Protocol of the Session on September 14, 2011

Abschließend zum Thema Akkreditierungsverfahren. Hier geht es wirklich nicht darum, dass eine neue Eingriffsbefugnis geschaffen wird, sondern es geht lediglich darum, dass diese seit Jahren durchgeführte Art und Weise nunmehr eine rechtliche Grundlage bekommt. Die Betroffenen willigen übrigens in die Akkreditierung ein und die Polizei übermittelt dann den Veranstaltern, ob Bedenken bestehen oder nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen ist deutlich geworden, dass das Augenmaß bei diesem Gesetz tatsächlich berücksichtigt worden ist. Einige der Anregungen, die auch vom Datenschutzbeauftragten vorgetragen worden sind, sind aufgegriffen worden.

Deshalb möchte ich abschließend sagen: „Sicherheit schaffen“ und „Freiheitsrechte schützen“ sind eben keine leeren Worthülsen, sondern echte Anliegen, und beides findet sich in einem ausgeglichenen Verhältnis in diesem Entwurf wieder. Ich freue mich, dass wenigstens in einem Punkt eine große Bereitschaft besteht, das Gesetz zu unterstützen, nämlich wenn es um das Thema Fristverlängerung bei Wohnraumverweisungen geht. Dazu ist eine breite Zustimmung signalisiert worden.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Meine Damen und Herren! Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 5/6839. Wie gewohnt, stimmen wir zuerst über die Änderungsanträge ab.

Ich rufe den ersten Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE auf, die Drucksache 5/6944, und bitte um Einbringung. Herr Lichdi, bitte. – Gibt es eine Unklarheit?

Frau Präsidentin, wir können es gern einbringen; er ist die Nr. 21. Ich dachte, dass mit der Nr. 5 begonnen wird; aber wir können gern so verfahren.

Unser Änderungsantrag richtet sich auf die Art und Weise der polizeilichen Datenverarbeitung, insbesondere dass sie transparenter als bisher gestaltet wird. Bisher ist es weitgehend im polizeiinternen und geheimen Bereich. Insbesondere erfahren auch die Betroffenen in unzureichender Weise, ob sie beispielsweise in der Verbunddatei gespeichert sind und was dort gespeichert ist.

Wir wollen insbesondere, dass die Errichtung von Dateien an eine Rechtsverordnung gekoppelt ist – das ist bisher nicht der Fall – , und wir legen dort bestimmte Anforderungen fest, die diese Rechtsverordnung enthalten sollte.

Entsprechend ist auch die Weiterführung der Programme und der Dateien regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Wir wollen den Sächsischen Datenschutzbeauftragten in diesen Prozess einbeziehen – nicht im Wege eines Einvernehmens oder einer Zustimmung, sondern im Wege der Pflicht, das Benehmen mit ihm herzustellen –; und wir wollen, dass die Errichtungsanordnung für Dateien veröffentlicht wird; denn bisher wird den Abgeordneten des Sächsischen Landtages mit Verweis auf gefährdete polizeiliche Arbeit beispielsweise die Errichtungsanordnung der Datei IVO verweigert.

Wir haben im Zusammenhang mit der Funkzellenabfrage auch erfahren und gelernt, dass das „ermittlungsunterstützende Fallanalysesystem“ (eFAS) angewendet wird. Es ist unklar und offen, was dort genau gemacht wird. Es handelt sich nach unserer Auffassung der Sache nach um eine Rasterfahndung – natürlich mit hohem Eingriffspotenzial. Deswegen wollen wir, dass veröffentlicht wird, welche Programme verwendet werden.

Ich schmeichle mir jetzt nicht, dass ich hier die Zustimmung des Hauses für meine Vorschläge erlangen kann; aber es war uns doch wichtig, diese Änderungsanträge zu stellen, um auf diese offene Wunde hinzuweisen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Zum Antrag, bitte. Frau Abg. Bonk hatte sich zuerst gemeldet; danach Herr Bandmann. Frau Bonk, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich bin ich mit meiner Fraktion der Auffassung, dass durch Änderungsanträge die Grundrichtung des Gesetzes inhaltlich nicht ergänzt oder verändert werden kann. Trotzdem möchte ich den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Anlass nehmen, wie sie noch einmal auf die Problematik hinzuweisen, die sich bisher in Bezug auf die Verbunddateien im Polizeigesetz befindet.

Wir haben diese Diskussion ausführlich anhand des letzten Berichtes des Datenschutzbeauftragten schon einmal geführt, in dem darauf hingewiesen worden ist, dass Verbunddateien gerade wegen der Verknüpfung von Informationen, die durch sie möglich sind, und der damit bestehenden Möglichkeit von Profilierung besonders bei dem Problem, das vom Bundesverfassungsgerichtsurteil zur Volkszählung in Bezug auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aufgeworfen worden ist, relevant ist. Bisher gab es ja gar keine gesetzliche Grundlage. Insofern reagiert die Novelle jetzt darauf.

Der Antrag macht klar, dass bisher keine Verfahrensrechte für Bürgerinnen und Bürger geregelt sind, aber geregelt werden müssen, genauso wie Auskunftsrechte, Löschansprüche usw. An so etwas denkt natürlich der Gesetzentwurf der Koalition nicht. Das ist ein riesiges Manko. Es ist für uns selbstverständlich, dass eine solche Errichtungsanordnung öffentlich sein muss, dass öffentlich bekannt sein muss, welche Dateien und Programme verwendet werden, wenn man nicht das Gefühl haben will, dass es sich da um eine Art Geheimorganisation handelt, die mit den Daten umgeht. Insofern müssen diese Rechte für Bürgerinnen und Bürger verankert werden. Die Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet unsere inhaltliche Unterstützung.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Herr Bandmann, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! § 48 ist nach unserer Überzeugung völlig in Ordnung. Im Übrigen gab es ihn auch in dieser Form im jetzigen Polizeigesetz. Es handelt sich lediglich um eine klarstellende Regelung, die übrigens auf Wunsch des Datenschutzbeauftragten eingeführt wurde. Er hat sich mit dem Normgehalt einverstanden erklärt.

Was hier mit allgemeinen Begriffen suggeriert werden soll, ist so nicht sachgerecht. Mich beschleicht immer mehr der Gedanke, dass es der Opposition lediglich darum geht, Ermittlungsansätze zu finden, um sie öffentlich und letztlich kaputt zu machen. Das ist natürlich ein Vorwurf, den die CDU-Fraktion erhebt, aber beweisen Sie das Gegenteil. In Bezug auf den Vergleich mit der Datei

Gewalttäter geht auch hier der Vorwurf fehl. Wir agieren auch hier nicht im luftleeren Raum. Es gibt ein Gesetz des Bundeskriminalamtes, das ausdrücklich die Bezeichnung verwendeter Dateien in einer Rechtsnorm gefordert hat. Von daher erfüllen wir gesetzliche Normen, die sich aus anderen Regelungsgehalten ergeben.

Von daher bitten wir diesen Antrag abzulehnen.

Gibt es weiteren Redebedarf zu diesem Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diesen jetzt abstimmen. Wer seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Die Stimmenthaltungen, bitte? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Ich rufe die Drucksache 5/6948 auf, Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Möchte ihn jemand einbringen? – Herr Gebhardt, bitte.

Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte in meinen Ausführungen schon darauf hingewiesen – so auch Herr Bartl und Herr Lichdi –, dass wir beantragen, § 19a zu streichen. Das ist der Artikel 1 Nr. 5, wie in der Drucksache aufgeführt.

Wir sind trotz des Versuches der Koalition, wie Herr Biesok vorgetragen hat, der Meinung, dass die Maßnahmen seitens des Bundesverfassungsgerichtes, die als Messlatte für die Einführung einer Kfz-KennzeichenErkennung dienen, nicht ausreichend sind. Ich verweise darauf, dass sie in vielen Bundesländern seitens der Gerichte wieder gestrichen worden ist. Deswegen bitten wir darum, diesem Antrag zuzustimmen.

Gibt es dazu Redebedarf? – Herr Abg. Bandmann, bitte.

Auch darauf ist schon eingegangen worden, aber für die Öffentlichkeit, die durch die jetzt sprechenden Abgeordneten vertreten wird, ist es wichtig klarzustellen: Wir wollen den bestmöglichen Schutz für die Gäste, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Sachsen für ihr Eigentum. Dazu gehört auch das Kraftfahrzeug. Wenn einem Behinderten das Fahrzeug gestohlen wird und er am nächsten Tag mit diesem Fahrzeug zur Operation muss, wenn einem Rettungsdienst das Fahrzeug gestohlen wird, wenn Kundendienstfahrzeuge von Handwerkern gestohlen werden, dann ist das eine existenzielle Bedrohung dieser Personengruppen. Es ist der CDU- und der FDP-Fraktion wichtig, dass wir eine Norm einführen, die technisch zu regeln ist, wo der einzelne Polizist sich nicht hinsetzen muss.

Der Unterschied zwischen der Opposition und uns ist, dass wir einen besseren Schutz für die Bevölkerung in diesen Fragen wollen und Sie das nicht wollen. Wenn Sie der Meinung sind, Sie lassen das gerichtlich überprüfen,

dann steht Ihnen das frei. Das ist ja genau der Punkt. Herr Bartl kann froh sein, dass er jetzt unter dem Dach des Grundgesetzes ist. Ich denke, darin unterscheidet sich Politik. Jeder, der in Zukunft an die Wahlurne geht, soll wissen, wer für den Schutz seines Eigentums eintritt. Ist das CDU/FDP oder ist das die Koalition. Die Antwort ist dann ganz eindeutig.

(Gelächter bei den LINKEN, der SPD und der NPD – Stefan Brangs, SPD: Ja oder ja!)

Herr Gebhardt, bitte.

Das Letzte kommentiere ich nicht.

Herr Bandmann wollte für die Öffentlichkeit etwas klarstellen. Wir machen das ja hier für die Öffentlichkeit. Sie wollen in § 19a bis auf einen einzigen Satz nur Sachwerte schützen. Das ist der Unterschied zu unserem Ansatz. Für uns geht es zuerst um Leib und Leben, für Sie stehen Sachwerte im Mittelpunkt. Wenn Sie das als Grundlage nehmen, müssen Sie das beschließen, was Sie hier aufgeschrieben haben. Es ist aber nicht Aufgabe der Polizei, vordergründig Sachwerte zu schützen. Es geht vor allem um die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben. Das tun Sie nicht, indem Sie die Punkte 1 bis 6 aufführen, wo Sie auch noch die vorbeugende Bekämpfung von grenzüberschreitender Kriminalität hineinschreiben. Das ist nichtssagend, denn es betrifft alles.

Herr Biesok, bitte.

Eigentlich sind die Argumente ausgetauscht, aber das kann man nicht so stehen lassen. Als ob das Eigentum nichts wert ist. Die Leute sparen darauf, sich Eigentum zuzulegen, sie brauchen es als Arbeitsmittel. Es ist ein Teil unseres Grundgesetzes, dass das Eigentum geschützt ist. Deshalb ist es auch Teil unserer Rechtsordnung, dass wir auf die Unverletzlichkeit des Eigentums eingehen müssen. Deshalb ist es auch ein berechtigter Belang in allen Paragrafen des Polizeigesetzes, einen Schutz für Eigentum vorzusehen.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)

An vielen anderen Stellen sehen wir den Schutz der körperlichen Unversehrtheit und andere Rechtsgüter vor. Das ist auch ein Teil der Rechtsordnung, aber es geht auch mal um Eigentum. Das ist ebenso schützenswert, und das machen wir mit diesem Gesetzesvorhaben.

(Beifall bei der FDP)

Frau Friedel, bitte.

Herr Biesok, ich denke, es herrscht darüber zum großen Teil Konsens in diesem Haus, es fragt sich nur, um welchen Preis wird es geschützt, welche Maßnahmen unternehme ich dazu und wie tief

greifen diese Maßnahmen in das Leben von unbescholtenen Bürgern ein.

Herr Bandmann, Sie suggerieren den Menschen, dass die Autos nicht mehr geklaut werden, wenn es eine Kennzeichenerkennung gibt. Das ist nun aber wirklich weitab von der Realität und eine ziemliche Lüge.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der CDU)

Herr Lichdi, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da es offensichtlich von der Koalition streitig gestellt wird, anerbiete ich mich ausdrücklich, ein Bekenntnis meiner Fraktion und Partei zum Eigentum in Artikel 14 des Grundgesetzes abzulegen, wenn das erforderlich gewesen sein sollte. Jenseits dieser Petitessen, die von den Koalitionsrednern immer wieder aufgebracht werden, würde ich es angemessener finden, wenn Redner der Koalition diesen ungeheuerlichen Vorwurf des Herrn Bandmann, der nicht zum ersten Mal von ihm gemacht wurde, richtigstellen könnten. Herr Bandmann hat jetzt mehrfach ausgeführt, dass diejenigen, die das Kfz-Kennzeichen-Erfassungssystem, welches eingeführt werden soll, nicht unterstützen, die Organisierte Kriminalität unterstützen. Ich fordere die Führung von CDU- und FDP-Fraktion auf, dazu Stellung zu nehmen und das nicht so stehen zu lassen.

Vielen Dank.