keinen Spielraum für weitere derartige Trägerwechsel gibt. Ich denke, es ist auch ein Gebot der Fairness, dies ganz offen anzusprechen. Deshalb wird es auch nicht möglich sein, innerhalb kürzester Zeit zu diesem Trägerwechsel zu kommen. Aber es wird natürlich in dieser Sache weitere Gespräche geben.
Dies war jetzt etwas diabolisch, sodass ich die Nachfrage hätte, ob ich aus Ihrer zuletzt gemachten Aussage schlussfolgern kann, dass der Antrag abgelehnt wird.
Der Antrag ist bisher nicht zustimmungsfähig, das heißt nicht, dass er abgelehnt ist; denn ich gehe davon aus – und so hat mich auch der Landrat Ihres Landkreises in Kenntnis gesetzt –, dass der Landkreis dies weiterhin vorhat. Das heißt, wir müssen bei der Vorbereitung des nächsten Doppelhaushalts schauen, ob es uns gelingt, die entsprechende Möglichkeit im Haushalt zu schaffen. Wenn ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe, möchte ich eines nochmals wiederholen: Es gibt natürlich einen Zusammenhang. Immer dann, wenn eine Schule in eine freie Trägerschaft wechselt, bleibt das Personal beim Freistaat, wird an andere Schulen versetzt, jedoch erhält der freie Träger zu 100 % Personalkostenzuschüsse für die Lehrkräfte, die dort neu eingestellt werden. Das heißt, mit jedem Wechsel wird das Problem nicht kleiner, sondern größer für den Freistaat Sachsen.
Frau Präsidentin! Es handelt sich um Büroleerstand im Freistaat Sachsen. Bedingt durch den spekulativen Bau von subventionierten Bürokomplexen in den neunziger Jahren sowie durch Insolvenzen ist im Freistaat Sachsen ein hoher Leerstand von Büroflächen zu verzeichnen. So haben sich, wie beispielsweise im Gebiet der Prager Straße in Leipzig, regelrechte Geisterviertel gebildet, deren Verfall infolge Nichtnutzung und Graffiti-Schmierereien bereits sichtbar wird.
2. Welche Maßnahmenpläne seitens der Staatsregierung gibt es, um diese ungenutzten Flächen einer sinnvollen Nutzung zuzuführen und so dem absehbaren Verfall entgegenzuwirken?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, eine statistische Erhebung von ungenutzten Büroflächen wird im Ge
schäftsbereich des Innenministeriums nicht geführt. Unserer Kenntnis nach verfügen allerdings der Ring Deutscher Makler bzw. die Deutsche Gesellschaft für Immobilienfonds über Erfassungen zu Büroflächen. Insbesondere hat die Stadt Leipzig selbst keine statistischen Daten zum Leerstand von Büroflächen, zum Beispiel in der Prager Straße. Die Stadt ist bemüht, Informationen vom Eigentümer zu erhalten, die sie nicht immer bekommt. Darüber hinaus fällt die Verringerung des Bestandes an ungenutzten Büroflächen nicht unter die prioritären Förderziele im Programm der städtebaulichen Erneuerung. Wir beseitigen damit übermäßigen Wohnungsleerstand, nicht übermäßigen Büroflächenleerstand. Letztlich handelt es sich hierbei um eine Aufgabe der Eigentümer dieser ungenutzten Büroflächen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die B 173, Ortsumgehung Kesselsdorf, 3. Bauabschnitt.
Im August 2005 wurden die Unterlagen zur Planfeststellung für den 3. Bauabschnitt der Ortsumgehung öffentlich ausgelegt. Da die Verkehrsbelastung auf der alten Trasse der B 173 durch die Ortslage Kesselsdorf seit Inbetriebnahme der A 17 und der Einführung der Maut nochmals erheblich zugenommen hat, drängen die Betroffenen auf eine zügige Fertigstellung der Ortsumgehung.
1. Zu welchem Zeitpunkt werden für dieses Vorhaben voraussichtlich der Planfeststellungsbeschluss und der Baubeginn erwartet?
2. Kann nach dem gegenwärtigen Stand davon ausgegangen werden, dass das Vorhaben in den Straßenbauplan 2006 (Anlage zum Bundeshaushaltsplan) aufgenommen wird und damit die Finanzierung gesichert ist?
Frau Abg. Mattern, auf Ihre Frage möchte ich wie folgt antworten: Für das beschriebene Vorhaben wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die Auslegung der Planunterlagen der betroffenen Gemeinden ist abgeschlossen. Das Straßenbauamt Dresden bearbeitet gegenwärtig die eingegangenen Einwendungen und bereitet den Erörterungstermin vor. Dieser findet am 30. November 2005 statt. Als Ausweichtermin ist bereits der Tag danach, der 1. Dezember 2005, vorgesehen. Im Anschluss erstellt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Dieser könnte Ende des ersten Quartals 2006 erlassen werden und im Mai/Juni 2006 nach Ablauf der Einspruchsfrist bestandskräftig sein.
Das Straßenbauamt fertigt die Ausschreibungsunterlagen sowie die Ausführungsplanung und führt danach die Vergabe durch. Wenn das Baurecht vorliegt und die Finanzierung dieser Maßnahme gesichert ist, kann mit dem Bau bei Einhaltung der aufgezeigten Terminkette Ende 2006 bzw. Anfang 2007 begonnen werden.
Zur Frage der Finanzierung. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat vorgeschlagen, den 3. Bauabschnitt der Ortsumgehung Kesselsdorf zu der Bundesstraße B 173 in das Finanzierungsprogramm Bundesfernstraßen aufzunehmen, mit dem Baubeginn 2006. Aufgrund der bundespolitischen Situation hat die Herbstberatung zum Finanzierungsprogramm mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen bisher nicht stattgefunden. Der Termin steht aus. Wir drängen auf eine zeitnahe Befassung. Damit steht eine haushaltsrechtliche Sicherung der Maßnahme noch aus. Die endgültige Aufnahme der Baumaßnahme in den Straßenbauplan erfolgt allerdings erst nach Erlangung des Baurechtes. Wie gesagt, wir rechnen etwa Mitte 2006 damit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Anfrage geht es um das Thema Kita-Zuschüsse bzw. um deren teilweise Absenkung durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG werden die Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen von der Gemeinde in Abstimmung mit dem Träger der Kindertageseinrichtungen und dem Träger der örtlichen Jugendhilfe festgesetzt. Absenkungen sind vorzunehmen für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen. Entsprechend § 15 Abs. 4 SächsKitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge für Alleinerziehende und Eltern mit mehreren Kindern, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, ermäßigt wurden.
1. Wie steht die Staatsregierung zum Vorgehen von örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkrei- sen), die eben diese zu erstattenden Absenkungsbeiträge mit der Begründung reduzieren, dass durch die Erhöhung der Landeszuschüsse höhere Einnahmen zur Verfügung stünden?
2. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die Erhöhung der Landespauschale als Ausgleich für die seit Jahren gestiegenen Betriebskosten und die erhöhten Kosten im Zusammenhang mit dem gestiegenen Beschäftigungsinhalt der Kitas nach SächsKitaG gesehen werden muss und somit sinngemäß keine erhöhte Einnahme darstellt?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Müller, gestatten Sie mir, dass ich gleich beide Fragen zusammengefasst beantworte. Dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales ist ein solches Vorgehen, wie von Ihnen geschildert, bisher nicht bekannt. Die angesprochene Erstattung der Absenkungsbeträge ist eindeutig gesetzlich geregelt. Gemäß § 15 Abs. 4 Sächsisches KitaGesetz hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe dem Träger der Einrichtung den Betrag zu erstatten, um den die Elternbeiträge nach § 15 Abs. 1 Satz 3 Sächsisches Kita-Gesetz abgesenkt worden sind. Diese Erstattungspflicht steht in keinem Zusammenhang mit der Erhöhung der Landeszuschüsse.
Die Erhöhung der Landespauschale von 1 664 Euro auf 1 800 Euro trägt den gestiegenen Betriebskosten Rechnung. Zutreffend ist, dass die Anpassung deutlich über die landesdurchschnittliche Betriebskostenentwicklung hinausgeht. Insofern soll die Pauschale die Gemeinden – und über die Gemeinden auch die freien Träger – besser befähigen, die erweiterten Anforderungen bei der Erfüllung des Bildungsauftrages in den Einrichtungen zu erfüllen. Dies wurde nicht nur von mir, sondern auch von den beiden Koalitionsfraktionen immer wieder so herausgestellt. Es versteht sich von selbst, dass die Landespauschale eine zweckgebundene Einnahme der Kommunen ist, die ausschließlich zur Erfüllung aller mit dem Sächsischen Kita-Gesetz verbundenen Aufgaben zu verwenden ist. Ich wiederhole nochmals an dieser Stelle: Uns liegen derzeit keine Hinweise vor, dass Gemeinden diese Einnahme zu anderen Zwecken verwenden würden.
Frau Staatsministerin, was würden Sie den Kommunen empfehlen? Mir liegt vor, dass der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sächsische Schweiz am 12.05. die Absenkungsbeiträge für Alleinerziehende und Geschwisterermäßigung um die Hälfte reduziert hat. Davon sind jetzt die Kommunen im Landkreis Sächsische Schweiz betroffen. Die Reduzierung ist mit der Begründung erfolgt, dass die Landeszuschüsse erhöht wurden. Was würden Sie den betreffenden Kommunen raten? Sollen sie Rechtsmittel einschalten? Oder was schlagen Sie vor?
Ich habe gerade deutlich gesagt, dass dies so nicht gedacht ist und dass es eindeutig anders kommuniziert worden ist. Wenn es tatsächlich Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses gibt, wie Sie es hier vortragen, dann müssen sich die betroffenen Gemeinden bzw. Einrichtungsträger an den Landrat wenden und die entsprechende Veranlassung erbitten. Wenn dies nicht hilfreich ist, bitte ich darum, dass man unser Haus davon informiert.
Die Fragestunde ist nun beendet. Ich schließe den Tagesordnungspunkt. Wir gehen jetzt in eine Mittagspause bis 13:50 Uhr.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir stimmen darin überein, dass wir nach der Mittagspause pünktlich anfangen sollten.
Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, Linksfraktion.PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der CDU-Fraktion das Wort. Herr Abg. Bolick, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein leistungsfähiges Wirtschaftssystems erfordert schnelle Verkehrsverbindungen, das wissen wir alle, um arbeitsteilig produzieren und Produkte und Dienstleistungen marktnah anbieten zu können. Neben den herkömmlichen Verkehrsträgern Straßen, Schienen und Wasserwegen ist die Bedeutung des Luftverkehrs in den letzten Jahren und Jahrzehnten sprunghaft gestiegen. Flughäfen sind zu einem wichtigen, teilweise bestimmenden Wirtschafts- und Standortfaktor geworden. Auch die beschäftigungspolitische Wirkung ist
beachtlich. Man geht davon aus, dass zusätzlich zu jedem direkt Beschäftigten noch einmal 3,3 weitere Arbeitsplätze hinzukommen.
Die Luftverkehrsgesetzgebung ist ausschließlich Bundesangelegenheit. Allerdings haben sich Bund und Länder zu einem dezentralen Flughafenkonzept bekannt. Über das Luftverkehrsgesetz hat der Bund den Ländern die Genehmigung von Flughäfen übertragen. Damit tragen die Länder für die Luftverkehrsinfrastruktur eine große Verantwortung.
Um den teilungsbedingten Nachholbedarf auszugleichen, der nationalen und internationalen Entwicklung gerecht zu werden und den Anschluss nicht ganz zu verlieren, wurden in Sachsen wie in den anderen neuen Bundesländern große Anstrengungen unternommen.