Wo liegt das Problem, wenn wir als Parlament von der Staatsregierung etwas verlangen, was sie mit Duldung bzw. auf Bitten des Parlaments schon einmal getan hat, nämlich mit dem seinerzeitigen Runderlass zu Straßenausbaubeiträgen? Damals stellte sich dasselbe Problem. Wir hatten wegen der Lotterwirtschaft in der DDR – all das, was Sie jetzt hören wollen, sei Ihnen zugestanden und sei einmal als wahr unterstellt – in Größenordnungen Nachholbedarf. Straßen mussten gebaut werden. Ein erheblicher Teil der Gemeindebürger war aber nicht in der Lage, die Straßenbau- oder -ausbaubeiträge zu zahlen. Nach § 73 der Gemeindeordnung hätten die Kommunen diese Beiträge aber erheben müssen, um eine ordnungsgemäße Einnahmebewirtschaftung zu gewährleisten. Dieses Hohe Haus hat 1995 zum ersten Mal die Regierung aufgefordert, eine Ausnahme von § 73 der Gemeindeordnung zuzulassen, sei es per Erlass, sei es per Rundbrief, und den Gemeinden zu gestatten, nach Kulanz zu entscheiden, welche Bürger voll und welche partiell herangezogen werden, welchen Bürgern der Beitrag gestundet und welchen er erlassen wird. Genau dieselbe Schere, die wir jetzt konstatieren, ist auch damals aufgetreten. Das ist doch das Problem.
Wenn Sie jetzt schlicht und ergreifend mit allen möglichen – – Von Bandmann erwarte ich nichts anderes. Er kann es ja nicht anders. Das ist eine Frage des Horizonts.
Herr Bandmann, wenn man überhaupt nicht bereit ist, auf irgendetwas einzugehen, dann ist das ein Problem.
Ich denke mitnichten daran, mich hier zu entschuldigen. Es ist für mich nicht hinnehmbar, dass Sie, vor allem Sie als Juristen, Herr Lichdi und Herr Dr. Martens, von diesem Problem wegreden. Sie wissen genau, dass die Entscheidung der Kommunen in einem halben Jahr obsolet sein kann, weil die Rechtsaufsichtsbehörde bzw. das SMI behauptet, es bestehe eine Differenz zwischen § 73 der Gemeindeordnung und dem Beschluss der Kommune. Es ist ein legitimer Anspruch, dass die 200 000 Betroffenen das Problem gern geklärt wissen wollen. Da sind nicht wir Demagogen, sondern Sie.
Es kann doch nicht sein, dass hier vorn ein Abgeordneter einem anderen unterstellt, es fehle ihm der Horizont.
Frau Präsidentin! Gestatten Sie mir, Herrn Hähle zu versprechen, dass ich ihm in absehbarer Zeit – es dauert ein bisschen, weil es so häufig war – eine Aufstellung all der Verbalinjurien liefere, die ich mir anhören und ertragen musste, ohne dass je ein Präsident eingeschritten wäre.
(Beifall bei der Linksfraktion.PDS – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Sie bekommen eine Aufstellung, Herr Hähle!)
Ich hatte vorhin bereits den Versuch unternommen, daran zu erinnern, dass man, wenn man sich stark echauffiert, die eine oder andere Formulierung trifft, die man im Normalfall nicht von sich gibt. Ich bitte Sie alle darum, am heutigen Tag doch daran zu denken und zu halten.
Es waren mir keine Redebeiträge oder Redewünsche aus den Fraktionen weiter gemeldet. Ich frage die Staatsregierung, ob der Wunsch besteht. – Herr Minister Mackenroth.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser ausführlichen Debatte seitens der Staatsregierung nur noch ganz wenige Sätze – jenseits aller rechtlichen Erwägungen und ob Wessi- oder Ossihorizont: Die Sorgen der Garagenbesitzer nimmt die Staatsregierung ernst, auch wenn diese Sorgen möglicherweise ein wenig künstlich aufgebauscht wurden. Wir halten die Sorgen
Die Linksfraktion.PDS beantragt, den sächsischen Städten und Gemeinden im Rahmen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes Spielräume zu erhalten, Spielräume, die die Gesetze vorgeben.
Meine Damen und Herren! Herr Dr. Martens hat darauf hingewiesen: Spielräume bleiben den Gemeinden selbstverständlich erhalten und es kann und wird keinen Eingriff der Staatsregierung geben. Aber auch diese Spielräume haben sich an dem Grundsatz der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung der Kommunen auszurichten. Das hat auch zur Folge, dass jedenfalls die Gewährung einer Entschädigung bei Kündigungen nach dem 31.12.2006 nicht mehr möglich ist.
Den Gemeinden bleibt es aber unbenommen, unter Beachtung der Gegebenheiten im Einzelfall von ihrem Kündigungsrecht keinen Gebrauch zu machen, wenn und soweit dies keinen Verstoß gegen den Haushaltsgrundsatz mit sich bringt. Aufgrund der notwendigen Einzelfallbetrachtung verbietet sich hier jede generelle Vorgabe. Dass jeder Verzicht auf das Kündigungsrecht automatisch ein Verstoß gegen § 73 der Sächsischen Gemeindeordnung wäre, kann ich nun wirklich nicht erkennen. Ein Beschluss des Landtages mit dem beantragten Inhalt ist aus meiner Sicht weder geboten noch rechtlich möglich.
Es ist und bleibt auch richtig, dass die Staatsregierung keine falschen rechtlichen Hoffnungen wecken darf, aber pragmatische Einzelfallregelungen – Herr Bandmann und Herr Bräunig haben das aufgezeigt – sind und bleiben bei gutem Willen aller Beteiligten, den ich in dieser Frage flächendeckend erkenne, möglich.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen und sich entsprechend ruhig zu verhalten. Darf ich die Kollegen mit der Kamera bitten, den Saal zu verlassen. Wir wollen gern mit der namentlichen Abstimmung beginnen.
Wir beginnen mit der namentlichen Abstimmung in der 66. Sitzung am 17.11.2006 über die Drucksache 4/6686, und zwar mit dem Buchstaben „W“.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Linksfraktion.PDS „Moratorium für den Vollzug der Einnahmebeschaffungsgrundsätze bei Nutzungsverträgen mit Garageneigentümern auf kommunalen Grundstücken“ mit der Drucksache 4/6686 liegt vor.
Es gab für diesen Antrag 36 Jastimmen und gegen diesen Antrag stimmten 77 Abgeordnete. Somit ist diesem Antrag keine Mehrheit beschieden. Damit ist die Druck
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mittagspause ist beendet und ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, damit ich den Tagesordnungspunkt 4 aufrufen kann.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge lautet: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die CDU-Fraktion. Herr Dr. Rößler, bitte.