Protocol of the Session on March 30, 2010

Ja, worum geht es? Bisher ist keine Förderung für die LandesSeniorenVertretung erfolgt. Bisher gab es auch keinen förderfähigen Antrag, und deshalb gab es auch keine Förderung. Die Arbeit der LandesSeniorenVertretung ist wichtig und auch unterstützenswert. Deshalb gab es eine ganz intensive Beratung, und deshalb gab es auch viele Gespräche. Ich verweise auch auf die morgige Tagesordnung mit dem SPD-Antrag. Dort werde ich auf die Details eingehen.

Im letzten Jahr war ich auf der Fortbildungsveranstaltung der LandesSeniorenVertretung in Meißen. Dort habe ich etwas ganz anderes gehört. Dort wurden wir gelobt dafür, dass wir so viel Aufklärungsarbeit geleistet haben, bevor die neue Förderrichtlinie in Kraft getreten ist.

Ich habe gestern Abend noch einmal explizit nachfragen lassen. Es liegt immer noch kein förderfähiger Antrag vor. Fakt ist – ich konstatiere das noch einmal –, dass die Förderbedingungen für alle gleich sein müssen; denn sonst herrscht hier staatliche Willkür, und das kann – so hoffe ich – auch nicht in Ihrem Interesse sein. Ich warte und hoffe weiterhin auf einen förderfähigen Antrag. Wir möchten, dass wir die gute Zusammenarbeit mit unserer LandesSeniorenVertretung – das möchte ich noch einmal betonen – fortsetzen, denn sie bündelt nicht nur die Interessen unserer kommunalen Seniorengremien, sondern sie sorgt auch für die Koordination zur Bundesebene. Aus diesem Grund ist es wichtig, einen förderfähigen Antrag vorzulegen.

Ich möchte an dieser Stelle nochmals allen danken, die sich für das bürgerschaftliche Engagement in unserem Freistaat Sachsen einsetzen, und erwarte von Ihnen, dass Sie das auch so realistisch sehen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Staatsministerin Clauß. – Es gibt jetzt keinen weiteren Redebedarf. Diese Debatte ist damit abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 3

2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung

Drucksache 5/1534, Gesetzentwurf der Fraktion der NPD

Drucksache 5/1789, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Als Erste hat die einbringende Fraktion der NPD das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor rund zwei Jahren passierte ein mit großer Mehrheit angenommenes Gesetz den Landtag von Kärnten, das dem Schutz der historisch gewachsenen Ortsbilder vor Verfremdung durch Bauwerke, die nicht nur unwesentlich von der regionalen Bautradition abweichen, dienen soll und das diesen Zweck seitdem auch erfüllt. Den kommunalen Verantwortungsträgern wurde dabei ein großes Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht über solche sie unmittelbar betreffenden Fragen eingeräumt.

Das Gesetz stärkt also gleichzeitig die Kompetenz der Kommunen und trägt somit in vorbildlicher Weise zur Demokratie von unten bei. Sie sehen also, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg, und wo politische Entscheidungsträger am Werk sind, die sich ihrer Verantwortung gegenüber Volk und Vaterland bewusst sind, wird Politik für die Belange der Menschen vor Ort gemacht und nicht etwa für fremde Lobbys, die auf Spitzen des Staates moralischen Druck ausüben oder ihre Interessen mit Geldzuwendungen durchsetzen.

Genau diesen Ansatz verfolgt auch unser heute in 2. Lesung behandelter Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Bauordnung. Er ist Ausdruck unseres Vertrauens in die Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte vor Ort. Es ist ein Beitrag zur Demokratisierung des Freistaates und es ist ein Beitrag zum Schutz der historisch gewachsenen Ortsbilder in unserer Heimat Sachsen.

Als unser Gesetzentwurf am 12. März im Innenausschuss behandelt wurde, erlebte ich eine geradezu abenteuerliche Vorstellung. Da argumentierte der Vertreter der Staatsregierung mit der kruden These, die Gesetzesänderung gehe schon allein deshalb fehl, weil in dem Bereich der Bauordnung eine Regelung aufgenommen werden solle, die nur dem Bundesgesetzgeber zugänglich sei. Bedenkenlos schlossen sich alle anderen Vertreter dieser juristischen Laienmeinung an, die wohl in Windeseile von irgendeinem Referenten aus dem Innenministerium dilettantisch zusammengekritzelt wurde.

Meine Damen und Herren! Es verwundert nicht, dass der politische Emporkömmling und Antirechtskämpfer, Herr Ulbig, augenscheinlich nicht in der Lage ist, den Antrag der NPD-Fraktion der richtigen Rechtsmaterie zuzuordnen. Es verwundert ebenso wenig, wenn Herr Ulbig hier gleichsam den Bock zum Gärtner macht und die Unfähigkeit oder Unwilligkeit zu juristischer Subsumtion der

NPD-Fraktion in die Schuhe schieben will und daher trötet, die von uns beabsichtigte Gesetzesänderung gehe fehl, weil sie die Gesetzgebungskompetenz des Bundes verkenne.

Es sei mir daher gestattet, Herrn Staatsminister Ulbig in aller Kürze das zur Beurteilung unseres Antrages notwendige juristische Rüstzeug zu vermitteln.

Wie Sie § 1 des Baugesetzbuches bitte entnehmen wollen, ist es Aufgabe des Bauplanungsrechts, die rechtliche Qualität des Bodens und seine Nutzbarkeit festzulegen und damit die flächenbezogene Anforderung an ein Bauvorhaben zu regeln. Allein dieser auf Raumgliederung und Flächennutzung bezogene Rechtskreis fällt in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Davon zu unterscheiden, sehr geehrter Herr Staatsminister, ist das Bauordnungsrecht der Länder, das durch die jeweilige Landesbauordnung regelt, wie im Einzelnen gebaut werden darf, welche Gestaltung von baulichen Anlagen zulässig ist und welche Baugenehmigungsverfahren durchzuführen sind. Perspektive des Bauordnungsrechts ist damit das einzelne Gebäude, und zwar in technischer und architektonischer Hinsicht, nicht die gesamte Bebauung einer Straße, eines Stadtviertels oder gar einer Gemeinde.

Vor dem Hintergrund dieser Differenzierung werfen wir nun gemeinsam, sehr geehrter Herr Staatsminister, nochmals einen Blick auf die von uns vorgeschlagene Änderung der Sächsischen Bauordnung und stellen fest: Richtig, unser Gesetz zielt gar nicht auf den Bereich des Bauplanungsrechts, sondern erstens auf die Anforderungen an einzelne konkrete Bauvorhaben und zweitens auf das für diese erforderliche Genehmigungsverfahren. Beide Materien fallen nicht in den Bereich des Bundesrechts, sondern in die Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Ich hoffe, dass dieser kleine rechtliche Exkurs verstanden wurde, und darf nunmehr in der politischen Beurteilung unseres Antrages fortfahren.

Ja, Sie haben richtig erkannt, dass unser Gesetzentwurf wie in Vorarlberg und Kärnten auch die Möglichkeit eröffnet, den Bau von Moscheen mit Minaretten zu verhindern – ganz basisdemokratisch durch die örtlichen Vertreter der Bürgerschaft.

(Beifall des Abg. Dr. Johannes Müller, NPD)

Aber es geht auch um die Verschandelung des Orts- und Stadtbildes durch experimentelle Bauten aus Glas, Stahl und Beton, die durch ihre Architektur, Größe oder Form nicht nur stark von der örtlichen Bautradition abweichen

und die Harmonie des Stadtbildes zerstören, sondern die ein ästhetisches Dauerärgernis für viele Bürger sind. Unsere Städte sind heute schon voll von diesen einfallslosen Bauten der vermeintlichen Moderne, die überall und nirgendwo stehen könnten und deren architektonischer Ausdruck Beliebigkeit, Disharmonie und Hässlichkeit sind.

Ja, Sie haben ebenso richtig erkannt, dass unser Vorhaben solche Verschandelung tatsächlich verhindern kann, weil die Bürgervertreter vor Ort eben noch nicht so abgehoben sind wie Sie und genau abwägen, ob es sich lohnt, mögliche Proteste der Bürger auf sich zu ziehen, wenn eine von Erdogans Glaubenskasernen mit ihren Bajonetten oder irgendein modernistischer Architekturschrott inmitten von historischer Bausubstanz aus dem Boden gestampft wird.

Dass es die Menschen vor Ort nämlich sehr wohl interessiert, was gebaut werden soll und was nicht, können Sie beispielsweise daran ablesen, wie groß der Andrang bei der Online-Abstimmung von „Bild Dresden“ war, bei der es darum ging, wie die Hauptstraße am Goldenen Reiter bebaut werden soll: barock, dem historischen Stadtbild entsprechend, oder mit modernen Betonklötzen.

Mögen Sie solche Pseudoabstimmungsmaschinerien als Beruhigungspillen der Mediendemokratie auch als ausreichend empfinden, wir tun es nicht. Wir wollen echte demokratische Mitbestimmung vor Ort. Wir wollen den Schutz der historisch gewachsenen traditionellen Ortsbilder in Sachsen, um das lebenswichtige Heimatrecht der Bürger zu sichern. Wir wollen in diesem schönen Land keine kalten Hochhäuser als Ausdruck modernistischurbaner Lebensfeindlichkeit, und wir wollen, dass unsere Heimat Sachsen verschont bleibt von Moscheen mit Minaretten, die als sichtbarste Brückenköpfe die islamische Landnahme, die Islamisierung und Überfremdung unseres Vaterlandes nicht nur im übertragenen Sinne zementieren.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Die CDUFraktion, bitte; Herr Abg. Fritzsche.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrter Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht einen Satz noch vorweg: Herr Storr, ich glaube, Sie haben das Baugesetzbuch einfach nicht verstanden. Das ist erst einmal grundsätzlich festzuhalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Als nächsten Punkt würde ich voranstellen: Ich kenne – das ist jetzt noch einmal deutlich geworden und es ist ersichtlich, wir sehen es – den wahren Hintergrund des vorliegenden Gesetzentwurfs der NPD. Über den Winkelzug der Änderung der Sächsischen Bauordnung soll eine politische Debatte entfacht werden, welche dem Land Sachsen und welche uns Sachsen nur schaden kann. Denn

eines vorweg: Sachsen ist und bleibt ein weltoffenes Land.

Nähert man sich nun dem vorliegenden Antrag noch einmal aus fachlicher Perspektive, so wird – das sind speziell Erläuterungen an Sie gerichtet – deutlich, dass hier in einen Regelungstatbestand eingegriffen werden soll, der gerade der Bundesgesetzgebung vorbehalten ist. Es geht hierbei nämlich nicht, wie Sie das ausgeführt haben, um irgendetwas, sondern Sie zielen im Speziellen auf eine Einvernehmensregelung ab. Diese wird näher ausgeführt in § 36 des Baugesetzbuches, Beteiligung der Gemeinden und höheren Verwaltungsbehörden. Dort heißt es im Zitat:

„Über die Zulässigkeit von Vorhaben nach den §§ 31 und 33 bis 35 wird in bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.“

Sie zielen, auch wenn Sie Gemeinderäte oder Kreisräte in Betracht ziehen, gerade auf dieses Einvernehmen ab.

(Zuruf von der NPD: Mehr Demokratie wagen!)

Daher ist es also doch ein Punkt, der der Bundesgesetzgebung und hier im Speziellen der Baugesetzgebung vorbehalten ist.

Noch ein Hinweis an dieser Stelle: Die Fragen der öffentlichen Bürgerbeteiligung werden auch im Baugesetzbuch, und zwar schon in § 3, umfänglich behandelt.

Um es also noch einmal klar zu sagen: Die Einvernehmensregelungen obliegen dem Bundesrecht und eben nicht der Landesgesetzgebung. Die gemeindliche Planungshoheit wird gerade durch diese Regelungen im Baugesetzbuch sowie Konkretisierungen auch in der Baunutzungsverordnung gewährleistet.

Der Versuch, über Gemeinden und Kreistage, über die Landesgesetzgebung in diesen Einvernehmungsprozess einzugreifen, geht eben gerade aus fachlicher Sicht fehl; und gerade vor dem Hintergrund der in Ihrem Beitrag dargelegten politischen Dimension ist dieser Gesetzentwurf mit aller Entschiedenheit zurückzuweisen und daher abzulehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Mir liegt noch eine Wortmeldung der Linksfraktion vor.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Die NPD stellt mit ihrem Gesetzentwurf und auch mit dem morgigen Antrag zur Verfassungsänderung unter Beweis, was eigentlich keines Beweises mehr bedurfte: ihre Verfassungsfeindlichkeit und ihre Verfassungswidrigkeit – eindeutig und für jeden nachvollziehbar; denn wer sich – das muss an dieser Stelle eindeutig gesagt werden – auf diese Weise gegen Minarette in unseren Städten ausspricht, zielt auf musli

mische Glaubensgemeinschaften. Er zielt auf die Religionsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, und – die weiteren Ausführungen des Herrn Storr haben es gezeigt – er zielt des Weiteren eindeutig auf die Durchsetzung kultureller Einfalt in unserem Land.

Zugleich wird damit der Verfassungsgrundsatz, dass die Würde des Menschen an sich unantastbar ist, mit Füßen getreten. Egal, in welchen legalistischen Mantel Sie es auch hüllen, es bleibt, was es ist. Die Vorväter dieser Fraktion haben mit dieser Ideologie am Ende Synagogen in Brand gesetzt und letztendlich den Weg nach Auschwitz bereitet. Meine Damen und Herren, die Ideologie, die dahinter steht, wird wohl auch von dieser Fraktion vertreten. Aus diesem Grund kann man sich diesem Antrag schon gar nicht inhaltlich – sprich: baurechtlich – nähern, sondern ihn einfach gesellschaftspolitischer Würdigung unterziehen. Wir lehnen diesen Antrag aus diesem Grund ab.