Sie missbrauchen ein Thema, das jeden Einzelnen tief bewegt, einmal mehr, um Grund- und Menschenrechte generell infrage zu stellen. Aber das überrascht uns nicht wirklich; denn Ihr Anliegen knüpft, wie gerade schon angedeutet und geschildert, nahtlos an Euthanasiepraktiken eines von Ihnen verherrlichten Dritten Reiches an.
Sexualdelikte sind schrecklich für die Betroffenen und polarisieren unsere Gesellschaft, gerade wenn es die Schwächsten betrifft. Unabhängig davon, ob Kind, Frau oder Mann, sind die Reaktionen sehr emotional. Ich bin selbst Mutter, und natürlich machen mich Fälle wie unlängst in dem Kindergarten in Annaberg betroffen. Solche Fälle fordern die sofortige Reaktion der Gesellschaft. Aber das, was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist billiger Stammtischpopulismus. Die von Ihnen vorgeschlagenen Lösungen entbehren jeglicher demokratischer Prinzipien.
(Beifall bei der FDP, der CDU und vereinzelt bei der Linksfraktion, der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der NPD: Das ist kein demokratisches System!)
Sie haben die polnischen Gesetzesänderungen als Begründung in Ihrem Antrag angeführt. Das wundert mich schon, da gerade Sie doch zu Wahlzeiten ganz klar plakatierten „Poleninvasion stoppen!“. Jetzt aber wollen Sie gewisse Gesetze – –
Die chemische Kastration verstößt gegen die Grund- und Menschenrechte und damit gegen das Grundgesetz. In Artikel 2 Satz 1 unseres Grundgesetzes steht: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Jeder, auch Straftäter.
Eine chemische Kastration steht diesem Grundrecht entgegen. Deshalb ist die Forderung Ihres Antrages kein Beitrag, dieses ernste Thema anzugehen. Sie benutzen es, um ausschließlich zu polarisieren.
Unser Ziel ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung kontinuierlich zu verbessern.
Dort müssen wir ansetzen. Dazu werden wir das Vorhaben der Bundesregierung unterstützen, den Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung gezielt weiterzuentwickeln und hier für Sachsen anzupassen.
Wir wollen zusammen mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern, Medien und Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr Mediensicherheit vermitteln
und damit die Risiken für diese Personengruppe minimieren. Wir werden die Internetkriminalität vor allen Dingen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wirksam bekämpfen und die notwendigen Grundlagen für Polizei und Justiz schaffen. Wir müssen den Opferschutz stärken und die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote ausbauen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Bitte lassen Sie mich den wichtigsten Aspekt der Prävention am Beispiel der Mediennutzung nur kurz herausheben. Prävention sollte gerade bei der Nutzung der neuen Medien eine größere Rolle spielen. Hier müssen Eltern, Lehrer und Erzieher gemeinsam auf Kinder einwirken und die Sensibilisierung für dieses schwierige Themas angehen. Das ist präventiv und kann einen Beitrag zur Vorbeugung leisten.
Wir müssen Eltern, Erziehern, allen gemeinsam, in Präventions- und Schulungsmaßnahmen zeigen, wie schwierig das Thema ist, um die noch viel zu hohe Dunkelziffer im Bereich des sexuellen Missbrauchs kontinuierlich zu verringern. Aus diesem Grund wird sich die Koalition auch weiterhin sehr intensiv mit dem Thema beschäftigen, aber mit einer anderen Ausrichtung, als Sie das in Ihrer menschenverachtenden Art tun.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist kein Redner gemeldet. Es möchte auch niemand das Wort ergreifen. Die Staatsregierung? – Die Staatsregierung möchte auch nicht das Wort ergreifen. Das Schlusswort hat jetzt Herr Gansel von der NPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um die Position meiner Vorrednerinnen kurz zusammenzufassen:
Das ist nämlich die Quintessenz Ihrer verqueren Logik. Dass Sie selbst unseren polnischen Nachbarn, den „Kollegen Abgeordneten“ im polnischen Senat, jetzt noch die Nazikeule um die Ohren hauen,
Am 22. Oktober dieses Jahres beschloss der polnische Senat mit gerade einmal einer Gegenstimme eine chemische Zwangsbehandlung von Sexualstraftätern, die sich an Minderjährigen vergangen haben. Neben einer allgemeinen Strafrechtsverschärfung für Sexualstraftäter müssen sich Kinderschänder in Polen zukünftig nach dem Verbüßen ihrer Strafe einer chemischen Kastration unterziehen. Damit wird der abstoßende Sexualtrieb von Pädophilen zwar nicht vollständig zerstört, aber nachweisbar unterdrückt. Damit verhindert man abscheuliche Wiederholungstaten.
In Polen reichten bereits zwei tragische Fälle von Kindesmissbrauch aus, um den Gesetzgeber aufzurütteln und wirksame Maßnahmen zum Kinderschutz ergreifen zu lassen. In Sachsen hingegen hat selbst eine ganze Serie schlimmster Sexualdelikte keinerlei gesetzgeberische Aktivität ausgelöst. Auf die Fälle Stephanie in Dresden, Mitja und Michelle in Leipzig und Corinna in Eilenburg reagierte die Staatsregierung mit der bekannten Ankündigungsrhetorik, der allerdings keine einzige Tat folgte. Ganz anders war das in Polen, wo eine Regierung, die sich selbst als liberal bezeichnet, nun den Kampf gegen Sexualstraftäter ebenso einfallsreich wie entschlossen aufgenommen hat. Auf die wenigen Stimmen von Bedenkenträgern in Polen, die sich in bundesdeutscher Manier um besonders viel Täterverständnis bemühen, reagierte der polnische Ministerpräsident Donald Tusk mit der Aussage: „Derartige Kriminelle können nicht als Menschen bezeichnet werden.“ Das ist eine markige Aussage aus dem Mund des polnischen Regierungschefs; eine Aussage, die wahrscheinlich zu neuen Forderungen nach einem NPD-Verbotsverfahren führen würde, wenn Holger Apfel Kinderschändern das Menschsein abgesprochen hätte.
Dieses Messen mit zweierlei Maß – was in Polen gesagt werden darf, darf in Deutschland nicht gesagt werden, ansonsten gehen wieder die braunen Gespenster um – zeigt, dass nicht nur Kinderschänder krank sind, sondern auch das ganze politische Wertesystem dieser Bundesrepublik,
das viele Forderungen der Vernunft – in diesem Fall des Kinderschutzes – unter Extremismusverdacht stellt und damit moralisch ächtet.
Dessen ungeachtet hat die NPD diesen Antrag eingebracht, mit dem der Freistaat Sachsen im Falle seiner Annahme zeigen könnte, dass er es mit dem Schutz unserer Kinder vor gefährlichen Perversen ernst nimmt. Stimmen Sie unserem Antrag zu und zeigen Sie auch auf diese Art und Weise Ihre Verbundenheit mit unserem demokratischen Nachbarland Polen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/288 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 5/288 mehrheitlich nicht beschlossen. Es gab einige Dafürstimmen, keine Stimmenthaltungen. Es waren fast alles Gegenstimmen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Fragen betreffen das Außerkrafttreten der „Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Einrichtung einer Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (SächsHFKVO)“ zum 31. Dezember 2009.