Protocol of the Session on September 28, 2007

Es geht um die Vorfälle in Mügeln am 18.08.2007.

Meine Frage an die Staatsregierung:

Welchen Aufenthaltsstatus haben die in Mügeln angegriffenen Inder (zum Beispiel deutsche Staatsangehörigkeit; begrenzte Aufenthaltsgenehmigung; Asylanten usw.)?

Für die Staatsregierung antwortet wiederum Herr Staatsminister Mackenroth.

Vielen Dank. – Herr Dr. Jähnichen! Von den in Mügeln insge

samt beteiligten acht Indern sind fünf im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und zwei haben eine Duldung. Die achte Person ist wegen der beantragten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Besitz einer sogenannten Fiktionsbescheinigung.

Vielen Dank.

Ich bitte nun, dass die Abg. Frau Roth, Linksfraktion, Frage Nr. 6 an die Staatsregierung stellt.

Herr Präsident! Es geht um die NPD-Tour durch das Vogtland und Plauen.

In der Woche vom 03.09. bis 07.09.2007 führte der Kreisverband der NPD mit Hilfe des Landesverbandes und der Landtagsfraktion eine Tour durch das Vogtland und Plauen durch.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Schulen/Berufsschulen waren laut Kenntnissen der Staatsregierung Ziel der NPD-Schultour im Vogtland und in Plauen?

2. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über das verteilte Infomaterial vor (wie zum Beispiel die Schülerzeitung „Perplex“ oder die neue Schulhof-CD)?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Flath.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Abg. Roth! Nach Angaben der zuständigen Polizeidirektion können keine Aussagen darüber getroffen werden, welche Schulen im Einzelnen von der angesprochenen Aktion betroffen waren.

(Alexander Delle, NPD: Mehr, als Sie denken!)

Wir wissen jedoch, dass Schulleitungen und Lehrer besonnen reagiert haben. Neben Gesprächen mit Schülern wurden einzelne Fragen auch im Unterricht thematisiert.

Da die Aktion außerhalb des Schulgeländes stattfand, war der Einfluss auf das Personal der Infostände begrenzt. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen informierte mit Schreiben vom 17. September 2007 die Sächsische Bildungsagentur über die Aktivitäten der NPD, deren Werbeaktion an Schulen sowie die beabsichtigte Verteilung der Publikation „Perplex“. Alle Regionalstellen der Sächsischen Bildungsagentur haben diese Informationen an die Schulen weitergeleitet. Am 20. September wurden Exemplare der genannten Zeitschrift in Dresden beschlagnahmt. Im Rahmen des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz werden diese gegenwärtig bei der Staatsanwaltschaft Dresden ausgewertet. Im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen können hierzu von mir keine weiteren Aussagen getroffen werden. Über das angeblich in der Zeit vom 3. bis 9. September im Vogtlandkreis verteilte Material liegen der Staatsanwaltschaft keine Kenntnisse

vor. Nach Angaben der Polizei handelt es sich bei der verteilten CD um eine ältere Ausgabe, die strafrechtlich nicht relevant ist.

Danke.

Bitte schön.

Ich bitte nun den Abg. Petzold, NPD-Fraktion, Frage Nr. 4 an die Staatsregierung zu stellen.

Es geht um gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe in Lebensmitteln im Freistaat Sachsen.

Bereits im Jahr 2005 hat die Organisation „Greenpeace“ Ostereier überprüft und dabei gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe festgestellt. Eine Untersuchung im ersten Halbjahr 2007 hat diese Ergebnisse bestätigt. In 14 von 16 Produkten wurden gesundheitlich bedenkliche Farbstoffe entdeckt.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Aussage kann die Staatsregierung treffen über die Gesundheitsgefährdung durch bedenkliche Farbstoffe in Lebensmitteln im Freistaat Sachsen?

2. In welchem Umfang ist im Freistaat Sachsen sichergestellt, dass durch – in welchem Turnus und nach welchen Richtlinien – erfolgende Lebensmittelkontrollen eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch bedenkliche Farbstoffe in Lebensmitteln nachhaltig ausgeschlossen werden kann?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abg. Petzold, zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Verwendung von Zusatzstoffen allgemein und von Farbstoffen im Speziellen ist in Europa durch Richtlinien einheitlich geregelt. Diese Regelungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Zusatzstoffzulassungsverordnung in nationales Recht umgesetzt. Danach dürfen nur Zusatzstoffe, also auch Farbstoffe, verwendet werden, die ausdrücklich zugelassen sind. Zugelassen werden nur Lebensmittelzusatzstoffe, die für den Verbraucher gesundheitlich unbedenklich sind.

Eine andere Problematik stellt die illegale Verwendung von nicht zugelassenen gesundheitlich bedenklichen Farbstoffen dar, zu denen die illegalen Farbstoffe Sudan I bis Sudan IV gehören. Diese können in einer breiten Palette von Lebensmitteln, wie zum Beispiel Paprikapulver, Chili, Chilisaucen, Currypulver zur Gewürzzubereitung, Gewürzsalz, Gewürzsaucen, marinierten Fleisch- und Wursterzeugnissen, Kurkuma und Keimöl, vorkommen. Die Einfuhr dieser Erzeugnisse in die EU ist deshalb verboten, es sei denn, der Sendung liegt ein Originalana

lysebericht bei, mit dem nachgewiesen wird, dass das Erzeugnis keinen Farbstoff Sudan I bis Sudan IV enthält.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung hält die SudanFarbstoffe grundsätzlich für geeignet, die Gesundheit zu schädigen. Jedoch muss angemerkt werden, dass nach Ansicht des BfR die Wahrscheinlichkeit des Risikos einer Krebserkrankung bei gelegentlichem Verzehr von Speisen, die nur wenige Milligramm von Sudan-Farbstoffen enthalten, sehr gering ist.

Zur zweiten Frage: Die primäre Verantwortung für das In-Verkehr-Bringen ausschließlich rechtskonformer Lebensmittel liegt nach Artikel 7 Abs. 1 der Verordnung der EG Nr. 178/2002 bei dem Lebensmittelunternehmer. Dieser hat sich im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht durch eigene Kontrollen darüber Gewissheit zu verschaffen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung hat im Rahmen der Fürsorgepflicht des Staates die Kontrolle der Kontrolle zu leisten. Dem kommt sie durch stichprobenartige risikoorientierte Kontrolle der einschlägigen Unternehmen und Produkte nach. Im Rahmen dessen wurden und werden Lebensmittelproben auf den Zusatz illegaler Farbstoffe untersucht. Das waren im Jahre 2003 77 Lebensmittelproben, von denen eine beanstandet wurde; im Jahre 2004 188 Lebensmittelproben, von denen fünf beanstandet wurden, im Jahre 2005 227 Lebensmittelproben, von denen vier beanstandet wurden, im Jahre 2006 131 Lebensmittelproben, bei denen es keine Beanstandungen gab, und bisher im Jahre 2007 93 Lebensmittelproben, ebenfalls ohne Beanstandungen. Es wurde also seit 2003 in zehn Fällen ein Gehalt an illegalen Farbstoffen festgestellt und die Proben wurden von den Sachverständigen der NOA entsprechend beanstandet. Die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und kreisfreien Städte ergreifen in diesen Fällen die rechtlich möglichen Maßnahmen, das Verkehrsverbot für die beanstandeten Waren durchzusetzen.

Vielen Dank für die Auskunft.

Ich bitte jetzt, dass der Abg. Weichert, Fraktion GRÜNE, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 11.

Mir geht es um die Biotoppflege im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ – Förderung für das Jahr 2008.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Rahmen eines Besuches im Naturschutzzentrum Annaberg bin ich auf das nachgefragte Problem mit den Zuwendungsbescheiden im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ gestoßen. Ich werde gleich beide Fragen nacheinander stellen:

1. Wann können die Naturschutzeinrichtungen in Sachsen, die Landschaftspflegearbeiten durchführen, ihre Zuwendungsbescheide im Rahmen der Richtlinie „Natürliches Erbe“ für Landschaftspflegearbeiten 2008 erhalten?

2. Wie hoch ist die Höhe der Zuwendung im Rahmen der Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ für Landschaftspflegemaßnahmen? Ich bitte um absolute Angaben, beispielsweise für einschürige Hand- oder Maschinenmahd mit Beräumung unter extremen Bedingungen für Hangneigungen über 25 %. Das betrifft also die etwas herausgegriffenen besonderen Anforderungen an Naturschutzzentren, die FFH-Gebiete pflegen. Die Staatsregierung hat ja eine Verantwortung im Hinblick auf das Verschlechterungsverbot bei diesen FFH-Gebieten.

Für die Staatsregierung antwortet Herr Prof. Dr. Wöller.

Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Herr Kollege, ich nehme zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:

Zu 1.: Die Sächsische Staatsregierung strebt an, die Richtlinie „Natürliches Erbe“ zum 1. Dezember 2007 in Kraft treten zu lassen. Der Förderbeginn steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Zuwendungen können dann nach Ablauf der Antragsfrist am 15. Mai und nach Prüfung durch den Regierungspräsidenten genehmigt werden.

Zu 2.: Zurzeit werden die Antragsunterlagen bearbeitet und die Fördersätze durch die Landesanstalt für Landwirtschaft kalkuliert, sodass ich Ihnen derzeit noch keine Zuwendungshöhe nennen kann. Für häufig wiederkehrende Biotoppflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen sollen die Förderhöhen anhand von standardisierten Kosten kalkuliert werden. Diese Kalkulationen werden den Bewilligungsbehörden als Handreichung zur Verfügung gestellt. Für Einzelfälle, die mit diesen Kalkulationen nicht abgedeckt werden können, sind spezifische Kalkulationen nach demselben Verfahren und auf derselben Grundlage vorzunehmen. Die vorkalkulierten Sätze sollen rechtzeitig vor Beginn der Antragstellung veröffentlicht werden. – Danke.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte jetzt, dass die Abg. Frau Simon, Linksfraktion, ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 7.

Es geht um das Krankenhaus Großschweidnitz.

Die geplante Umwandlung des Krankenhauses für Psychiatrie und Neurologie Großschweidnitz sorgt unter der Belegschaft wegen ihrer mangelnden Einbeziehung für enorme Unruhe.

Meine Fragen an die Staatsregierung lauten daher:

1. Aus welchem Grund, in welchen zeitlichen Schritten und mit welchem Ziel soll die Rechtsform des Kranken

hauses für Psychiatrie und Neurologie Großschweidnitz geändert werden?

2. Wie wird die Belegschaft des Krankenhauses an den geplanten Änderungen beteiligt und darüber informiert, und mit welchen Auswirkungen, insbesondere bezüglich des Stellenplanes und Tarifvertrages, hat sie zu rechnen?