Aloysius Mikwauschk

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Last Statements

Meine sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fast wie in jeder Plenarsitzung wird hier von der antragstellenden Fraktion in der Aktuellen Debatte das Thema Eurokrise bemüht.
Es ist erkennbar, dass bei diesem bundespolitischen Thema jeder inhaltliche Bezug zur Landespolitik fehlt. Sie versuchen verzweifelt, nach jedem Strohhalm zu greifen, um die heiße Phase des Bundestagswahlkampfs hier in den Landtag zu tragen, um eventuell doch noch wahrgenommen zu werden.
Anders wäre die Situation bei dem Angriff sächsischer Funktionäre dieser Partei mit Feuerlöschern auf andersdenkende Personen. Das hätte durchaus einen Bezug zu Sachsen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion über die Ursachen der Krise wird wegen fehlender Detailkenntnisse oftmals sehr oberflächlich geführt. Es stellt sich durchaus die Frage, ob die heutige EU-Krisenpolitik die Symptome oder die Ursachen bekämpft. Anders als der Titel suggeriert, gibt es gegenwärtig keine Verschärfung der Eurokrise. Insofern ist auch keine neue Entwicklung erkennbar.
Deutschland ist an den Hilfskrediten maßgeblich beteiligt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es gibt aber bislang keine Zahlungen aufgrund des Ausfalls von Bürgschaften. Der Bund hat seit dem Jahr 2010 durch die Niedrigzinspolitik der EZB bei verzinsten Krediten Zinszahlungen in Höhe von 41 Milliarden Euro eingespart.
Die Eurokrise darf nicht schöngeredet werden. Das ist unbestritten, meine Damen und Herren. Das Thema sollte aber auch Anlass sein, die Dinge aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
Deutschland kann es nur gut gehen, wenn es auch seinen Nachbarn gut geht – ein Europa in Eintracht und Vielfalt,
ein Europa als Zone der Freiheit und als anerkannter und verlässlicher Partner in der Welt.
Durch seine Hilfskredite sichert Deutschland maßgeblich gemeinsam mit weiteren Staaten den Reformprozess in
Ländern, die zu neuem, nicht mehr kreditfinanziertem Wachstum finden sollen.
Das eigentliche Problem, vor dem wir stehen, meine Damen und Herren, stellt sich mit Blick auf die Wiedergewinnung der Wettbewerbsfähigkeit der Krisenstaaten bei der Rückkehr zu einem subsidiären Prinzip mit eigener Haftung der Staaten für ihre Schulden. Egal wie die Entwicklung weitergeht: Nach dem Stand der Dinge ist es im ureigenen Interesse Deutschlands, den Krisenstaaten zu helfen und eine gemeinsame europäische Solidarität zu praktizieren.
Reformen tun weh, Reformen brauchen Zeit.
Sachsen hat stets die Vergemeinschaftung von Schulden über Eurobonds abgelehnt. So wird es auch weiterhin bleiben.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Begründung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist im Besonderen auf das Thema Generationengerechtigkeit und künftige infrastrukturelle Nachholbedarfe der Kommunen fixiert. Es soll teilweise der Eindruck vermittelt werden, dass die fehlende finanzielle Ausstattung die sächsischen Kommunen handlungsunfähig mache.
Aus dem uns vorliegenden Antrag wird keineswegs deutlich, dass vor Ort in den Kommunen durch die effiziente und engagierte Arbeit die Entscheidungsfindungen präziser und schneller umgesetzt werden können. Hierzu sind keine zusätzlichen aufwendigen Erhebungen notwendig. Herr Krasselt ist bereits darauf eingegangen. Eine langfristige Sicherung eigener Gestaltungsspielräume kann nur durch eine nachhaltige und solide Finanzpolitik gewährleistet und damit dem Begriff der Generationengerechtigkeit entsprochen werden.
Es ist nicht unsere Aufgabe, bestehende Strukturen unverändert fortzusetzen, sondern sie sozialverträglich so zu gestalten, dass die Weichen in eine wirtschaftlich gesunde Zukunft gestellt werden. Dieser notwendige Ansatz ist in Ihrem Antrag schlichtweg nicht formuliert. Eine Anpassung an den Investitionsbedarf heißt: Dort, wo Kapazitäten reduziert werden müssen, sollte dies stets als Möglichkeit zur Qualitätsverbesserung genutzt werden. Dies bedeutet für die Finanzpolitik des Freistaates Sachsen und der Kommunen zugegebenermaßen eine äußerst schwierige Herausforderung. Die Umsetzung kann nur unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung erfolgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind uns darin einig, dass es zur Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung einer ausreichenden Finanzausstattung der Kommunen bedarf. Die Sichtweise Ihres Antrages ruft jedoch punktuell eine Erwartungshaltung hervor, der so nicht entsprochen werden kann. Die Quantifizierung des kommunalen Investitionsbedarfs kann nur vor Ort einvernehmlich und sachgerecht getroffen werden. Wenn solide öffentliche Finanzen als Basis für die Zukunft unterstellt werden, stimmt dies mit unseren Vorstellungen durchaus überein.
In der Fragestellung Ihres Antrages wird deutlich, dass bei der Bedarfsermittlung über eine angemessene Erfüllung freiwilliger Aufgaben der Kommunen schnell von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird und dass dies zu Diskrepanzen hinsichtlich der Aussagefähigkeit dieser Zahlen führt. Aus Erfahrung wissen wir, dass die Ver
kehrsinfrastruktur ein wichtiger Faktor der Regionalentwicklung ist. Es gibt inzwischen Bereiche, in denen kein Nachholbedarf mehr besteht und somit pauschal keine Aussagen über Defizite getroffen werden können.
Für die Generationengerechtigkeit in der Finanzpolitik sind folgende wichtige Prinzipien zu beachten: Es ist erstens schwierig, den Investitionsbedarf, der nicht nur eine objektive, sondern vor allem eine politische Größe ist, abzuleiten. Und Sie, Frau Hermenau, wollten ja nicht mogeln.
Zweitens wird über die Notwendigkeit von sinnvollen und machbaren Entscheidungen von den Verantwortlichen vor Ort entschieden. Dies ist die richtige Ebene für eine sachliche Beurteilung.
Drittens, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sind die sächsischen Kommunen handlungsfähig und haben begriffen, dass nicht ständige Mehrforderungen, sondern eine intelligente Mittelverwendung die Gewähr zur Bewältigung der Aufgaben und damit zur Bewältigung der Zukunft bietet.
Somit erübrigt sich Ihr Antrag zur Quantifizierung einer Infrastrukturlücke.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst eingangs eine allgemeine Bemerkung zum vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN machen und dem Sächsischen Rechnungshof
für seine Beratende Äußerung danken. In der Sitzung des Haushaltsausschusses am 7. Dezember 2011 machten Sie, Frau Kollegin Jähnigen, den Mitgliedern des Ausschusses deutlich, im Januar 2012 an einer Anhörung im Sächsischen Landtag zum gleichen Thema teilzunehmen. Sie haben dies indirekt mit der Aufforderung zur Präsenzpflicht eines jeden Ausschussmitglieds verbunden. Zu der in Rede stehenden Beratenden Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes wird am 11. Januar 2012 eine Anhörung stattfinden. Offenbar werden bereits im Vorfeld die zu erwartenden Ergebnisse aus Sicht der Antragstellerin als so irrelevant bzw. wenig aufschlussreich eingeschätzt, dass wir heute den Antrag dazu unter dem Motto verabschieden sollen: erst handeln, dann überlegen.
Das wird der Arbeit des Landesrechnungshofes nicht gerecht. Es ergibt sich die Frage, wie ernsthaft die Erkenntnisse einer Anhörung frei von jeder Sichtweise umgesetzt werden sollen. Der Respekt vor den Sachverständigen gebietet es, sich zum Thema zunächst zurückhaltend zu äußern. Damit die in der Anhörung neu gewonnenen Argumente Beachtung finden können, gehe ich deshalb nur allgemein auf die einzelnen Punkte des Antrages ein, den die CDU-Fraktion ablehnen wird. In der Begründung des Antrages der Opposition wird richtigerweise festgestellt, dass mit dem Standortegesetz eine umfangreiche Neuordnung der Behördenlandschaft auf den Weg gebracht wird. Hier besteht kein Widerspruch. Es sollte nur hinzugefügt werden, dass eine Neuordnung aufgrund des demografischen Wandels dringend geboten ist.
Der Sächsische Rechnungshof geht in seiner Beratenden Äußerung davon aus, dass jeder vierte Euro aus dem Landeshaushalt bis zum Jahr 2025 eingespart werden muss. Ein Unterbringungskonzept, meine sehr geehrten Damen und Herren, wie in diesem Antrag gefordert, mit aufgezeichneten Flächeneinsparpotenzialen zum gegenwärtigen Zeitpunkt würde den Handlungsspielraum für notwendige Entscheidungen erschweren. Eine Aktualisierung der vorliegenden Konzeption sollte jedoch das Ziel sein. Selbst von einer Flächeneinsparung lassen sich keine konkreten Kosteneinsparungen ableiten, da standortspezifische Faktoren zu beachten sind.
Es steht außer Frage, dass die staatlichen Immobilienbestände einen wichtigen Part und insbesondere die Verpflichtung für die Gewährleistung einer bestmöglichen und effizienten Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur abbilden. Hierzu gehört selbstverständlich die Sicherstellung der Barrierefreiheit ohne die Notwendigkeit einer zusätzlichen Definition mit der Beschreibung von allgemeinen Grundsätzen. Der gleiche Ansatz lässt sich auf die im Antrag abgestellte länderübergreifende Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt ableiten. Zielführender scheint die interne Prüfung zur Flächeneinsparung zu sein, da eine einheitliche Datengrundlage mit Sachsen-Anhalt nur mit einem enormen Aufwand erstellt werden kann.
Strukturveränderungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die mit dem Standortegesetz verbunden sind,
sollen die Zukunftsfähigkeit Sachsens mit einer gleichzeitigen Modernisierung der Verwaltung sichern. Keinesfalls dürfen wir den Bürgern im Lande ständig falsche Alternativen vortäuschen. Nicht „sowohl-als-auch“, sondern „entweder-oder“ ist der richtungweisende Weg.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema des Antrages der Opposition beinhaltet unter anderem im zweiten Halbsatz „keine Kürzung auf Kosten der Zukunft“ im Freistaat Sachsen. Es stellt sich nur die Frage, wie die Zukunft gestaltet werden soll. Die Vorredner haben dazu leider wenig Erhellendes beigetragen.
Eine namhafte deutsche Zeitung berichtete am 25. Mai 2010 unter der Überschrift „Was Deutschland von Sachsen lernen kann“. Dazu wurde vor allem auf die Ausgabendisziplin, den Generationsfonds und das politische Durchsetzungsvermögen abgestellt, welche für eine aufbauorientierte, solide und nachhaltige Finanzpolitik im Freistaat Sachsen sprechen. Dieser bewährte Kurs soll und wird auch in Zukunft von der Koalition fortgeführt werden. Unter dem Blickwinkel der Verantwortung für die nachfolgenden Generationen ist dieser Weg unumgänglich.
Zukunft sichern, meine sehr geehrten Damen und Herren, heißt mit Realismus die Haushaltsaufstellung angehen, dass sich die laufenden Ausgaben an den laufenden Einnahmen orientieren. In der Landtagsdebatte im April 2010 zum kassenmäßigen Abschluss 2009 und Haushaltsvollzug 2010 sprach Frau Hermenau davon: „Ein Mangel an Realismus oder ein Mangel an Seriosität ist mir da nicht vorzuwerfen.“ Der vorliegende Antrag weicht jedoch von dieser Zielsetzung deutlich ab, da bereits für wesentliche Bereiche der Status quo festgeschrieben ist. Dies ist die Konsequenz dieser Aussage.
Mit dem heutigen Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, die zugrunde liegenden Kriterien für den nächsten Doppelhaushalt darzulegen. Für die CDU-Fraktion finden sich fünf wichtige Botschaften im Eckwertebeschluss zum neuen Doppelhaushalt wieder. Eine zentrale Aussage dazu lautet: „Wir streben eine möglichst hohe Investitionsquote ohne Neuverschuldung an und die Sicherstellung der Kofinanzierung der EU- sowie der Bundesprogramme.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bund beträgt die Investitionsquote im Jahr 2010 9 %, im Freistaat Sachsen im Jahr 2011 voraussichtlich 16 % und im Jahr 2012 voraussichtlich 15 %. Das spricht für sich und für ein Markenzeichen sächsischer Haushaltspolitik.
Entscheidend ist, Sachsens Finanzpolitik hält Kurs der Nachhaltigkeit und Verlässlichkeit.
Seit September 2009 wurden von der Opposition insgesamt 19 Anträge gestellt, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen zur Folge hatten, unter anderem ein Antrag auf Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Schulessen. Dies ist alles wünschenswert. Wir müssen jedoch die ökonomischen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen akzeptieren, ob sie uns passen oder nicht.
Dass die Opposition dazu nicht bereit ist, möchte ich an zwei Beispielen aus dem vorliegenden Antrag verdeutlichen.
Im Antrag wird unter Punkt 2 vom schrittweisen Ausbau von Maßnahmen für eine zukunftsfähige Entwicklung in Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen gesprochen. Vergessen wurde dabei jedoch, dass hohe Qualitätsstandards in Kindereinrichtungen bereits vorhanden sind, und vergessen wurden auch die Auswirkungen des demografischen Wandels. Der Sächsische Bildungsplan ist in den Kindereinrichtungen die Grundlage für die Gestaltung der pädagogischen Arbeit. Die Rahmenbedingungen für die Förderung und Betreuung sind im Kindertagesstättengesetz geregelt, welches den Landeszuschuss in Höhe von 1 875 Euro pro Kindertagesstättenplatz festschreibt. Das sind für das Jahr 2010 insgesamt 372 Millionen Euro; für die folgenden Jahre Tendenz steigend.
Des Weiteren wird im Antrag gefordert, die personelle Ausstattung der schulischen Bildung trotz rückläufiger Schülerzahlen auf dem derzeitigen Niveau zu belassen. Die Diskussion zum Auslaufen des Bezirkstarifvertrages ist bereits in der vergangenen Plenardebatte ausführlich geführt worden. Bei der Schüler-Lehrer-Relation ist Sachsen sowohl im Grund- und Mittelschulbereich als auch bei den Gymnasien deutlich unter dem Durchschnitt der vergleichbaren Flächenländer West. Dies sollte nach der Anpassung der Lehrerausstattung dauerhaft und in vertretbarem Maße sichergestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf neue Fragen brauchen wir neue Antworten und Visionen. In dem angeführten Antrag ist davon leider nichts zu spüren.
Herzlichen Dank.