Protocol of the Session on September 28, 2007

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Nein, jetzt gestatte ich gar nichts. Und in der Fragestunde eine Zwischenfrage?

Eine Zwischenfrage ist immer möglich.

Ich gestatte jetzt keine Zwischenfrage.

Der Stadt muss man dabei zugestehen, dass sie sich sowohl bei der Zulassung der Teilnehmer als auch beim Widerruf der Teilnahmeerlaubnis juristisch nicht angreifbar machen wollte. Wir sind alle gemeinsam aufgerufen, aus dem Geschehen zu lernen. Es ist jetzt Zeit, um in Ruhe zu analysieren und zu prüfen, was man tun kann, um für die folgenden „Tage der Sachsen“ Möglichkeiten dafür zu schaffen, Teilnehmer, die gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen oder durch ihr bisheriges Verhalten dem Ansehen des Freistaates abträglich sind, rechtzeitig zu erkennen und auszuschließen.

Ich danke Ihnen, Herr Minister.

Sie wollten eine Zusatzfrage stellen, Herr Gansel? – Das ist möglich, bitte schön.

Herr Minister, eine Zusatzfrage. Habe ich Sie eben richtig verstanden, dass Sie es „geschichtsverfälschend“ genannt haben, darauf hinzuweisen, dass Schlesien, Ostpreußen und Pommern zum historischen Ostdeutschland gehören? Haben Sie diesen Hinweis eben als geschichtsverfälschend dargestellt?

Herr Abgeordneter, ich habe dem, was ich gesagt habe, kein Jota hinzuzufügen.

Unglaublich!

Ich bitte jetzt, dass der Abg. Petzold, NPD-Fraktion, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 3.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema lautet „Veränderung des Marktpreises auf dem Strommarkt durch Nachfragemanipulation an der Leipziger Strombörse EEX“.

Im Frühjahr 2007 wurde von mehreren Seiten der Vorwurf erhoben, zwei der vier großen Energieunternehmen in der Bundesrepublik würden mehr Strom an der Leipziger Strombörse EEX erwerben als dort verkaufen mit dem Ziel, den Strompreis auf diese Art und Weise in die Höhe zu treiben. Mit den erhöhten Börsenpreisen könnten dann

die Konzerne bilaterale Verträge anbieten, in denen sie die Börsenpreise knapp unterbieten und so eine Rechtfertigung für steigende Preise bei Direktverträgen mit Kunden hätten.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Informationen sind der Staatsregierung bekannt, wonach Stromerzeuger an der Leipziger Strombörse EEX manipulative Aufkäufe vornehmen, um zum Zweck der Profitmaximierung Strompreiserhöhungen zum Nachteil von Endverbrauchern durchzusetzen?

2. Mit welchen wirtschaftspolitischen Mitteln will die Staatsregierung sicherstellen, dass am Strommarkt Wettbewerbsgleichheit herrscht und die Endverbraucher vor Kartellbildung und Preisdiktat geschützt werden?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Herr Abg. Petzold, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:

Zur Frage 1: Der Staatsregierung liegen keine Informationen vor, die ein systematisches, manipulatives Handeln einzelner Börsenteilnehmer belegen. Die in meinem Haus ansässige Börsenaufsicht konnte ebenso wenig wie die BaFin, also das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, bisher Belege für Manipulationen an der EEX entdecken.

Allerdings betrachtet die Börsenaufsicht lediglich das börsliche Handelsverhalten einzelner Teilnehmer. Um aber das gesamte Marktverhalten und die dahintersteckende Handelsstrategie eines Stromgroßhändlers umfassend bewerten zu können, fehlt es an Informationen über den außerbörslichen Stromgroßhandel, an dem nahezu 80 % des gesamten Terminmarktvolumens gehandelt werden.

Zu Ihrer Frage 2: Um den Wettbewerb auf dem Strommarkt zu verbessern, sind insgesamt mehr relevante Informationen für den Markt und die Aufsicht notwendig. Denn wenn sich alle Teilnehmer im Stromgroßhandel umfassend über relevante Marktdaten vor allem aus dem Erzeugungsbereich informieren können, werden die Wissensvorsprünge einzelner großer Energieversorgungsunternehmen über Angebot und Nachfrage reduziert werden.

Die Rahmenbedingungen entsprechend zu ändern ist in erster Linie die Aufgabe des Bundes bzw. der EU, denn der Stromgroßhandel ist europaweit zu sehen. Vor allem die Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden, zu der auch die Bundesnetzagentur gehört, ist damit befasst, die relevanten Informationen zu definieren und in die einzelnen europäischen Regionalmärkte zu integrieren.

Mit den von meinem Haus im vergangenen Jahr in Auftrag gegebenen Studien zur Verbesserung der Transparenz auf dem Stromgroßhandelsmarkt aus ökonomischer sowie energie- und kapitalmarktrechtlicher Sicht konnten wir

den Prozess auf Bundes- und EU-Ebene unterstützen. Die Untersuchung hat auch die bestehenden Lücken in der Marktaufsicht aufgezeigt. Diese erschweren es, marktmissbräuchliches Verhalten aufzudecken. Der Bundestag hat aufgrund meiner Initiative die Bundesregierung im Mai aufgefordert, die Aufsichtsstandards im Bereich des Waren- und des Derivatehandels weiterzuentwickeln und an die Standards im Wertpapierhandel anzupassen, damit marktwidriges Verhalten zukünftig effizienter verhindert und das Vertrauen in den Stromgroßhandel und der Wettbewerb im Stromgroßhandel gestärkt werden können.

Beispielsweise gibt es derzeit keine Meldepflichten für außerbörsliche Geschäfte. Die Großhandelspreise machen neben den Netzentgelten einen wesentlichen Teil des Strompreises für den Endverbraucher aus. Deshalb gebührt dem von uns aus eine große Aufmerksamkeit.

Ich bedanke mich für die Auskunft.

Ich bitte, dass jetzt die Abg. Frau Schütz, FDP-Fraktion, ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 14.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Frage an die Staatsregierung steht im Zusammenhang mit der Rahmenvereinbarung Wasserfläche Berzdorfer See Freistaat Sachsen mit der Lausitzer Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

Die Rahmenvereinbarung Wasserfläche Berzdorfer See Freistaat Sachsen mit der LMBV ist mit von entscheidender Bedeutung für die weitere Entwicklung des Umfeldes des Berzdorfer Sees und damit für die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Durch das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde der Abschluss der Rahmenvereinbarung bereits für das I. Quartal 2007, dann für das II. Quartal 2007 zugesagt. Mittlerweile haben wir das III. Quartal 2007 beendet ohne eine abgeschlossene Rahmenvereinbarung.

Meine Frage an die Staatsregierung:

Wann wird die Rahmenvereinbarung Wasserfläche Berzdorfer See Freistaat Sachsen mit der LMBV abgeschlossen sein?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Frau Abg. Schütz, ich möchte Ihre Frage beantworten. Über eine Rahmenvereinbarung des Freistaates Sachsen mit der LMBV zur Wasserfläche des Berzdorfer Sees wird nicht verhandelt. Richtig ist, dass wir mit der LMBV über einen Rahmenvertrag über alle in den sächsischen Braunkohlenrevieren entstehenden Restseen verhandeln. Es geht um circa 40 Tagebaurestseen mit einer Gesamtfläche von 14 000 Hektar, also umgerechnet 140 Quadratkilometer. Das ist ein umfangreiches Paket. Die Gewässer werden aufgrund bergrechtlicher Erfordernisse hergestellt. Das Eigentum und die Verantwortung

für die Unterhaltung der Seen liegen bei der LMBV. Die LMBV ist derzeit nur bereit, entwicklungsfähige Ufergrundstücke zu veräußern, wenn die Frage der Unterhaltungslast geregelt ist, um am Ende nicht auf den Zukunftskosten sitzen zu bleiben.

Diese Koppelung – das ist mir wichtig – drohte zu einem Entwicklungshemmnis zu führen. Daher haben wir bereits im Jahre 2005 mit der LMBV ein Eckpunktepapier unterzeichnet, in dem sich der Freistaat Sachsen bereiterklärt, die Tagebaurestseen zu übernehmen, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das heißt, die Tagebaurestseen müssen ihren Endwasserstand erreicht haben, die wasserrechtlichen Bestimmungen müssen erfüllt sein, der bergrechtliche Betriebsplan ist abgearbeitet und die Gewässer können genutzt werden. Auf dieser Basis wird über die hier angesprochene Gewässerrahmenvereinbarung verhandelt, in der die einzelnen Randbedingungen fixiert werden sollen. Der Abschluss der Verhandlungen hat sich, wie Sie bereits richtigerweise festgestellt haben, mehrfach verzögert. Dabei haben sich die Gespräche aufgrund der Größe des Verhandlungspaketes schwieriger gestaltet, als vorhersehbar war. Die Akzeptanz der Zeitverzögerung war aber mit Blick auf die Alternativen – Aufgabe von entscheidenden Verhandlungspositionen unter Zeitdruck bzw. gar ein Scheitern der Verhandlungen – hinnehmbar. Zu Details der Verhandlungen möchte ich mich hier nicht äußern.

In einer dritten Stufe sollen konkrete Gewässerübernahmeverträge geschlossen werden, deren Inhalt weitestgehend durch die Gewässerrahmenvereinbarung vorbestimmt sein wird. Im Allgemeinen ist nicht vor 2010 mit dem Übergang eines Gewässers zu rechnen. Für den Berzdorfer See werden die Randbedingungen für eine Übernahme voraussichtlich erst im Jahre 2013 erreicht werden können.

Danke schön.

Ich bitte nun darum, dass der Abg. Herr Dr. Gerstenberg, Fraktion GRÜNE, seine Frage Nr. 10 an die Staatsregierung stellt.

Es geht um den Umsetzungsstand der sächsischen Bleiberechtsregelung.

Hintergrund: Am 30. September 2007 läuft die in der Anordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern nach § 23 Abs. 1 und § 60a Abs. 1 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) über den weiteren Aufenthalt von ausreisepflichtigen ausländischen Staatsangehörigen, die faktisch, wirtschaftlich und sozial im Bundesgebiet integriert sind (VwV Bleiberecht 2006), gesetzte Frist zur Arbeitssuche für Antragsteller(innen) aus.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie gestaltet sich der aktuelle Bearbeitungsstand der im Zuge der VwV Bleiberecht 2006 gestellten Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis (bitte aufschlüsseln nach

positiv beschieden, negativ beschieden, Erteilung einer Duldung nach Ziffer 1 Nr. 7 VwV Bleiberecht 2006)?

2. Wie viele der sächsischen Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Duldung nach Ziffer 1 Nr. 7 VwV Bleiberecht 2006 bis zum 30.09.2007 zur Arbeitssuche erhielten, haben inzwischen durch Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis erhalten bzw. werden diese in nächster Zeit erhalten?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Mackenroth.

Herr Abgeordneter, mir bzw. dem Herrn Innenminister, den ich hier auch vertrete, liegen nur die Zahlen bis zum Stichtag 30. Juni 2007 vor. Die unteren Ausländerbehörden sind nach der VwV Bleiberecht 2006 verpflichtet, ihre Statistiken zu den Anträgen und ihren Entscheidungen quartalsweise jeweils zu Beginn des nachfolgenden Quartals an die Regierungspräsidien zu melden. Diese fassen die Angaben zusammen und übermitteln sie dem Sächsischen Staatsministerium des Innern bis zum 30. des Monats, der dem erfassten Quartal folgt. Deshalb liegen mir nur die Zahlen bis zum 30. Juni vor.

Nun zu Frage 1. Auf der Grundlage der VwV Bleiberecht 2006 haben im Freistaat Sachsen bis zum 30. Juni 2007 insgesamt 1 679 Personen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt. Davon haben 55 Personen ihren Antrag später wieder zurückgenommen. 97 Personen konnte sofort eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Bei 112 Personen wurde die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wegen des Vorliegens von Ausschlussgründen abgelehnt, und 483 Personen erhielten aufgrund der VwV Bleiberecht eine bis zum 30. September 2007 befristete Duldung zur Arbeitsplatzsuche.

Zu Frage 2. Wiederum bis zum Stichtag 30. Juni 2007 haben 115 der nach der VwV Bleiberecht 2006 befristet geduldeten Personen einen Arbeitsplatz nachgewiesen. Ihnen konnte daher eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Ich bitte nun, dass der Abg. Dr. Jähnichen, CDU-Fraktion, seine Frage Nr. 2 an die Staatsregierung stellt.

Es geht um die Vorfälle in Mügeln am 18.08.2007.