Protocol of the Session on November 12, 2009

Gestatten Sie eine Nachfrage, Herr Staatsminister?

Gerne.

Ich möchte gern von meinem Nachfragerecht Gebrauch machen. – Sie wissen aus der Vergangenheit, dass ein Planfeststellungsverfahren für eine vierspurige Planung gescheitert ist und der Dresdner Stadtrat sich deshalb auf eine vierspurige Variante nicht geeinigt hat.

(Zuruf von der CDU: Die Frage!)

Ich komme zur Frage, aber ich muss sie erklären können. – Der Ministerpräsident hat gestern gesagt, die Zeit der Füllhörner sei vorbei. Wir haben derzeit die Situation, dass die Stadt Dresden möglicherweise mehr Fördermittel bekommen soll, als sie eigentlich will. Deshalb meine Frage: Teilen Sie meine Auffassung, dass es sowohl fördermittelseitig als auch für den dringenden Sanierungsbedarf der Königsbrücker Straße günstig wäre, wenn man sich schnell auf einen maßvollen und förderfähigen Ausbau einigen würde, und könnte man deshalb die vorhandenen Prognosen benutzen?

Ich denke, diejenigen, die in Dresden über die Königsbrücker Straße fahren, sind sich einig, dass man dort dringend etwas tun sollte.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Insofern stimme ich Ihnen zu. Aber es ist Sache der Stadt, entsprechende Planungen voranzutreiben, Entscheidungen herbeizuführen und diese dem Freistaat vorzulegen. Das müssen Sie bitte mit den für Kommunalpolitik Verantwortlichen in den entsprechenden Parlamenten besprechen. Das ist nicht Sache des Freistaates. Wenn ein Antrag beim Freistaat eingehen würde, sichere ich zu, dass wir uns so schnell wie möglich mit diesem Thema befassen und entscheiden.

Jetzt muss ich doch die zweite Nachfrage stellen. Sie sagten vorhin, eine neue Prognose sei erforderlich. Jetzt haben Sie gesagt, wenn der Antrag komme, der sich bereits im Planfeststellungsverfahren befinde, könne man sich verständigen, ob die vorhandene Prognose ausreiche. Ist der Antrag nun aus der Sicht der Staatsregierung behandlungsfähig, oder ist er es nicht?

Frau Kollegin Jähnigen, es gibt keinen Antrag. Deswegen kann ich auch nicht sagen, ob er behandlungsfähig ist. Wenn ein entsprechender Förderantrag vorläge, könnte ich Ihnen sagen, ob er ordnungsgemäß und ausreichend ist und den Anforderungen genügt. Da er aber nicht vorliegt, kann ich nicht ermessen, ob er denn, wenn er vorläge, ausreichend wäre.

(Christian Piwarz, CDU: Konjunktiv hoch zwei!)

Frau Friedel, Sie stehen am Mikrofon 1. Was ist Ihr Begehren?

Herr Präsident! Ich lese in Anlage 5 unserer Geschäftsordnung, Punkt 10: „Der Präsident kann weitere Zusatzfragen durch andere Mitglieder des Hauses zulassen.“ – Ich bitte um Zulassung einer Zusatzfrage.

Das werde ich tun, wenn der Staatsminister Ihre Frage beantworten möchte.

Ich möchte die Frage gern beantworten, die Frage ist aber, ob ich sie aus dem Stegreif beantworten kann.

Ich habe Sie eben in der Antwort auf die erste Frage so verstanden, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen können, ob eine zweispurige oder eine vierspurige Variante förderfähig ist, das heißt, Sie schließen nicht aus, dass die zweispurige Variante förderfähig ist. Habe ich Sie richtig verstanden?

Ich kann es nicht gänzlich ausschließen, weil das keine Frage der Verkehrsprognose ist. Die derzeit vorliegenden Zahlen deuten darauf hin, dass es wohl ein vierspuriger Ausbau sein müsste. Allerdings kann ich nicht ermessen, ob aufgrund anderer Verkehrsmaßnahmen in Dresden unter Umständen eine Änderung herbeigeführt wird. Das wäre Kaffeesatzleserei. Von daher müssen wir das besprechen und darüber entscheiden, wenn die Daten vorliegen.

Vielen Dank.

Der Abg. Schreiber hat sicherlich auch eine Zusatzfrage, wenn ich das richtig interpretiere. Herr Staatsminister, möchten Sie die Frage beantworten?

Aber gern. Ich möchte in der Fragestunde aber nicht unbedingt den Alleinunterhalter spielen. Vielleicht haben noch andere Abgeordnete wichtige Fragen, die beantwortet werden sollen.

Herr Schreiber, bitte Ihre Frage.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich beteilige mich gern an der Dresdner Stadtratssitzung in diesem Haus.

Herr Staatsminister, geben Sie mir recht, dass die gescheiterte Planfeststellung aus dem Jahre 2000 nicht daran gescheitert ist, dass es eine vierspurige Planung war,

sondern sie schlicht und einfach daran gescheitert ist, dass in dieser Planung Radwege fehlten?

Hierzu muss ich leider passen. Ich bitte um Verständnis. Da ich den Vorgang aus dem Jahre 2000 nicht kenne, kann ich nicht ermessen, was der Grund für das Scheitern gewesen ist.

Ich erkenne keine weiteren Zusatzfragen. Damit kommen wir zur Frage Nr. 12. Sie wird gestellt vom Abg. Schimmer von der NPD-Fraktion.

Es geht um die mögliche Verdrängung von Investitionen bzw. Instandsetzungen im Sächsischen ÖPNV durch explodierende Kosten beim Leipziger City-Tunnel.

Frage an die Staatsregierung:

Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, in denen durch die hohen Kosten für den Leipziger City-Tunnel in diesem Jahr ursprünglich geplante Investitionen bzw. notwendige Instandsetzungen im Bereich des sächsischen ÖPNV verdrängt wurden?

Es antwortet Staatsminister Morlok.

Herr Präsident! Sehr verehrter Abg. Schimmer, ich kann es relativ kurz machen. Ich habe im Haus nachgefragt, ob solche Fälle vorgekommen sind. Die Antwort lautete: nein. Solche Fälle hat es nicht gegeben.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Dr. Runge; Frage Nr. 4.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Frage betrifft den beabsichtigten Verkauf des Hochspannungsnetzes von Vattenfall an Finanzinvestoren (Goldman Sachs, Deutsche Bank und Allianz).

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie bewertet die Staatsregierung diesen Vorgang?

2. Was will die Staatsregierung dagegen tun und welche politische Alternative bietet sie hierzu an?

Herr Staatsminister Morlok, bitte.

(Zuruf von der Linksfraktion: Er kann gleich stehen bleiben!)

Herr Präsident! Frau Kollegin Dr. Runge, zu Ihrer ersten Frage. Es ist so, dass sich die Regelungen, die eingehalten werden müssen, aufgrund des Energiewirtschaftsgesetzes ergeben. Demnach muss ein Privater ein zuverlässiges, leistungsfähiges Netz diskriminierungsfrei betreiben, warten und bedarfsgerecht ausbauen

können. Die Zuständigkeit für die Prüfung dieses Sachverhalts liegt bei der Bundesnetzagentur bzw. bei dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Firmensitz hat. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich für den Freistaat Sachsen keine Zuständigkeit.

Nach den mir vorliegenden Informationen hält der Bieter die Verpflichtungen nach dem Energiewirtschaftsgesetz ein. Da er diese einhält, ist der Vorgang nicht zu beanstanden. Da er nicht zu beanstanden ist und die Sächsische Staatsregierung nicht zuständig ist, wird sie dagegen nichts unternehmen.

Gestatten Sie noch eine Nachfrage, Herr Staatsminister?

Gerne.

Frau Dr. Runge, bitte.

Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung als Zielvorgabe in dieser Legislaturperiode festgeschrieben worden ist, eine bundeseinheitliche, unabhängige deutsche Netzgesellschaft zu gründen. Nun ist meine Frage: Wie wollen Sie diese bundeseinheitliche unabhängige Netzgesellschaft herbeiführen, wenn die Politiker zusehen, wenn, wie bei E.ON geschehen, diese ihr Netz verkauft hat und Vattenfall dies noch vor Weihnachten beabsichtigt zu tun?

Frau Dr. Runge, was wir politisch wollen, Sie und ich, wird sich sicherlich in vielen Punkten unterscheiden. Die Staatsregierung ist aber in ihrem Handeln an die Gesetze gebunden. Sie hat in dem vorliegenden Fall keine Zuständigkeit und kann deshalb nichts tun, wenn auch parteipolitisch andere Wünsche geäußert werden.

Da in Brandenburg ein Regierungswechsel stattgefunden hat – Frau Dr. Runge, ich weiß nicht, ob der Wirtschaftsminister dort auch für das Verkehrsressort zuständig ist –, wäre es einer Ihrer Parteifreunde. Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, über diese Schiene Einfluss zu nehmen bzw. nehmen zu lassen und zu prüfen, ob eine Zuständigkeit besteht.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Der nächste Fragesteller ist der Abg. Jennerjahn von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Er stellt die Frage Nr. 9.

Herr Präsident! Ich habe eine Frage bezüglich der Aktivitäten der extremen Rechten anlässlich des bevorstehenden Volkstrauertages am kommenden Sonntag.

In den letzten Jahren ist es immer wieder zu zum Teil nicht angemeldeten Spontandemonstrationen in zahlreichen Städten und Gemeinden Sachsens gekommen.

Deshalb meine Fragen an die Staatsregierung: