Volker Bandmann

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Last Statements

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Extremismus keinen Raum geben – Demokratiefeinde entschlossen bekämpfen.“ Der Kampf zwischen Gut und Böse ist so alt, wie diese Erde besteht. Das wird eine Daueraufgabe bleiben. Wir leben in
einer Zeit, die von Hoffnung auf den Straßen und Plätzen geprägt ist auf ein friedliches Weihnachtsfest, auf ein friedliches Miteinander in den Familien. Diese Hoffnung war prägend in den Jahren der Diktaturen: die Hoffnung, dass es immer wieder eine friedliche Welt gibt. Gleichwohl war vielen bewusst, dass man diese friedliche Welt erreichen kann und, wenn sie erreicht, ist, auch verteidigen muss.
Wir erleben, wenn wir aufmerksam durch die Städte gehen, wie Demokratiefeinde ihre Symbole hinterlassen, ihre menschenverachtenden Musik-CDs auf den Schulhöfen verbreiten, um die Jugend zu beeinflussen und sie hip zu machen, um den Sport zu unterwandern, um mit Dresscodes und Musik zu versuchen, die Herzen der jungen Generation zu erreichen.
Wir als CDU sagen Ihnen ganz klar: Wir werden keine Ruhe geben, gegen diese Leute vorzugehen.
Wir werden immer wieder offensiv für unsere freiheitlichdemokratische Rechtsordnung eintreten, die wirklich mit viel Schweiß und Blut mancher, die heute nicht mehr unter uns sind, erkämpft wurde. Diese Freiheit lohnt es sich zu verteidigen, meine Damen und Herren.
Bei allen Unterschieden, die wir in der politischen Diskussion im Einzelfall haben, eint uns am Ende dieses zentrale Thema. Die Hoffnung auf eine friedliche Weihnacht verbindet die Hoffnung, dass wir gemeinsam gegen die Feinde der Demokratie immer wieder in der gleichen Reihe stehen. Da darf es keinen Unterschied geben.
Der Extremismus gleich welcher Couleur, aber besonders der Extremismus von rechts gefährdet die Demokratie, und diese Minderheit darf nicht die Chance haben, die Mehrheitsmeinung zu bestimmen.
Wir werden alles tun, Ihre kriminellen Machenschaften – sei es in kriminellen krummen Geschäften, sei es bei Gewaltkriminalität, sei es bei Straftaten – immer wieder zur Sprache zu bringen.
Es gibt eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Jeder Einzelne im Freistaat Sachsen ist aufgerufen und aufgefordert, die Mittel auch zu nutzen, die ihm zur Verfügung stehen, aufmerksam zu sein, sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden, die Diskussion zu suchen und sich diesen Leuten entgegenzustellen.
Der Freistaat Sachsen ist seit 1991 mit der Soko „Rex“ gut aufgestellt. Sie, Herr Storr, hatten das Glück, in einer freiheitlichen Welt aufzuwachsen. Sie sind aber offensichtlich mit den Gefahren, die die Diktatur mit sich bringt, nicht hinreichend in Ihrer Jugend konfrontiert worden.
Deswegen ist das, was Sie als geschichtsbewusst bezeichnen, aus meiner Sicht Geschichtsverlogenheit bzw. Geschichtsvergessenheit. Wer an den Gräbern von Verdun gestanden hat, wer in Auschwitz gewesen ist und die Öfen gesehen hat, wo eine Geisteshaltung hervorgebracht wurde, die Millionen von Mitbürgern unseres Vaterlandes vernichtet hat und tausend-, millionenfaches Leid über unser deutsches Vaterland gebracht hat, der ist in Verantwortung aufgerufen dafür zu sorgen, dass in Deutschland nie wieder so etwas passiert. Das ist unser gemeinsamer Auftrag.
Herr Vertreter der NPD, ich denke, allein Ihr Ton ist schon verräterisch. Die Menschen in diesem Land haben eine Mauer zum Einsturz gebracht, haben mit Kerzen in der Hand und dem Ruf „Keine Gewalt!“ die Freiheit errungen.
Der Ruf war „Wir sind das Volk“ und „Wir sind ein Volk“. Das war ein gemeinsamer Gleichklang. Herr Storr, diese Freiheit bedeutete für uns Reisefreiheit, Demokratisierung der Gesellschaft, Pressefreiheit, Medienfreiheit und Vielfalt. Sie vergessen, dass wir heute eine pluralistische, vielfältige Gesellschaft sind. Wir wehren uns aber ganz entschieden, wenn Sie wieder ein diktatorisches System aufbauen wollen.
Ihre Kameradschaften und Ihre Kameraden, wie Sie sie bezeichnen, stellen die Thesen vom „nationalen Sozialismus“ immer wieder in den Vordergrund. Sie gehen immer wieder mit Hass und Hetze durchs Land: Hass auf Ausländer, Hass auf Fremde, Hass auf Leute, die Ihre Position nicht teilen. Wir werden uns Ihnen entgegenstellen.
Ich kann Ihnen nur empfehlen: Fahren Sie nach Auschwitz, fahren Sie nach Verdun an die Gräber und lassen Sie sich vor allem von denen erzählen, die noch Erfahrungen aus dieser Zeit haben! Es ist unglaublich, was Sie hier verbreiten.
Herr Präsident! – Die geistigen Brandherde, die Sie legen, haben das Haus Europa in der Vergangenheit in helle Flammen versetzt.
Und Sie als stolze nationale Sozialisten lassen nichts aus, um dieses Thema immer wieder zu befeuern.
Ich sage dies heute hier nicht zum ersten Mal. Victor Klemperers „Lingua Tertii Imperii“, die Sprache des Dritten Reiches, hat es deutlich gemacht. Diese Sprache einer neonazistischen Diktatur ist an Ihrer Sprache ganz deutlich abzulesen.
Wir werden alles tun, dass wir auch die Freiwillige Feuerwehr dafür ausrüsten, dass dieser politische Brandherd sofort gelöscht wird
und diese Flammennester ausgetreten werden.
Wir werden aber auch eines nicht zulassen – und auch das sage ich nicht zum ersten Mal –: dass Rechtsextremismus mit Linksextremismus bekämpft wird. Wenn die Vertreterin der GRÜNEN hier der Meinung ist, einen Keil zwischen die CDU-Fraktion, die CDU als Partei, und den Innenminister Markus Ulbig zu treiben, um vielleicht davon abzulenken, dass ein Geschäftsführer der GRÜNEN in Brandenburg mit dem Prostitutionsmilieu – wenn man der Berichterstattung glauben kann – in Verbindung gebracht wird –
oder es war der Schatzmeister, das macht die Sache nicht besser, wie auch immer –, dann zeigt das ja, dass offensichtlich eigene Probleme auch da sind. Ich sage noch einmal deutlich: In der Tat – ich kann dem Vertreter
der SPD ja nur zustimmen – müssen wir als Parlament, als gewählte Interessenvertreter der Menschen im Freistaat Sachsen, liefern. Wenn Sie mich persönlich angesprochen haben, dann sage ich, dass ich an verschiedenen Stellen schon geliefert habe. Sehen Sie sich die Altstadtbrücke in Görlitz an. Die ist gebaut worden.
Als es damals um den Bau ging, fehlte allerdings die ausreichende Unterstützung der SPD im Görlitzer Stadtrat.
Das darf man ja auch einmal erwähnen. Von daher ist es auch wichtig daran zu erinnern, dass der Wiederaufbau der Görlitzer Synagoge von diesem sächsischen Parlament auf Antrag der CDU-Fraktion Anfang der Neunzigerjahre einstimmig beschlossen worden ist.
Das alles sind Dinge, die wir frühzeitig auf den Weg gebracht haben, weil wir deutlich machen wollten: Es ist notwendig, ein Signal an unsere jüdischen Mitbürger zu senden. Es ist erfreulich, dass heute wieder Juden aus aller Welt nach Sachsen ziehen, dass sie wieder Vertrauen in dieses Land gewonnen haben.
Als Demokraten dürfen wir uns von diesen Ganoven nicht spalten lassen. Ich sage: Jede rechtsradikale Gewalt ist ein Verbrechen. Wer diese Verbrechen begeht, den darf man auch Verbrecher nennen.
Ich fordere die unabhängige Justiz im Lande nachhaltig auf, entschlossen diesen Kampf zu führen, die Urteile zeitnah zu fällen,
um deutlich zu machen, dass diese Leute hinter Schloss und Riegel gehören.
Wir haben seit 1991, Herr Kollege, die Soko Rex, wir haben die mobilen Einsatz- und Fahndungsgruppen, wir haben den Landespräventionsrat und wir haben das „Weltoffene Sachsen“. Es muss uns doch allen gemeinsam möglich sein, diesen Geist, diese Brandnester zurückzudrängen und diese Leute aus den Parlamenten zu verbannen.
Ich mache noch einmal eines deutlich: Wir haben demnächst Europawahlen. Auf der europäischen Ebene ist das Quorum, um in das Parlament einzuziehen, gefallen. Das heißt, wir haben hier eine besondere Herausforderung, den europäischen Geist zu verteidigen.
Ich will noch einmal auf Symbole zu sprechen kommen. Viele Christen im Lande fahren mit einem Aufkleber durchs Land mit ihrem Zeichen, dem Fisch. Was zeichnet Rechtsextremisten aus? Als die NPD in den Landtag einzog, war an einem Auto ein Aufkleber, der einen Fisch zeigte, der von zwei Adlern angegriffen wurde. Plötzlich war das Auto zum Glück aus dieser Garage verschwunden. Aber es fahren immer noch Autos mit diesem Symbol herum, ein oder zwei Adler, die einen Fisch angreifen.
Das heißt, es ist ein aktives Symbol, das Christen angreifen soll.
Wir müssen dafür sorgen, dass diese Symbole verschwinden.
Herzlichen Dank.
Es ist in der Tat so: „Wer Freiheit verteidigt, braucht sich nicht zu wundern, wenn an der nächsten Ecke der Teufel der Unfreiheit den Schwanz herausstreckt.“
Deshalb kann ich nur jeden ermutigen: Haben Sie keine Angst! Lassen Sie den rechten Schlägern keine Chance!
Lassen Sie den rechten Hetzern keine Chance und stellen Sie sich in der Diskussion in den Schulen und in Ihrer Freizeit diesen Leuten entgegen!
Dulden Sie nicht, dass andere geschmäht werden, wie wir es gerade erlebt haben. Es war eben ein Paradebeispiel, wie das läuft. Haben Sie keine Angst vor diesen Leuten! Ich möchte ausdrücklich auch das Innenministerium ermutigen: Wir haben in Sachsen einen Truck gegen Kriminalität; ein Präventionsmobil fährt durch den Freistaat. Ich bitte den Staatsminister des Innern, darüber nachzudenken, ob wir nicht ein Präventionsmobil gegen Rechtsextremismus durchs Land fahren lassen, um deutlich zu machen, dass wir hier die Aspekte beraten, die auch der Ministerpräsident mit seinen Konferenzen in der Stadt beraten hat, in der die sogenannte Deutsche Stimme ihre Heimat hat,
in Riesa, wo wir mit Lehrern und Schülern immer wieder gemeinsam beraten haben: Was können wir noch besser machen?
Ich bin mir völlig darüber im Klaren: Wir haben noch nicht das Ergebnis, das wir uns wünschen; aber wir sollten heute eines mitnehmen: Wir werden nicht nachlassen, dieses Thema als Daueraufgabe hier in Sachsen zu bearbeiten. Dazu rufe ich Sie alle auf.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 7. November 2007 hatte das Plenum der 4. Wahlperiode mit dem Gesetz über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen die Einführung der Doppik zum 1. Januar 2013 beschlossen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird den Kommunen gerade im Hinblick auf die Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens eine wichtige Unterstützung gegeben. Die Pflicht zur Bildung von Pensionsrückstellungen wird von den Kommunen auf den kommunalen Versorgungsverband unter der Maßgabe der Vollkapitalisierung verlagert. Damit befreien wir die Kommunen von der Rückstellung und der Pflicht zur Rückstellungsbilanzierung. Eine Doppelbelastung für die Kommunen fällt damit weg. Das ist wichtig, und deshalb war es auch notwendig, diesen Gesetzentwurf relativ zeitnah zu beraten und zu beschließen.
Wir gehen davon aus, dass die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die kommunale Haushaltswirtschaft nach den Regeln der Doppik entsprechend zeitnah angepasst wird. Die Anhörung hier im Landtag hat gezeigt, welche Auswirkungen die Bildung von Pensionsrückstellungen auf die Kommunen hat. In einer Stadt wie Pirna, die sehr zurückhaltend mit der Verbeamtung umgegangen ist, gibt es drei aktive Beamte und vier Versorgungsempfänger. Das macht schon einen nicht unerheblichen Betrag aus, wie wir in der Anhörung erfahren haben. Insofern ist die Entscheidung, Pensionsrückstellungen künftig beim Kommunalen Versorgungsverband zu bilden, richtig und notwendig.
Weiter regelt der Gesetzentwurf das Ausscheiden der AOK Plus. Das will ich hier nicht weiter kommentieren,
es hat keine finanziellen Auswirkungen auf den KVS bzw. auf die Kommunen.
Zur Einführung einer Versicherungsaufsicht über die Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes nach den Vorschriften des Sächsischen Versicherungsaufsichtsgesetzes nur so viel: Man mag darüber streiten, ob zwei Aufsichten, nämlich die Versicherungsaufsicht und die Rechtsaufsicht, erforderlich sind. Wir halten das insofern für den richtigen Weg, als unterschiedliche Zuständigkeiten berührt sind. Die Rechtsaufsicht liegt beim Innenministerium, die Versicherungsaufsicht beim SMWA. Diese Zuständigkeiten sollte man respektieren. Insofern sehen wir keine Alternative.
Gestatten Sie mir einige Erläuterungen zu ein paar Kritikpunkten, insbesondere zu denen, die der Rechnungshof in der Anhörung vorgetragen hat. Zunächst geht es um die Frage der Pensions- und Beihilfeverpflichtung des Kommunalen Versorgungsverbandes. Der Rechnungshof
kritisiert die unveränderte Beibehaltung der Regelung zur Berechnung von Pensions- und Beihilferückstellungen.
Wir als CDU-Fraktion sind der Auffassung, dass zwischen der Berechnung der Pensionsrückstellung für Eröffnungsbilanz und Folgebilanz auf der einen und den Berechnungen zur Finanzierung der Beamtenversorgung auf der anderen Seite strikt unterschieden werden muss. Die rein bilanzielle Darstellung der Pensionsrückstellung ist nicht maßgeblich für die Auskapitalisierung der Versorgungsverpflichtungen. Entscheidend dafür sind allein die Beschlüsse des Verwaltungsrates des KVS, also des Kommunalen Versorgungsverbandes.
Zuletzt war es Beschluss zum Umstieg auf die Kapitalisierung. Grundlage dieses Beschlusses war ein versicherungsmathematisches Gutachten vom 9. April 2010, dem verschiedene, mit dem Verwaltungsrat des KVS abgestimmte Annahmen zugrunde lagen, zum Beispiel eine den Kapitalmarktgegebenheiten angepasste Verzinsung von 4 % wie auch eine Bezüge- und Karrieretrendbetrachtung.
Das Gutachten war Basis für die Feststellung des Umlagesatzes. Es wurde ein Umlagesatz vereinbart, der sukzessive anstieg, bis das heutige Niveau von 43 % der Bruttobesoldung in der Endstufe der Beamten erreicht wurde. Sollte sich herausstellen, dass zugrunde liegende Annahmen nicht mehr realistisch sind, würde das Gutach
ten überarbeitet und gegebenenfalls eine Anpassung vorgenommen.
So unser Verständnis aus der Anhörung.
Übrigens geht der Freistaat Sachsen beim Generationenfonds, also bei der Rückstellung nicht anders vor, er legt auch hier 4 % zugrunde. Die Finanzierung ist, wie auch beim Generationenfonds des Freistaates Sachsen, unabhängig vom Rechnungswesen und der Bilanzierung von Pensionsrückstellungen. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen entspricht dagegen den gesetzlichen Vorgaben der §§ 85a Sächsische Gemeindeordnung und 41 Abs. 3 Sächsische KommunalhaushaltsverordnungDoppik. Der Zinssatz beträgt hier aufgrund der Verweisung auf § 6a Einkommensteuergesetz 6 %.
Meine Damen und Herren! Dieser Zinssatz ist jedoch nur ein Parameter für die Höhe der bilanziellen Rückstellungen. Ein anderes ist die Bezügedynamik.
Auch bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung liegt der Erfüllungsbetrag der Versorgungspflichtigen zugrunde. Übrigens ist das derzeit für die Berechnung der Pensionsrückstellung vorgeschriebene Teilwerteverfahren auch bei einer Anwendung der Bestimmung des Handelsgesetzbuches ein zulässiges Verfahren zur Berechnung der Pensionsrückstellung.
Für die Beibehaltung eines festen Zinssatzes bei der Berechnung der Pensionsrückstellung, hier des Zinssatzes nach § 6a Einkommensteuergesetz, spricht auch der Grundsatz der Bilanzkontinuität. Eine Erhöhung der passivierten Pensionsrückstellung aufgrund eines niedrigeren Zinssatzes hätte auch höhere Zuführungen zu den Rückstellungen zur Folge.
Diese müssten, da der KVS sein Rechnungswesen bereits auf die Doppik umgestellt hat, im Haushalt erwirtschaftet werden. Je nach Größenordnung der Nachdotierung der Rückstellung wäre dadurch der Haushaltsausgleich gefährdet.
Diese Problematik hat übrigens für die HGB-Anwender auch bei der Novellierung des Handelsgesetzbuches durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz bestanden. Der Gesetzgeber hat daher im Artikel 67 des Einführungsgesetzes zum HGB eine Übergangsfrist von 15 Jahren geschaffen. Die Regelungen des HGB wurden im Übrigen auch an anderer Stelle nicht eins zu eins in die kommunale Doppik übernommen. Es wird immer deutlicher, dass die kaufmännische Buchführung aufgrund zahlreicher Besonderheiten der Kommunen gerade nicht eins zu eins übertragbar ist.
Des Weiteren fordert – neben dem Rechnungshof – auch in den Beratungen die Opposition nunmehr eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Vermögensanlage. Ich frage mich, wie meine Fraktion im Übrigen auch: Wozu? Die bisherige Rechtsverordnungskompetenz wurde nie beansprucht, und im Übrigen sammelt der Kommunale Versorgungsverband nicht erst durch den Umstieg auf die Kapitalisierung Vermögen an, sondern aufgrund der vorausschauenden Finanzierungsbe
schlüsse des Verwaltungsrates, bereits seit jeher. Ein Bedarf für eine Verordnungsermächtigung zur Vermögensanlage wird nicht gesehen, zumal es ja bei der Rechtsaufsicht des Innenministeriums bleibt. Bei Bedarf können hier rechtsaufsichtliche Mittel ergriffen werden, insbesondere Beanstandungen, Ersatzvornahme etc. Das wurde auf Nachfrage, Frau Kollegin, ausdrücklich in diesem Raum so bestätigt.
Danke, Herr Kollege Schiemann. Es dürfte auch niemanden entgangen sein, dass es beim Kommunalen Versorgungsverband einen Anlageausschuss gibt, der die Anlagepolitik ständig überprüft und neu bewertet. Für mich hat auch die Anhörung nicht erbracht, dass es an der tatsächlichen Anlagepolitik des KVS Kritik seitens des Rechnungshofes gegeben hätte.
Zu guter Letzt möchte ich auch noch einmal auf die Anforderungen an den Direktor zu sprechen kommen und damit auch gleich auf den vorliegenden Änderungsantrag eingehen. Ich denke, es besteht breiter Konsens, dass der Direktor des KVS fachlich geeignet sein muss. Streitig ist die Frage, ob man diese fachliche Geeignetheit sehr detailliert gesetzlich unterlegen muss. Etwaige Äußerungen der Opposition zu einem Versorgungsposten halte ich für gewagt, und um es deutlicher zu sagen, für unterbelichtet. Mich überzeugt, was wir vom geschäftsführenden Präsidialmitglied Andre Jacob vom Sächsischen Landkreistag als Mitglied des Verwaltungsrates in der Anhörung gehört haben. Es ist eine kommunale Selbstverwaltungsentscheidung und der Verwaltungsrat entscheidet über die Ausschreibung. Wir konnten den Inhalt zur Kenntnis nehmen.
Zu Recht wurde darauf hingewiesen, dass der Direktor des KVS ein Beamter auf Zeit ist. Insbesondere unterliegt die Entscheidung über die Besetzung einer Überprüfbarkeit durch Gerichte, beispielsweise im Wege einer Konkurrentenklage. Wir wissen alle aus der Praxis, dass auch davon regelmäßig Gebrauch gemacht wird.
Man darf auch nicht vergessen, dass der Direktor des Kommunalen Versorgungsverbandes mehrere Aufgaben zu bewältigen hat und seine Funktion nicht allein auf Geldanlage zu reduzieren ist.
Wir meinen, dass Vorstandserfahrung, wie die Anforderung besagt, auch in einem kommunalen Bereich erworben werden kann. Fachliche Eignung ist dabei nicht Spezialistentum im Bereich des Versorgungs- oder Versicherungsrechts. In der Kommunalliteratur zum Versicherungsaufsichtsgesetz ist vielmehr zur fachlichen Eignung von Führungspersonen in Versicherungsunternehmen ausgeführt, dass Personen mit Vorstandserfahrung grundsätzlich auch für andere als die bisherigen Arbeitsgebiete geeignet sind. Von einer fachlichen Eignung in diesem Sinne kann auch aus unserer Sicht ausgegangen werden, wenn der Direktor des KVS eine mehrjährige Tätigkeit mit Vorstandserfahrung oder eine vergleichbare Tätigkeit
im staatlichen oder kommunalen Bereich, etwa als Leiter einer Behörde oder Bürgermeister, nachweisen kann.
Ich denke, dies sind überzeugende Argumente, und deswegen bitte ich Sie, meine Damen und Herren, um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Da wir aber die Frage der Neubesetzung regeln, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, dem jetzigen Verantwortlichen im KVS, Herrn Krieger, herzlich für seine bisherige, sehr solide Arbeit im Namen der CDU-Fraktion ganz herzlich zu danken.
Meine Damen und Herren! Ich danke für Ihren Beifall und Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Antragstellerin hat den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung beklagt. Diese Klage haben die Vertreter, die die kommunale Ebene hier im Plenarsaal des Sächsischen Landtages vertreten haben, in dieser Weise selber so nicht vorgetragen. Deswegen frage ich mich, wer denn jetzt den Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung vorsieht. Ich denke, Herr Jacob für den Sächsischen Landkreistag als Geschäftsführer hat eindrücklich noch einmal deutlich gemacht, dass er mit seinen Gremien, die entsprechend fachlich besetzt sind, diese Dinge sehr verantwortungsvoll wahrnimmt.
Ich will vielleicht aus der Anhörung kurz ein paar Dinge zitieren. Erstens. Der Kommunale Versorgungsverband ist 20 Jahre alt, fast auf den Tag genau an dem Tage der Anhörung. Herr Krieger, der Direktor, ist seit 16 Jahren in dieser Verantwortung. Gehen Sie denn wirklich davon aus, dass bei der Besetzung eines Nachfolgers diese Personen unverantwortlich handeln? Es waren im Jahr 2004 4 000 Angehörige und davon 658 Versorgungsempfänger, für die etwa 15 Millionen Euro Versorgungsleistungen pro Jahr gezahlt wurden. Heute sind es bereits 5 600 Angehörige, davon 1 600 Versorgungsempfänger, an die 30 Millionen Euro Versorgungsleistungen fließen.
Zweite Zahl: Die Gemeinschaft der Zusatzversorgungskasse zählt mittlerweile 900 Arbeitgeber, die bei ihr die Mitgliedschaft erworben haben. Es sind 180 000 Beschäftigte über ihre Arbeitgeber bei der Zusatzversorgungskasse versichert und sie betreut etwa 32 000 Rentner. Im Jahr 2011 wurden insgesamt Rentenleistungen in Höhe von 34 Millionen Euro gezahlt. Meinen Sie, dass die Leute im Verwaltungsrat Ihre einengenden Vorgaben brauchen und die Aufsicht des SMWA und des Innenministeriums am Ende nicht ausreicht? Ich kann nur sagen, es ist ein deutliches Misstrauen gegen die kommunale Ebene, was in diesem Antrag zum Ausdruck kommt. Das zeichnet Sie ja immer wieder aus.
Deshalb werden wir diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank.
Herr Kollege, Sie versuchen anhand von Prozentzahlen das Thema Mietnomadentum zu verniedlichen. Wissen Sie, welche Existenzvernichtung es für den einzelnen Eigentümer bedeutet, der mit diesen Themen konfrontiert ist? Ich würde gern von Ihnen wissen, wie Sie an dieser Stelle das Thema regeln wollen, welche rechtssicheren Möglichkeiten Sie mit Ihrer LINKEN-Partei sehen, um dieses Thema angemessen zugunsten auch der Eigentümer und damit zum Schutz des Eigentums zu sichern.
Danke, Herr Präsident! – Der Kollege Stange hat jetzt selbst Nebel verbreitet. Er hat nicht auf meine Frage geantwortet, sondern mir lediglich vorgetragen, was der Herr Staatsminister auf eine Frage geantwortet hat. Deshalb ist meine Nachfrage noch einmal: Ich frage Sie nach Ihrer Position, da es nicht darum geht, dass nur die Miete nicht gezahlt wird, sondern die Wohnungen werden vermüllt, in ihrer Wertigkeit erheblich beschädigt, und der geschädigte Eigentümer bleibt nicht nur auf dem Mietausfall sitzen.
Deshalb frage ich ihn nach seiner Position, wie er denn mit der Linkspartei diesen Eigentümern, die nicht nur den Mietverlust zu erleiden haben, sondern auch den Eigentumsverlust des Wertes der Wohnung, was sie gedenken zu tun, um diesen Eigentümern, die sich dieses Eigentum auch redlich erarbeitet haben, die Kosten zu erstatten. Was tun Sie? – Das war die Frage vorhin, und Sie haben nur ausweichend versucht, auf die Antwort des Staatsministers hinzuweisen. Das ist mir nicht genug.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat erkannt, dass Sachsen nach der Föderalismusreform keine Kompetenzen mehr für das Melderecht hat.
Auf Bundesebene ist der Prozess der Gesetzgebung vorangeschritten. In absehbarer Zeit ist das neue Meldegesetz nunmehr zu erwarten. Das haben wir Ihnen im
Ausschuss bereits erklärt, und auch andere Fraktionen – Sie haben das heute eingeräumt – haben Sie darauf hingewiesen.
Aber Sie beharren auf der derzeit noch möglichen Änderung des Sächsischen Meldegesetzes kurz vor Toresschluss und konstruieren jetzt Fälle, bei denen man davon ausgehen kann, dass die Betreffenden bereits die Meldedaten möglicherweise – auf welchem Wege auch immer – erlangt haben.
Sinnvoll ist von daher der von Ihnen vorgeschlagene Weg nicht, zumal der Gesetzentwurf auch nicht mit dem derzeit fortgeltenden Melderechtsrahmengesetz des
Bundes vereinbar ist; dazu haben wir von Ihnen nichts gehört. Ich frage mich deshalb, welches politische Signal Sie mit einer Beschlussfassung über ein Gesetz aussenden wollen, das einerseits nur eine kurze Lebensdauer hätte und andererseits mit dem derzeitigen Bundesrecht nicht kompatibel wäre. Der Vermittlungsausschuss – mit dem Ziel der Fortentwicklung des Meldewesens – wird im November zur ersten Sitzung zusammentreten. Ich möchte an dieser Stelle auf die Debatte, die hierzu im Plenum vor der Sommerpause stattfand, hinweisen.
Der Bundesratsausschuss hat sich am 6. September 2012 einstimmig dem sächsischen Antrag angeschlossen, dass es bei dem ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf zum Meldewesen bleibt. Die Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels soll nur zulässig sein, wenn der betroffene Einwohner in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat. Ansonsten ist eine Verwendung der Daten zum Zwecke der Direktwerbung oder des Adresshandels unzulässig. Es gilt, der Entwicklung einer „Adresshandelsindustrie“ Einhalt zu gebieten. Das ist ganz klar unsere Position.
Bei aller Kritik an dem derzeitigen Verfahren darf man nicht den Blick davor verschließen, dass es durchaus berechtigte Ansprüche auf Informationen gibt, etwa zur Beitreibung von Forderungen bei Schuldnern oder bei der DRK-Blutspendedatei. In den angesprochenen Fällen muss es einfach möglich sein, Informationen aus dem Register weiterzugeben.
Staatsminister Ulbig hat im Innenausschuss ausdrücklich auf diese Sachzusammenhänge hingewiesen. Daher gilt es auch bei dem künftigen Meldegesetz des Bundes durchaus zu unterscheiden und unterschiedliche Verfahren ins Auge zu fassen. Selbst wenn der Bundesentwurf aus der Sicht der GRÜNEN nicht weitgehend genug ist, ändert das nichts an der mangelnden Gesetzgebungskompetenz, wenn der Bundesgesetzgeber erst einmal das Bundesmeldegesetz verabschiedet hat.
Ich teile die Auffassung unseres Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig durchaus, dass auch nach Verabschiedung des Gesetzes auf Bundesebene die Datenschutzbeauftragten ihre Arbeit mit dem Gesetz
haben werden. Er hat uns bereits auf das „Relikt“ der Hotelmeldescheine hingewiesen. Vielleicht gibt es aber schon an dieser Stelle auf Bundesebene Bewegung; das ist jedenfalls nicht auszuschließen. Ich teile auch seine Auffassung, dass uns dieses Thema im Zusammenhang mit der neuen EU-Verordnung zum Datenschutz beschäftigen wird.
Ich empfehle uns daher, zunächst die Ergebnisse der Arbeit des Vermittlungsausschusses auf Bundesebene abzuwarten. Wir werden den Gesetzentwurf der GRÜNEN ablehnen. Daher sehen wir auch keine Notwendigkeit, dem Änderungsantrag der genannten Fraktion, die die Einbringung begehrt hat, zu folgen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Da wir der vorgeschlagenen Novelle in Gänze die Ablehnung erteilen werden, ist es auch nicht notwendig, für diesen vorgeschlagenen Änderungsantrag die Zustimmung zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es gleich vorwegzunehmen: Wir halten den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Sächsischen Polizeifachhochschulgesetzes für den richtigen Ansatz, um mit diesen Regelungen einen Bachelorstudiengang an der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg – der Name Rothenburg bleibt selbstverständlich erhalten – einzuführen sowie aufgrund dessen die von der Staatsregierung zur Staatsmodernisierung am 25. Januar 2011 beschlossene Integration des Fortbildungszentrums
Bautzen in die Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg umzusetzen.
Die getroffenen Regelungen sind geeignet, diese Ziele zu erreichen. Es geht in der Konsequenz der Neuregelungen um eine Zusammenfassung der Anzahl von Führungsfunktionen. Der Prorektor der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg wird zugleich die Funktion und die Aufgabe des Leiters des Fortbildungszentrums als Organisationshoheit der Hochschule übernehmen.
Wir haben die Ergebnisse der Sachverständigenanhörung sehr intensiv ausgewertet und sind der Auffassung, dass
Vorschläge zur Änderung des Verhältnisses Rektor – Prorektor nicht überzeugen. Schließlich geht es um eine Verzahnung von Aus- und Fortbildung und die Freisetzung von Ressourcen für die Lehre. Die Anbindung der Funktion des Prorektors als Leiter des Fortbildungszentrums setzt diese Zusammenführung von Aus- und Fortbildung personell um.
Der Prorektor bleibt Abwesenheitsvertreter des Rektors. Die unterschiedlichen Standorte erschweren oder behindern eine Abwesenheitsvertretung nicht. Die Entfernung zwischen Bautzen und Rothenburg ermöglicht unmittelbare Arbeitsbesprechungen zwischen Rektor und Prorektor zu jeder Zeit. Darüber hinaus gibt es den Informationsaustausch über die Nutzung moderner Kommunikationsmittel.
Es ist richtig, von einer grundsätzlichen Ausschreibungspflicht für die Bestellung des Rektors, des Prorektors und des Kanzlers auszugehen. „Grundsätzlich“ bedeutet „im Regelfall“ und dass Ausnahmen davon zu dokumentieren sind, wie wir im Innenausschuss gehört haben. Schließlich soll die Formulierung Flexibilität bei der Personalwahl gewährleisten. Es obliegt dem Organisationsermessen des Staatsministers, ob eine Führungsposition an einer Fachhochschule mit einem sogenannten Beförderungsbewerber oder ausschließlich aus dem Kreis sogenannter Versetzungsbewerber besetzt wird.
Soll beispielsweise eine Führungsposition aus dem Kreis der sächsischen Polizei besetzt werden, dann kommen unter Umständen nur wenige Personen in Betracht, die die Anforderungen erfüllen. Die Bewerber sind bekannt, und es bedarf dafür keiner Ausschreibung. Die Entscheidung wird unter Abwägung der persönlichen und dienstlichen
Belange nach Aktenlage getroffen werden. Die Ausschreibung wäre also eine reine Formalie.
Entscheidungen über Anzahl und Struktur von Fachbereichen oder die Struktur eines Fortbildungszentrums sind grundlegende Organisationsentscheidungen des zuständigen Ministeriums. Wir halten die getroffenen Regelungen für sehr sachdienlich und anspruchsvoll. Die Struktur von Fachbereichen oder die Struktur des Fortbildungszentrums stehen in einer unmittelbaren Wechselbeziehung unter anderem zu den Aufgaben einer Fachhochschule, der Anzahl der Studierenden sowie Personal- und Stellenausstattung einer Fachhochschule.
Dem gleichen Ressort, also dem Innenministerium, obliegt es auch, die Umsetzung für alle Behörden der sächsischen Polizei, was Zielvorstellung und -vorgaben angeht, also auch Neueinstellung und Stellenabbau oder laufende Anpassung an Aus- und Fortbildung, zu koordinieren und vor allem sicherzustellen. Insofern ist es nur konsequent, alle wesentlichen Grundentscheidungen, also auch die innere Struktur der Hochschule der Sächsischen Polizei Rothenburg, diesem Ressort, nämlich dem Innenministerium, zu überlassen.
Ich habe mich schon gefragt, wo ein Verstoß gegen die Wissenschaftsfreiheit des hauptamtlichen Lehrpersonals der Fachhochschule liegen soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung den Hochschullehrern an verwaltungsinternen Hochschulen die Freiheit von Forschung und Lehre nur nach Maßgabe des besonderen Bildungsauftrages dieser Fachhochschule anvertraut. Darin sehe ich überhaupt keinen Widerspruch, denn die Zulässigkeit einer weitergehenden staatlichen Reglementierung dieser Fachhochschulen im Vergleich zu anderen Fachhochschulen ist anerkannt. Diese staatlichen Reglementierungen umfassen aber auch grundlegende organisatorische Entscheidungen.
Der Gesetzentwurf verfolgt auch das Ziel einer Verschlankung des Senates. Das wiederum hat zur Folge, dass es, wenn der Senat kleiner wird, zu keiner Überrepräsentation der studentischen Vertreter führen darf. Es muss ein ausgewogenes Verhältnis sein. Insofern sind die Änderungen, die jetzt vorgenommen wurden, konsequent.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich die neu aufgenommene Regelung für die Einstellung und Ernennung bzw. Berufung von Juniorprofessoren. Damit soll die Gewinnung wissenschaftlichen Personals verbessert, eine gezielte Personalentwicklung unterstützt und die Attraktivität der Sächsischen Hochschule der Polizei in Rothenburg erhöht werden. Die Möglichkeit, Juniorprofessoren zu berufen, stellt einen wesentlichen Baustein zu einer zielgerichteten Personalentwicklung an der Fachhochschule in Rothenburg dar.
Alles in allem, denke ich, liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der die Zukunftsfähigkeit der Fachhochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg und des Fortbildungszentrums eindeutig untermauert. Ich bitte daher um Zustimmung zum Gesetzentwurf, zum Änderungsantrag und gleichzeitig um Verständnis. Es handelt sich mit dem
Änderungsantrag in der Ausschussberatung um ein Missverständnis, dass über Punkt 2 des Änderungsantrages der Koalition, der dem Innenausschuss vorlag, nicht abgestimmt wurde. So etwas kann in der Eile des Gefechtes auch dem besten Ausschussvorsitzenden einmal passieren.
Danke auch den Kollegen der SPD für diesen Hinweis. Es geht redaktionell um rechtsförmige Anpassung an das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz. Damit hoffe ich, dass wir auch die letzte Anpassung an das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz hinter uns bringen.
Ich danke Ihnen für diese ausdrücklich disziplinierte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, wenn Sie gestatten, spreche ich gleich von hier aus. – Ich möchte auf einige Punkte, die soeben vorgetragen wurden, noch einmal eingehen.
In Bezug auf die Frage der Urheberschaft, die der Vertreter der LINKEN hier aufgeworfen hat, will ich deutlich sagen, dass die Anhörung im Innenausschuss – in diesem Saal – am 13. September 2012 durchgeführt wurde. Die CDU-Fraktion, vertreten durch mich, hatte von Anfang an verdeutlicht, dass wir den Namen der Hochschule beibehalten werden. Es kommt also nicht zu einer Änderung, sondern der Name der Hochschule in Rothenburg wird beibehalten.
Dann war es in der Tat DIE LINKE, die den Änderungsantrag schneller beigebracht hat. Aber in Gänze kann man sagen: Es handelt sich letztlich nur um Trittbrettfahrerei.
Zu den Einlassungen aus der SPD-Fraktion, insbesondere was die Entfernung zwischen den Standorten Rothenburg und Bautzen angeht, ist Folgendes zu sagen: In der Anhörung ist deutlich geworden, dass es sich um einen Abwesenheitsvertreter handelt. Die Vertretung durch den Prorektor kommt dann zustande, wenn er die Abwesenheitsvertretung übernimmt. Ansonsten ist in Bezug auf die
Mitbestimmungsrechte in den zahllosen Veranstaltungen, die wir, auch mit meinem Kollegen Schowtka, der heute durch dienstliche Verhinderung nicht anwesend sein kann – –
Er ist in Brüssel. Ansonsten versuchen Sie doch immer, deutlich zu machen, dass die Brüsseler Termine wichtig sind. Daher würde ich das vonseiten der SPD durch Zwischenrufe nicht so herabsetzen. Ich denke, es ist gut, dass wir in Brüssel ausreichend vertreten sind.
Jedenfalls hat Kollege Schowtka bei seinen zahlreichen Gremienbesuchen deutlich gemacht, dass derlei Dinge, die von Ihnen vorgetragen worden sind, uns gegenüber von der studentischen Vertretung nicht geäußert worden sind. Bei der kürzlich stattgefundenen Verabschiedung der Absolventen ist im Gegenteil vom studentischen Vertreter deutlich geworden, dass die Lage am Rande des Freistaates Sachsen, die die vergangenen Jahrgänge immer wieder thematisiert hatten, diesmal ausdrücklich nicht thematisiert wurde, sondern der studentische Vertreter sogar darauf hingewiesen hat, dass die Rahmenbedingungen für die Lehre und die polizeiliche Ausbildung ausgezeichnet sind. So habe ich es jedenfalls mitgenommen.
Frau Jähnigen, wenn Sie auf den Sachverständigen verweisen – jetzt ist sie leider gerade nicht da, aber ich werde es dennoch erwähnen, sie wird mich möglicherweise draußen irgendwo hören –, der zwar eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, aber durch Ihre Kritik für die Nachfrage nicht zur Verfügung stand, dann halte ich dieses von Ihnen eingebrachte Stichwort für wenig tragfähig, legen Sie als Fraktion doch immer ausdrücklich Wert darauf, dass keine schriftlichen Stellungnahmen zugelassen werden, wenn wir als Fraktion aus Verfahrensfragen heraus mal auf eine schriftliche Stellungnahme zur Sachbeschleunigung hinweisen. Sie zitierten eine schriftliche Stellungnahme, bei der wir keine Möglichkeit hatten, den Vertreter aus Rothenburg durch tatsächliche Befragung in der Anhörung auf diese Behauptung anzusprechen. Von daher ist Ihre Einlassung wenig tragfähig.
Ich denke, wir haben einen guten Gesetzentwurf eingebracht, der für die Bachelorausbildung die notwendigen Rahmenbedingungen schafft, die beiden Standorte unter einem Dach vereinigt und vor allem den Namen Rothenburg beibehält, sodass keine Irritationen aufkommen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Ich möchte gegen diesen Antrag sprechen.
Zunächst möchte ich auf die unqualifizierte Einlassung in Bezug auf den Innenminister eingehen. Der Innenminister
ist förmlich entschuldigt. Er befindet sich auf einer Auslandsreise. Das ist auch durch die Medien hinreichend publiziert worden. Von daher ist diese Einlassung unqualifiziert.
Die Hinweise, das Thema würde im Innenausschuss nicht ausreichend gewürdigt werden, kann ich als Mitglied des Innenausschusses nicht nachvollziehen. Es ist hinreichend beraten worden. Von daher ist auch das eine unzutreffende Darstellung, die die Öffentlichkeit offensichtlich irreführen soll. Ich bin durchaus der Meinung, dass deswegen dieser Antrag abgewiesen wird.
Die Kommunen warten genau auf diesen Vereinigungsprozess. Sie erwarten, dass sie jetzt Anspruch auf das Geld haben. Dies würde ausfallen. Von daher sollte dieser Antrag abgewiesen und das Gesetz ordentlich zu Ende beraten werden, um es heute abschließend zu beschließen.
Danke.
Herr Präsident! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten vornehmen. Ich habe diesem Gesetz zugestimmt,
unter anderem auch deshalb, weil wir mit dem in Diskussion befindlichen Verwaltungshelfer ausdrücklich den Wunsch des Sächsischen Städte- und Gemeindetages realisiert haben. Es war eine ausdrückliche Bitte des Städtetages, dass diese Regelung in § 4 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes aufgegriffen wird. Das ist durch diesen Gesetzentwurf realisiert worden und der Zwischenruf von der Linksfraktion, wir würden hier in die kommunale Hoheit eingreifen, ist deshalb hinfällig. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt außerordentlich, dass sich der Freistaat Sachsen im Bundesrat für Änderungen zu dem vom Bundestag beschlossenen neuen Meldegesetz einsetzen wird.
Dies wurde bereits medial angekündigt. Insofern ist der vorliegende Antrag überflüssig.
Herr Bartl, wenn die Opposition in ausreichender Stärke im Bundestag anwesend gewesen wäre, wäre dieses Gesetz mit dieser Norm auch nicht zustande gekommen.
Von daher ist dieses Kläffen völlig überflüssig.
Noch etwas: Das Gesetz hat der Bundestag am Abend des 28. Juni 2012, am Tag des EM-Spiels Italien – Deutschland, beschlossen.
Es ist mitnichten so, dass Sie den Antrag nicht bis zum 2. Juli 2012, 12:00 Uhr, hätten stellen können. Aber sei es drum. Auch das ist nur eine Formalie.
Herr Bartl, wenn Sie schon die Sächsische Verfassung zitieren – Sie haben ja immer so eine trickreiche Rede –, dann sollten Sie den Artikel 33 in Gänze zitieren. Darin steht nämlich: „Jeder Mensch hat das Recht, über die Erhebung, Verwendung und Weitergabe seiner personenbezogenen Daten selbst zu bestimmen. Sie dürfen ohne freiwillige und ausdrückliche Zustimmung der berechtigten Person nicht erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden. In dieses Recht darf nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Das ist der Artikel 33. Ich sage das nur der Vollständigkeit halber, damit nichts im Raum stehen bleibt.
Ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage.
Worum es uns geht, ist, dass mit dem neuen Meldegesetz dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger ausdrücklich der Vorrang vor den Interessen der Werbewirtschaft eingeräumt wird, so wie es Markus Ulbig hier deutlich zum Ausdruck gebracht hat. Wir wollen, dass es beim ursprünglich in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf bleibt. Die Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels soll nur zulässig sein, wenn der betroffene Einwohner in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt hat. Hilfsweise plädieren wir für den Rechtszustand, wie er im Wesentlichen bisher in den Bundesländern besteht. Die Einwohner sollen eine Übermittlung durch Einlegung eines Widerspruchs wirksam verhindern können.
Der Bundestag hat im neuen Meldegesetz weiter geregelt, dass der Widerspruch des Betroffenen für eine Auskunft auch für diesen Zweck dann unbeachtlich ist, wenn der Anfragende die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet. Das ist aber der Regelfall. Eine einfache Melderegisterauskunft darf nur erteilt werden, wenn die gesuchte Person im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu muss der Anfragende in seiner Anfrage Familienname, früherer Name, Vorname, Geburtsname, Geschlecht oder eine Anschrift mitteilen. Damit wird die bisherige Rechtslage im Meldegesetz zugunsten der datenverarbeitenden
Wirtschaft verändert. Der Widerspruch entfaltet für diese Konstellation keine Wirkung mehr. Diese Norm ist daher inhaltlich verfehlt, weil sie den Bürgern ein Widerspruchsrecht zubilligt, das in der Praxis keinen Wert hat. Das wollen wir nicht.
Wir brauchen Klarheit über die Rechtslage der Bürger. Auch SPIEGEL ONLINE hat sich nach Meldung des Nachrichtenmagazins wohl auch deshalb mittlerweile in diesem Punkt vom Meldegesetz distanziert.
Deshalb bitten wir um Ablehnung des Antrages und Zustimmung zu der Position, wie sie der Innenminister vorgetragen hat.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eben wurde ausgeführt, dass man ihm Einhalt gebieten müsse. In der Tat: Man muss Herrn Storr und der NPD Einhalt gebieten.
Dass die wehrhafte Demokratie und unsere demokratischen Spielregeln funktionieren, hat unser sächsischer Landtagspräsident, Kollege Rößler, gestern eindrucksvoll unter Beweis gestellt. Dass Sie sich als eine einzelne Person hier hinstellen und in einer Attitüde Dinge auf das Tapet heben, mit denen Sie das Auslachen des gesamten Parlaments auf sich ziehen, zeigt Ihnen, wie krude Ihr Vortrag gewesen ist.
Ich denke, gerade die Arbeit von Martin Gillo, die weislich mit Augenmaß und sehr differenziert angegangen werden muss – und von ihm auch so bearbeitet wird –, zeigt, dass er Sie im Nerv getroffen hat.
Wir können an dieser Stelle Martin Gillo Dank sagen.
Sachsen ist in der Tat ein Land, das sich zu besuchen lohnt. Wir alle gemeinsam werden politisch dafür sorgen, dass diese Stühle in Zukunft ohne NPD sind.
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder von 2007 hatte nur ein kurzzeitiges Glück des Bestandes. Der Europäische Gerichtshof gab mit der Entscheidung vom 8. September 2010 den Anstoß für Neuregelungen. Am 15. Oktober 2011 haben die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern den ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag angenommen. Damit gehen diese 15 Länder zunächst getrennte Wege zu Schleswig-Holstein. SchleswigHolstein stellte seinen Beitritt unter den Vorbehalt der Europarechtskonformität. Schleswig-Holstein hat bislang nur im Sportwettenbereich Lizenzen vergeben. Ich halte es allerdings nicht für ausgeschlossen, dass sich Schleswig-Holstein noch den übrigen 15 Bundesländern anschließt.
Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung in diesem Bundesland sind zumindest als Ziele eine bundeseinheitliche Regelung des Glücksspiels und der Beitritt Schleswig-Holsteins zum Glücksspielstaatsvertrag aufgenommen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein wird prüfen, wie die Aufhebung des schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzes ohne Schadenersatz möglich ist und wie es durch eine Gesetzesänderung wettbewerbsrechtlich möglich ist, die Lizenzvergabe zu stoppen.
Lassen Sie mich kurz voranstellen, dass es für uns Parlamentarier unerfreulich ist, dass durch die Voraussetzung einer positiven Stellungnahme durch die EU-Kommission sehr viel Zeit vergangen ist und wir uns bis heute einem sehr ambitionierten Verfahren unterzogen haben, das sehr wenig Zeit für Diskussionen vorsah.
Mein Dank gilt an dieser Stelle besonders den Kolleginnen und Kollegen Obleuten des Innenausschusses, die sich für ihre Fraktion damit einverstanden erklärt haben, sicherzustellen, dass der Staatsvertrag am 1. Juli in Kraft treten kann. Ich möchte vorab um Verständnis bitten, dass unser Änderungsantrag genau aus diesem Grund erst heute im Plenum vorgestellt wird – auch wenn wir danach gleich etwas anderes hören werden.
Man kann den am 15. Oktober 2011 verabschiedeten Staatsverträgen kritisch gegenüberstehen und ernste Zweifel haben; ich werbe allerdings für die CDU- und FDP-Koalition dennoch um Zustimmung zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag sowie zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL, der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder. Der Landesgesetzgeber hat nur die Grundsatzentscheidung Ja oder Nein zu treffen. Wir alle wissen: Stimmen wir nicht zu, dann vergeben wir uns das letzte Stück Länderkompetenz; denn dann wird der Bund allein darüber befinden.
Wir sollten uns den Detailentscheidungen im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag zuwenden. Ich möchte aber nicht auf alle Argumente eingehen. Die Anhörung am 12. Mai 2012 hat uns sehr deutlich gemacht, dass es sehr unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen gilt. Im Wesentlichen gelingt das aus unserer Sicht mit diesem Ausführungsgesetz. Die Anhö
rung hat deutlich gezeigt, dass der Mindestabstand zwischen Spielhallen ein sehr sinnvolles Instrument der Gefahrenabwehr sein kann. Daher waren für uns 150 Meter eindeutig zu wenig. Mit dem nunmehr gefundenen Kompromiss 250 Meter befinden wir uns in guter Gesellschaft mit den anderen Bundesländern.
Wichtig für uns unter dem Aspekt Jugendschutz und Schutz von Minderjährigen ist, dass es auch einen Mindestabstand zwischen Spielhallen und Schulen geben muss. Der jüngste Drogen- und Suchtbericht 2012 der Bundesregierung hat hervorgebracht, dass das gewerbliche Glücksspiel bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark zugenommen hat und dies mit einem höheren Suchtrisiko für diese Altersgruppe verbunden ist.
Meine Damen und Herren, für die CDU-Fraktion ist wichtig, dass wir an den spielfreien Feiertagen festhalten. Als Land der Reformation steht für uns außer Frage, dass auch künftig am Reformationstag nicht gespielt wird. Gleiches gilt für den Ostersonntag. Das war bereits in der Innenausschusssitzung für uns klar; aus formalen Gründen konnten wir unseren Antrag allerdings damals noch nicht einbringen.
Da hilft es auch nicht, meine Damen und Herren, in der Begründung auf den Freistaat Bayern zu schauen oder Bezug auf andere Bundesländer zu nehmen. – Frau Jähnigen, wenn an dieser Stelle von Ihnen ein Zwischenruf kommt, lade ich Sie ganz herzlich zur morgen stattfindenden Andacht ein. Das ist eigentlich der Bekenntnisort, an dem diese Dinge entsprechend untermauert werden.
Im Änderungsantrag greifen wir noch einige Anregungen aus der Anhörung auf. Insbesondere dürfte jedem verständlich sein, dass wir derzeit im Freistaat Sachsen nur drei Spielbanken haben. Wir lösen auch die Kollision zwischen Spielhallen und Sportwetten auf, indem wir regeln, dass in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem zulässigerweise bereits eine Wettannahmestelle für Sportwetten oder eine Verkaufsstelle für Sportwetten betrieben wird, eine Spielhalle nicht erlaubt werden darf, und ergänzen somit § 21 Abs. 2 des Glücksspielstaatsvertrages.
Bitte, Herr Präsident.
Es gibt im Antrag eine höhere Gesetzeskonformität und eine bessere Passgenauigkeit mit dem Gesetz. Das war mit Ihrem damaligen Antrag nicht gegeben. Im Übrigen habe ich darauf verwiesen, dass das Beratungsverfahren mit den anderen Ausschüssen und Arbeitskreisen einfach noch nicht abgeschlossen war.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetz und dem heute vorliegenden Änderungsantrag der Koalition. Im Übrigen haben wir keine Rede zur Ablehnung gemacht, sondern im Ausschuss damals nur abgelehnt. Es wird sich auch keine Gegenrede gegen das, was Frau Jähnigen jetzt vorgetragen hat, im Protokoll finden. Von daher ist deutlich geworden, dass wir die Ablehnung inhaltlich nicht begründet haben.
Ich bitte deshalb, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, und danke Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, ich möchte kurz auf die Änderungsbegehren eingehen.
Der Mindestabstand liegt in den meisten Bundesländern bei 250 Metern. Das ist, denke ich, auch ein austarierter Kompromiss. Wir gehen über das hinaus, was bisher vorgeschlagen war.
Für den Datenschutz gibt es Landesregelungen und Bundesregelungen. Von daher, denke ich, ist auch dabei ausreichend Rechtssicherheit vorhanden. Die Übergangsregelungen sind aus unserer Sicht mit Augenmaß ein Kompromiss, sodass wir keine Notwendigkeit sehen, auf diesen Änderungsvorschlag einzugehen.
Der Ostermontag ist bisher bundesweit für das Glücksspiel geöffnet. An dieser Stelle wollen wir nicht ausscheren. Daher ist uns wichtig, dass der Ostersonntag als Tag der Kernbotschaft der christlichen Überzeugung und für Sachsen insbesondere das Reformationsfest vom Glücksspiel frei bleiben. Das sind christliche Grundpositionen. An dieser Stelle ist es uns besonders wichtig, dass diese Tage spielfrei bleiben.
Herr Präsident, ich habe vorhin kurz auf diesen Antrag verwiesen. Ich möchte nur noch auf die redaktionellen Fehler eingehen, die uns in der Eile der Erarbeitung dieses Änderungsantrages unterlaufen sind.
In Artikel 1 wird aus der römischen III eine arabische 3. Unter Nummer 3 ist vom § 16 die Rede. Dieser Paragraf enthält keinen Absatz 1. Das bitte ich zu streichen. Unter § 21 II steht Artikel IV. Auch dort muss eine arabische 4 geschrieben werden.
Das sind redaktionelle Dinge. Außerdem bitten wir um Eilausfertigungen, um den entsprechenden Termin zu erreichen.
Ansonsten habe ich in meiner Einbringungsrede diesen Antrag schon ausreichend begründet.
Herr Präsident! Da heute Abend ein großes Spiel ansteht, das für Deutschland kein Glücksspiel werden soll, und da wir an diesem Spiel wenigstens mit dem Auge teilhaben wollen, verzichten wir jetzt auf diese Begründung. Wir können das Frau Jähnigen bei anderer Gelegenheit noch nahebringen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Nur der Vollständigkeit halber: Die Drucksachennummer heißt 5/8722. Nur damit es kein protokollarisches Problem gibt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich hier auf die ganz extrem rechte Seite sehe, stelle ich fest, dass da ein einziger Abgeordneter der NPD, der Herr Storr, sitzt. Alle anderen Abgeordneten sind durch Parlamentsrecht nach wie vor des Sitzungssaales verwiesen. Um an die Rede des eben gehörten Herrn Storr von der NPD anzuschließen, könnte man daraus schließen: NPD is‘ lahm.
Sie ist in der Tat lahm. Das, was Sie uns hier vorgetragen haben, Herr Storr, in Bezug auf die Anwendung der wehrhaften Demokratie, hat beispielhaft gezeigt, dass, wenn ich mir Ihr Gesicht hier vor Augen geführt habe, Sie auch dieser Ibrahim sein könnten: Das Äußere unterscheidet Sie nämlich recht wenig von denen, die Sie hier des Verfassungsbruchs bezichtigen. Von daher ist vieles von dem, was Sie hier vorgetragen haben, auch auf Ihre Partei zutreffend: Teile dessen, was wir hier im Landtag von Ihrer Partei und von Ihnen gehört haben, kann man durchaus auch als Hasspredigten bezeichnen. Von daher ist mir noch gut erinnerlich, dass Sie mehrfach vorgetragen haben, dass die Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz für Sie eine wichtige Aufgabe wäre. Mit dem Antrag wollen Sie aber gerade dieses Amt benutzen, um Ihre Ziele durchzusetzen.
In der Tat kann man durchaus sagen: Auch der NPD droht Ungemach. Deswegen ist Ihre Rede eine Ablenkung nach dem Motto: „Haltet den Dieb!“ Gehen Sie davon aus, dass Bundesinnenminister Friedrich im Juni dieses Jahres in der Tat einen salafistischen Verein verboten und weitere salafistische Vereine mit entsprechenden Ermittlungsverfahren überzogen hat.
Im Übrigen: Wie viele Säcke Kreide waren für die Rede von eben notwendig, um in dieser Tonlage heute hier zu reden? Ich gehe davon aus, dass die wehrhafte Demokratie nicht nur in Sachsen präsent ist, sondern in der gesamten Bundesrepublik. Die ständigen Beschimpfungen des Ausländerbeauftragten durch Sie und Ihre Partei weisen
wir im Übrigen zurück. Wir sind ein weltoffenes Land und wir brauchen Ihre Belehrungen nicht. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Apfel, Sie entlarvt allein der Ton in der Art und Weise, wie Sie hier dieses Thema vortragen. Sie haben sicherlich jetzt schon einen Sack Kreide zu sich genommen. Deswegen haben Sie Sätze eingebaut wie „friedliche Nachbarschaft“. Das ist Ihnen vor einigen Jahren noch nicht über die Lippen gekommen. Aber die Plakate, die Sie im Wahlkampf
aufhängen und wo die Schwerpunkte so gesetzt sind, dass man klar Ihre geistige Haltung erkennt, und Ihre Handlung vor Ort mit Ihren Gesinnungsfreunden lassen ganz klar erkennen, dass es Ihnen nicht um gute Nachbarschaft geht und nicht darum, die Probleme zu lösen. Deswegen weisen wir Ihre Angriffe, die Sie gegen den Innenminister Ulbig ausgesprochen haben, ganz deutlich zurück.
Es ist unbestritten, dass das, was in den Grenzregionen an Kriminalität vorhanden ist, ein Problem darstellt. Sie schreiben interessanterweise in Punkt 2 Ihres Antrages, dass die grenznahe Kriminalität zu stoppen ist. Sie wissen also sehr genau, dass es sich offensichtlich nicht nur um Straftäter handelt, die über die Grenze kommen, sondern um Straftäter, die den Anschein erwecken wollen, dass es sich um Menschen handelt, die über die Grenze kommen, um damit möglicherweise eine falsche Spur zu legen.
In letzter Zeit ist es nicht nur eine These, sondern durch Fahndungserfolge der sächsischen Polizei mittlerweile nachgewiesen, dass deutsche Straftäter in diesen Grenzräumen agieren und mit internationalen Straftätern zusammenarbeiten. Ihr Gesinnungspotenzial und Ihre geistige Brandstiftung zeigen, dass es in Sachsen nötig war, einen Sonderausschuss einzurichten. Ihre geistige Haltung, dass jeder, der anders aussieht und nicht Ihre Meinung vertritt, unter Generalverdacht gestellt wird,
werden wir nicht unterstützen. Im Übrigen ist es nach dem Schengener Abkommen auch heute schon möglich, die Grenzkontrollen zeitweise in Kraft zu setzen. Zur Fußball-Europameisterschaft wird davon sicherlich
Gebrauch gemacht. Sie vermitteln den Eindruck, wir hätten zu wenig Personal in den Grenzräumen. Die Bundespolizei hat gemessen an Gesamtdeutschland die höchste Personaldichte in den Grenzräumen in Sachsen.
Der Schlüssel zum Erfolg – das wird Ihnen sicherlich nicht gefallen – ist die enge polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Polen, den Tschechen und den Deutschen.
Das gilt auch für die Beteiligung internationaler Fachleute, um das, was an organisierter Kriminalität und an Schwerkriminalität passiert, in den Griff zu bekommen. Unbestritten ist das Wohlstandsgefälle ein Thema. Ein weiterer Punkt ist die Drogenkriminalität. Wir haben das Problem, dass besonders Tschechien Drogenküchen in den Grenzgebieten hat. Es ist auch ein Problem, dass der Besitz von Drogen in den Grenzgebieten bzw. in der Tschechischen Republik mittlerweile anders bewertet wird als in der übrigen Europäischen Union.
Aber auf die vorhandene Freizügigkeit zu verzichten und den gewinnenden Wohlstand in Polen: Dazu muss man sagen, sind selbst die Menschen, die von Kriminalität betroffen sind, sehr vorsichtig mit dem, was sie sagen. Sie
sagen nicht: Wir sehen die Lösung darin, die Grenzen absolut dicht zu machen, wie Sie es sich vorstellen.
Das, was ich immer wieder thematisiert habe, ist ein anderes Modell als das, von dem Sie sprechen. Deswegen sind wir der Meinung, dass Ihrem Antrag auch in der Begründung nicht zu folgen ist. Sie schreiben: Die Polizeireform muss als gescheitert angesehen werden. Die Polizeireform ist in der Tiefe noch gar nicht umgesetzt. Wir werden mit vielfältigen Maßnahmen die Verbesserung der Effektivität der Polizeistrukturen zum Wirken bringen.
Die Fahndungserfolge, auch im rechtsextremistischen Bereich
geben uns recht, dass Ihre Klientel in diesem trüben Teich erheblich mit Fragezeichen zu versehen ist. Die Frage ist: Weshalb haben Sie denn Ihre Propagandapublikationen früher in Polen drucken lassen, obwohl Sie immer den Eindruck erweckt haben, als ob das alles in Deutschland gemacht wird?
Sie versuchen, in trüben Teichen zu fischen und daraus politisches Kapital zu ziehen. Wir werden Ihnen nicht auf den Leim gehen. Wir verniedlichen die Probleme nicht.
Ihr Antrag ist in der Form, wie Sie ihn hier gestellt haben, abzulehnen. Die Sicherheit ist bei der großen Mehrheit der Mitglieder in diesem Hohen Haus – damit spreche ich für die anderen Fraktionen durchaus mit – allemal besser aufgehoben als bei Ihnen.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Herr Staatsminister, ich bedanke mich ausdrücklich für Ihre klaren Worte an dieser Stelle.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass das BautzenKomitee gestern und heute im Freistaat Sachsen die jährliche Tagung, die unter der Überschrift „Gegen die Geschichtsklitterung der DDR“ steht, durchführt. Herr Prof. Besier, ich rate Ihnen, jetzt direkt nach Bautzen zu fahren und die Rede, die Sie hier gehalten haben, dort noch einmal zu halten.
Das ist der Rat, den ich Ihnen gebe. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich heute jungen Menschen die Situation unserer Städte und Gemeinden von vor 1989 vor Augen führen will, reichen mündliche Erläuterungen meist nicht aus. Ich will jetzt bewusst nicht die Augen zumachen, sondern selbst uns, die wir damals dabei waren und die Zeit vor über 20 Jahren erlebt haben, ist das Entsetzen über die Bilder des Zerfalls und der Morbidität der Städte schon fast wieder aus dem Gedächtnis gerückt.