Protocol of the Session on December 14, 2011

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben in den kommenden Jahren Großes vor. Wir wollen, dass der Freistaat Sachsen im Jahr 2020 auf eigenen Füßen steht. Große Dinge entstehen aber nicht von heute auf morgen. Durch den kontinuierlichen Rückgang der Mittel des Solidarpaktes II werden die Einnahmen jährlich um rund 200 Millionen Euro sinken. Im Jahr 2019 läuft der Solidarpakt II gänzlich aus. In welchem Umfang der Freistaat Sachsen ab dem Jahr 2014 noch EU-Mittel erhalten wird, bleibt abzuwarten. Auch der demografische Wandel beeinflusst die Höhe der Staatsfinanzen. Mit jedem Einwohner, der den Freistaat verlässt, ist mit Mindereinnahmen in Höhe von 2 500 bis 2 850 Euro zu rechnen.

Demnach wird der Freistaat im Jahr 2025 ein Viertel seiner bisherigen Einnahmen verlieren. Deshalb müssen wir es uns auf die Fahnen schreiben, jegliche kostenverur

sachenden Aufgaben zu hinterfragen, denn nur über eine Anpassung der Ausgaben an die Entwicklung der Einnahmen lässt sich eine solide Haushaltspolitik ohne Neuverschuldung realisieren. Aus diesem Grund haben wir uns ein ehrgeiziges Ziel gesetzt. Wir werden im Rahmen der Staatsmodernisierung die Stellen der öffentlichen Verwaltung absenken. Dafür müssen viele Schritte gegangen werden. Selbstverständlich gehört zu dem ganzen komplexen Thema der Staatsmodernisierung auch die Frage, wie der Freistaat seine laufenden Unterhaltungskosten für Gebäude reduzieren kann. Das ist allerdings nur ein Teil in einem Tausend-Teile-Puzzle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Die Ausführungen des Sächsischen Rechnungshofes in seiner Beratenden Äußerung sind an einigen Stellen durchaus nachvollziehbar, doch geben Sie der Staatsregierung etwas Zeit, Schritt für Schritt vorzugehen und überlegt zu handeln. Lassen Sie uns zuvor die Verabschiedung des Sächsischen Standortegesetzes diskutieren und durchführen. Danach wird einer der vielen weiteren Schritte die Weiterentwicklung des Konzeptes für die Unterbringung der Behörden sein. In der Stellungnahme des Finanzministeriums zur Beratenden Äußerung können Sie selbst nachlesen, dass eine weitere Erarbeitung vorgesehen ist. Auch die bereits stattfindende interne Ermittlung möglicher Einsparpotenziale durch die staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung stimmt mich im Hinblick auf die Berücksichtigung der Forderungen des Sächsischen Rechnungshofes optimistisch. Ich glaube, dass die Staatsregierung hier bereits weiter ist, als Sie vermuten.

Darüber hinaus erscheint es mir etwas unglücklich, dass Ihr heutiger Antrag vor der Anhörung der Sachverständigen zu dieser Beratenden Äußerung zur Abstimmung steht. Aus diesen Gründen sehen wir den Antrag als unpassend an. Wir wollen Schritt für Schritt gehen und werden deshalb Ihren Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Das war der Abg. Tippelt für die FDP-Fraktion. – Jetzt spricht für die NPDFraktion der Abg. Schimmer.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Sächsische Rechnungshof stellt in seiner Beratenden Äußerung zur Planung der Kosten für die Bewirtschaftung und Instandhaltung der sächsischen Verwaltungsgebäude fest, dass bei proportionaler Verteilung der Mindereinnahmen des Freistaates in den kommenden Jahren jährlich 47 Millionen Euro weniger für diese Aufgaben zur Verfügung stehen werden.

Nach den Plänen der Staatsregierung im Doppelhaushalt 2011/2012 soll nach ersten Schritten die Zahl der Verwaltungsstellen um knapp 9 000 auf 78 000 abgebaut werden. In einem zweiten, noch nicht beschlossenen Schritt sollen

weitere 8 000 Stellen abgebaut werden, sodass die Zielmarke 70 000 erreicht wird.

Der Rechnungshof geht davon aus, dass durch den ersten Schritt, also den Abbau auf 78 000 Stellen, 200 000 Quadratmeter Bürofläche eingespart werden können. Durch den weiteren Abbau auf 70 000 Stellen sollen mindestens weitere 100 000 Quadratmeter entfallen. Das Einsparpotenzial beträgt also mindestens 300 000 Quadratmeter. Dadurch sollen jährlich Bewirtschaftungsausgaben in Höhe von 12 Millionen Euro und Instandhaltungskosten in Höhe von 5,2 Millionen Euro eingespart werden. Darüber hinaus geht der Rechnungshof von einem Verkaufserlös von 90 Millionen Euro aus, wenn die Hälfte der freigewordenen Fläche zeitnah verkauft werden kann. Hier stellt sich natürlich die Frage, inwiefern dieser wie auch immer berechnete Verkaufserlös tatsächlich erzielt werden kann. Das hängt natürlich von der Lage und dem Zustand der Immobilien und den Verhältnissen auf dem Immobilienmarkt vor Ort ab.

Nicht nur zu einer klaren Beantwortung dieser Fragen, sondern auch für eine Beurteilung der infrastrukturellen und raumplanerischen Folgen der Einsparung fehlen der NPD-Fraktion im vorgelegten Bericht verschiedene Angaben, beispielsweise eine Übersicht über die regionale Verteilung der Flächen bzw. der einzusparenden Flächen, davon abhängig die alternativen Verwendungsmöglichkeiten der freigewordenen Flächen etwa für Wohnungen und Gewerbe, eine Abschätzung des Wertverlustes durch tatsächlich eintretenden Leerstand und die Verteilung der Flächen auf Publikumsverkehr und Nichtpublikumsverkehr. Die zuletzt genannte Information ist zum Beispiel deswegen wichtig, weil bei Verwaltungsaufgaben ohne Publikumsverkehr der Aspekt gleichmäßige Verteilung auf die Regionen einfacher zu berücksichtigen ist. Darauf legte die Staatsregierung angeblich einen gewissen Wert auch nach der Feststellung des Rechnungshofes.

Es ist der NPD-Fraktion natürlich klar, dass es hier in erster Linie um die Staatsfinanzen geht und dass sich Überlegungen zur Nachhaltigkeit und Reduzierung der Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungsausgaben im Kontext der Standortbestimmung ergeben. Aber angesichts der rückläufigen demografischen Entwicklung in den meisten Regionen Sachsens vermisst die NPD trotzdem bei all diesen Überlegungen, sei es zum Beispiel im Bericht des Rechnungshofes oder auch im vorliegenden Antrag der GRÜNEN oder aber natürlich auch im Sächsischen Standortgesetz den Gesichtspunkt der Landesentwicklung. Nach Auffassung der Nationaldemokraten müsste dieser bei der gegebenen Schrumpfungsproblematik in allen regionalen Überlegungen einen viel größeren Raum einnehmen und dürfte nicht zu rein haushaltstechnischen Aspekten völlig verdrängt werden.

In der Hoffnung, dass die Staatsregierung auch diesen Aspekt in ihre Überlegungen und Planungen einbeziehen wird, kann meine Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen.

Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Das war für die NPDFraktion der Abg. Schimmer. Wir sind nun am Ende der ersten Rederunde angekommen. – Möchten die Fraktionen in einer zweiten Runde erneut das Wort ergreifen? – Das sehe ich nicht.

Die Staatsregierung hat das Wort. Herr Staatsminister Unland, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag gliedert sich in viele Punkte, die zum Teil sehr heterogen sind, sodass man das schlecht in einem einzigen Punkt zusammenfassen kann. Deshalb möchte ich auf die einzelnen Ziffern eingehen.

Ziffer 1. Das Sächsische Finanzministerium wird die bestehenden Behördenunterbringungskonzeptionen aktualisieren und weitere Konzepte unter Berücksichtigung der Entscheidung zur Staatsmodernisierung erstellen. Ein konkreter Wert zur Flächeneinsparung lässt sich jedoch nicht seriös festlegen, noch dazu, wenn er sich am geschlossenen Personalabbau orientieren soll. Nicht jede Behörde arbeitet unter denselben Bedingungen, und nicht jedes Gebäude, gerade historische Altbauten, lässt eine genaue Quadratmeterzahl pro Bediensteten zu.

Langfristig können Flächeneinsparungen insbesondere durch die Aufgabe ganzer Standorte erreicht werden. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Der Abbau des Personals erfolgt unterschiedlich bei verschiedenen Dienststellen und damit verschiedenen Liegenschaften längs der Zeitschiene. Dadurch entstehen viele kleinere Teilflächen, die für eine Nachnutzung oder Veräußerung erst zusammengeführt werden müssen. Erst dann wirken sich Flächeneinsparungen wirklich aus.

Ich möchte hiermit verdeutlichen, dass es sich um einen vielschichtigen Optimierungsprozess handelt. Am Ende sollen selbstverständlich Flächenreduzierungen stehen. Man kann sie aber nicht aus einer simplen faustformelartigen Berechnung herleiten.

Die in Ziffer 2 des Antrages angesprochenen allgemeinen Anforderungen an die Räumlichkeiten sind bereits in der Rahmenrichtlinie Bau bzw. in spezifischen Raum- und Flächennormen definiert. Eine darüber hinausgehende Definition halte ich nicht für erforderlich, ebenso wenig wie die Definition allgemeiner Grundsätze der Barrierefreiheit. Denn auf die Umsetzung der Bedürfnisse behinderter Menschen wird bei den einzelnen Maßnahmen des staatlichen Hochbaus entsprechend den bestehenden Verordnungen und Baurichtlinien geachtet. Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement ist sich dabei der besonderen Leit- und Vorbildwirkung als staatlicher Bauherr im Hinblick auf das gesellschaftliche Ziel der Gleichstellung aller Menschen bewusst.

Zu Ziffer 3. Ein konkreter Nutzen für Flächeneinsparungen durch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt ist in meinen Augen nicht erkennbar. Die

interne Prüfung von Flächeneinsparungen ist zielführender. Hierzu wird auch die Aktualisierung der Raum- und Flächennormen geprüft.

Zu Ziffer 4. Ich möchte außerdem darauf hinweisen, dass die Ressorts nach der Dienstordnung verpflichtet sind, nicht mehr benötigte Räume an das SIB zurückzugeben. Wenn das SIB von den Nutzern aktuelle Stellen- und Raumbedarfspläne abfordert und erhält und Vor-OrtKontrollen zur Belegungssituation durchführt, können mit Sicherheit Flächeneinsparungen in landeseigenen und angemieteten Liegenschaften aufgezeigt werden. Diese Stichproben sind Anhaltspunkte für eine weitergehende bzw. vertiefende Prüfung der tatsächlichen Objektnutzung.

Zu Ziffer 5. Der geforderte Richtwert für Bauunterhaltungsmaßnahmen von jährlich mindestens 1 bis 1,5 % des Neuwertes der Gebäude steht in einem Spannungsfeld, einem Spannungsfeld zwischen den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln einerseits und dem notwendigen, permanenten Werterhalt der Liegenschaften andererseits. Grundsätzlich muss sich die Höhe der Haushaltsansätze für den Bauunterhalt an den haushalterischen Möglichkeiten und den zur Verfügung stehenden Mitteln orientieren. Unter dieser Maßgabe werden Bauunterhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die jährlich erstellten Bedarfsnachweise haben Priorität vor einem pauschalierten Bauunterhaltsbedarf.

Zu Ziffer 6. Das SMF ist bestrebt, im nächsten Doppelhaushalt den Titelansatz für Energieeffizienzmaßnahmen zu erhöhen. Dieser Energieeffizienztitel beinhaltet Mittel für technische und bauliche Maßnahmen an Gebäuden, um den Energieverbrauch nachhaltig zu senken. Darüber hinaus steckt aber auch in jeder großen und kleinen Baumaßnahme ein hoher Anteil an Investitionsausgaben für Energieeffizienz, und zwar Tendenz stark steigend. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum nächsten Haushalt werden wir prüfen, inwieweit eine transparente Dokumentation des hohen Aufwandes zu diesem Thema erfolgen kann.

Zu Ziffer 7. Aktuell werden alle Baumaßnahmen im Eigentum des Freistaates unter Erfüllung der Energieeinsparverordnung sowie des Erneuerbare-Energien-WärmeGesetzes durchgeführt und sind insofern energetische Gebäudesanierungen. Der Vorschlag der Europäischen Union, ein verpflichtendes Sanierungsziel von jährlich 3 % der Gebäudefläche bezogen auf ein zukünftiges Niedrigstenergieniveau für öffentliche Gebäude einzuführen, sehe ich – ähnlich wie die Bundesregierung und der Bundesrat – äußerst kritisch.

Aus Sicht der Länder muss insbesondere das aktuelle Sanierungsniveau aus den Vorjahren Berücksichtigung finden. Eine starre Pflicht zur erneuten Sanierung gerade fertiggestellter Neubauten würde zu ökonomisch und ökologisch fragwürdigen Zwangssanierungen führen. Deren Finanzierungsmittel stünden dann nicht für andere öffentliche Aufgaben zur Verfügung.

Deshalb schlage ich vor, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister Prof. Unland. – Wir kommen zum Schlusswort, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Das Schlusswort hat die Fraktion GRÜNE als einbringende Fraktion. Ich bitte Sie, Frau Kollegin Jähnigen, zum Schlusswort ans Rednerpult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr gestrenger Ausschussvorsitzender! – Jetzt sehe ich ihn gar nicht. – Ich freue mich, dass es überhaupt eine Debatte zu dieser Sache hier im Parlament gibt; denn das habe ich bisher im Finanzausschuss vermisst, sosehr ich es auch nachvollziehen kann, dass die LINKE-Fraktion eine Anhörung zur Beratenden Äußerung des Rechnungshofes beantragt hat.

Ich möchte hier noch einmal richtigstellen: Ich finde die Anhörung wichtig. Ich habe aber dafür geworben, dass der Finanzausschuss auch die am gleichen Tag stattfindende Anhörung zum Personalentwicklungskonzept

besucht, weil ich es wichtig finde, dass sich der Finanzausschuss klar macht, wie viel Geld wir brauchen, um handlungsfähiges Personal zu haben.

Die Diskussion hat aber auch gezeigt, wie dringend unser Antrag ist. Die Sachkosten pro Kopf sind in den letzten Jahren in der Verwaltungsunterbringung deutlich gestiegen. Wir verbrennen also Geld, für das wir nichts bekommen. Es gibt kurzfristig einzelne Handlungsansätze, aber kein Konzept. Das heißt, sie werden auch weiter kurzfristig steigen. Das Standortekonzept – das haben die Ausführungen des Finanzministers noch einmal deutlich gemacht – bietet keinen Handlungsansatz. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, das macht mich nicht optimistisch. Das macht mich sehr nachdenklich!

Uns liegt ein Standortegesetz vor, das erklärtermaßen Kosteneinsparungen nicht zum Ziel hat und das suggeriert, dass es in schwarze Zahlen kommt, aber nur durch Personalkosteneinsparungen. Das steht dem Ziel, über das wir heute reden, Einsparungen bei den Sachkosten zu generieren, diametral entgegen. Ich muss sagen: Obwohl im Standortegesetz sehr viele Fakten miteinander vermischt werden, ist das sehr deutlich geworden. Lieber Herr Kollege Mikwauschk, ich halte es da ganz mit Ihnen: Da geht kein „Sowohl-als-auch“, sondern nur ein „Entweder-oder“.

Gerne können wir über das Unterbringungskonzept, über die Empfehlungen des Rechnungshofes, über die ersten Maßnahmen der Regierung und über das Konzept, das wir brauchen, in Ruhe reden, wie auch über das Personalentwicklungskonzept. Aber dann müssen Sie das Standortekonzept bis zum Vorliegen der Ergebnisse zurückstellen und dürfen es nicht durch die Ausschüsse und durchs Parlament ziehen. Das macht unseren Antrag so dringend, und deshalb bitte ich noch einmal herzlich: Springen Sie über Ihren Schatten, stimmen Sie zu!

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Meine Damen und Herren, das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion GRÜNE durch Frau Jähnigen.

Ich stelle nun die Drucksache 5/7434 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Drucksache 5/7434 nicht beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 9

Sofortiger Abzug aller V-Leute aus der NPD

Drucksache 5/7510, Antrag der Fraktion der NPD

Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Ich erteile der Fraktion der NPD als Einbringerin das Wort. Das Wort ergreift der Abg. Apfel. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem unser Dringlichkeitsantrag erwartungsgemäß im November im Plenum abgelehnt wurde, debattieren wir nun über den mehr als überfälligen sofortigen Abzug aller V-Leute aus der NPD. Eigentlich sollte eine solche Debatte überflüssig sein; denn sowohl die Öffentlichkeit wie wohl alle hier im Parlament vertretenen Parteien sollten ein Interesse am Abzug der VS-Spitzel haben, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.

(Zurufe von der CDU)