingearbeitet haben. Ich komme deshalb zu den einzelnen Punkten des Antrags.
Zu Punkt 1: Im Sinne der Aussage des sächsischen Umweltministeriums vom 14. März – „Wir sind uns einig in unserem Bemühen, den Schutz vor nächtlichem Fluglärm am Flughafen Leipzig/Halle zu verbessern“ – ist die von der Bundesregierung empfohlene Bonusliste endlich durchzusetzen. Zudem können die derzeit enormen Sicherheitsrisiken deutlich verringert werden.
Zu Punkt 2: Mit Durchsetzung des Punktes 1 entfällt die dringende Notwendigkeit der Einsetzung unabhängiger Büros für zusätzliche Lärm- und Luftschadstoffmessungen.
Den Punkten 3 bis 5 können wir uns anschließen. Auf die Einsetzung eines unter Punkt 6 geforderten Fluglärmschutzbeauftragten könnte man gut verzichten.
Im Interesse der Bürger wird die NPD-Fraktion dem Antrag insgesamt jedoch zustimmen.
Nicht verzichten möchte ich am Ende meiner Ausführungen auf eine von der NPD-Fraktion immer wieder vorgetragene Forderung: Die militärische Nutzung des Flughafens Leipzig/Halle ist sofort zu beenden.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die insgesamt positive Entwicklung der sächsischen Wälder ist jedem bekannt, der die Mittelgebirge aus früheren Zeiten kennt. Nadelbäume mit kaum mehr als einem Jahrgang Nadeln an den Zweigen, kahle Äste und abgestorbene Bäume sahen wir in den Kammlagen. Das ist Vergangenheit und wird sich hoffentlich nicht wiederholen.
Vergessen dürfen wir darüber aber nicht, wer für diese Zustände, für diese katastrophale Umweltpolitik die Verantwortung trug. Es waren Funktionäre, die auf der Grundlage einer vermeintlich wissenschaftlichen Weltanschauung glaubten, in allen Lebenslagen immer recht zu haben.
Zum Bericht selbst. Es ist erfreulich, dass Sparmaßnahmen einmal nicht zu einer Verschlechterung der Umstände führen. Mit einem Waldzustandsbericht vor der Legislaturperiode können wir leben, vorausgesetzt, die Waldzustandserhebung wird, wie angekündigt, im jährlichen Rhythmus veröffentlicht. Darüber hinaus muss es möglich sein, nach bestimmten Naturereignissen, zum Beispiel dem Orkan Kyrill im Jahr 2007, eine Debatte zu führen, die rasches Handeln nach sich zieht. Sachsens Wälder wiesen damals nicht Schäden in den Größenordnungen auf, die andere Bundesländer zu verzeichnen hatten.
Es sollte in Zukunft an Planung für zerstörte Waldgebiete gedacht werden, die größer als die in maximal 1 500 Hektar bezifferte Fläche des jährlichen Waldumbaus sein könnten. 1 500 Hektar hört sich sehr groß an. Diese entsprechen aber lediglich 15 Quadratkilometern und sind mit drei mal fünf Kilometern Ausdehnung recht überschaubar. Zum Vergleich: Allein in Thüringen hinterließ Kyrill 6 300 Hektar Kahlflächen, 4 700 Hektar gelichteten Wald und verstreute Baumwürfe auf 200 000 Hektar. Da die Jahrhundertorkane der letzten
Da bin ich schon bei Frau Kallenbach. Urwald, wie Sie es ansprechen – Frau Kallenbach ist gar nicht mehr da, aber ich sage es trotzdem –, kann man sicherlich machen. Man kann Wald sich so entwickeln lassen, wie Wald sich entwickelt, wenn der Mensch nicht eingreift. Aber Wald hat auch eine Nutzfunktion. Gerade, wenn man über erneuerbare Energien spricht, hat das Holz eine Bedeutung. Wir brauchen nicht nur Urwälder in Sachsen, sondern wir brauchen Wälder, die bewirtschaftet werden.
Jahrzehnte häufiger auftraten, sollte man auf derartige Ereignisse vorbereitet sein.
Auf weitere Aspekte des Waldzustandsberichtes sei an dieser Stelle nicht weiter eingegangen. Im Wesentlichen kann die NPD ihm zustimmen.
Vielen Dank.
Kinder- und Jugendschutz im Weltnetz im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)
Nach Erkenntnissen der „EUKidsOnline“-Studie nutzen nur etwa ein Viertel der befragten Eltern Programme zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Weltnetz. 84 % der getesteten Programme können bestimmte Netzseiten blockieren, wobei allerdings bei sozialen Netzen und Blogs deren Wirksamkeit deutlich geringer ist. Es besteht ein Risiko von 20 %, dass Netzseiten, die für Kinder und Jugendliche schädliches Material enthalten, weiterhin zugänglich bleiben.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über die private und schulische Nutzung des Weltnetzes durch Kinder und Jugendliche im Freistaat Sachsen insbesondere von so bezeichneten „sozialen Netzen“?
2. Welche präventiven Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, um Kinder und Jugendliche vor dem Zugang zu schädlichen Inhalten von Netzseiten nachhaltig und wirkungsvoll zu schützen bzw. deren Eltern bei einer sicheren Nutzung des Weltnetzes zu unterstützen?
Umweltzonen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Seit der Einführung einer Umweltzone zum 1. März 2011 in der Stadt Leipzig kam es bereits zu ersten Abmeldungen von Gewerben durch Unternehmer. Bürger beklagten verschiedentlich die mangelnde Auskunftskompetenz von Mitarbeitern des Ordnungsamtes in Leipzig zu Fragen bezüglich der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für das Befahren der zum 01.03.2011 in der Stadt Leipzig eingeführten Umweltzone sowie für das Fehlen von Kriterien für Ausnahmegenehmigungen überhaupt.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche ökonomischen Auswirkungen insbesondere auf die Arbeitsmarktsituation erwartet die Staatsregierung durch die Einführung einer Umweltzone zum 1. März 2011 in der Stadt Leipzig und deren unmittelbarem Umland, und welche Einflussmöglichkeiten sieht die Staatsregierung zur Ausgestaltung der Umweltzone in der Stadt Leipzig?
2. Wie beurteilt die Staatsregierung angesichts der Erfahrungen anderer Städte mit Umweltzonen die reale Effektivität und Wirksamkeit der Einrichtung solcher Zonen zur Durchsetzung der Euro-4-Abgasnorm, und in welchen weiteren Landkreisen und Städten Sachsens ist zukünftig in welchem Zeitrahmen die Einrichtung von Umweltzonen zu welchen Bedingungen angedacht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember vergangenen Jahres gab es eine Aktuelle Debatte zu diesem Thema. Heute liegen zwei Anträge dazu vor, die kaum miteinander in Einklang zu bringen sind. Es fragt sich, ob sie zu diesem Zeitpunkt überhaupt noch etwas bewirken können; denn am vergangenen Donnerstag ging die Meldung durch die Medien, dass der Kurs für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2013 in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit, also nicht einstimmig, beschlossen worden sei. Die unterschiedlichen Positionen der EU-Mitgliedsstaaten zur Zukunft der GAP ließen sich nicht überbrücken, sodass am Schluss sieben EU-Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung verweigerten.
Streitpunkt war vor allem die Verteilung der Direktzahlungen nach 2013. Während die einen, so die Vertreter Polens und der drei baltischen Länder, eine Anpassung nach oben für ihre Landwirte forderten, hielten andere an einer Kürzung der Direktzahlungen fest. Weiter heißt es in der Meldung, die EU-Mitgliedsstaaten hätten sich den beiden grundlegenden Reformelementen der Kommission angeschlossen. Die GAP solle grüner und die Höhe der Direktzahlungen soll zwischen den EU-Mitgliedsstaaten angeglichen werden. Darüber freut sich auch die Bundesagrarministerin Aigner. Etwas nebulös heißt es bei ihr: Wichtig sei, dass finanzrelevante Fragen, darunter auch eine eventuelle Umverteilung von Mitteln zwischen den Mitgliedsstaaten im Rahmen des EU-Budgets, zu sehen sind.
Der österreichische Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich wurde da schon deutlicher: „Dieser Beschluss verleiht der europäischen Landwirtschaft Schlagkraft gegenüber anderen Sektoren. Der eigentliche Kampf beginnt jedoch erst, wenn die Mittelzuweisung und -aufteilung startet. Dann geht es ans Eingemachte.“ Er dachte dabei wohl an den EU-Haushaltskommissar Lewandowski, der kürzlich angekündigt hatte, den Anteil der Landwirtschaft am EU-Haushalt von 40 auf 30 % kürzen zu wollen.
Was angesichts dieser Sachlage von den hier im Landtag geäußerten Wünschen übrig bleiben wird, kann man sich denken. Äußerst harten Widerstand gegen eine grundsätzliche Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP nach 2013 hat deshalb der Präsident des Deutschen Bauernverbandes DBV, Gerd Sonnleitner, angekündigt. Er warnte davor, die Agrarpolitik als einzigen vergemeinschafteten Politikbereich der Europäischen Union zu einem finanziellen Steinbruch zu machen. Ferner kritisierte er, dass die bäuerlichen Betriebe die Direktzahlungen der Europäischen Union nur dann erhielten, wenn sie im Gegenzug bis zu 2 680 Anforderungen und 590 Standards erfüllten.
Die NPD-Fraktion fordert seit Langem, den bürokratischen Ablauf auf das Notwendige zu beschränken. Die Landwirtschaft wirkt standortgebunden und trägt somit
wesentlich zur Pflege und zum Erhalt der Kulturlandschaft in Deutschland bei. Der deutsche Bauernstand, soweit noch vorhanden, ist immer noch von enormer wirtschaftlicher und auch kultureller Bedeutung und verdient daher den Schutz des Staates. Mit Brüsseler Eurokraten ist das nicht machbar. Den Abgeordneten der Regierungsparteien wie der Opposition müsste das eigentlich klar sein. Von den heute vorgetragenen Wünschen, Forderungen und Versprechen wird in Brüssel nichts ankommen.
Die NPD-Fraktion wird sich der Stimme enthalten.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Es geht um Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit im Freistaat Sachsen.
Laut einer Studie der BKK vor dem Hintergrund der Problematik des demografischen und wirtschaftlichen Wandels wird eine gravierende Steigerungsrate für psychische Probleme sichtbar, die seit zwei Jahren mit 9 %
auf Platz 4 der Ursachen für betriebliche Fehlzeiten liegen. Bundesweit ist jeder achte männliche Ingenieur über 55 Jahre alt und erkrankte in 2009 im Schnitt rund 18 Tage im Jahr. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr 2008 fast eine Verdoppelung der Krankheitstage.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Aussagen kann die Staatsregierung treffen über Arbeitsschutz und Arbeitsgesundheit in den im Freistaat Sachsen ansässigen Unternehmen und welche Kontrollinstrumente für die Durchsetzung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen kommen im Freistaat Sachsen zum Einsatz?
2. Wie entwickelten sich im Zeitraum von 2006 bis 2010 die Ausfallzeiten von Arbeitnehmern in Unternehmen im Freistaat Sachsen und welche Maßnahmen zur Umsetzung von gesunden Arbeitsbedingungen und damit besserer Wettbewerbsfähigkeit in sächsischen Unternehmen sind vonseiten der Staatsregierung vorgesehen?
Danke schön.
Herr Präsident! Es geht um den Einsatz von Universalfernsteuerungsschnittstellen in Seniorenhaushalten im Freistaat Sachsen.
Forscher aus mehreren europäischen Staaten haben im Rahmen des mit 2,7 Millionen Euro von der Europäischen Union geförderten Projektes „I2HOME“ eine Universalfernsteuerungsschnittstelle entworfen, die sich mit Mobilfunktelefonen, Rechnern und anderen technischen Geräten verbinden lassen. Damit lassen sich beispielsweise Waschmaschine, Beleuchtung, Heizungsanlagen, Radio- und Fernsehgeräte bedienen. Älteren und behinderten Menschen soll so ein unabhängiges Leben ermöglicht werden.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Umfang kommt diese Technik auch im Freistaat Sachsen zum Einsatz und inwiefern gibt es bereits erste Erfahrungen mit der Anwendung in Seniorenhaushalten?
2. Inwieweit erscheint aus Sicht der Staatsregierung der Einsatz von Universalfernsteuerungsschnittstellen geeignet, Senioren und behinderten Menschen eine echte Lebenshilfe zu bieten, und in welchem Maß finden datenschutzrechtliche Sicherheitsbestimmungen dabei Beachtung?
Danke.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Von Tacitus ist der Satz überliefert: „In den verdorbensten Staaten gibt es die meisten Gesetze.“ Diese Erkenntnis aus dem Römischen Reich hat absoluten Gegenwartsbezug. Wenn daher eine politische Initiative dazu dient, Recht und Gesetz zu vereinfachen, dann findet dies selbstverständlich die Zustimmung der NPDFraktion. Im Gegensatz zu anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause schauen wir nicht auf den Absender eines Entwurfes, sondern einzig auf den Inhalt. Wir haben kein Problem damit, einem guten Gesetzentwurf zuzustimmen, selbst wenn er von der Staatsregierung kommt.
Leider sind gute Gesetzentwürfe von der Staatsregierung jedoch Mangelware. Umso mehr verdient der heutige Entwurf die Zustimmung aller Fraktionen, da er tatsächlich Vereinfachung schafft, und zwar sowohl für den Rechtsuchenden als auch für den Rechtsanwender; denn so sinnvoll ein Widerspruchsverfahren als außergerichtlicher Rechtsbehelf im Massenbetrieb sein kann, so wenig hat es seine Berechtigung, wenn die Praxis zeigt, dass es entbehrlich ist, da von den betroffenen Juristen im Regelfall ohnehin der Klageweg eingeschlagen wird.
Ich verzichte an dieser Stelle darauf, all das zu wiederholen, was der Entwurf selbst als Begründung ausführt und was mehrere Vorredner bereits lang und breit ausgeführt haben. Lassen Sie mich stattdessen für die NPD-Fraktion erklären, dass Sie, wie hier immer, dann mit unserer Zustimmung rechnen dürfen, wenn ein Anliegen den betroffenen Bürgern – hier den Juristen – dient. Es wäre wünschenswert, dass die sogenannten demokratischen Fraktionen ähnliche Grundsätze anwenden würden.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein vernünftiger Mensch kann sich dem Ansinnen verschließen, 20 Jahre nach dem Fall der Mauer und der Verwirklichung des Rufes „Wir sind ein Volk“ diese Einheit endlich auch in sozialer Hinsicht herzustellen. Das bedeutet aber auch, dass Unterschiede im Rentenniveau, soweit sie auf der Anwendung verschiedener Rentenwerte beruhen, nunmehr anzugleichen sind. Das sind ein längst überfälliger Schritt und ein Akt nationaler Solidarität.
Neben der Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss auch für die Rente gelten „Gleiche Lebensleistung, gleicher Rentenanspruch“.
Was bei dem immer einfach gestrickten Antrag der LINKEN fehlt, das bestehende Rentensystem wird sich unter den gegenwärtigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und vor dem Hintergrund der bevölkerungspolitischen Katastrophe auf Dauer nicht halten lassen. Einfach nur die Angleichung der Rentenwerte zu fordern, ohne eine grundlegende Reform des Sozialversicherungswesens anzusprechen, greift daher leider viel zu kurz.
Das war auch schon bei der vorangegangenen Debatte zu diesem Thema, beispielsweise bezüglich der Rückkehr zum gesetzlichen Renteneintrittsalter mit 65 Jahren, festzustellen. So richtig Ihre Forderung punktuell auch sein mag, so bleibt doch festzuhalten, DIE LINKE leistet keinen wirklichen Beitrag zur langfristigen Sicherung des Rentensystems. Dies kam auch schon in der Debatte zu einem Antrag der NPD-Fraktion sehr deutlich zum Ausdruck, in dem wir die Einführung eines Kinderbonussystems in der Rentenversicherung forderten, und zwar unter dem Titel „Bevölkerungspolitische Anreize im Rentensystem setzen – generativen Beitrag zum Generationenvertrag würdigen“.
Auch bei dem heutigen Antrag der LINKEN zeigt sich, dass diese LINKE immer nur fordert, ohne die zuvor notwendige Weichenstellung aufzuzeigen. Dazu würde beispielsweise gehören, endlich die Ausgliederung der Ausländer aus dem deutschen Sozialversicherungssystem vorzunehmen. Alle Anstrengungen der Politik sind darauf zu richten, eine Wende in der Bevölkerungspolitik herbeizuführen, sonst sind alle Maßnahmen zur Sicherung oder Verbesserung der bewährten Bismarck’schen Renten- und Sozialversicherung das Papier nicht wert, auf dem sie beantragt werden.
Alle Deutschen müssen endlich in einer einheitlichen und beitragsgerechten Volksrentenkasse zusammengefasst werden. Bestehende Vorzugsbehandlungen für Beamte
zum Beispiel sind abzubauen, dann ist auch die Frage der Finanzierung einer endgültigen Anpassung der Rentenwerte zwischen Ost und West darstellbar.
Wenn es nicht gelingt, die Erwerbsquote deutlich zu erhöhen und den Niedriglohnsektor zurückzudrängen, dann erübrigt es sich, jedenfalls für künftige Generationen, über Angleichung zwischen Ost und West nachzudenken. Für diese Generationen wird die Angleichung dann eben ganz automatisch auf niedrigstem Niveau stattfinden.
In Richtung der Staatsregierung sei gesagt: Ergreifen Sie endlich wirksame familienpolitische Maßnahmen zur Steigerung der deutschen Geburtenrate! Erhöhen Sie das Landeserziehungsgeld, statt es zu senken, und wirken Sie auf Bundesebene auf die Einführung eines Mütter- bzw. Elterngehaltes, höheres Kindergeld und Ehestandsdarlehen hin!
Vor dem Hintergrund dessen, was die Zukunft an Altersarmut in Folge der Bevölkerungsentwicklung bereithält, werden nachfolgende Generationen die heutige Diskussion um gesamtdeutsche Unterschiede im Rentenwert im Rückblick einmal nur noch mit Kopfschütteln beantworten.
Die NPD-Fraktion wird dem Antrag der LINKEN zustimmen, auch wenn diese, wie so oft, nicht einmal die halbe Wahrheit sagen. Sie stellen nur allseits beliebte Forderungen, ohne jedoch Voraussetzungen und Bedingungen konkret zu benennen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Es geht um Mikrokredite für Kleinunternehmen im Freistaat Sachsen.
Das Europäische Parlament stimmte im Jahr 2009 der Einrichtung eines neuen Mikrofinanzierungsinstruments zu. Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verloren haben oder zu verlieren drohen, sollen mit Krediten bis zu 25 000 Euro die Möglichkeit für eine Unternehmensgründung erhalten. Für den Zeitraum von 2010 bis 2015 setzt
die EU-Kommission dafür insgesamt 100 Millionen Euro ein.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Umfang wurden im Freistaat Sachsen im Vorjahr 2010 Mikrokredite aus Mitteln der Europäischen Union an Kleinunternehmen in welchen Branchen ausgereicht?
2. Inwieweit hat sich aus Sicht der Staatsregierung die Vergabe von Mikrokrediten als arbeitsmarktpolitisches Instrument im Freistaat Sachsen bewährt?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Es geht um Modellprojekte für Langzeitarbeitslose im Freistaat Sachsen.
Am 2. August 2010 begann in der Stadt Leipzig das Modellprojekt „Bürgerarbeit“, welches bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen neue Ansätze mit bewährten Instrumenten der Arbeitsförderung verbinden will. Das erste Projektziel besteht darin, bis zu 3 000 erwerbsfähige Hilfebedürftige mindestens ein halbes Jahr lang intensiv zu betreuen und so vorzubereiten, dass sie einen regulären Arbeitsplatz bzw. eine hierauf vorbereitende Qualifikation annehmen können.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Welche Kommunen im Freistaat Sachsen führen ähnliche Projekte zur „Bürgerarbeit“ in welchen Bereichen durch und welche Fördermöglichkeiten aus Mitteln der EU, des Bundes und des Freistaates wurden dafür bisher in Anspruch genommen?
2. Wie viele Arbeitsplätze wurden bzw. werden durch Bürgerarbeitsprojekte für Langzeitarbeitslose im Freistaat Sachsen geschaffen und wie beurteilt die Staatsregierung die realen Chancen für eine nachhaltige Integration von Langzeitarbeitslosen durch Bürgerarbeit bzw. gleichartig gelagerte Projekte?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jährliche Bericht des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR zeigt auch dieses Mal wieder, dass die Beschäftigung mit den illegitimen und unmenschlichen Praktiken der kommunistischen Diktatur schon deswegen nötig ist, weil deren Täter, Handlanger und Verharmloser auch heute noch in den Parlamenten der BRD sitzen – nicht zuletzt im Sächsischen Landtag. Alle anderen Parteien haben sich der Verharmlosung mitschuldig gemacht, weil sie die SED, PDS und DIE LINKE in ihren demokratischen Konsensbereich aufgenommen haben, wodurch der Linksextremismus erneut salonfähig wurde.
Die NPD begrüßt, dass der Beratung von Bürgern, die Einblicke in die über sie angefertigten Stasi-Unterlagen einfordern, auch im vergangenen Berichtsjahr, angemessener Raum eingeräumt wurde. Positiv ist auch, wie unkompliziert sich und für die Antragsteller hilfreich die Kooperation mit der Bundesbeauftragten für StasiUnterlagen darstellt. Ebenso positiv ist die Tatsache herauszustreichen, dass diese kleine Behörde mithilfe Externer in kleineren Städten des Freistaates Beratungsgespräche vor Ort anbietet. Alles das war bereits dem letztjährigen Bericht zu entnehmen.
Daher ist es fast interessanter, was der Stasi-Beauftragte in einem Interview der „Sächsischen Zeitung“ vom 8. Dezember 2010 anlässlich des Ausscheidens aus seinem Amt mitteilte. Er bedauerte darin, dass sich die sogenannte Aufarbeitung der DDR fatal auf die Enttarnung der IMs verenge: „Dadurch wurde der Eindruck erweckt, dies sei allein entscheidend darüber, ob jemand am Repressionsapparat der DDR mitgewirkt hatte oder nicht. Viele, die mehr verstrickt waren, aber nicht den IMStatus hatten, konnten sich dann nach einer Stasi
Überprüfung als unbelastet darstellen.“ Wir alle wissen, dass diese Unbelasteten beileibe nicht nur in den Reihen der LINKEN zu finden sind. Sie sind gerade auch in den Reihen der Regierungskoalition zu finden – bis in Höhe Regierungsämter, wovon man besonders im alten Landkreis Kamenz ein Lied zu singen weiß.
Herr Beleites hat vollkommen recht, wenn er als künftigen Aufklärungsschwerpunkt eine Fragestellung anmahnt, die nicht nur die ein bis zwei Prozent der Täter in den Fokus rückt, sondern fast jeden Bürger. Die meisten müssen sich doch die Frage stellen: Warum habe ich in der DDR ständig etwas getan, was ich eigentlich gar nicht tun wollte? Beleites sagt weiter: „Genau das hat zu der allgemeinen Befangenheit geführt, dass viele lieber gar nicht über das Thema sprechen wollen.“ Auch diese Frage kann man durchaus aktualisieren. Viele Sachsen fragen sich heute, warum sie schon wieder so vieles tun, was sie eigentlich gar nicht wollen, welche Mechanismen hier greifen oder warum sie wie in der DDR resigniert haben und sich in Wahlverweigerung üben.
Michael Beleites steht nach zwei Amtszeiten und zehn Jahren als Stasi-Beauftragter hier in Sachsen für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Das ist verständlich – doch schade. Die NPD möchte sich herzlich und aufrichtig bei ihm für die geleistete Arbeit bedanken – noch mehr aber für seinen Mut und für seine echte Zivilcourage. Beleites hat am 10. November einen Sammelband über die Zwangskollektivierung der mitteldeutschen Landwirtschaft und ihre Folgen bis heute an die Fraktionsvorsitzenden geschickt, dem ein eindringlicher Brief – eine Mahnung für die Zukunft enthaltend – beilag.
Daraus möchte ich zitieren, denn meine Fraktion kann jedes Wort unterschreiben: „Mit dem Bauerntum erlischt wohl das einzige bewährte Lebens- und Arbeitsmodell kultivierter Gesellschaften, das individuelle Freiheit mit einer Begrenzung und Einordnung in die Naturzusammenhänge einer endlichen Welt organisch verbindet.“
Die Systemverbrechen der kommunistischen Diktatur und das Systemversagen unserer Demokratie haben in wenigen Jahrzehnten die Traditionslinie einer Lebenspraxis abgebrochen, die seit der Ackerbaukultur vor etwa 8 000 Jahren Basis und Garant für eine nachhaltige Kulturentwicklung der Menschheit war. Sie haben richtig gehört: das Systemversagen unserer Demokratie. Es ist nicht Zivilcourage, allein auf den Fehlern und Verbrechen einer untergegangenen Epoche herumzureiten.
Es ist Zivilcourage und zeugt von großer persönlicher Souveränität, die Versäumnisse und Fehler der aktuell Herrschenden anzusprechen.
In diesem Sinne hat sich Michael Beleites um Sachsen verdient gemacht, und an diesem Anspruch wird sich auch
der oder die künftige Stasi-Beauftragte messen lassen müssen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sich mit den Themen Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit einmal näher befasst, der weiß, wie schwierig es heute aus Sicht der Betroffenen ist, selbst bei massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine Anerkennung zu erhalten, die dann in die Zahlung einer halben oder vollen Rente wegen Erwerbsminderung mündet.
Im Gegensatz zu den Regelungen bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nämlich nicht allein darauf an, dass der erlernte und zuletzt ausgeübte Beruf nicht mehr weiter wie in gesunden Tagen ausgeübt werden kann. Vielmehr muss schon eine massive Einschränkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit körperlicher oder psychischer Art hinzukommen, bevor die Rentenversicherung den Anspruch anerkennt. Selbst dann sind es oft langwierige rechtliche Auseinandersetzungen, die dem vorausgehen, bis der Betroffene die ihm zustehende Rente zuerkannt bekommt und sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren kann.
Zyniker mögen jetzt einwenden: Wer dergestalt beeinträchtigt ist, dass er zur Teilhabe am Erwerbsleben nicht mehr fähig ist, der vermag auch kein Ehrenamt mehr auszuüben. Doch diese Haltung ginge fehl. Warum soll ein schwer Herzkranker nicht mehr dazu in der Lage sein, beispielsweise als Schöffe an einem Gericht tätig zu sein? Warum soll ein Mensch, der unter psychischen Angstzuständen leidet, nicht auch im Sozialbereich ehrenamtlich tätig sein und vielleicht Landsleuten mit ähnlich gelagerten Beschwerden beistehen, gerade vor dem Hintergrund der eigenen Erfahrungen?
Umgekehrt kann manchmal die gemeinnützige Tätigkeit dem Einzelnen sogar helfen, mit seinem persönlichen Schicksal besser fertig zu werden, und somit zur Genesung beitragen. Oftmals haben gerade Menschen, die von der Versichertengemeinschaft in Form einer Erwerbsminderungsrente aus guten Gründen gewissermaßen vom Arbeitsmarkt freigestellt sind, das Bedürfnis, einen Teil dessen, was sie erhalten, in Form gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zurückzugeben. Aber auch wer vorzeitig in Altersruhestand geht, will sich deshalb
vielleicht noch nicht vollständig aufs Altenteil zurückziehen, sondern seinen solidarischen Beitrag zum Gemeinwesen leisten. Das ist eine verantwortungsbewusste Haltung, die gerade deshalb unterstützt werden sollte. Sie spiegelt eine positive Einstellung wider, die in unserer Gesellschaft viel zu selten geworden ist.
Dazu passt es aber nicht, wenn Aufwandsentschädigungen, die – wie der Name schon sagt – dem Grunde nach lediglich einen Auslagenersatz darstellen, als Hinzuverdienst angerechnet werden und so zu deutlichen finanziellen Einbußen bei den Betroffenen führen.
Eine andere Frage ist die der Höhe von Aufwandsentschädigungen. Hier muss natürlich gelten: Ehrenamt muss Ehrenamt bleiben. Selbstverständlich bedarf es einer dauerhaften Regelung, die dazu geeignet sein muss, Schaden vom Ehrenamt abzuwenden. Deshalb wird die NPD-Fraktion diesem Antrag zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es lässt sich heute schon sagen, wer die Hauptleidtragenden des Sparpakets der Bundesregierung sein werden. Anhand der Punkte Elterngeld und Heizkostenzuschuss lässt sich die Lage beschreiben.
Die Streichung des Elterngeldes für Hartz-IV-Bezieher wird fast 50 000 Alleinerziehende und fast 85 000 Paarhaushalte in der BRD treffen. Betroffen werden vor allem Mütter sein. Diese Zahlen lassen sich aus den Daten des Statistischen Bundesamtes ableiten.
Wie die Antragstellerin richtig feststellt, trifft die gesamte Problematik in besonderem Maße auf die neuen Bundesländer zu. Dass die Bundesregierung den Beziehern von höheren Einkommen geringe Einschnitte zumuten will, liegt auf der Hand. Von den insgesamt rund 600 Millionen Euro, die am Elterngeld eingespart werden, sind Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 2 100 Euro lediglich mit etwa 15 Millionen Euro beteiligt.
Es trifft wieder einmal vor allem die Ärmsten unter unseren Landsleuten, darunter nicht nur Hartz-IV-Bezieher, sondern auch die sogenannten Aufstocker. Das ist ein sozialpolitischer Skandal erster Güte.
Im gesamten Bundeshaushalt ist eine Einsparung von rund 80 Milliarden Euro bis 2014 vorgesehen. Davon sollen allein im Sozialhaushalt 30 Milliarden Euro eingespart werden. Halten wir uns demgegenüber vor Augen, dass beispielsweise die Banken durch die angedachte Finanztransaktionssteuer nur zu etwa 6 Milliarden Euro an der Stabilisierung des Haushalts beteiligt sein sollen. Selbst dieser bescheidene Betrag wird nun von der EU unterlaufen.
Die Politik der sozialen Kälte setzt sich nahtlos fort, wenn man an die Streichung des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger denkt. In der BRD bezogen im Jahr 2009 etwa 800 000 Geringverdiener Wohngeld. Zum 31.12.2009 wurden in Sachsen rund 82 000 reine Wohngeldhaushalte registriert. In mehr als 22 000 davon leben Kinder.
Dies ist auch der potenziell von der Streichung betroffene Personenkreis. Erinnern wir uns daran, dass erst am 1. Januar 2009 im Zuge der Wohngeldreform die Heizkosten wegen gestiegener Energiepreise in das Wohngeld einbezogen wurden.
Die Bundesregierung behauptet, der Heizkostenzuschuss sei aufgrund gesunkener Energiepreise überflüssig geworden. Das Gegenteil ist der Fall. Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer brachte es an den Tag. Ich zitiere aus der Drucksache 5/3190: „Nach der amtlichen Statistik verteuerten sich die Haushaltsenergien Strom, Gas und Heizöl im Juli 2010 gegenüber dem Juli des Vorjahres insgesamt um 3,4 %. Im Einzelnen war es bei Strom ein Anstieg von 6,2 % und bei den Heizölen von 24,0 %, bei den Gasen hingegen ein Rückgang von minus 2,4 %.“
Der Deutsche Mieterbund sieht das genauso. Demnach liege zum Beispiel der Ölpreis mit 34 % über dem vom 01.01.2009. Zudem ist überhaupt noch nicht abzusehen, wie die Energiekosten in den nächsten Jahren steigen werden. Die NPD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Psychische Spätfolgen von an Neurodermitis erkrankten Kindern im Freistaat Sachsen interjection: (Frage Nr. 1)
Eine Studie mit 6 000 Kindern aus Dresden, München und Heidelberg ergab, dass bei Zehnjährigen Störungen von Psyche oder Gefühlsleben deutlich erhöht auftreten, wenn sie in den ersten beiden Lebensjahren an Neurodermitis erkrankten. Die Zahl der Erkrankungen war in dieser Gruppe um 49 % höher als bei Kindern ohne entsprechende Vorerkrankungen.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie entwickelte sich die Zahl von während der ersten Lebensjahre an Neurodermitis erkrankten Kindern im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2005 bis 2010, und worin liegen die Ursachen für das Auftreten von Neurodermitis bei Kleinkindern begründet?
2. Wie viele an Neurodermitis erkrankten Kinder leiden derzeit im Freistaat Sachsen an psychischen Spätfolgen infolge ihrer Erkrankung, und welche Maßnahmen zu deren Betreuung finden gegenwärtig in Sachsen mit welchen Ergebnissen Anwendung?
Fruchtsaftproduktion im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Auf Vorschlag der EU-Kommission soll in Umsetzung der EU-Politik zur Reduzierung von Zuckerzusätzen in Lebensmitteln die Fruchtsaftrichtlinie dahin gehend geändert werden, dass zukünftig der Zusatz von Zucker in Fruchtsäften verboten wird. Lediglich für „Nektare“ und speziell als solche gekennzeichnete Produkte sind Zuckerzusätze erlaubt.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Unternehmen, die Fruchtsäfte produzieren, sind derzeit im Freistaat Sachsen ansässig, wie viele Arbeitnehmer und Auszubildende sind in diesen Firmen beschäftigt und wie können die wirtschaftlichen Prognosen für diese Branche eingeschätzt werden?
2. Welche Auswirkungen hat nach Erkenntnissen der Staatsregierung das Vorhaben der EU-Kommission, den Zusatz von Zucker in Fruchtsäften zu verbieten, auf sächsische Produzenten, insbesondere auf die Arbeitsplatzsituation in den Unternehmen im Freistaat Sachsen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie immer, wenn es darum geht, inländisches Recht von der EU gleichschalten zu lassen, treten die Regierungskoalitionen als willige Vollstrecker auf.
Getarnt durch die Begriffhülse Gleichbehandlung schafft die Staatsregierung im Freistaat Sachsen eine Rechtsordnung, die es erlaubt, dass einerseits nationale Patrioten fast nach Belieben aus Dienst- und Arbeitsverträgen herausgekündigt werden können und dass aber andererseits jeder Einwanderer, wenn er nur möglichst fremd- und andersartig ist, Zugang in die deutsche Arbeitsgesellschaft erhält.
Ein solch mutwilliger Verrat an Volk und Heimat, wie Sie ihn als sächsische Abgeordnete betreiben, ist ohne Beispiel. Artikel 26 der Sächsischen Verfassung enthält den verbindlichen Auftrag, die normativen Voraussetzungen für eine wirksame Interessenvertretung der Beschäftigten zu schaffen. Der ursprüngliche Sinn dieser Rechtsetzung sah nicht vor, durch Fremdgesetzgebungen die deutschen Arbeitnehmer durch den schleichenden, oftmals votierenden Anteil von zugewanderten Arbeitsnomaden auszutauschen. Vor allem die gegenwärtig beschäftigten Beamten, Angestellten und Arbeiter werden dazu eine eigene, unmissverständliche Meinung haben und diese vielleicht bei den nächsten Wahlen zum Ausdruck bringen.
Die NPD-Fraktion begrüßt hingegen ausdrücklich die Zusammenlegung der Angestellten und Arbeiter in einer Beschäftigtengruppe, auch wenn für diese neue Gruppe
der Begriff Beschäftigte im Sächsischen Personalvertretungsgesetz keine Anwendung finden kann.
Wichtig ist auch die Neuregelung und Aktualisierung der Mitbestimmungskataloge, durch welche die früher herrschende strikte Trennung von Beamten und Nichtbeamten selbst bei identischen Tatbeständen gelockert wird. Hier hat eine anwenderfreundliche Auslegung der Mitwirkungsangelegenheiten Gestalt angenommen.
Ebenfalls positiv steht die NPD der durch diese Gesetzesänderung erfolgenden endgültigen Klärung des Mitbestimmungsverfahrens im kommunalen Bereich gegenüber, in der das Letztentscheidungsrecht in bestimmten Bereichen durch Bürgermeister oder Gemeinderat so geregelt wurde, dass jetzt ein erheblich größeres Maß an Rechtssicherheit herrscht und so mancher Verfahrensprozess beschleunigt werden kann.
In der Umsetzung der beiden Richtlinien der europäischen Zwangsgemeinschaft wird – Zitat – „daher neben den bereits aufgeführten unzulässigen Unterscheidungsmerkmalen das Merkmal Rasse aufgenommen“. Das ist überraschend, da es doch nach dem Verständnis der Ideologie des Globalismus und des Gender Mainstreaming weder Rassen noch Geschlechter gibt.
In § 72 Abs. 1 des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes werden neben dem bereits angeführten Merkmal Rasse auch noch die Merkmale Sexuelle Identität, Weltanschauung und Alter aufgenommen. Da fehlt nur noch die Rubrik Musikalische Vorlieben, die doch in vielen Fällen aussagekräftiger sind.
Trotz der positiven Ansätze lehnt die NPD-Fraktion aufgrund der massiven Bedenken diesen Gesetzentwurf ab.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meningokokken-Infektionen im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 1)
Seit 2006 nehmen in der Bundesrepublik Meningokokken-Infektionen wieder zu. Bundesweit gab es 2009 492 Fälle und damit 9 % mehr als im Jahr zuvor. Trotz Antibiotika stirbt jeder zehnte Patient an einer Meningokokken-Infektion. Besonders gefährdet sind Jugendliche und Kinder unter 5 Jahren. Empfohlen und von den Kassen bezahlt werden Schutzimpfungen für Kinder ab 12 Monaten, wobei sich mit Impfungen nur ein kleiner Teil der Infektionen verhindern lässt. Ein neuer Impfstoff im Forschungsstadium steht vor 2012 nicht zur Verfügung.
Fragen an die Staatsregierung:
1. Wie viele Meningokokken-Infektionen wurden im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2005 bis 2009 registriert, wie viele dieser Infektionen verliefen bei welchen Risikogruppen tödlich, und wie hoch ist der gegenwärtige Grad der Immunisierung gegen Meningokokken bei der Bevölkerung?
2. Welche Maßnahmen sind aus der Sicht der Staatsregierung notwendig, um einen präventiven Schutz vor Meningokokken-Infektionen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten und welche Therapien zur Behandlung von Meningokokken-Infektionen kommen derzeit zur Anwendung?
Gesundheitsschäden durch Kosmetik-Falsifikate im Freistaat Sachsen (Frage Nr. 2)
Der Branchenverband VKE warnt vor Kosmetik-Falsifikaten, die zum Teil auf Trödelmärkten und bei Haustürgeschäften angeboten werden. Diese könnten gesundheitsschädlich sein und zu Allergien, Hautunverträglichkeiten bzw. sogar langfristig zu Dauerschäden bei den betroffenen Verbrauchern führen. Verbraucher, die zum Beispiel Sonnenpflegemittel ohne Lichtschutz verwenden, riskieren Verbrennungen der Haut.
Fragen an die Staatsregierung:
1. In welchem Umfang wurden im Zeitraum von 2005 bis 2009 im Freistaat Sachsen welche gesundheitlichen Schäden durch Kosmetik-Falsifikate bei Verbrauchern festgestellt?
2. Welche Maßnahmen zur Verhinderung des Vertriebs von Kosmetik-Falsifikaten erscheinen der Staatsregierung angebracht, wie viele Fälle des Vertriebs von KosmetikFalsifikaten konnten im Zeitraum von 2005 bis 2009 im Freistaat Sachsen erfolgreich aufgeklärt werden, welche juristischen Konsequenzen ergaben sich daraus für die Täter bzw. welche Angaben kann die Staatsregierung zu den Herkunftsländern der Täter machen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist abzusehen, dass das hier vorliegende Gesetz von Ihnen als reines Durchwinkegesetz verstanden und behandelt wird.
Die Ausgangssituation erscheint klar. Eine Änderung des Grundgesetzes vor vier Jahren führte für das Ausweiswesen zur ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Von dieser Kompetenz hat der Bund im vergangenen Jahr durch das Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Gebrauch gemacht. So erscheint es bequem und legitim zugleich, sich einfach auf geändertes Bundesrecht zu berufen und damit eine Gleichschaltung auch des sächsischen Landesrechts vorzunehmen. Oder mit politisch korrekteren Worten: Das Landesrecht wird dem Bundesrecht angepasst.
Wer aber einem solchen Gesetz ohne Protest zustimmt, der findet sich damit ab, dass die Länder – und damit auch der Freistaat Sachsen – nun auch im Passwesen zur Ja sagenden Marionette des Bundes werden, der akzeptiert, dass der Bund die Kompetenzregeln in den Artikel 70 ff. des Grundgesetzes gleichsam als Ermächtigungsgesetz missbraucht, um seine Wahnvorstellungen vom gläsernen Menschen bis in alle 16 Bundesländer durchzuschalten.