Ich glaube kaum, dass wir Ihnen darauf eine Antwort geben können, weil wir schlichtweg nicht wissen, wie viele Gemeinden fusionieren und wie sie dann die Grundstücke bzw. das Eigentum einbringen möchten. Ich bin jetzt etwas hilflos und glaube, dass wir Ihnen die Frage gar nicht beantworten können; denn das hängt von vielen Dingen ab, die wir nicht beeinflussen können. Könnten Sie vielleicht die Frage etwas präzisieren?
Ich werde das schriftlich tun. – Ich habe noch eine Nachfrage; vielleicht hilft diese weiter: Aus welchen Gründen wird auf die Erhebung der Grunderwerbsteuer in diesen Fällen nicht verzichtet?
Herr Prof. Unland, bei den bisherigen Gemeindefusionen war es genauso, dass die Grunderwerbsteuer schon gezahlt worden ist, oder warum ist das jetzt neu?
Das ist nicht neu. Ich weiß nicht, vor wie vielen Jahren – das ist vielleicht 30, 40 Jahre her – diese Steuer eine Ländersteuer gewesen war. Das heißt, das Land konnte bestimmen, ob diese Steuer erhoben wird und in welcher Höhe. Ich möchte die Frage schriftlich beantworten. Ich weiß es nicht hundertprozentig. Seit 2002 oder 2008 ist das eine Bundessteuer, sodass der Entscheidungsspielraum des Landes nicht mehr gegeben ist. Aber ich möchte Ihnen eine exakte Antwort darauf geben und das werde ich schriftlich tun.
[Anm. der Red.: Die Antwort auf die Nachfrage der Abg. Marion Junge, Linksfraktion, wird dem nächsten Protokoll angefügt.]
Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu den Fragen Nr. 6 und 7. Fragesteller ist Herr Abg. Kosel. Herr Kosel, bitte zunächst die Frage Nr. 6.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage bezieht sich auf die Anordnung amtsärztlicher Untersuchungen im Rahmen des SGB II.
1. Ist der Staatsregierung bekannt, in welcher Anzahl diese im Freistaat Sachsen angeordnet werden? (Wenn ja, dann bitte auf die letzten drei Jahre und auf Kreise auf- schlüsseln.)
2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind dafür gesetzt und gibt es Unterschiede zwischen ARGE und Optionskommunen in der Durchführung dieser Gesetze?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Abg. Kosel, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Auskünfte über die Anzahl der amtsärztlichen Untersuchungen im Rahmen des SGB II, die angeordnet wurden, liegen uns nur begrenzt vor. In der zur Verfügung stehenden Zeit war es der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen, nicht möglich, Zahlen vorzulegen. Wir haben die zuständigen kommunalen Träger, die sogenannten Optionskommunen, abgefragt. Der kommunale Träger des ehemaligen Landkreises Kamenz hat mitgeteilt, dass in den vergangenen drei Jahren keine amtsärztlichen Gutachten in Auftrag gegeben wurden. In den anderen Landkreisen gab es pro Jahr zwischen 150 und 259 Untersuchungen.
Zur zweiten Frage. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen im Gesetz und sind nachzulesen. Erstens. Die amtsärztliche Untersuchung erfolgt zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II in Verbindung mit § 8 SGB II. Darüber hinaus haben die zuständigen SGBII-Leistungsträger nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 32 SGB III die Berufseignung oder Vermittlungsfähigkeit festzustellen und die dafür erforderlichen ärztlichen und psychologischen Untersuchungen und Begutachtungen zu veranlassen.
Die Entscheidung, ob eine Begutachtung erforderlich ist, erfolgt im Rahmen der Einzelfallbearbeitung durch den zuständigen Fallmanager. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die ARGE und die Optionskommunen sind identisch. Ob es Unterschiede in der Durchführung gibt, kann unsererseits nicht beurteilt werden, weil wir über die ARGEn keine Aufsicht hinsichtlich dieser Tätigkeit haben.
Vielen Dank. Frau Staatsministerin, wäre es Ihnen möglich, die Informationen, die Sie aufgrund der Kürze der Zeit, wie Sie geschildert haben, nicht geben konnten, schriftlich nachzuliefern?
[Anm. der Red.: Die Antwort auf die Nachfrage des Abg. Heiko Kosel, Linksfraktion, wird dem nächsten Protokoll angefügt.]
1. Ist der Staatsregierung bekannt, in welchem Kostenumfang diese im Freistaat Sachsen angeordnet werden? (Wenn ja, dann bitte auf die letzten drei Jahre und auf Kreise aufschlüsseln.)
2. Welche Träger bezahlen diese Kosten und gibt es Unterschiede zwischen ARGE und Optionskommunen bei der Bezahlung?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abg. Kosel, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Kosten für ein Gutachten liegen zwischen circa 150 und 250 Euro.
Zu Frage 2. Die Kosten zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit im Sinne des § 8 SGB II werden durch Verwaltungskosten beglichen, die vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten der Eignungsfeststellung im Sinne des § 32 SGB III werden durch Eingliederungskosten bezahlt, die ebenfalls vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Es gibt keine Unterschiede zwischen ARGEn und zugelassenen kommunalen Trägern.
Meine Damen und Herren, die Fragen sind gestellt, die Antworten sind gegeben bzw. werden noch schriftlich erfolgen. Von dieser Stelle aus bitte ich ausdrücklich darum, dass sich die Staatsregierung an ihre Zusagen hält. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Seit 2006 nehmen in der Bundesrepublik Meningokokken-Infektionen wieder zu. Bundesweit gab es 2009 492 Fälle und damit 9 % mehr als im Jahr zuvor. Trotz Antibiotika stirbt jeder zehnte Patient an einer Meningokokken-Infektion. Besonders gefährdet sind Jugendliche und Kinder unter 5 Jahren. Empfohlen und von den Kassen bezahlt werden Schutzimpfungen für Kinder ab 12 Monaten, wobei sich mit Impfungen nur ein kleiner Teil der Infektionen verhindern lässt. Ein neuer Impfstoff im Forschungsstadium steht vor 2012 nicht zur Verfügung.
1. Wie viele Meningokokken-Infektionen wurden im Freistaat Sachsen im Zeitraum von 2005 bis 2009 registriert, wie viele dieser Infektionen verliefen bei welchen Risikogruppen tödlich, und wie hoch ist der gegenwärtige Grad der Immunisierung gegen Meningokokken bei der Bevölkerung?
2. Welche Maßnahmen sind aus der Sicht der Staatsregierung notwendig, um einen präventiven Schutz vor Meningokokken-Infektionen im Freistaat Sachsen zu gewährleisten und welche Therapien zur Behandlung von Meningokokken-Infektionen kommen derzeit zur Anwendung?
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Sowohl die Anzahl der MeningokokkenErkrankungen als auch die Durchimpfungsraten sind auf
Im Freistaat Sachsen wurden im Zeitraum 2005 bis 2009 130 Infektionen registriert. 13 Erkrankungen verliefen tödlich.
Die Todesfälle betrafen im Jahr 2005 einen vier Monate alten Säugling und ein Kleinkind im Alter von 21 Monaten sowie einen 71 Jahre alten Patienten.
Die Todesfälle im Jahr 2006 betrafen ein Kleinkind im Alter von zwei Jahren und einen 64 Jahre alten Patienten.