Protocol of the Session on November 12, 2009

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Fragen betreffen das Außerkrafttreten der „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (SächsHFKVO)“ zum 31. Dezember 2009.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um die Tätigkeit der auf der Ermächtigungsgrundlage des § 23a Abs. 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) eingerichteten Härtefallkommission im Freistaat Sachsen über den 31. Dezember 2009 fortzuführen?

2. Inwieweit sieht die Staatsregierung es vor, die Härtefallkommission nach § 23a (AufenthG) künftig als eine behördenunabhängiges Gremium einzurichten, welches sich insbesondere aus Vertreterinnen und Vertretern der Flüchtlings- und MigrantInnenorganisationen, der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, der Kommunen und der/des Sächsischen Ausländerbeauftragten zusammensetzt und dem Vertreterinnen und Vertreter des für Inneres zuständigen Staatsministeriums als beratende Mitglieder angehören?

Die Staatsregierung, bitte.

Zur Frage 1: Ich habe als zuständiger Innenminister, soweit es durch Ablauf der Amtszeit notwendig war, die Mitglieder der Härtefallkommission ernannt. Ich werde dafür sorgen, dass rechtzeitig durch Verlängerung der Geltungsdauer der Sächsischen Härtefallkommissionsverordnung die Fortführung über den Jahreswechsel hinaus sichergestellt wird.

Zur Frage 2: Auch da gibt es eine klare Aussage. Die Härtefallkommission hat sich bewährt. Aber die Umwandlung in ein behördenunabhängiges Gremium, wie Sie es bezeichnet haben, geht deshalb fehl, weil die Mitglieder der Kommission von den Berechtigten benannt werden. Diese werden in der Verordnung abschließend aufgezählt. Die Mitglieder sind weisungsfrei und agieren in dieser Kommission als Privatpersonen.

Ich möchte gern die Möglichkeit der Nachfrage nutzen.

Erstens. Bis wann gilt die Verlängerung, die Sie gerade angesprochen haben?

Zweitens. Können Sie bitte eine konkretere Aussage zur Zusammensetzung der Härtefallkommission treffen? Bleibt dies so wie bisher?

Zur ersten Nachfrage: Die Verlängerung wird mindestens für ein halbes Jahr durchgeführt werden, damit sie über den

31.12. hinaus funktioniert. In der Zwischenzeit werden gegebenenfalls Änderungen eingebracht werden.

Zur zweiten Nachfrage: Wenn ich es nicht vortragen brauche, sondern mich darauf beschränken kann, dass sie wie bisher besteht, dann möchte ich es mit Ja beantworten.

Die nächste Frage stellt Frau Giegengack von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 2.

In meiner Frage geht es um die Zukunft der Gemeinschaftsschule.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Die in den Leitlinien des SMK festgelegte Laufzeit für Schulversuche zur Gemeinschaftsschule beträgt sechs Jahre. Welche Konsequenzen hat der im Koalitionsvertrag vereinbarte „Abschluss der Schulversuche“ für den weiteren Betrieb der neun Gemeinschaftsschulen in Sachsen?

2. In welchem Schuljahr dürfen an den neun Gemeinschaftsschulen in Sachsen letztmalig Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden?

Die Staatsregierung, Herr Staatsminister Prof. Dr. Wöller; bitte.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete! Ihre Frage beantworte ich wie folgt:

Erstens. Schulversuche erproben neue pädagogische und organisatorische Konzeptionen und sind somit naturgemäß zeitlich befristet. Sie destillieren heraus, welche neuen pädagogischen und organisatorischen Ansätze gut sind und welche nicht. Die Laufzeit von mindestens sechs Jahren erklärt sich daraus, dass die sieben Schulversuchsschulen, die erst in der letzten Legislaturperiode gestartet wurden, von der Klassenstufe 5 bis zur Klassenstufe 10 laufen. Für die beiden Schulversuchsschulen, die aufgrund ihrer Historie einen anderen Ansatz verfolgen, gelten andere Regelungen zur Laufzeit und zur Aufnahme von Schülern. Das heißt, sie können auf der Grundlage ihres Modells Schüler über 2010/2011 hinaus aufnehmen.

Alle Schüler, die eine Schule besuchen, die am Schulversuch „Schule mit besonderem pädagogischem Profil – Gemeinschaftsschule“ teilnimmt, können ihre Ausbildung zu den Konditionen abschließen, unter denen sie diese begonnen haben. Dabei wird berücksichtigt, dass der Vertrauensschutz bei den Eltern in den bestehenden Klassen des Schulversuchs gewahrt bleibt. Nach der Auswertung des Schulversuchs werden Entscheidungen darüber getroffen, ob Ergebnisse, insbesondere zur individuellen Förderung der Schüler, in das Regelschulwesen übernommen werden. So können bewährte Konzeptionen der Schulversuche allen Schulen zugute kommen.

Zu diesem Zweck hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport in einem Schreiben vom 2. November dieses Jahres Gespräche mit den Schulträgern und Schulleitern angekündigt.

Zweitens. Die sieben Schulversuchsschulen, die in der letzten Wahlperiode gestartet wurden, können noch im nächsten Schuljahr 2010/2011 neue Schülerinnen und Schüler in die Eingangsklassen zu den Schulversuchsbedingungen aufnehmen. Die Schüler können ihre Schulausbildung selbstverständlich an der jeweiligen Schule abschließen. Grundsätzlich können diese sieben Schulen auch nach dem Schuljahr 2010/2011 unter den regulären Bedingungen Schüler in die Eingangsklassen aufnehmen sowie ihre pädagogischen Konzepte, sofern sie sich als erfolgreich herausgestellt haben, in die Weiterentwicklung des sächsischen Schulwesens einbringen.

Gestatten Sie noch eine Nachfrage, Herr Staatsminister?

Ja, bitte.

Weshalb ist es nicht möglich, die Schulversuche erst zu evaluieren und im Nachhinein zu entscheiden, ob man diese Schulversuche weiterlaufen lässt oder nicht? Warum schlagen Sie vor, sie erst auslaufen zu lassen und danach zu evaluieren?

Die Schulversuche laufen ja weiter. Sie werden auch bei den Schulen so lange verlängert, wie es notwendig ist, einen kompletten Jahrgang zu haben. Dann haben wir eine hinreichende Evaluationsgrundlage und können nach einer Evaluation entscheiden – das ist ja Sinn und Zweck des Schulversuches –, welche pädagogischen Ansätze der neuen organisatorischen Modelle wir auf alle Schulen übertragen können.

Der nächste Fragesteller ist Herr Dr. Müller, NDP-Fraktion; Frage Nr. 6.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe folgende Fragen, nebst Vorwort, zum Thema Grenzüberschreitender Verkehr, in diesem Fall Eisenbahngrenzverkehr, an die Staatsregierung eingereicht:

Sowohl in Form einer Kleinen Anfrage (Drucksache 4/2638 vom 23.07.2005) als auch in Mündlichen Anfragen (04.03.2005, 28.09.2007) habe ich bereits in der vergangenen Legislaturperiode das Thema der Wiedereröffnung des Eisenbahngrenzübergangs Sebnitz–Niedereinsiedel/Dolní Poustevna thematisiert. Im Jahre 2005 erklärte mir der damals zuständige Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit, Herr Jurk, (SPD), dass mit der Wiedereröffnung dieses Eisenbahngrenzüberganges im Jahre 2006 gerechnet werden kann.

Im November 2009 ist der Sachstand, dass die tschechische Seite sowohl die Eisenbahnstrecke Rumburg/Rumburk–Niedereinsiedel/Dolní Poustevna bauseitig ertüchtigt als auch den Abschnitt Bahnhof Niedereinsiedel/nádraží Dolní Poustevna–Staatsgrenze erneuert hat. Auf sächsischer Seite sind außer regelmäßiger Statements regionaler Politiker mit dem Bekenntnis zur Wiedereröffnung und entsprechender medialer Berichterstattung keine Aktivitäten sichtbar, was zu deutlichem Unmut in der Region führt, da bevölkerungsseitig beiderseits der Staatsgrenze die baldige Wiedereröffnung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs erwartet wird.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand (Planung, Finanzierung, künftige Betreibung etc.)?

2. Wann kann mit dem Baubeginn und der Wiederaufnahme des Eisenbahnverkehrs gerechnet werden?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok; bitte.

Herr Kollege Dr. Müller! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn allgemeine Ausführungen über die Zuständigkeit mache, wie sie in Deutschland, hier in Sachsen, gegeben ist. Für den Bau ist die Deutsche Bahn DB Netz AG und für den Betrieb der entsprechende Zweckverband zuständig. Eine Zuständigkeit des Freistaates Sachsen in dieser Frage ergibt sich nicht. Auch die Presseberichte, die Sie angesprochen haben, habe ich zum Anlass genommen, mich über diesen Sachverhalt sachkundig zu machen. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Zum Punkt Planung. Die DB Netz AG hat die entsprechenden Planunterlagen beim zuständigen Eisenbahnbundesamt eingereicht. Meiner Meinung nach ist damit, sofern die Pläne vollständig sind, zeitnah mit einer entsprechenden Entscheidung zu rechnen. Die entsprechenden Finanzmittel stehen zur Verfügung, sodass, wenn Baurecht bestehen würde, mit dem Bau begonnen werden kann.

Für die Betreibung ist, wie bereits gesagt, der Zweckverband zuständig. Ich weiß, dass sich der Zweckverband in Gesprächen mit den tschechischen Aufgabenträgern befindet, um eine Lösung hinsichtlich des Betriebes zu bekommen. Aber das ist die Zuständigkeit des Zweckverbandes. Gegebenenfalls können Sie im Kreistag noch einmal nachfragen. Das ist bei uns in Sachsen eine Angelegenheit, die in der Verantwortung der kommunalen Gliederungen steht.

Hinsichtlich des Termins kann ich Ihnen aus Sicht des Freistaates Sachsen keine Erkenntnis mitteilen. Ich kann Ihnen aber sagen, dass sowohl die DB Netz AG als auch der Zweckverband davon ausgehen, dass im Jahr 2010 Baurecht bestehen wird.

Die nächste Fragestellerin, Frau Köditz, Linksfraktion, hat um schriftliche Beantwortung ihrer Frage Nr. 3 gebeten. Damit kommen wir zur nächsten Fragestellerin, Frau Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 5.

Meine Frage richtet sich auf die Königsbrücker Straße in Dresden, ein Vorhaben, das seit 15 Jahren leider erfolglos geplant wird. Der Dresdner Stadtrat hat im letzten Jahr eine Kompromissplanung mit drei Spuren beschlossen, der alle Fraktionen – außer der FDP, aber einschließlich der CDU – zugestimmt haben. Diese beschlossene Planung ist jetzt zum Planfeststellungsverfahren ausgelegt worden. Es wird von der Presse und durch Äußerungen der Oberbürgermeisterin kolportiert. Dieses Planfeststellungsverfahren sollte nicht fortgesetzt werden, weil die Staatsregierung eine Förderung nur zugesagt habe, wenn der Ausbau vierspurig erfolgen würde, also breiter, als vom Stadtrat beschlossen. Deshalb meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Warum besteht die Staatsregierung darauf, dass nur der vierspurige Ausbau der Königsbrücker Straße in Dresden förderfähig sei?

2. Welche Kriterien muss der Ausbau der genannten Straße mindestens erfüllen, um eine Förderung durch den Freistaat Sachsen zu erhalten?

Herr Staatsminister Morlok; bitte.

Herr Präsident! Frau Abg. Jähnigen, mir ist dieser Sachverhalt seit vielen Jahren bekannt. Ich kenne ihn noch aus meiner Tätigkeit im Ortsbeirat der Dresdner Neustadt. Auch dort wurde das Thema bereits vor 15 Jahren diskutiert.

Aus Sicht der Staatsregierung nehme ich wie folgt Stellung: Ich beginne mit Ihrer zweiten Frage. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Entscheidend ist natürlich, wie man Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse beurteilt und die Tatsache, mit welcher Verkehrslast wir tatsächlich rechnen. Das heißt, die Frage, ob ein zwei-, drei- oder vierspuriger Ausbau im Sinne der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sinnvoll ist, hängt natürlich von der Verkehrsprognose ab. Da uns entsprechende Verkehrsprognosen aktuell nicht vorliegen – die Stadt Dresden will diese im Frühjahr nächsten Jahres gemeinsam mit den Planunterlagen einreichen –, können wir kein abschließendes Votum darüber abgeben, welcher Ausbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sinnvoll und angezeigt und damit förderfähig ist.

Ich denke, Sie erkennen an der Antwort auf Ihre zweite Frage, dass sich eigentlich die erste Frage erübrigt hat, da Sie ja in Ihrer Fragestellung unterstellen, dass wir auf

einer bestimmten Ausbauvariante bestehen würden. Dem ist nicht so.

Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Staatsminister?