Protocol of the Session on September 14, 2011

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns als Politiker im Rahmen unserer Ausschussarbeit, wie es beispielsweise der Innenausschuss gemacht hat, einmal ins Ausland begeben oder privat andere Länder besuchen und uns dort umschauen, dann stellt man als aufmerksamer Beobachter sehr schnell den Vorteil unseres Rechtsstaates fest. Es ist alles, fast alles irgendwo geregelt: entweder in den Gesetzen des Bundes oder in den Gesetzen der Länder.

Für die Aufnahme von Ausländern in Deutschland ist das im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet niedergeschrieben. Es ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft – also ein Gesetz der Regierung Schröder und ihres Innenministers Otto Schily und somit der rot-grünen Koalition.

Hier wurden die Aufenthaltstitel neu definiert, Ausweisungstatbestände schärfer gefasst, Integrationskurse und die Einrichtung einer Härtefallkommission auf Länderebene, so auch bei uns in Sachsen, gefordert und eingerichtet. Es sind Einreise und Aufenthalte im Bundesgebiet geregelt. So wird im § 4 dieses Gesetzes festgelegt, dass Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels bedürfen, also eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder der Erlaubnis zum Daueraufenthalt. So sind also der Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung, der

Erwerbstätigkeit und im Abschnitt 5 der Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären und politischen Gründen eindeutig geregelt.

Die GRÜNEN begehren nun mit diesem Antrag eine gesetzliche Regelung oder eine ungesetzliche Selbstverpflichtung, die Deutschland quasi zwingt, jährlich und vorab eine festgelegte Anzahl an Flüchtlingen kontinuierlich aufzunehmen. Sie wollen damit weg von der jetzigen Einzelfallprüfung hin zu einer globalisierten Einreiseerlaubnis. Wir als Koalition stehen zu der bisherigen klaren aufenthaltsrechtlichen Regelung des Bundes.

Der § 23 des Aufenthaltsgesetzes gibt der obersten Landesbehörde, also dem Ministerium des Innern, die Möglichkeit, aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland Ausländern oder bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium zu erteilen. Das gleiche Recht hat auch der Bundesinnenminister. Auch er kann anordnen, dass das Bundesamt für Integration und Flüchtlinge in Nürnberg Ausländern oder Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, auch hier im Benehmen mit den Ländern.

Dieser § 23 dieses Gesetzes wird auch praktisch angewandt. So erfolgte im Dezember 2008 eine entsprechende Anordnung des Bundesministeriums des Innern im Rahmen des sogenannten Umsiedlungsprogramms des UNHCR zur Aufnahme von insgesamt 2 500 Flüchtlingen aus dem Irak, die in Syrien und Jordanien Zuflucht fanden, in Deutschland. Auch Sachsen hat dieser Aufnahme zugestimmt und seinen festgelegten Anteil der Flüchtlinge aufgenommen.

Wir sehen, dass das Gesetz seine Wirkung positiv entfalten kann. Deutschland ist ein weltoffenes Land und hilft wirklich Hilfebedürftigen vor Ort und an zweiter Stelle hier in unseren Bundesländern. Wir wollen keine globale Aufenthaltsgenehmigung, wir wollen keine Kontingentierung, wir wollen weiterhin die Prüfungen im Einzelfall, und wir wollen die bewährte Zusammenarbeit zwischen dem Innenminister des Bundes und den Innenministern unserer Länder so erhalten, wie sie jetzt ist. Wir bitten daher, diesen Antrag abzulehnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Eine Kurzintervention. Frau Herrmann, bitte.

Ich glaube, dass der Kollege meinen Ausführungen nicht zugehört hat. Ich habe nicht verlangt, dass das Aufenthaltsgesetz geändert wird. Mir ist bewusst, was in diesem Gesetz steht. Wir regen mit unserem Antrag an, dass sich Deutschland wie andere europäische Staaten auch an einem Wiederansiedlungsprogramm beteiligt, das im Übrigen auch von der EU in sehr weitreichendem Maße gefördert wird.

Es handelt sich nicht darum – auch das habe ich gesagt –, Tür und Tor zu öffnen, um hier Flüchtlinge wahllos aufzunehmen und keine Einzelfallprüfung mehr zu machen. Aber wir sehen immer wieder, dass besonders schutzbedürftige Flüchtlinge gar nicht bis nach Deutschland oder nach Europa kommen, weil sie dazu nicht in der Lage sind. Deshalb möchten wir erreichen, dass sich Deutschland an einem Wiederansiedlungsprogramm beteiligt, zusammen mit dem UNHCR die Flüchtlinge auswählt und natürlich bei jedem einzelnen Flüchtling entscheiden kann, ob Deutschland diesen im Rahmen des zur Verfügung gestellten Kontingentes aufnimmt oder nicht.

Frau Abg. Klinger für die Linksfraktion; bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank noch einmal, Frau Herrmann, für diese Klarstellung. Auch mich haben die Worte von Herrn Seidel dazu bewegt, den Anfang meiner Rede noch einmal anders zu gestalten.

Ich wollte mit den Worten beginnen: Sachsen schmückt sich gern mit dem Image eines modernen und weltoffenen Bundeslandes. Herr Seidel hat diesen Eindruck gerade ein Stück weit zunichte gemacht, indem er von globalisierten Einreiseerlaubnissen und ähnlichen Dingen gesprochen hat. Es handelt sich, wie es Frau Herrmann ausgeführt hat, bei dem Resettlement-Programm um ein zusätzliches Programm zu den hier geltenden Gesetzen, also sprich: Asylaufenthaltsgesetz und Asylgesetzgebung.

Ich komme zurück zu der Offenheit Sachsens. Diese Offenheit Sachsens, die insbesondere hier lebende Flüchtlinge nicht immer spüren, kann an dieser Stelle mit dem Vorhaben, das hier seitens der GRÜNEN mit dem Antrag vorgeschlagen wird, eben ein solches ResettlementProgramm zu installieren, einem ganz praktischen Test unterzogen werden. Deutschland hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Flüchtlingskontingente aufgenommen, Anfang der Neunzigerjahre zum Beispiel Tausende Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien oder im Jahr 2009 Flüchtlinge aus dem Irak. Diese haben hier Zuflucht gefunden. Sie mussten aber in der Regel allein und ohne staatliche Hilfe ihren gefährlichen Fluchtweg gehen. Angesichts der Gefahren und Hindernisse, mit denen heute Menschen auf der Flucht konfrontiert werden, sollte Sachsen natürlich seinen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland ein eigenständiges Programm zur regelmäßigen Aufnahme von Flüchtlingen verabschiedet.

Herr Seidel, die Menschen schaffen es ja zum Teil gar nicht, aufgrund bestimmter Abkommen nach Deutschland zu kommen und hier in ein Asylverfahren zu gelangen. Wenn man sich auf der Landkarte die Lage Deutschlands innerhalb der EU und die europäische Grenzschutzpolitik ansieht, dann bitte ich Sie, mit sich noch einmal in Klausur zu gehen und Ihre Worte zu überdenken.

Wir wollen ein solches Resettlement-Programm. DIE LINKE sagt heute Ja zu diesem Antrag. Wir sagen Ja zu

diesem Vorhaben, hier das Resettlement-Programm des UN-Flüchtlingshochkommissariats zu implementieren und jährlich ein bestimmtes Kontingent an schützbedürftigen Flüchtlingen aufzunehmen. Auch andere Bundesländer haben es vorgemacht. Es gibt zum Beispiel einen Beschluss des Berliner Senats. Dieser hat sich im Rahmen seines Integrationskonzeptes, das wir in Sachsen auch noch nicht haben, für die Aufnahme von Flüchtlingen ausgesprochen. Um einmal ein Zahlenbeispiel zu nennen: Die Kommunen bzw. die Länder haben natürlich die Möglichkeit, über die Kontingente mitzureden. Berlin hat zum Beispiel gesagt, wir können sofort 300 Personen aufnehmen. München zum Beispiel hat eine symbolische Zahl gewählt und will 850 Menschen im Jahr aufnehmen.

Wir konstatieren: Sachsen ist logistisch in der Lage, Flüchtlinge aufzunehmen. Allerdings bedeutet es für uns alle noch eine Menge Arbeit; denn die viel beschworene Willkommenskultur, die eine wichtige Voraussetzung für die Flüchtlingsaufnahme ist, lässt sich nicht einfach herbeistimmen. Was meint Resettlement zu Neuansiedlungen hier ganz konkret? – Es meint, den Menschen hier eine langfristige wirtschaftliche und soziale Perspektive zu geben. Dazu bedarf es flankierender Maßnahmen.

Frau Herrmann, Sie haben es angesprochen, auch in der Antragsbegründung gehen Sie darauf ein. Die „Save-me“Kampagne wird dort erwähnt, eine gemeinsame Initiative des UNHCR und von Pro Asyl. Der Sinn besteht darin, dass sich lokale Gruppen bilden, die in den Kreisen und Städten dafür werben, dass Flüchtlinge aufgenommen werden, weil sie es sind, die die eigentlichen Aufgaben übernehmen und die für die Unterbringung und die Versorgung erst einmal zuständig sind. Dazu soll als ein Ziel ein Stadtrats- oder Kreistagsbeschluss herbeigeführt werden. Das zweite Ziel ist, für die Akzeptanz der Flüchtlingsaufnahme zu werben und Paten zu gewinnen, die im weitesten Sinne für eine offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft werben und diese auch vorleben. Dazu bedarf es mehr als eines Beschlusses, einer Abstimmung und eines Bekenntnisses seitens der Parteien oder Fraktionen im Landtag. Es bedarf der lokalen Akteure, es bedarf der Aktiven in Stadt und Land, es bedarf der Menschen, die dies vor Ort umsetzen.

Es geht auch darum, einen kommunalen Druck aufzubauen, damit Argumente, die immer wieder gebracht werden, dass die Bürger das gar nicht wollen oder dass sie vor der „Zumutung“ einer humanistisch orientierten Politik eventuell sogar geschützt werden müssen, einfach keine Chance haben.

Es ist wichtig, dass sich viel mehr Menschen für Flüchtlingsaufnahme aussprechen. Jetzt mal eben schnell geht es leider nicht. Ich hoffe allerdings, dass die heutige Debatte ihren Teil dazu beiträgt, dass die Sächsinnen und Sachsen für die Problematik sensibilisiert werden und sich zukünftig viel mehr Menschen auch aktiv für Flüchtlingsaufnahme und für Neuansiedlungen hier aussprechen.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNEN)

Frau Friedel, SPDFraktion; bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Seidel, Ihre Gegenargumente haben mich noch nicht ganz überzeugt; möglicherweise habe ich Sie auch gar nicht richtig verstanden.

Ich würde ja verstehen, wenn Sie sagen, wir machen uns Sorgen, dass, wenn wir jetzt einen solchen Beschluss fassen, dann im Jahr Hunderttausende Flüchtlinge nach Sachsen kommen. Das ist aber nicht der Fall. Das hat auch Frau Herrmann noch einmal gesagt, als sie den Antrag zum zweiten Mal vorgestellt hat. Zum Ersten geht es um weitaus geringere Zahlen. Zum Zweiten sind wir als Freistaat Sachsen selbst Herr des Verfahrens. Die Kommunen sind Gestalter des Verfahrens in ihrer Eigenschaft als Kommunen; denn niemand wird uns eine unbegrenzte Anzahl an Flüchtlingen aufdrücken, wenn wir sagen, wir fühlen uns in der Lage, die Zahl X oder Y pro Jahr aufzunehmen.

Wir haben die Zahlen gehört, die hier in Rede stehen: in Berlin 300, in München 800. Sachsen hat noch immer vier Millionen Einwohner. Wenn sich alle sächsischen Kommunen insgesamt dazu entscheiden würden, sagen wir tausend Flüchtlinge pro Jahr aufzunehmen, dann wären das pro Kommune zwei – eine verschwindend geringe Anzahl; nicht nur in Dresden oder Leipzig, wo wir über 500 000 Einwohner haben, sondern auch in kleineren Kommunen mit 10 000 oder 20 000 Einwohnern. Selbst in Gemeinden – noch haben wir sie, nach der Gebietsreform bald nicht mehr –, in denen es nur 1 000 oder 1 500 Einwohner gibt: Zwei Personen, die ein besseres Schicksal als in dem Land vorfinden, aus dem sie flüchten müssen, das ist doch ökonomisch oder von der innenpolitischen Wirkung her gar nicht relevant. Aber es ist relevant aus humanitären Gründen.

(Michael Weichert, GRÜNE: Christlich ist es auch noch!)

Genau, da möchte ich auch ein wenig an Ihre Herkunft oder an den Buchstaben im Namen Ihrer Partei appellieren. Es ist eine humanitäre, eine aus den Vorstellungen des christlichen Abendlandes entspringende Vorstellung, dass man Menschen, die in Not sind, helfen muss.

Frau Klinger, Frau Herrmann und ich, wir würden uns wahrscheinlich wünschen, dass wir Tausenden von Menschen helfen könnten.

(Andreas Storr, NPD: Millionen!)

Aber wir sind ja einsichtig und sagen: Man kann immer nur so viel helfen, wie man selbst geben kann. Ich habe Sie nicht verstanden, warum nicht einmal das kleine Bisschen gegeben werden kann. Ich würde Sie wirklich bitten, noch einmal darüber nachzudenken. Diese Relationen, die dieser Antrag eigentlich vorsieht – und das gefährliche Bild, das Sie malen und mit dem Sie Ihre Ablehnung begründen –, ich denke, die Sorgen, die Sie hier äußern, sind völlig unbegründet. Das haben die

Antragsteller auch sehr deutlich gemacht. Es geht hier darum, einen humanitären Beitrag zu leisten. Das sollte gerade der Landtag im Freistaat Sachsen, zumal auch wir und die deutsche Geschichte genügend Fluchterfahrungen machen mussten, besonders offen angehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den GRÜNEN)

Die FDP-Fraktion; Frau Jonas, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Frau Friedel, helfen will ich auch. Deswegen muss ich schon zustimmen, dass der eingebrachte Antrag natürlich ein sehr wichtiges Thema umfasst. Sosehr wir auch die politischen Umwälzungen in Libyen und das Freiheitsbestreben der dortigen Bevölkerung unterstützen, so sehr bereitet uns auch die Situation der circa 4 000 Menschen, die nach Tunesien und Ägypten ausgewandert sind, große Sorge. Jedoch wirft Ihre Forderung, die Staatsregierung möge sich im Bundesrat für ein dauerhaftes Programm zur Neuansiedlung von Flüchtlingen aussprechen, große Fragen auf.

Vielmehr, so glauben wir, ist es doch notwendig, die Lebenssituation der Flüchtlinge auch in ihren Heimatländern zu verbessern. Hierbei sind insbesondere die Elemente der Entwicklungshilfe und die wirtschaftliche Zusammenarbeit gefragt.

(Zuruf des Abg. Miro Jennerjahn, GRÜNE)

Mein Kollege Herr Seidel ist schon auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen; deswegen möchte ich den Blick auf die Entwicklungshilfe richten.

Auf diesem Gebiet leistet unser Staat bereits jetzt sehr viele Unterstützungsangebote. So erhält Äthiopien im nächsten Jahr 29,3 Millionen Euro und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und im neu gegründeten Staat Südsudan sind 13 Millionen Euro geplant. Diese Gelder werden in beiden Staaten vorwiegend zur Verbesserung der sanitären Situation und zur Verbesserung der Wasser- und Nahrungsversorgung eingesetzt.

Es ist wichtig, zwischen Menschen in humanitären Notlagen und Menschen, die ihre Heimat aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus verlassen, zu unterscheiden; denn wir müssen bedenken, dass wir bei der Aufnahme von Flüchtlingen auch auf das Verständnis in der aufnehmenden bundesdeutschen Gesellschaft angewiesen sind, und das können Sie nur schwer mit Gesetzen erreichen. Deshalb muss man darauf achten, dass unsere Gesellschaft in ihrer Integrationsbereitschaft und ihrer Integrationsfähigkeit nicht überfordert wird.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Frau Friedel, bitte.

Vielen Dank. Frau Jonas, ich habe den Antrag so verstanden – mir ist das Resettlement auch so bekannt –, dass es eben genau immer eine Einzelfallprüfung bei jedem Flüchtling gibt und damit ausgeschlossen ist, dass Menschen aus rein wirtschaftlichen Gründen in ein solches Resettlement-Programm aufgenommen werden. Ist Ihnen das auch bekannt?

Frau Friedel, das ist mir sehr wohl bekannt, und dennoch bin ich der Meinung, dass diese kurzfristigen unbürokratischen und schnellen Lösungen den Vorrang haben müssen vor einer Aufnahme eines entsprechenden Programms; denn wie Sie schon sagten, kann nur so gewährleistet werden, dass diese Mittel kurzfristig zur Verfügung stehen.

Mir ist jedoch bewusst, dass gerade in dem angesprochenen Fall von Transitflüchtlingen aus Staaten wie Somalia und Sudan ebenjene kurzen, schnellen Lösungen gefragt sind. Aber diesen generellen Neuansiedlungs- oder Resettlement-Programmen mit einem jährlichen Kontingent an aufzunehmenden Flüchtlingen, stehen wir, insbesondere auch unsere Bundestagsfraktion, eher kritisch gegenüber. Vielmehr streben wir – und es ist mir sehr wichtig, dies noch einmal zu betonen – flexible schnelle Einzellösungen an.

Deutschland ist ein humanitär geprägtes und weltoffenes Land, das entsprechend den Leitlinien seiner Verfassung und internationalen Verpflichtung jederzeit bereit ist, Menschen in Not zu helfen – eben auch Schutzbedürftigen. Flexible und schnelle Maßnahmen ziehen wir als Liberale einem festen, womöglich sehr bürokratischen Neuansiedlungsprogramm vor.