(Anhaltender Beifall bei der CDU, der SPD, der Linksfraktion, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)
Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt beende, möchte ich noch einmal ganz offiziell Ihnen, Herr Minister, ganz herzlich zu diesem hohen Amt alles Gute und viel Erfolg in Ihrer Arbeit wünschen.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 4/9874 vor. Diese Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekannt gemacht worden.
Meine Damen und Herren! Ich bitte jetzt, dass der Abg. Herr Dr. Jähnichen von der Fraktion der CDU seine Frage an die Staatsregierung stellt. Ich bitte um Aufmerksamkeit.
(Zahlreiche Mitglieder der Fraktionen gratulieren Herrn Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller zu seiner Berufung.)
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf aufmerksam machen – dies ist ein Hinweis an die Fraktionen –, dass wir nach der Fragestunde noch einen Tagesordnungspunkt behandeln, bevor wir in eine Pause eintreten. Nach der Fragestunde wird also noch ein Antrag, so wie das abgesprochen war, behandelt.
Herr Dr. Jähnichen, ich darf Ihnen jetzt das Wort zu Ihrer Frage an die Staatsregierung erteilen; Frage Nr. 1.
1. Entsprechen die im Magazin „Der Spiegel“ Nr. 34/07 veröffentlichten Behauptungen zur Verquickung von Volkssolidarität und Versicherungen der Wahrheit?
2. Wenn die Behauptungen zutreffen, ist die Volkssolidarität dann noch „gemeinnützig“ im Sinne des Steuerrechts?
Ich nehme zur ersten Frage wie folgt Stellung. Über die vom Magazin „Spiegel“ veröffentlichten Behauptungen hinaus liegen der Sächsischen Staatsregierung zum Sachverhalt keinerlei Informationen vor.
Zur zweiten Frage. Nach derzeitiger Kenntnis ist für die Prüfung der Frage, ob das Geschäftsgebaren, das vom „Spiegel“ aufgegriffen wurde, möglicherweise schädlich
Der Bundesverband der Volkssolidarität ist nach den bisher vorliegenden Informationen in Berlin ansässig. Die Spenden werden nach der vom Bundesgeschäftsführer erteilten telefonischen Auskunft beim Bundesverband in Berlin vereinnahmt. Insofern kann zu einem möglicherweise drohenden Verlust der Gemeinnützigkeit keine Aussage im konkreten Fall getroffen werden.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass gemeinnützige Organisationen, die Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten erzielen, deswegen nicht zwingend die Gemeinnützigkeit verlieren. Gegebenenfalls unterhalten diese einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, der gemäß § 64 Abs. 1 der Abgabenordnung von der Steuerbefreiung ausgeschlossen ist. Dieser nicht steuerbefreite wirtschaftliche Geschäftsbetrieb kann nur dann insgesamt gemeinnützigkeitsschädlich sein, wenn er der Körperschaft bei einer Gesamtbetrachtung das Gepräge gibt. Dies kann nur jeweils anhand des tatsächlichen Sachverhaltes, der aus oben genannten Gründen hier nicht bekannt ist, im Einzelfall entschieden werden.
Die ist uns bekannt. Wir haben ja – wie in meinem Beitrag kurz erwähnt – auch versucht, telefonisch zu recherchieren. Aber es sind nur sehr begrenzte Informationen zu uns gelangt.
Ich bitte jetzt, dass Frau Abg. Roth, Linksfraktion, ihre Fragen an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 5.
Am Sonnabend, dem 8. August 2007, trat der extremistische Jugendverband „Junge Landsmannschaft Ostdeutschland“ anlässlich des „Tages der Sachsen“ 2007 im vogtländischen Reichenbach auf einer der Bühnen im Gelände des Volksfestes auf.
1. Aus welchen der Staatsregierung bekannten Gründen verweigerten die Organisatoren der Stadt Reichenbach eine Genehmigung des beantragten Auftritts?
2. Welche Voraussetzungen sprachen letztendlich nach Kenntnissen der Staatsregierung doch für eine Genehmigung des Auftritts?
Herr Präsident! Frau Abgeordnete, ich antworte Ihnen in Vertretung des aus dienstlichen Gründen abwesenden Herrn Innenministers.
Am 28. März 2007 ging der Antrag der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland e. V. auf Teilnahme am „Tag der Sachsen“ in Reichenbach bei der Stadtverwaltung ein. Er umfasste einen Antrag auf einen Präsentationsstand, die Aufführung auf einer Vereinsbühne – Volkstanz in Trachten – sowie die Teilnahme am Festumzug.
Nach dem Eingang und der Standvergabe der Stadt Reichenbach bei der Geschäftsstelle „Tag der Sachsen“ wurde die Stadtverwaltung telefonisch darüber in Kenntnis gesetzt, dass der genannten Gruppierung vom Landesamt für Verfassungsschutz rechtsextremistische Bestrebungen attestiert werden. Der Stadt Reichenbach wurde deswegen nahegelegt, die Gruppierung von der Teilnahme am „Tag der Sachsen“ auszuschließen.
Dem Antrag der Organisation wurde von der Stadt Reichenbach dennoch stattgegeben, da man keine Möglichkeit sah, ihr im Vorhinein eine Teilnahme gerichtsfest zu verweigern.
Die Geschäftsstelle des „Tages der Sachsen“ hat daraufhin die Stadt Reichenbach noch einmal mit einem Auszug aus dem Verfassungsschutzbericht eindringlich auf die Einschätzung des Landesamtes hingewiesen. Die Stadt Reichenbach sah sich jedoch wegen aus ihrer Sicht unzureichender konkreter Gründe nicht in der Lage, die Zulassung zu widerrufen. Dabei spielte wohl auch die Befürchtung eine Rolle, die Gruppierung könnte sich die Teilnahme auf dem Gerichtsweg erstreiten und damit eine unerwünschte Signalwirkung erzielen.
Dennoch: Der Auftritt auf der Vereinsbühne, der erste der drei angemeldeten Punkte, wurde gegen 13:30 Uhr beobachtet. Der angekündigte Programmpunkt Volkstanz in Trachten fand nicht statt. Es wurden dagegen Musikstücke mit Gesang aufgeführt, und in der Anmoderation wurden von Mitgliedern der Gruppierung geschichtsverfälschende politische Äußerungen gemacht.
unverzüglich reagiert, den Auftritt abbrechen lassen und die Teilnahmeerlaubnis am Festumzug widerrufen.
So weit die Fakten chronologisch geordnet. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass der „Tag der Sachsen“ nicht für politische Propagandaveranstaltungen und schon gar nicht für solche missbraucht werden darf. Die Stadt als Veranstalterin hat, als ein solcher Missbrauch offensichtlich wurde, gehandelt.