Protocol of the Session on April 20, 2011

Die Behörden in allen Bundesländern agieren entsprechend.

Nach einem Bericht der Bundesregierung vom 06.04.2011 haben die deutschen Behörden bislang keine belasteten Waren aus den Krisenregionen festgestellt. Unabhängig von der Einfuhrkontrolle erfolgen in Sachsen auch Kontrollen auf relevante, auf dem Markt befindliche Lebensmittel und Futtermittel. Auffälligkeiten wurden bislang nicht festgestellt. Die Kontrollen werden sehr wohl fortgesetzt.

Danke schön für die Antwort.

Herr Jurk, bitte; Frage Nr. 9.

Ich möchte nachfragen zu Investitionen in Kindertagesstätten, die der Freistaat Sachsen fördert.

Auf meine Anfrage Nr. 7 in der Fragestunde der 33. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages am 24. März 2011 zur Förderung der Sanierung bzw. des Neubaus der Kindertagesstätte Gablenz erhielt ich von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Wöller die Antwort, dass der Förderantrag der Gemeinde Gablenz vom Jugendamt des Landkreises Görlitz noch nicht an den Kommunalen Sozialverband Sachsen weitergeleitet worden sei. Zudem entscheide der Jugendhilfeausschuss des Landkreises, ob und in welcher Höhe eine Förderung erfolge. Die „Lausitzer Rundschau“ – Lokalausgabe Weißwasser – vom 13. April 2011 berichtete, dass laut Landratsamt Görlitz der Freistaat Sachsen 2011 beabsichtige, gar keine Fördermittel für KitaInvestitionen bereitzustellen.

Daher frage ich nach:

1. Warum hatte mir Herr Staatsminister Prof. Dr. Wöller auf meine Anfrage nicht mitgeteilt, dass in diesem Jahr gar keine Fördermittel des Freistaates für Investitionen in Kindertagesstätten vorgesehen sind?

2. Kann die von mir nachgefragte Investition eventuell im Jahr 2012 gefördert werden?

Herr Minister Wöller, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage 1 wie folgt: In der damaligen Beantwortung der Anfrage ging es mir um die Darstellung des Förderverfahrens. Das war im Blick auf die Fragestellung auch geboten. Darüber hinaus ist es zwar zutreffend, dass 2011 keine originären Fördermittel des SMK zur Verfügung stehen, sehr wohl aber andere Fördermöglichkeiten.

Damit komme ich zur Beantwortung Ihrer Frage 2. Es ergeben sich, wie schon im Jahr 2011, drei Fördermöglichkeiten: erstens über das in das Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012, Artikel 20a, aufgenommene Gesetz über die Gewährung einer Investitionspauschale an die kreisfreien

Städte und Landkreise in den Jahren 2011 und 2012; zweitens über die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur integrierten ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen. Darüber hinaus können – drittens – für die Schaffung und Sanierung von Krippenplätzen Fördermittel des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms Kinderbetreuungsfinanzierung beantragt werden. Informationen hierüber kann das zuständige Jugendamt des Landkreises Görlitz geben.

Herr Jurk, bitte.

Da ich Ihnen nicht unterstellen wollte, dass Sie mich absichtlich veralbern wollten, möchte ich gerne nachfragen, ob der Landkreis Görlitz mit seinen Informationen an die „Lausitzer Rundschau“, Lokalausgabe Weißwasser, richtig liegt.

Ich kenne die Informationen des Landkreises Görlitz nicht, bin aber gern bereit, im Nachgang dazu noch Stellung zu beziehen.

Gut. – Das Zweite wäre: Sie haben gerade die Fördermöglichkeiten dargestellt. Wie hoch ist der Bewilligungsrahmen für diese Fördergelder im Jahr 2011?

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil beispielsweise auch im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms verschiedene sachliche Einsatzmöglichkeiten dieses Geldes gegeben werden. Das hängt natürlich von der entsprechenden Beantragung des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ab.

Geben Sie im Rahmen der Fragestunde die Möglichkeit, weitere Fragen an Sie zu stellen, oder wollen Sie gar keine mehr beantworten?

(Thomas Jurk, SPD, begibt sich verärgert zurück an seinen Platz.)

Ich kann die Intention des Fragestellers nicht erfassen, bin aber gerne bereit, auf jede gestellte Frage eine sachliche Antwort zu geben.

(Thomas Jurk, SPD: Man wird hier behandelt wie ein dummer Junge! Das ist unglaublich!)

Frau Jähnigen, stellen Sie bitte Frage Nr. 10.

Es geht um die Sicherheit vor Sandstürmen auf sächsischen Straßen/Konsequenzen aus dem Massenunfall auf der A 19 bei Rostock.

Ich habe folgende Fragen an die Staatsregierung:

1. Hat die Staatsregierung geprüft, ob sich auf Straßen in sächsischem Gebiet vergleichbare Risiken realisieren

können wie bei dem durch einen Sandsturm verursachten Massenunfall auf der A 19 bei Rostock, und welche Ergebnisse hatte diese Prüfung im Einzelnen?

2. Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung zur Abwendung derartiger Risiken unter Einbeziehung des eintretenden Klimawandels in Sachsen für erforderlich und wie sollen diese umgesetzt werden?

Herr Staatsminister Morlok, bitte.

Frau Präsidentin! Frau Kollegin Jähnigen, ich möchte mit der Beantwortung der zweiten von Ihnen gestellten Frage anfangen, in der Sie nach Maßnahmen fragen, die wir in diesem Bereich zu ergreifen beabsichtigen.

Ich möchte zuerst darauf hinweisen, dass wir der Auffassung sind, dass bauliche Maßnahmen an den Straßen des Freistaates Sachsen, die letztlich eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs durch Wind und durch Sandsturm ausschließen würden, für nicht sachgerecht halten, weil das letztlich dazu führen würde, dass unsere Straßen sich hinter höheren Wällen und Mauern befinden müssten. Das halten wir schon aus landschaftlichen und umweltpolitischen Gründen nicht für sachgerecht. Also, bauliche Maßnahmen scheiden aus unserer Sicht direkt an den Straßen aus.

Dann bleibt die Frage, welche Maßnahmen darüber hinaus sinnvoll sind, um eine solche Situation, wie wir sie im Norden Deutschlands erlebt haben, zu vermeiden. Diese Maßnahmen beziehen sich, wenn es keine baulichen Maßnahmen an den Straßen sind, auf die Maßnahmen auf der Fläche, damit eine entsprechende Winderosion überhaupt nicht entstehen kann. Diese Maßnahmen liegen aber nicht im Zuständigkeitsbereich meines Ministeriums, sondern im Zuständigkeitsbereich des Kollegen Kupfer. Ich möchte dazu trotzdem gern Ausführungen machen.

Wir haben als Freistaat Sachsen bereits im Jahr 2009 eine entsprechende Strategie zur Anpassung der sächsischen Landwirtschaft an den Klimawandel beschlossen. Diese Anpassung schließt auch Maßnahmen gegen Winderosion ein. Das kann im Einzelnen auch bedeuten, dass das Pflügen zu bestimmten Zeiten untersagt wird. Es kann auch gefordert werden, dass es zum Beispiel durch den Anbau von Zwischenfrüchten überhaupt nicht dazu kommt, dass wir brachliegende Flächen haben, wo der Wind einen entsprechenden Angriffspunkt für Winderosion hat.

Das sind die Maßnahmen, die wir in diesem Bereich für sachgerecht halten, die wir aber als Staatsregierung auch bereits ergriffen haben.

Hinsichtlich der Frage der Risiken im Freistaat Sachsen – das betrifft Ihre erste Frage – muss man sich anschauen, welche Bodenarten wir jeweils im Freistaat Sachsen haben und wie die Windgeschwindigkeit in der jeweiligen

Region ist, um abschätzen zu können, ob derartige Gefährdungen vorliegen.

Nach unseren Erkenntnissen ist diese Gefahr im Freistaat Sachsen relativ gering. Nach Auskunft des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sind im Freistaat Sachsen rund 7 % der Ackerfläche unter diesen Voraussetzungen potenziell gefährdet, wenn der Boden unbedeckt und die Oberfläche abgetrocknet ist. Inwieweit aber diese jeweils in räumlicher Nähe zu einer bestimmten Straße liegen, kann ich Ihnen in kürzester Zeit leider nicht mitteilen.

Haben Sie noch Nachfragen?

Ja, ich möchte noch gern nachfragen, ob die Staatsregierung vertieft prüfen wird, da Sie das in der Kürze der Zeit nicht beantworten konnten, und ob die Sicherung durch Hecken und andere Maßnahmen des Bewuchses angesichts der zunehmenden Trockenheit im Klimawandel geeignete Maßnahmen sein können?

Wenn wir uns die Vorkommnisse in Mecklenburg-Vorpommern anschauen und die Art und Weise der Winderosion, muss man zum Ergebnis kommen, dass zumindest niedrige Hecken nicht geeignet wären, diesen Erosionen entgegenzuwirken, wenn sie direkt an der Autobahn angebracht sind. Die Problematik ist ja nicht deshalb aufgetreten, weil direkt an der Autobahn in einem schmalen Streifen die Erosion stattgefunden hat. Es war wesentlich großflächiger. Die entsprechenden Einträge kamen aus größerer Höhe. Das heißt, eine direkte Bepflanzung am Grünstreifen der Autobahn wird sicherlich nicht dazu beitragen.

Darüber hinaus hatte ich Ihnen ja bereits ausgeführt, dass im Hause des Kollegen Kupfer im Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft bereits im Jahre 2009 im Rahmen des entsprechenden Programms Maßnahmen ergriffen wurden, um eben die Probleme der Winderosion durch den eintretenden Klimawandel in den Griff zu bekommen. Aber ich weise darauf hin, dass es eben keine Maßnahmen sind, die letztendlich in die Zuständigkeit des Verkehrsministeriums fallen und direkt an den Straßen des Freistaates Sachsen zu ergreifen sind.

Noch eine Nachfrage?

Die Zuständigkeiten kenne und verstehe ich. Noch einmal die Frage: Wird es eine vertiefte Prüfung von Maßnahmen im Rahmen der Zuständigkeit der gesamten Regierung geben, die Erosionen vermeiden, die sich dann als Gefahr auf Straßen in Sachsen realisieren könnten?

Ich bitte Sie um Verständnis dafür, Frau Jähnigen, dass ich hier als Verkehrsminister vor Ihnen

stehe und als Verkehrsminister Ihnen die Fragen so beantworte, wie ich es nach meiner Ressortkenntnis tun kann.

Ich bin aber sicher, wenn Sie vertiefte Nachfragen haben, dass der Kollege Kupfer gern bereit ist.

Das ist ein Wort.

Sven Morlok: Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Nicht jetzt aus dem Stegreif.

Gut, ich denke, Sie können aufeinander zugehen.

Ich habe gefragt, die Antwort ist nicht gekommen. Sie kommt schriftlich. Das ist jetzt zugesagt.