Protocol of the Session on September 14, 2011

Zunächst die Drucksache 5/6943, Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Der Antrag war eingebracht und es soll keine weiteren Ausführungen dazu geben. Möchte jemand dazu Stellung nehmen? – Das kann ich nicht feststellen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 5/6946. Auch hier gehe ich davon aus, dass er bereits eingebracht worden war. Möchte jemand dazu Stellung nehmen? – Das kann ich nicht feststellen.

Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Diesem Änderungsantrag ist einstimmig entsprochen worden.

Wir kommen zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 5/6952.

(Enrico Stange, DIE LINKE, geht zum Mikrofon.)

Dieser wird noch eingebracht. Am Mikrofon 1; Herr Stange, Sie haben das Wort.

Ich danke Ihnen, Herr Präsident. – Der Antrag liegt Ihnen allen vor. Ich erlaube mir, Ihnen hierzu aus dem Anhörungsprotokoll zu zitieren, damit sich jeder vor Augen führen kann, worüber wir in diesem Punkt entscheiden.

Einer der Sachverständigen sagte: „Ich möchte noch zum Punkt Rauchwarnmelder ausführen, dass es aus Sicht der Feuerwehren zu empfehlen ist, Rauchwarnmelder zu installieren. Wir beteiligen uns sehr aktiv an den Kampagnen ‚Rauchwarnmelder retten Leben’. Die Feuerwehren halten dies für wichtig, weil nachweislich 75 % aller Brandtoten Rauchtote sind, die nachts vom Rauch überrascht werden. Der Rauchwarnmelder hat einen einzigen Sinn und Zweck, und dieser ist es, eine Person auf ein Brandereignis aufmerksam zu machen, ob er in einem anderen Zimmer ist, ob er schläft oder was auch immer.“

Daher unterstützen wir natürlich die Forderung, Rauchwarnmelder für Altbauten und Neubauten verpflichtend einzuführen. Wir geben mit diesem Antrag zugleich die Möglichkeit, in einer Übergangsfrist von vier Jahren für den Altbestand eigentümerseitig entsprechende Rauchwarnmelder einzuführen.

Ebenfalls in dieser Anhörung ist dargestellt worden, dass es einige Regelungen in der Bauordnung gibt, die hinterher nicht mehr kontrollierbar sind und sich der Aufsicht regelrecht entziehen. Dieses Argument ist eigentlich vorgeschoben.

Wir bitten Sie noch einmal eindringlich, diesem Antrag zuzustimmen, um die potenziellen Rauchtoten niemals Wirklichkeit werden zu lassen.

Danke schön.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Herr Stange. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Fritzsche, bitte; Mikrofon 5.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Stange, ich denke, das Ziel ist klar: eine Verringerung der Anzahl jener, die bei Wohnungsbränden, insbesondere durch Rauchgase, umkommen. Klar ist auch: Ein Rauchwarnmelder ist ein probates Mittel, um für mehr Sicherheit zu sorgen.

Diskussionswürdig ist jedoch, ob eine starre Vorschrift in der Sächsischen Bauordnung der richtige Weg ist und ob wir auf diesem Weg nicht noch mehr Bürokratie schaffen. Bereits heute wissen wir, dass wir auf bauordnungsrechtlichem Wege nicht in der Lage sein werden, dies wirklich zu kontrollieren. In der Anhörung vom 9. Juni, aus der Sie zitierten, fiel der Satz: „Freiheit stirbt mit Sicherheit.“ Ich denke, es ist an dieser Stelle richtig, dem Bürger zu vertrauen, dass er viele Dinge in seinem Leben selbst in die Hand nimmt, und dass wir auch im Bereich der Rauchwarnmelder weiterhin auf Freiwilligkeit setzen.

Dies gewinnt eine besondere Bedeutung vor dem Hintergrund, dass über die Wirkung der Regelungen in anderen Bundesländern, wo diese Regelungen teilweise verankert sind, noch keinerlei empirische Ergebnisse vorliegen. Vollkommen unklar ist insbesondere, inwiefern sich die Versicherungswirtschaft, sofern eine gesetzliche Regelung zum Einbau von Rauchwarnmeldern besteht, darauf versteift, Ersatz für entstandene Brand- und Sachschäden in Wohnungen zu leisten – die meisten Wohnungsbrände verlaufen glücklicherweise ohne Todesopfer ab –, sofern der Nachweis über eine funktionierenden Rauchwarnmelder durch den Mieter oder den Eigentümer der Wohnung nicht geleistet werden kann. Das heißt, der Geschädigte wird unter Umständen aufgefordert, zuerst den Nachweis zu erbringen, bevor er Hab und Gut durch einen bestehenden Versicherungsschutz ersetzt bekommt.

Auch vor diesem Hintergrund werden wir heute Ihren Änderungsantrag ablehnen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Fritzsche. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich lasse über den Änderungsantrag abstimmen.

Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmen dafür

hat der Änderungsantrag dennoch nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst stelle ich die Überschrift zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Überschrift des Gesetzentwurfes zugestimmt worden.

Nun kommen wir zu Artikel 1. Frau Jähnigen hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN punktweise Abstimmung beantragt und ich bitte Sie sehr herzlich, mit zu prüfen, ob ich das alles richtig mache, wie Sie es gerne haben wollen. Zunächst war Einzelabstimmung über Nr. 1 gewünscht. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Vielen Dank. Bei Stimmen dagegen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Nr. 1 des Gesetzentwurfes mehrheitlich zugestimmt worden.

Nun die Abstimmung über Nr. 2 des Artikels 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist der Nr. 2 in Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.

Zu den Nrn. 3a bis 3e 1) gibt es keinen Wunsch nach punktweiser Abstimmung, sodass ich darüber im Block abstimmen lasse. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist den Nrn. 3a bis 3e 1) in Artikel 1 zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 3f des Artikels 1. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dem Punkt 3f in Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 als Ganzes. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um

das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist Artikel 1 zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier ist dasselbe Abstimmverhalten feststellbar. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist Artikel 2 zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun den Entwurf Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung, Drucksache 5/5593, Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen, in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung und bitte um die DafürStimmen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Die Stimmenthaltungen? – Bei keinen Gegenstimmen und zahlreichen Stimmenthaltungen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt worden und damit ist das Gesetz beschlossen.

Es gibt eine Wortmeldung. Am Mikrofon 2 Herr Abg. Lichdi, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mein Abstimmungsverhalten erklären. Ich konnte diesem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen, obwohl ich sehr gern der Verfahrensfreistellung für Fotovoltaikanlagen zugestimmt hätte. Es handelt sich ja um einen Entwurf, den die Koalition bei uns abgekupfert hat.

(Widerspruch bei der CDU und der FDP)

Es war uns nicht möglich, dem gesamten Gesetzentwurf zuzustimmen, weil die Fahrradabstellpflicht abgeschafft worden ist. Darauf hätten wir gern mit Nein geantwortet. Deshalb blieb leider nur die Enthaltung.

Vielen Dank, Herr Lichdi. Wir haben die Erklärung Ihres Abstimmungsverhaltens zur Kenntnis genommen. Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen

Drucksache 5/5726, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/6796, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass allen Mitgliedern des Landtages zum Gesetzentwurf auch eine ergänzende Information als Drucksache 5/6481 vorgelegt

wurde. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat diese bei seiner Beratung beachtet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Aussprache in folgender Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Herr Abg. Michel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem heute zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz soll die Regelaltersgrenze für Beamte und Richter schrittweise ab 2012 von 65 Jahren auf 67 Lebensjahre angehoben werden. Ein Beamter des Geburtsjahrganges 1964 oder später hat dann beim Vorliegen der anderen Voraussetzungen eine Pensionseintrittsgrenze mit dem 67. Lebensjahr. Damit schaffen wir ein Gleichsetzen mit dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Alles andere wäre der Bevölkerung auch nicht vermittelbar.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die dazu erfolgte Anhörung war meines Erachtens sehr aufschlussreich, interessant und brachte auch für mich eine erstaunlich hohe Kernakzeptanz des Anliegens zum Ausdruck. Wesentliche Kritikpunkte lagen eher im Verfahrensbereich.

Prof. Eckart Bomsdorf vom Seminar der Wirtschafts- und Sozialstatistik der Universität Köln stellte heraus, dass sich eine längere Lebenserwartung zwangsläufig auch auf die Lebensarbeitszeiten niederschlagen muss. Prof. Bomsdorf dazu wörtlich in der Anhörung: „Steigende Lebenserwartung darf nicht dazu führen, dass lediglich die Zeit des Wohlstandes zunimmt, während die Zeit des Berufslebens konstant bleibt oder abnimmt. Das können bei den demografischen Gegebenheiten kein Arbeitsmarkt und kein Alterssicherungssystem verkraften. Zudem ist dies weder gesellschaftlich noch sozialpolitisch wünschenswert.“

Meine Damen und Herren! Auch wir durften uns nicht von dem Menetekel der dahinsiechenden Alten vereinnahmen lassen. Der heute 60-jährige Arbeitnehmer hat eine Vitalität wie noch nie zuvor in der Geschichte der Menschheit. Im Jahr 2020 und erst recht 2029 greift die heute zu beschließende Norm voll. In diesem Jahr wird beispielsweise für 65-jährige Frauen eine noch geltende Lebenserwartung von 25 Jahren bestehen. Anders gerechnet: Für heute geborene Frauen besteht eine Lebenserwartung von 92,5 Jahren. Heute geborene Jungen haben eine Lebenserwartung von 87,5 Jahren. Das bedeutet, dass die Pensionslaufzeit weiter steigen wird. Da ist es logisch und verantwortungsvoll, darauf zu reagieren.