Wir müssen also an den Sachkosten sparen. Das kann so passieren, dass man kleinere Häuser bezieht und den Energieverbrauch senkt – gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz. Wenn man richtig investiert, kann man viele Jahre lang sparen. Mitarbeiter können sich Zimmer teilen oder, wenn sie zu verschiedenen Zeiten arbeiten, sogar einen Schreibtisch. Das geht alles; aber dafür braucht man einen Plan.
Nun liegen uns ja, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Pläne auf dem Tisch: das Standortekonzept der Regierung. Das sind allerdings – es ist uns hier von Regierungsvertretern mehrfach gesagt worden – Pläne, in denen es nicht darum geht zu prüfen, wie viele Bedienstete man nach den Anforderungen der öffentlichen Dienste kostensparend in effizienten Gebäuden unterbringt. Nein, die Staatsregierung hat in der nun schon bundesweit bekannten sächsischen Großzügigkeit die Schließung bestimmter Behördenstandorte festgelegt und den Rest
Wir haben hier im Parlament auch gehört: Erst kommt die Entscheidung, dann solle die Entscheidung auf Wirtschaftlichkeit geprüft werden – nach der Entscheidung. Für die entschiedenen Standorte soll die Wirtschaftlichkeit geprüft werden – so hat es, ich glaube, mit eigenem Bedauern, der Chef des Sächsischen Staatsbetriebes Immobilien- und Baumanagement in der Anhörung zum Standortegesetz gesagt.
Allerdings haben die Beratungen zum Standortegesetz und auch die Antworten auf unsere Große Anfrage ganz deutlich gemacht: Es ist bis heute nicht klar, wie viele Leute an den einzelnen Standorten arbeiten, wie viele Flächen notwendig werden und was sie kosten sollen. Unklar ist die Höhe der Sachkosten des gesamten Standortekonzeptes bis heute. In die schwarzen Zahlen kommt es nur durch die unseriöse Verrechnung von Personalkosteneinsparungen mit den Sachkosten! Kein Unternehmen würde sich das trauen.
Diese Reihenfolge macht deutlich, meine Damen und Herren: Um Einsparung bei den Unterbringungskosten der Verwaltung ging es bisher gerade nicht. Wir meinen, hier muss es eine Bremse gegen die ansteigenden Sachkosten geben, damit wir auch noch in Zukunft Entscheidungsspielraum haben. Deshalb greifen wir die Empfehlung des Rechnungshofes auf und schlagen Ihnen diesen Beschluss vor.
Einige Zahlen aus der Beratenden Äußerung des Rechnungshofes seien besonders ins Stammbuch geschrieben:
Erstens. Sachsen nutzt für seine Behörden insgesamt 3,4 Millionen Quadratmeter. Für die Bewirtschaftung werden 2 945 Millionen Euro ausgegeben und für den Bau und Erhalt weitere 57 Millionen Euro. Die Bewirtschaftungskosten sind in den letzten zehn Jahren um 28,7 % gestiegen, die Kosen für den Bau und Erhalt aber um 36,7 % zurückgegangen.
Zweitens. Durch die Mindereinnahmen allein aus dem Solidarpakt stehen uns jährlich 47 Millionen Euro weniger zur Verfügung.
Drittens. Im letzten Haushaltsgesetz wurden die Ausgaben für die Erhöhung der Energieeffizienz staatlicher Liegenschaften halbiert: nur noch 6 Millionen Euro jährlich. 2007 konnten mit Maßnahmen in Höhe von 5 Millionen Euro Einsparungen in Höhe von rund 450 000 Euro erzielt werden. Jede Maßnahme hat sich also schon nach zehn Jahren amortisiert. Dazu kommt der weitere Personalabbau, der Fläche spart.
Die Bewirtschaftungskosten haben also zugenommen – trotz Personalabbaus. Das ist inakzeptabel; das ist völlig inakzeptabel und es kann mit den guten Vorschlägen des Rechnungshofes geändert werden.
Erschreckend ist aber auch, dass die sächsische Verwaltung massiv auf Verschleiß fährt. Mit dem Haushalt 2011/2012 wurden die Bauunterhaltskosten nochmals um
knapp 8 Millionen Euro auf unter 50 Millionen Euro pro Jahr gesenkt. Seriös sind jährliche Bauunterhaltskosten von mindestens 1 bis 1,5 % des Gebäudeneuwertes. Wir liegen in unserem Haushalt derzeit bei 0,74 %. Wir produzieren also einen Sanierungsstau und erzeugen hohe Sanierungs- und Folgekosten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, auch wenn Sie es uns immer anders verkaufen wollen: Der Finanzminister spart hier an der falschen Stelle, nämlich auf Kosten der nächsten Generation. Eine nicht neue, aber leider nach wie vor akute Botschaft ist: Die Erhöhung der Energieeffizienz bei den Landesgebäuden durch energetische Sanierung erreicht nicht einmal Schneckentempo – und das, obwohl die Kosten steigen! Das dürfen wir nicht aussitzen.
Viertens. Der beschlossene Abbau von 8 800 Stellen ist ein Fakt, der sich in einem Behördenunterbringungskonzept niederschlagen muss. Solche flächendeckenden Unterbringungskonzepte hat die Regierung bisher nicht; sie sind aber unabdingbare Voraussetzung für ein vorausschauendes und wirtschaftliches Liegenschaftsmanagement. Wollen Sie wirklich akzeptieren, dass das weiter verschlafen wird? Ich glaube, das können wir alle zusammen als Parlament nicht tun.
Deshalb folgende Vorschläge: Wir wollen ein transparentes Behördenunterbringungskonzept, das den öffentlichen Ausgaben entspricht, aber durch den beschlossenen Stellenabbau 200 000 Quadratmeter Nutzfläche ersparen kann. Dafür brauchen wir ein Controlling, eine Kosten- und Leistungsrechnung im Staatsbetrieb Immobilien, wie sie sächsische Kommunen und andere Länder längst haben. Es wird Zeit dafür.
Wir brauchen die Aktualisierung der bestehenden sächsischen Raum- und Flächennorm und die Erarbeitung moderner Personaleinsatz- und Bürokonzepte. Im Unterbringungskonzept und in den entsprechenden Haushaltsplänen müssen zukünftig 1 bis 1,5 % des Neuwertes der Gebäude für Bauunterhalt eingestellt und die Ausgaben für wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen bei der Energiesanierung deutlich, mindestens um 3 %, erhöht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sprechen von der Schuldenbremse. Wie wollen Sie eine Schuldenbremse auch nur im Ansatz ohne eine Sachkostenbremse realisieren? Denken Sie an den Haushalt, an Ihre Glaubwürdigkeit! Stimmen Sie dem Antrag zu!
Vielen Dank, Frau Jähnigen. – Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Mikwauschk; Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eingangs eine allgemeine Bemerkung zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen und dem Sächsischen Rechnungshof
für seine Beratende Äußerung danken. In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 7. Dezember 2011 machten Sie, Frau Kollegin Jähnigen, den Mitgliedern des Ausschusses deutlich, im Januar 2012 an einer Anhörung im Sächsischen Landtag zum gleichen Thema teilzunehmen. Sie haben dies indirekt mit der Aufforderung zur Präsenzpflicht eines jeden Ausschussmitglieds verbunden. Zu der in Rede stehenden Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes wird am 11. Januar 2012 eine Anhörung stattfinden. Offenbar werden bereits im Vorfeld die zu erwartenden Ergebnisse aus Sicht der Antragstellerin als so irrelevant bzw. wenig aufschlussreich eingeschätzt, dass wir heute den Antrag dazu unter dem Motto verabschieden sollen: erst handeln, dann überlegen.
Das wird der Arbeit des Landesrechnungshofes nicht gerecht. Es ergibt sich die Frage, wie ernsthaft die Erkenntnisse einer Anhörung frei von jeder Sichtweise umgesetzt werden sollen. Der Respekt vor den Sachverständigen gebietet es, sich zum Thema zunächst zurückhaltend zu äußern. Damit die in der Anhörung neu gewonnenen Argumente Beachtung finden können, gehe ich deshalb nur allgemein auf die einzelnen Punkte des Antrages ein, den die CDU-Fraktion ablehnen wird. In der Begründung des Antrages der Opposition wird richtigerweise festgestellt, dass mit dem Standortegesetz eine umfangreiche Neuordnung der Behördenlandschaft auf den Weg gebracht wird. Hier besteht kein Widerspruch. Es sollte nur hinzugefügt werden, dass eine Neuordnung aufgrund des demografischen Wandels dringend geboten ist.
Der Sächsische Rechnungshof geht in seiner Beratenden Äußerung davon aus, dass jeder vierte Euro aus dem Landeshaushalt bis zum Jahr 2025 eingespart werden muss. Ein Unterbringungskonzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie in diesem Antrag gefordert, mit aufgezeichneten Flächeneinsparpotenzialen zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde den Handlungsspielraum für notwendige Entscheidungen erschweren. Eine Aktualisierung der vorliegenden Konzeption sollte jedoch das Ziel sein. Selbst von einer Flächeneinsparung lassen sich keine konkreten Kosteneinsparungen ableiten, da standortspezifische Faktoren zu beachten sind.
Es steht außer Frage, dass die staatlichen Immobilienbestände einen wichtigen Part und insbesondere die Verpflichtung für die Gewährleistung einer bestmöglichen und effizienten Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur abbilden. Hierzu gehört selbstverständlich die Sicherstellung der Barrierefreiheit ohne die Notwendigkeit einer zusätzlichen Definition mit der Beschreibung von allgemeinen Grundsätzen. Der gleiche Ansatz lässt sich auf die im Antrag abgestellte länderübergreifende Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt ableiten. Zielführender scheint die interne Prüfung zur Flächeneinsparung zu sein, da eine einheitliche Datengrundlage mit Sachsen-Anhalt nur mit einem enormen Aufwand erstellt werden kann.
Strukturveränderungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die mit dem Standortegesetz verbunden sind,
sollen die Zukunftsfähigkeit Sachsens mit einer gleichzeitigen Modernisierung der Verwaltung sichern. Keinesfalls dürfen wir den Bürgern im Lande ständig falsche Alternativen vortäuschen. Nicht „sowohl-als-auch“, sondern „entweder-oder“ ist der richtungweisende Weg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Jähnigen und Fraktion GRÜNE! So leid es mir tut und so selten dies der Fall ist, muss ich meinem Vorredner Herrn Mikwauschk in gewissem Maße recht geben. Ich habe mich beim Lesen Ihres Antrages gefragt, wie wir hier miteinander umgehen wollen. Sie wollten mehrere Themen miteinander verbinden. Ich fürchte nur, dieser Antrag ist für keines dieser Themen sachdienlich, und beide Themen werden hier ungeeignet miteinander verknüpft.
Zum ersten angesprochenen Thema hat uns der Sächsische Rechnungshof eine Beratende Äußerung vorgelegt. Wir hatten am 7. Dezember 2011 im Haushaltsausschuss eine erste Lesung dieses Antrages. Auch dort wurde schon darauf hingewiesen, dass es die Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung mit einer Beratenden Äußerung des Rechnungshofes gebietet, dass wir uns im Ausschuss ein Verfahren suchen, in dem diese Themen vernünftig abgeklärt werden können. Dort war schon klar, dass Sie einen Antrag machen wollen. Ich halte nicht viel davon, dass wir im Sächsischen Landtag anfangen, eine Art Windhundrennen zu veranstalten, und dass die GRÜNEN immer ganz weit vorn dabei sind.
Solange wir noch nicht einmal eine Anhörung durchgeführt haben und das demokratische Recht, auch die Gegenseite mal zu hören, wahrgenommen wurde, Sie schon meinen, dass alle Äußerungen des Sächsischen Rechnungshofes in Gänze und Komplexität eins zu eins umzusetzen sind, müssen wir noch daran arbeiten, wie wir solche demokratischen Entscheidungsprozesse produzieren. Ich halte es für keinen guten Stil in diesem Haus, ein solches Windhundrennen veranstalten zu wollen, gerade wegen der Ernsthaftigkeit der Problemlagen und wegen des gemeinsamen guten Miteinanders. Das soll jetzt keine beleidigte Leberwurst sein, weil wir den Antrag nicht gestellt haben. Weil die Beratende Äußerung des Rechnungshofes noch nicht einmal eine Anhörung erfahren hat und noch keine Auseinandersetzung im Parlament dazu hat stattfinden können, ist dieser Antrag ungeeignet, auf die Beratende Äußerung einzugehen.
Zur Standortekonzeption. Sie haben das Thema berechtigt aufgemacht. Im nächsten Monat soll der Gesetzentwurf verabschiedet werden. Er hat ausreichend viele Mängel. Ich denke nur, dass es sinnvoll gewesen wäre – und dafür habe ich wenig Verständnis –, zum Beispiel Ihre Große
Anfrage in diesem Plenum auf die Tagesordnung zu setzen. Die Große Anfrage wäre es wert gewesen, die Auseinandersetzung zu den Problemlagen dieser Standortekonzeption hier zu diskutieren. Diese wiederum haben Sie im Haushaltsausschuss zurückgestellt, was ich nicht verstehen kann.
Ich komme insofern – sehen Sie es mir nach – zu dem Schluss, dass dieser von Ihnen vorgelegte Antrag heute aus unserer Sicht nicht abstimmungsfähig ist. Sie sehen es uns also nach, dass wir uns enthalten werden und die hoffentlich wichtigen Debatten, die wir in der Tat zu führen haben, auf Grundlage erstens der Beratenden Äußerung, zweitens der Standortekonzeption und hoffentlich drittens Ihrer Großen Anfrage geschehen werden.
Der Abg. Scheel sprach für die Fraktion DIE LINKE. – Jetzt spricht Herr Abg. Pecher für die SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Scheel, Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Ich hätte jetzt ähnlich argumentiert. Ich finde, es ist kein großes Kunststück, die Beratende Äußerung des Rechnungshofes in großen Teilen abzuschreiben und das als Antrag ins Plenum zu bringen. Wenn wir das als Stil für die Zukunft vereinbaren, dann ist es nur noch eine Frage, wer die Äußerung zuerst in der Hand hat und das am schnellsten in den Geschäftsgang gibt. Das ist nicht sachdienlich. Gleichwohl gehen wir bei großen Teilen der Beratenden Äußerung des Rechnungshofes mit.
Sie sprachen in Ihrem Antrag von einer Sachkostenbremse. Hier unterscheiden wir uns in den Aussagen, denn die Beratende Äußerung hat gezeigt, dass bei vernünftiger Herangehensweise durchaus Einsparungen bei der Bewirtschaftung von Immobilien eintreten können. Das wurde klar in der ersten Lesung im Ausschuss definiert, indem gesagt wurde, als Erstes muss die Aufgabe definiert werden, daraus ableitend ist das benötigte Personal und darauf aufbauend ein entsprechender Raumbedarf zu definieren.
Die Staatsregierung bremst zurzeit nicht die Sachkosten. Sie beweist, dass es sauteuer wird, denn bei einem Einsatz von 300 Millionen Euro hat man ab 2020 eine Einsparung von ganzen 10 Millionen Euro erwirtschaftet, also 30 Jahre Amortisation gebraucht, um die eingesetzten Mittel wieder herauszuholen. Danach tritt auch keine Einsparung ein, weil dann die Abschreibungspflicht abgelaufen ist und die Sanierung beginnt. Von daher kann man von einer Sachkostenbremse beim Thema Schuldenbremse und Standortekonzeption überhaupt nicht sprechen.
Um das Verfahren abzukürzen: Gleichwohl haben wir uns durchgerungen, Ihrem Antrag zuzustimmen, weil wir wesentlichen Inhalten des Rechnungshofberichtes zustimmen können.
Das war Herr Kollege Pecher für die SPD-Fraktion. – Ich sehe jetzt eine Kurzintervention von Frau Kollegin Jähnigen.
Ich freue mich, dass die Fraktion des Vorredners zustimmen will, möchte aber eines richtigstellen: Unsere Fraktion ist nicht der Auffassung, dass die Regierung mit dem Standortegesetz in irgendeiner Weise die Sachkosten bremst – im Gegenteil, die Sachkosten fliegen aus dem Rahmen, und das ist ja das Problem. Das Standortekonzept hat den Finanzausschuss passiert. Dieser hat im November eine erste Lesung zur Beratenden Äußerung des Rechnungshofes gemacht. Dabei haben wir noch nicht einmal darüber diskutiert. Jetzt steht der Beschluss des Standortegesetzes an und im Finanzausschuss ist erst die Anhörung.
Es ist die Regierung, die das Windhundrennen macht und die Tatsachen schon festschreibt. Ich würde den Antrag sofort zurückziehen, wenn Sie mir zusichern, dass das Standortekonzept so lange nicht beraten wird, bis wir zusammen die Beratende Äußerung des Rechnungshofes ausgewertet haben. Aber da Sie offenbar das Standortekonzept beschließen wollen und uns gegenüber keinerlei neue Aussagen über die Sachkosten gemacht wurden, muss der Landtag entscheiden, ob er bei den Sachkosten bremsen will oder ob er die Explosion durch das Standortegesetz ohne Kostenanalyse hinnimmt. Darum geht es heute.
Frau Kollegin Jähnigen, Sie sind mittelbar auf den Redebeitrag Ihres Vorredners eingegangen. Er hätte jetzt die Gelegenheit zu reagieren, das will er aber nicht. – Damit fahren wir in der Rednerreihe fort. Das Wort hat Herr Kollege Tippelt von der FDP-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben in den kommenden Jahren Großes vor. Wir wollen, dass der Freistaat Sachsen im Jahr 2020 auf eigenen Füßen steht. Große Dinge entstehen aber nicht von heute auf morgen. Durch den kontinuierlichen Rückgang der Mittel des Solidarpaktes II werden die Einnahmen jährlich um rund 200 Millionen Euro sinken. Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt II gänzlich aus. In welchem Umfang der Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2014 noch EU-Mittel erhalten wird, bleibt abzuwarten. Auch der demografische Wandel beeinflusst die Höhe der Staatsfinanzen. Mit jedem Einwohner, der den Freistaat verlässt, ist mit Mindereinnahmen in Höhe von 2 500 bis 2 850 Euro zu rechnen.