Protocol of the Session on March 11, 2010

Die in der Vorbemerkung genannte Quote von 10 % aller Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern, die Lebensarbeitszeit-Konten führen, ist nur eine grobe Schätzung, die je nach Abgrenzung der unterschiedlichen Formen von Arbeitszeitkonten eher zu niedrig liegen dürfte. Umfassende Erkenntnisse zu den Arbeitswertkonten sind aus dem Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung – das am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Gesetz – zu erwarten, den die Bundesregierung allerdings erst bis zum 31. März 2012 vorlegen wird.

Zur Frage 2. Die Staatsregierung begrüßt die Nutzung von Zeitwertkonten auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden demografischen Entwicklung und der Flexibilisierungstendenzen auf dem Arbeitsmarkt. Grundsätzlich dienen alle Arten von Arbeitszeitkonten einer Flexibilisierung der Arbeitszeit und schaffen somit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Win-win-Situation.

Abhängig von der Art des Arbeitszeitkontos ist eine kurzzeitige Flexibilisierung der Arbeitszeit bis hin zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit Zweck des Arbeitszeitkontos. Darüber hinaus bieten gerade längerfristig angelegte Arbeitszeitkonten gute Möglichkeiten zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Beruf und Pflege. Auch die berufliche Qualifizierung und der gleitende Übergang in den Altersruhestand können bei entsprechenden Vereinbarungen Ziele von Arbeitszeitkonten sein.

Arbeits- und sozialrechtlich werden Arbeitszeitkonten je nach Grad ihres Flexibilisierungshorizonts unterschiedlich bewertet. Bei Zeitwertkonten nach dem Flexi-II-Gesetz handelt es sich stets um Langzeitkonten. Für die Bewältigung der gegenwärtigen Arbeitsmarktsituation spielen diese nur eine untergeordnete Rolle, da sowohl die Anspar- als auch die Nutzungsphase in der Regel längerfristig ausgerichtet sind. Im Gegensatz zu Arbeitszeitkonten mit kurzfristiger Ausrichtung, die in vielen Fällen zur Überbrückung krisenbedingter Unterauslastung der Produktionskapazitäten erfolgreich genutzt werden, muss die Verwendung von Wertguthaben dem § 7 c des SGB IV entsprechen. Darin ist vorgesehen, dass Wertguthaben insbesondere verwendet werden können – ich zähle jetzt nur zwei Beispiele auf – für die Pflege naher Angehöriger in häuslicher Umgebung oder die Betreuung eines Kindes. Die Auflösung von Wertguthaben ist keine Voraussetzung für die Beantragung und die Gewährung von Kurzarbeitergeld.

Im Unterschied zu diesen Zeitkonten bestehen für Zeitwertkonten unter anderem Insolvenzschutz und Vererb

barkeit der Ansprüche. Diese Merkmale machen Zeitwertkonten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einem attraktiven Instrument der Arbeitszeitflexibilisierung und zu einer lohnenswerten Anlageform. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Zahl entsprechender Vereinbarungen weiterhin zunehmen wird.

Danke schön.

Bitte sehr.

Der nächste Fragesteller ist Herr Jurk. Herr Jurk, stellen Sie bitte Ihre Frage Nr. 5.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident! Meine Frage bezieht sich auf die Förderung von Kommunen bei der Bereitstellung von Breitbandzugängen ins Internet.

Durch staatliche Fördermaßnahmen sollen alle Bürger in Sachsen bis zum Jahresende über einen Internetzugang von mindestens 1 Mbit/s laut Breitbandstrategie der Bundesregierung und nach inzwischen erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung der EU mittels der entsprechenden Förderrichtlinien des SMUL von mindestens 2 Mbit/s verfügen. Staatsminister Kupfer hatte unlängst die sächsischen Kommunen dazu aufgerufen, diese Fördermöglichkeiten stärker zu nutzen.

Daher frage ich die Staatsregierung: Wie will die Staatsregierung gewährleisten, dass die Kommunen die nötigen Eigenmittel zum Abruf dieser Fördermöglichkeiten aufbringen können?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Herr Abg. Jurk, die Frage können Sie sich eigentlich selber beantworten. Die Staatsregierung kann natürlich nicht gewährleisten, dass die Kommunen die notwendigen Eigenmittel für die Förderangebote aufbringen können. Aber die Staatsregierung hat alles dafür getan, dass der Eigenanteil für die Kommunen so gering wie möglich ausfällt.

Sie wissen, dass die Fördersätze in der Regel 90 % betragen und bei Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für den ländlichen Raum sogar bis zu 100 % betragen können. Allerdings ist bei dieser hundertprozentigen Förderung die Mehrwertsteuer nicht förderfähig. Die Mehrwertsteuer würde dann also der Anteil der Kommune sein. Ein zehnprozentiger Anteil bzw. die Mehrwertsteuer ist von den Kommunen zu tragen, um einen sparsamen Einsatz öffentlicher Mittel abzusichern.

Sollte eine Gemeinde den Eigenanteil nicht aufbringen können, kann auch ein kleineres oder mittleres Unternehmen Fördermittel für Investitionen in die Breitbanderschließung beantragen. Das übrigens gibt es nur in Sachsen. Der Antrag ist mit Zustimmung der Gemeinde direkt beim Landratsamt zu stellen. Das Unternehmen erhält

einen Zuschuss von bis zu 50 % im Rahmen der Deminimis-Regelung. In diesen Fällen beträgt der Eigenanteil der Kommune null Euro.

(Thomas Jurk, SPD: Da ich ja die Fördermöglichkeiten kenne – –)

Herr Kupfer, gestatten Sie eine Nachfrage?

Ja.

Danke, Herr Vizepräsident, dass mir das gestattet wird. Vielen Dank auch an Herrn Staatsminister, dass die Möglichkeit eingeräumt wird.

Ich hätte folgendes Beispiel. Wenn eine Kommune beispielsweise die Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse – Phase 1 der Förderung – durchgeführt hat und sich herausstellt, dass eine Wirtschaftlichkeitslücke besteht, um den Breitbandausbau vorzunehmen, dann greift doch das Förderprogramm zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke mit einem maximalen Fördervolumen von bis zu 200 000 Euro. Bei 10 % Eigenanteil der Kommune hieße das für diese 20 000 Euro.

Nun stehen Sie hier als Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft. Der Kommunalminister, Innenminister Ulbig, hat aber sicherlich Kenntnis darüber, wie die Rechtsaufsichtsbehörden verfahren, wenn Kommunen, die beispielsweise keinen ausgeglichenen Haushalt haben, sozusagen freiwillig, weil es ja keine Pflichtaufgabe ist, Geld in die Hand nehmen, um den Eigenanteil zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke darzustellen. Heißt das, dass die Kommune in diesem Fall von der Rechtsaufsicht trotzdem grünes Licht erhält und die Förderung nutzen kann? Oder schreitet die Rechtsaufsicht ein und sagt, ihr habt keinen ausgeglichenen Haushalt, ihr dürft nicht fördern?

Da ich nicht die Rechtsaufsicht über die Kommunen bin, sehr geehrter Herr Kollege Jurk, werde ich diese Frage gern an meinen Kollegen Innenminister Ulbig weitergeben und Sie werden von dort sicherlich eine Antwort bekommen.

Vielen Dank. Ich freue mich dann schon wieder auf die Antwort. – Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben es gehört.

Die nächste Fragestellerin ist Frau Kallenbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 9.

Danke, Herr Präsident! – Meine Frage bezieht sich auch auf die der Presse gegenüber öffentlich gemachten Einsparungen im Umweltministerium im Haushaltsvollzug 2010. Davon betroffen ist laut Staatsminister Kupfer auch der Bereich der Staatsbetriebe, der in diesem Jahr rund 8,32 Millionen Euro

einsparen soll. Herr Minister, Sie hatten erläutert, dass durch eine gegebenenfalls verbesserte Einnahmesituation manches kompensiert werden könnte. Als ein Beispiel nannten Sie, dass der Staatsbetrieb Sachsenforst mehr Holz einschlagen und dieses zu höheren Preisen verkaufen sollte.

Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:

1. Welche weiteren möglichen Verbesserungen der Einnahmesituation der Staatsbetriebe sieht die Sächsische Staatsregierung neben dem schon erwähnten erhöhten Holzeinschlag?

2. Welche Messdatenaufzeichnungen sollen und können nach Ansicht der Sächsischen Staatsregierung in welchem Umfang reduziert werden, um in welcher Höhe Einsparungen für den Haushaltsvollzug 2010 zu erreichen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Kupfer.

Herr Präsident! Frau Abgeordnete, Sie haben vollkommen recht. Die wesentlichste Möglichkeit, die Einnahmesituation bei den Staatsbetrieben des SMUL zu verbessern, liegt in der Erhöhung der Holzerlöse beim Staatsbetrieb Sachsenforst. Hier kann aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und der seit dem vergangenen Jahr wieder steigenden Nachfrage nach Holz im Jahr 2010 mit einem Anstieg der Holzpreise von durchschnittlich 5 % gerechnet werden.

Neben den Erlössteigerungen sind die von den Staatsbetrieben zu erbringenden Einsparbeträge vorrangig durch die Reduzierung von Sachausgaben und die Streckung von Investitionen zu erbringen. Weitere zusätzliche Einnahmemöglichkeiten sehe ich nicht.

Zur zweiten Frage. Die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft hat in diesem Jahr 600 000 Euro einzusparen. Diese Einsparungen erfolgen vorrangig bei Investitionen, durch die Streckung von Baumaßnahmen, zum Beispiel im Pegelbau, aber auch durch kleinere Maßnahmen wie den Wegfall von fünf Ozonmessstellen in Glauchau, Klingenthal, Freiberg, Hoyerswerda und Delitzsch. Ziel ist es, die langjährigen Messreihen für Staubinhaltsstoffe, Staubniederschlag und nasse Sedimentationen fortzuführen. Weitere Messungen werden auf das zwingend notwendige Maß beschränkt.

Sollten unvorhergesehene Untersuchungen notwendig werden, können sich in diesem Jahr auch noch weitere Reduzierungen bei laufenden Messreihen ergeben.

So ist auch mit den beabsichtigten Einsparungen sichergestellt, dass die gesetzlichen Aufgaben der Staatsbetriebe im aktuellen Haushaltsjahr erfüllt werden können.

Vielen Dank.

Der nächste Fragesteller ist der Abg. Jurk, bitte. Er stellt die

Frage 6. Sie betrifft die Fortschreibung des Braunkohlenplanes.

Diese Frage richtet sich auf die Fortschreibung des Braunkohlenplanes für den Tagebau Nochten. Im Dezember des vergangenen Jahres wurde bekannt, dass entgegen bisheriger Verlautbarungen nicht eine Teil-, sondern eine Gesamtfortschreibung des Braunkohlenplanes von 1994 für den Tagebau Nochten vorgenommen werden soll. Daher wird vor Ende des Jahres 2012 keine Entscheidung über die Genehmigung des Braunkohlenplanes erfolgen.

Der Vertreter des Staatsministeriums des Innern begründete diese Veränderung anlässlich einer Informationsveranstaltung am 24. Februar 2010 im Sorbischen Kulturzentrum Schleife mit der erforderlichen Rechtssicherheit.

Daher frage ich die Staatsregierung:

1. Worin liegen die Gründe für die Notwendigkeit einer Gesamtfortschreibung anstelle der ursprünglich vorgesehenen Teilfortschreibung des Braunkohlenplanes?

2. Wie werden die einzelnen Verfahrensschritte nunmehr terminlich eingeordnet?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Ulbig.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Jurk, jetzt kann ich direkt antworten. Zur Frage 1. Es ist tatsächlich so, dass, nachdem am 11. Dezember 2006 das Bergbauunternehmen Vattenfall Europe Mining einen Antrag zur Inanspruchnahme des im Braunkohlenplans von 1994 als Vorranggebiet gesicherten Teils der Lagerstätte gestellt hat, der Planungsträger, der regionale Planungsverband OberlausitzNiederschlesien, zunächst eine Teilfortschreibung erwogen hat. Aber bei der Auswertung der umfangreichen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum erarbeiteten Vorentwurf ist deutlich geworden, dass die neu beabsichtigte Inanspruchnahme des Vorranggebietes in einem untrennbaren Zusammenhang mit den sonstigen Festlegungen des Braunkohlenplans steht und daher eine, wie vorher angedacht, Teilfortschreibung einzelner Plansätze nicht in Betracht kommt.

Deshalb ergibt sich die Antwort auf Frage 2 wie folgt: Das erforderliche zweistufige Verfahren zur Fortschreibung des Braunkohlenplans Nochten soll nach den aktualisierten Vorstellungen des Planungsträgers in folgenden Schritten ablaufen: Stufe 1 – Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf findet bis zum 25. März 2010 statt. Stufe 2 – Die Erarbeitung des Entwurfes, die zweite Beteiligung des Trägers öffentlicher Belange, die Beteiligung der Öffentlichkeit und des Erörterungstermins sollen bis zum III. Quartal 2011 abgeschlossen sein. Bis zum Ende des II. Quartals 2012 soll die Planung beim SMI eingereicht werden.

Zu beachten ist hierbei, dass im Rahmen der Fortschreibung eine sogenannte integrierte strategische Umweltprü

fung sowie eine Fauna-Flora-Habitat- und eine SpecialProtection-Areas-Prüfung, also eine Vogelschutzgebietprüfung durchzuführen ist.

Danke für die Antwort.