Der Fragesteller Herr Dr. Külow von der Linksfraktion hat seine Antwort auf die Frage Nr. 13 bereits erhalten.
Mir geht es um Kürzungen im Bereich der Weiterbildung. In der „LVZ“ vom 24.02.2010 wird unter dem Titel „Wöller will bei Volkshochschulen sparen“ unter anderem berichtet, dass das SMK in der Weiterbildung Kürzungen von 700 000 Euro vornehmen will. Im Schulausschuss am 22.02.2010 wurde trotz mehrfacher Nachfragen vom Kultusminister immer wieder betont, dass man zur Erwirtschaftung des vom Finanzministerium auferlegten Sparvolumens außer der Haushaltssperre in der Hauptgruppe 5 keine Bewirtschaftungsmaßnahmen plane, sondern davon ausgehe, dass die erforderlichen Einsparungen durch Ausgabenreste am Jahresende gedeckt werden können.
Frage an die Staatsregierung: Bestätigt der Staatsminister für Kultus die geplante Kürzung von 700 000 Euro im Kapitel 05 03 Titelgruppe 81 „Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung“?
Herr Präsident! Frau Kollegin Stange, ich beantworte die Frage wie folgt: Es ist zutreffend, dass im Kapitel 05 03 Titelgruppe 81 „Förderung von Einrichtungen der Weiterbildung“ ein Betrag von 700 000 Euro bei einem Gesamtansatz von 6,7 Millionen Euro vor dem Hintergrund der Haushaltssperre nicht zur Verfügung steht. Das entspricht einem Anteil von 10,5 %. Knapp 90 % der vorgesehenen Ausgaben stehen damit weiterhin für die Einrichtungen der Weiterbildung zur Verfügung. Die in meinem Haus zusammengestellten Maßnahmen zur Erbringung der Haushaltssperre habe ich erst Anfang März, also nach der Schulausschusssitzung, abschließend gebilligt.
Das ist nicht die einzige Kürzung. Wir haben im Vorfeld Gespräche geführt. Ich bin aber gern bereit, Ihnen die Frage im Anschluss noch zu beantworten.
Nächster Fragesteller ist Herr Lichdi, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Lichdi, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Frage Nr. 8 zu stellen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es geht um den Haushaltsvollzug 2010 – Einsparung im Bereich Naturschutz. Ich glaube, es ist die Parallelfrage zur Kollegin Pinka.
Am Montag, dem 01.03.2010, veröffentlichte der Minister für Umwelt und Landwirtschaft Kupfer die Einsparungen des SMUL im Haushaltsvollzug 2010. Im Bereich des Naturschutzes sollen die Einsparungen im Jahr 2010 rund 2 Millionen Euro betragen.
1. In welchem Umfang sind welche Programme der Richtlinie „Natürliches Erbe“ von den Einsparungen im Haushaltsvollzug 2010 betroffen?
2. Welche Forschungsprojekte bzw. welche Projekte zur Erarbeitung fachlicher Grundlagen sind in welchem Umfang von den Einsparungen im Haushaltsvollzug 2010 betroffen?
Herr Präsident! Herr Abg. Lichdi, ich möchte Ihre Fragen wie folgt beantworten. Die Richtlinie „Natürliches Erbe“ muss nur zu einem verhältnismäßig geringen Umfang zu den Einsparungen im Naturschutzbereich beitragen. Folgende landesfinanzierte Fördergegenstände sind in dieser Richtlinie von den Haushaltseinsparungen betroffen:
1. Die Maßnahmen des wiederkehrenden Obstgehölzschnitts in Höhe von 100 000 Euro bei einem veranschlagten Haushaltsmittelvolumen von 262 000 Euro.
2. Investive Maßnahmen zur Sicherung der biologischen Vielfalt außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen
Raumes in Höhe von 134 078 Euro bei einem veranschlagten Haushaltsmittelvolumen von 1 103 300 Euro. Dazu zählen Maßnahmen zur Biotopgestaltung, Gehölzanlagen und Landschaftspflegetechnik sowie investive Artenschutzmaßnahmen. Ich darf Ihnen zum Vergleich noch einmal sagen, dass innerhalb der Gebietskulisse ländlicher Raum für diese Maßnahmen EU-Mittel in Höhe von 11 Millionen Euro bereit stehen.
Zur 2. Frage: Für die Erarbeitung naturschutzfachlicher Grundlagen wurden für 2010 Haushaltsmittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro veranschlagt. Zur Umsetzung der Einsparvorgaben wurde dieser Betrag um 900 000 Euro gekürzt.
Dies führt bei einem Teil der Projekte zur Verringerung des geplantes Umfangs, wie zum Beispiel bei Fachprojekten der Vogelschutzwarte Neschwitz, wie der Wasservogelzählung, der Ringe- und Todfundanalysen, der Begleitung des Weißstorchprogramms und der SBADokumentation. Die Mittel werden von 690 000 Euro auf 345 000 Euro reduziert.
Betroffen ist die Konzeption bzw. Begleitung von Schutzmaßnahmen für gefährdete Arten mit einer Reduzierung von 90 000 Euro auf 78 000 Euro sowie das Erprobungsprojekt Umsetzung Ökokonto. Die Mittel werden von 50 000 Euro auf 40 000 Euro reduziert.
Die Umsetzung anderer Projektvorhaben muss komplett zurückgestellt werden, zum Beispiel das Fachkonzept Querungshilfen bei Straßen in Sachsen, Projektkosten von 50 000 Euro, die Erfassung und Datenauswertung Pilzvorkommen in Sachsen mit Projektkosten von 30 000 Euro, der Leitfaden Forst-Natura 2000 mit Projektkosten von 20 000 Euro.
Folgende Forschungsprojekte sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit Haushaltsmitteln abgesichert: Konzeption und Testphase für ein Monitoring Klimawandel und Biodiversität, Kosten 15 000 Euro, Entwicklung alternativer Förderansätze zum Erhalt der natürlichen biologischen Vielfalt in Sachsen, Kosten 30 000 Euro, Renaturierung von Quellen und kleinen Fließgewässern, Kosten 50 000 Euro.
Herr Abgeordneter! Meine Damen und Herren! So wünschenswert viele Projekte sind, ich kann nur noch einmal wiederholen, was ich auf der Pressekonferenz gesagt habe: In Zeiten knapper Kassen müssen alle den Gürtel enger schnallen. Das ist zwar schmerzhaft, aber alternativlos.
Wir haben in den vergangenen 20 Jahren auch im Naturschutz vieles erreicht. Natürlich haben wir auch noch viel vor uns. Ich kann Ihnen versichern, dass der Naturschutz weiterhin ein Schwerpunkt in der Arbeit des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sein wird. Wir werden die Schritte langsamer gehen, aber wir haben keinen Stillstand.
Wir werden in diesem Jahr mit den vorgesehenen Einsparungen naturschutzfachlich bedeutsame Projekte, zum Beispiel das Bodenbrüterprojekt oder das kooperative Bibermanagement, umsetzen. Ich kann nur alle bitten, die vorhandenen Ressourcen, auch wenn sie knapper geworden sind, zu nutzen.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie sind gerade darauf eingegangen. Das wäre meine Nachfrage gewesen. Bei der Kürzung der Schutzmaßnahmen gefährdeter Arten ist das Bodenbrüterprogramm nicht betroffen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um Zeitwertkonten für Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen.
Jedes zehnte Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern in der Bundesrepublik bietet Lebensarbeitszeit-Konten zur Flexibilisierung der Jahres- und Lebensarbeitszeit ihrer Arbeitnehmer an. Auf diesen Konten sammeln Arbeitnehmer Überstunden sowie Sonderzahlungen wie Urlaubsgelder oder Boni. Solange der Beschäftigte noch arbeitet, muss er auf diese Summen keine Steuern und Sozialabgaben zahlen.
1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung vor über den Umfang des Einsatzes von Zeitwertkonten für Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen, und in welchen Branchen kommen diese Zeitwertkonten vorrangig zum Einsatz?
2. Wie bewertet die Staatsregierung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sowie der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation die Einrichtung von Zeitwertkonten für Arbeitnehmer im Freistaat Sachsen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zur Frage Nr. 1: Vereinbarungen über Zeitwertkonten können in Form von Branchentarifverträgen, Haustarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geschlossen werden. Bei rund 3 000 in Sachsen gültigen Tarifverträgen und ungezählten Betriebsvereinbarungen ist es nicht möglich, den Umfang des Einsatzes von Zeitwertkonten im Freistaat Sachsen exakt zu ermitteln.
Die in der Vorbemerkung genannte Quote von 10 % aller Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die Lebensarbeitszeit-Konten führen, ist nur eine grobe Schätzung, die je nach Abgrenzung der unterschiedlichen Formen von Arbeitszeitkonten eher zu niedrig liegen dürfte. Umfassende Erkenntnisse zu den Arbeitswertkonten sind aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung – das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz – zu erwarten, den die Bundesregierung allerdings erst bis zum 31. März 2012 vorlegen wird.