Doch wir gehen mit dem vorliegenden Gesetz auch differenzierend auf unterschiedliche Belastungsgruppen innerhalb der Beamtenschaft ein. Für Polizeitaucher, das fliegerische Personal und Mitglieder von SMK und SEK gelten andere Altersgrenzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Details sind aus der Vorlage bekannt, und ich muss ja nicht besonders darauf eingehen.
Erwähnen möchte ich aber noch, dass im Gesetz ergänzende Maßnahmen enthalten sind, die nicht bis zur
Dienstrechts- und Besoldungsreform warten können. An dieser Stelle ist besonders auf die Verkürzung der Mindestdauer des Vorbereitungsdienstes für höhere Lehrämter zu verweisen.
Verehrte Kollegen! Die Anhörung hat aber auch Unzufriedenheit der Beamtenvertreter mit dem Verfahren ergeben. Dies müssen wir ernst nehmen und besonders bei der anstehenden Dienstrechts- und Besoldungsreform beachten, denn ein solches Projekt wird nur erfolgreich sein, wenn es uns gelingt, die Beamtinnen und Beamten mitzunehmen.
Ab nächstem Jahr werden wir über die Dienstrechts- und Besoldungsreform diskutieren. An diese Stelle gehört dann auch die umfängliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Abschließen möchte ich mit einem Fazit des Sachverständigen Prof. Bomsdorf: „Die schrittweise Einführung der Regelaltersgrenze von 67 ist ökonomisch sinnvoll, arbeitsmarktpolitisch erwünscht, demografisch erforderlich, gesellschaftlich ebenfalls wünschenswert und vor allem auch generationengerecht.“ Besser hätte man es nicht ausdrücken können. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zum Beschlussvorschlag und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir beraten den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anhebung der Altersgrenzen und zur Änderung weiterer beamtenrechtlicher Regelungen.
Wir als LINKE haben generell der Erhöhung des Alterseintritts von 65 auf 67 Jahre abgelehnt. Das war im Bundestag so, und auch hier in Sachsen werden wir und können wir dieser pauschalen Lebensarbeitszeitverlängerung für die sächsischen Beamtinnen und Beamten nicht zustimmen. Da erscheint zwar Ihre Argumentation, Herr Michel, für eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit im Vergleich mit den sonstigen Beschäftigten logisch, aber damit ist auch unsere Ablehnung eine logische. Trotzdem will ich in der pauschalen Ablehnung noch ganz konkrete Sachverhalte für unsere Ablehnung dieses Gesetzes vortragen.
Generell ist die schrittweise Anhebung der Altersgrenzen für Beamte um zwei bis vier Jahre ebenso realitätsfremd wie die Erhöhung des Renteneintrittsalters der angestellten Beschäftigten. Ein Teil der Beamten vor allem im Polizeidienst scheidet aus gesundheitlichen Gründen schon vor Erreichen des jetzigen Pensionsalters aus dem Dienst aus. Wenn wir als Sächsischer Landtag heute dieses Gesetz beschließen, würde dieses Gesetz nur zu einer Bestrafung insbesondere der Polizistinnen und Polizisten führen, die aufgrund besonderer physischer und
Der Sachverständige von der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herr Conrad, bezeichnete in der Anhörung die Anhebung der Altersgrenze als „ineffizient, keinesfalls aber sozial“. Er sagte mit Blick auf den Stellenabbau und das stetig steigende Dienstalter in der sächsischen Polizei, dass „die Anhebung der Altersgrenze kontraproduktiv für die Zukunft“ sei. Schon jetzt würden für die „nicht mehr voll einsetzbaren Kollegen alternative Dienstposten nicht mehr in dem Maße zur Verfügung stehen, wie sie gebraucht werden.“
Auf der einen Seite, Herr Innenminister, soll die Polizei den wachsenden Anforderungen bei der Gewährleistung der inneren Sicherheit gerecht werden, und auf der anderen Seite verschlechtert sich der leistungsfähige personelle Ansatz. Da stellt sich mir, sicher auch vielen anderen, die Frage, wie die Polizei den wachsenden Anforderungen gerecht werden soll. Erst werden Stellenplankürzungen in Größenordnungen beschlossen, dann erfolgt die Kürzung der Sonderzahlung, und jetzt, quasi als Höhepunkt, dürfen die Beamtinnen und Beamten auch noch länger arbeiten, was sicherlich dazu beiträgt, dass die Unzufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen noch stärker wird, als sie bisher schon ist.
Schon heute gibt es teilweise im Polizeibereich Probleme, hoch qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen, die lieber attraktive Angebote der freien Wirtschaft annehmen. Es ist nicht im Interesse der öffentlichen Sicherheit in Sachsen und stellt den Ruf des Arbeitgebers Freistaat Sachsen infrage.
Wie die Polizeigewerkschaft, schlägt auch meine Fraktion vor: Wer 20 Jahre im Schichtdienst tätig war oder 40 Jahre im Polizeivollzugsdienst gearbeitet hat, sollte auch weiterhin mit 60 Jahren in Pension gehen dürfen. Alternativ zu diesem Vorschlag sind wir für die Möglichkeit, dass Beamte, die sich gesundheitlich noch fit fühlen und länger, als bisher erlaubt, im Dienst bleiben wollen, dies auf freiwilliger Basis tun können. Das wäre im Sinne der inneren Sicherheit und des Dienstherrn, weil so vorhandene Kompetenzen und Fähigkeiten länger erhalten bleiben, was letztendlich auch zur Motivation der Beamtinnen und Beamten beiträgt.
Eine zwangsweise Erhöhung des Pensionsalters würde nach der Streichung der Sonderzahlung die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen noch weiter senken. Wahrscheinlich ist das Ihr Ziel, Herr Finanzminister. Mit dieser Reform sollte nun auch dem letzten Abgeordneten hier im Hohen Hause klar geworden sein, dass der Innenminister zwar Ulbig heißt, jedoch der tatsächliche Innenminister zurzeit Finanzminister Unland heißt. Die Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechtes im Freistaat Sachsen sollte – wie von einigen Sachverständigen gefordert – dazu genutzt werden, ein klares, transparentes und überschaubares Dienstrecht zu schaffen, wie Sie, Herr Innenminister, es bei einer Konferenz des DGB am 11. April dieses Jahres den Personalvertretungen
Leider warten wir bis heute auf dieses Gesetz, Herr Innenminister. Herr Michel hat ja angekündigt, dass es im nächsten Jahr eine Diskussion im Landtag dazu geben soll. Leider hat es die Staatsregierung versäumt, die Beamtinnen und Beamten hinsichtlich des heute geplanten Gesetzesvorhabens ausführlich und umfassend zu informieren. Lediglich mit zwei A4-Seiten an Informationen wurden die Beamtinnen und Beamten auf der Bezügemitteilung im Juli damit abgespeist. Das ist wohl der größte Hohn im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich schaue in das Rund und suche verzweifelt den auch zuständigen Minister. Jetzt möchte ich natürlich nicht in die Geschäftsordnung schauen, um ihn herbeizitieren zu lassen; aber ich fände es schon angebracht, wenn der Innenminister einer solchen Debatte beiwohnen würde. Ich halte es für notwendig, die Mitglieder des Kabinetts daran zu erinnern, was sie am 26.01.2010 in einen Beschluss gefasst haben. Dort heißt es nämlich: ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Recht zu schaffen, das weitere Anreize für qualifizierte Bewerber bietet, die sich beim Freistaat Sachsen bewerben können.
Das ist die Maxime der Dienstrechtsreform. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie das mit dem vorgelegten Gesetzentwurf umsetzen, dann haben Sie dieses Ziel bei Weitem nicht erfüllt; denn gerade mit den vielen Vorschlägen der Verbände, der Gewerkschaften und zahlreicher Institutionen hätten Sie die Chance gehabt, genau diesem Anspruch Rechnung zu tragen. Das war nicht gewollt und deshalb muss man sich als Opposition noch einmal genau anschauen, in welchem Kontext wir hier diskutieren, und zwar im Kontext eines Personalabbaus. Dazu hat mein Kollege schon etwas gesagt und wenn man diesen Kontext herstellt, dass wir auf der einen Seite einen Personalabbau haben, auf der anderen Seite aber die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes in Sachsen in manchen Bereichen infrage gestellt wird, dann müssen wir schauen, welche Auswirkungen die Anhebung der Altersgrenze hat. Diese Auswirkungen sind klar: Der Druck auf die, die bleiben, wird sich erhöhen und wir werden damit nicht erreichen, dass eine dringend notwendige Verjüngung des öffentlichen Dienstes eintritt.
Die einzige sinnvolle Chance wäre es, wenn wir einen sozial verträglichen Umbau organisieren würden und wenn wir diesen auch mit Blick auf die Lebensalterszeit flexibel – da, wo es möglich ist – für die Angestellten und
Arbeiter tariflich und sonst für die Beamtinnen und Beamten gesetzlich regeln. Genau das machen Sie mit diesem Gesetzentwurf gerade nicht.
Ich will einige Anmerkungen im Detail machen. Man darf das Thema Lebensarbeitszeit nicht allein unter fiskalischen Gesichtspunkten betrachten, sondern es geht vor allem auch um die Funktionalität und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ich kenne viele, viele Investoren, die in den letzten Jahren auch deshalb hierhin gekommen sind, weil sie gesagt haben, sie haben einen wunderbar funktionierenden, engagierten öffentlichen Dienst vorgefunden, der teilweise Bauanträge in einem Zeitraum abgearbeitet hat, über den andere Länder nur staunen können. Es werden hier Gewerbegebiete innerhalb kürzester Zeit aus dem Boden gestampft und die planrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, und das hat auch etwas mit einem attraktiven öffentlichen Dienst zu tun.
Ich weiß nicht, ob die Botschaft, die Sie heute mit dem Gesetzentwurf aussenden, wirklich stimmig ist. Die schrittweise Anhebung einer Altersgrenze hat natürlich immer etwas damit zu tun, wer überhaupt betroffen ist. Das gilt für die Privatwirtschaft genauso wie für den öffentlichen Dienst. Wenn man sich die gesundheitlichen Belastungen im öffentlichen Dienst, aber auch in der Privatwirtschaft ansieht – wir sprechen aber hier über den öffentlichen Dienst –, dann kommen in vielen Fällen die Beamtinnen und Beamten nicht dazu, dieses eigentliche Regeleintrittsalter zu erreichen; sondern sie gehen vorher mit Abschlägen in Pension.
Genau deshalb gibt es auch innerhalb unserer Fraktion und innerhalb unserer Partei eine Diskussion darüber, ob die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre der Weisheit letzter Schluss ist. Viele sind mittlerweile anderer Auffassung – deshalb hat der Bundesvorstand der SPD ganz klar gesagt, wir müssen uns noch einmal mit den eigentlichen Reformen, die wir selbst mit zu verantworten hatten, auseinandersetzen. Wenn wir wollen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger arbeiten, dann muss man ihnen auch die Möglichkeit geben, dass sie einen Arbeitsplatz vorfinden, von dem sie leben können und in dem sie vernünftige Rentenansprüche erwerben können.
Im Moment ist das nicht der Fall – oh, ich war zu schnell; danke schön, wenn DIE LINKE schon klatscht, meine eigene Fraktion macht das nicht.
Wir müssen uns ernsthaft damit auseinandersetzen, ob wir nicht etwas dafür tun sollten, dass eben mehr ältere Menschen länger arbeiten können. Erst wenn es möglich ist, dass Arbeitsplätze für rund 50 % der über Sechzigjäh
rigen vorhanden sind, können wir über die tatsächliche Anpassung der Rentenregelgrenze auf 67 Jahre sprechen.
Im Bereich der Polizei gibt es noch einmal die besonderen Regelungen. Dort ist es meines Wissens so, dass im Bereich der Dienstverrichtungen das Thema Wechselschichtdienst und Schichtdienst dringend nachgebessert werden müsste. Der Schichtdienst der Polizei unterscheidet sich elementar von anderen Branchen und der Gesetzentwurf wird dem in keiner Weise gerecht.
Klar ist auch, dass eine langjährige Wechselschicht- und Schichtarbeit zu immensen Belastungen führt, die Auswirkungen auf die Gesundheit und damit auf eventuelle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber haben.
Lassen Sie mich zum eigentlichen Kern des Skandals kommen, wenn ich mir Ihren Gesetzentwurf anschaue. Sie haben hier einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Sie trotz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, trotz der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundesverwaltungsgerichtes keine tatsächliche Gleichstellung bezüglich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften hinbekommen. Sie haben also heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine gravierende Regelungslücke enthält. Sie setzen sich über die geltende Rechtsprechung hinweg. Die Gründe dafür müssten Sie mir wirklich einmal näherbringen.
Es ist in zahlreichen anderen Bundesländern ganz klar geregelt; dort hat diese aktuelle Rechtsprechung Einlass in Novellierungsvorschläge der entsprechenden Gesetze gefunden. Jetzt haben Sie hier die Chance, auch in Ihrem Gesetzentwurf diese Regelungslücke zu schließen. Das hat etwas mit dem Familienzuschlag, mit den Auslandszuschlägen, mit Aufwandsentschädigungen und mit der Hinterbliebenenversorgung zu tun. All das hat etwas mit der Frage zu tun, wie Sie mit eingetragenen Lebenspartnerschaften umgehen.
Ich habe mir gedacht, es kann doch keine Methode sein, was Sie hier versuchen. Aber scheinbar doch; denn wenn man sich ansieht, wie die CDU im Bundesrat mit dem Thema eingetragene Lebenspartnerschaft im Steuerrecht umgegangen ist, dann haben Sie dort mehrheitlich mit den CDU-regierten Bundesländern widersprochen, dass der Gleichheitsgrundsatz im Steuerrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften umgesetzt wird. Das passt aber nicht mit Ihrer Programmatik zusammen – ich zitiere einmal aus Ihrem Programm –: „Die CDU respektiert die Entscheidung von Menschen, die in anderen Formen der Partnerschaft als der Ehe ihren Lebensentwurf verwirklichen. Wir erkennen an, dass auch in solchen Beziehungen Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.“
Um genau diese Lücke zu schließen, damit Ihre Programmatik wieder zu konkreter Politik passt, gebe ich Ihnen jetzt die Chance, dies durch die Annahme unseres Änderungsantrages zu tun.
Vielen Dank, Herr Brangs. – Für die FDP-Fraktion Herr Abg. Karabinski. – Frau Jähnigen, Sie sind danach an der Reihe. Herr Karabinski, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung und die Fraktionen von CDU und FDP stellen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Anhebung der Altersgrenzen für den Ruhestandseintritt der Beamten und Richter ist notwendig für eine nachhaltige und generationengerechte Gestaltung der Beamtenversorgung. Sie ist auch die richtige Antwort auf die Herausforderungen, die durch die demografische Entwicklung entstanden sind.
Zudem ist es schlichtweg eine Frage der Gleichbehandlung von Beamten mit den Arbeitnehmern, deren Renteneintrittsalter bereits 2007 schrittweise auf 67 Jahre angehoben wurde.
„Wer vor 50 Jahren sein Berufsleben begann, der kennt noch die 48-Stunden-Woche und weiß, dass damals im Schnitt zehn Jahre lang Rente gezahlt wurde. Heute haben wir die 40-Stunden-Woche und zahlen durchschnittlich 17 Jahre lang Rente. Wir treten im Durchschnitt mit 21 Jahren in das Berufsleben ein und arbeiten weniger lange als die Generationen vor uns. Die Altersversorgung würde 2030 durchschnittlich 20 Jahre lang gezahlt werden. Man kann das alles ignorieren – klug wäre es nicht und verantwortlich schon gar nicht. Wir haben die Verantwortung für heute und für morgen, aber auch für die kommenden Generationen.“
Meine Damen und Herren, das sind nicht etwa meine Worte, sondern die Worte des damaligen Bundesministers für Arbeit und Soziales Franz Müntefering in der Debatte zum Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz im Deutschen Bundestag im März 2007.
Gerade einmal vier Jahre später im Sächsischen Landtag sind diese Argumente bei der Entscheidungsfindung der SPD-Fraktion im Hinblick auf die Anhebung der Altersgrenzen bei Beamten offensichtlich nicht mehr relevant. Sie hängen ihr Fähnlein einfach nach dem Wind, anstatt die Realität zur Kenntnis zu nehmen. So erwähne ich in diesem Zusammenhang Ihren grundsätzlichen Richtungsschwenk beim Thema Anhebung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre nach der verlorenen Bundestagswahl, ganz nach dem Motto „Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?“