Protocol of the Session on July 14, 2005

Die Stiftung „Innovation und Arbeit“ gab für die Arbeitsgruppe eine Potenzialanalyse in Auftrag, aus der sich zwei Nachnutzungskonzepte zur Werbung von Investoren ableiteten.

Erstens: Produktion biologisch abbaubarer Verpackungsmittel aus Kartoffelstärke und

zweitens: die Errichtung einer Anlage zur stofflichen Verwertung nachwachsender Rohstoffe, kurz Bioraffinerie genannt.

Mit Hilfe der Konzepte hat die Staatsregierung in den Jahren 2001 bis 2005 wiederholt potenzielle Investoren angesprochen. Trotz teilweise sehr intensiver Gespräche mit einschlägigen Unternehmen und entsprechenden Förderangeboten konnte bis heute weder für den Altstandort noch für das Gewerbegebiet Löbau-Kittlitz ein Investor gewonnen werden. Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Staatsministerium

für Wirtschaft und Arbeit werden ihre Bemühungen fortsetzen, Investoren zu finden. So wie die Staatsregierung sich für andere schwierige Standorte in der Oberlausitz in ganz besonderem Maße einsetzt, wird sie das auch hier tun.

Das Suchen einer Nachnutzungsmöglichkeit für ehemalige Industriestandorte in der Gemeinde ist aber eine kommunale Aufgabe der Stadt Löbau selbst. Ich habe den Eindruck, dass der Oberbürgermeister in dieser Angelegenheit sehr rührig ist und bei vielen Ansiedlungsbestrebungen auch gern den Hut aufbehalten will. Der Freistaat kann und darf diese Aufgabe nicht übernehmen, sondern kann nur Hilfestellung leisten.

Zu Ihrer zweiten Frage betreffs der Fördermöglichkeiten. Die Revitalisierung von Brachflächen ist Bestandteil des Schwerpunktes 2 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung; Frau Simon brauche ich es nicht zu erklären, es geht um EFRE.

Einzelheiten sind in der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums des Innern über die Vorbereitung, Durchführung und Förderung von Strategien und Maßnahmen der städtischen Entwicklung und der Revitalisierung im Freistaat Sachsen vom 19. Februar 2001 geregelt. Der Fördersatz – das wissen Sie sicher auch – beträgt bis zu 75 %.

Eine Förderung mit GA-Infrastrukturmitteln für ein einzelnes Projekt scheidet aber aus, da die GA-Infrastrukturförderung mehrere förderfähige Investoren voraussetzt. Eine Förderung sich neu ansiedelnder Unternehmen richtet sich nach der Förderrichtlinie des SMWA zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Wäre es möglich, dass ich diese Förderrichtlinie bekomme? Die zweite Frage richtet sich weniger an Sie, sondern eher an das Innenministerium, bei dem ich nachfragen möchte, ob es mit den Grundsätzen der kommunalen Haushaltsordnung in Einklang steht, wenn der Oberbürgermeister überlegt, im Rahmen seiner Kompetenz die Gesamtfläche für einen Euro zu kaufen, ohne den Stadtrat einzubeziehen bzw. ein stichhaltiges Konzept für Kosten, Altlastenbeseitigung und ein Gesamtfinanzierungskonzept vorzulegen und dazu auch keinen Stadtratsbeschluss zu haben.

Zugegebenermaßen habe ich in Ihnen den falschen Ansprechpartner, hätte jedoch in diesem Zusammenhang die Bitte, dass das Innenministerium mir noch morgen eine Auskunft erteilt, wenn es möglich ist.

Zur letzten Frage sehe ich seitens des Innenministers bereits ein Nicken. Was die Förderrichtlinie betrifft – es geht ja um die Förderrichtlinie des SMI, die ich zuvor genannt habe –, das bekommen wir sicherlich auch bis morgen hin. Ich danke auch für die Unterstützung des Innenministers.

Ich bedanke mich ebenfalls.

Ihre Bitte ist zur Beantwortung in die Wege geleitet worden. – Meine Damen und Herren, wir gehen in der Reihenfolge weiter. Als Nächster ist Herr Dr. Müller, NPD-Fraktion, an der Reihe; Frage Nr. 11.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mir geht es um die Problematik der Schulschließungen und deren Auswirkungen. 1. Wie bewertet die Staatsregierung das Engagement für den Erhalt der von Schließung bedrohten bzw. betroffenen Schulen durch Schüler, Eltern, Vertreter der Politik und auch der Lehrer und Schulleiter?

2. Wo sind mit jeweils welcher Begründung Disziplinarmaßnahmen gegen Schulleiter und Lehrer durchgeführt worden, die sich für den Erhalt ihrer Schule eingesetzt haben?

Herr Staatsminister Mackenroth.

Allen Bürgern des Freistaates Sachsen, so auch den Schülern, Eltern, Lehrern und Schulleitern, steht es grundsätzlich frei, sich im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung und der Gesetze zur Politik und insbesondere auch zur Schulpolitik der Staatsregierung zu äußern und sich politisch zu betätigen. Es ist indes nicht Aufgabe der Staatsregierung, dieses Engagement zu bewerten. Angehörige des öffentlichen Dienstes und Beamte des Freistaats Sachsen unterliegen bei ihrer politischen Betätigung dem Mäßigungsgebot. Zur zweiten Frage: Arbeitsrechtliche Maßnahmen oder Disziplinarmaßnahmen gegen Lehrer und Schulleiter werden dann – und nur dann – eingeleitet, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass Dienstvergehen vorliegen oder gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen wurde. Das Einsetzen für den Erhalt einer Schule allein erfüllt nicht den Tatbestand eines Dienstvergehens oder eines Pflichtverstoßes.

Die Regionalschulämter haben im Rahmen der Teilnahme an und der Organisation von Protestveranstaltungen gegen Mitwirkungsentzüge verschiedentlich Dienstvergehen oder Pflichtenverstöße von Lehrern oder Schulleitern festgestellt. In einigen Fällen bedarf es einer weiteren Sachverhaltsaufklärung. Zu Einzelheiten dieser nicht abgeschlossenen Personalangelegenheiten wird sich die Sächsische Staatsregierung nicht öffentlich äußern.

Im Fall Lohmen wurden durch das Regionalschulamt Dresden Änderungskündigungen für die Schulleiter der Grund- und Mittelschule ausgesprochen, die ausschließlich arbeitsrechtlich begründet sind. Das Ergebnis der arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung bleibt abzuwarten. Bekanntlich wurde der Eilantrag der betroffenen Schulleiterin abgelehnt.

Ich bitte die Staatsregierung, die Antwort auf Frage Nr. 4 – es geht um die Stadt Löbau und den Antrag auf die Erlangung des

Titels „Erholungsort“ – schriftlich zur Verfügung zu stellen. Dies wünscht die Abgeordnete so.

(Zustimmung des Staatsministers Thomas Jurk)

Ich rufe Herrn Leichsenring auf; Frage Nr. 12.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage geht in Richtung Gaspreise. Nach Medienberichten hat das hessische Wirtschaftsministerium gegen zwölf hessische Gasunternehmen kartellrechtliche Untersagungsverfahren wegen des Verdachts missbräuchlich hoher Gaspreise eingeleitet und diese Gebietsmonopolisten aufgefordert, Preisabschläge bei ihren Gaspreisen vorzunehmen. Die Überprüfung der aktuellen Gaspreise sowie die Auswertung der Stellungnahme der Gasunternehmen hat ergeben: Die Gaspreise sind überhöht. Die Gasversorger missbrauchen ihre Monopolstellung zulasten der Kunden, die derzeit keine Chancen haben, zu billigeren Anbietern zu wechseln. Die Preiserhöhungen reichen bis zu 19 %.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung darüber vor, ob auch im Freistaat Sachsen Gasversorger ihre Monopolstellung zulasten der sächsischen Kunden missbrauchen?

2. Welche Maßnahmen hält die Staatsregierung gegebenenfalls für geeignet, missbräuchlich überhöhten Gaspreisen wirksam entgegenzutreten?

Es antwortet Herr Staatsminister Jurk.

Herr Abgeordneter! Nach Recherchen meines Hauses hat das hessische Wirtschaftsministerium Vorprüfungsverfahren eingeleitet. Aus diesen wird sich ergeben, ob ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorliegt. Die Landesbehörde hatte per 01.04.2005 bei allen 40 sächsischen Gasversorgern die Erdgaspreise in sechs ausgewählten Abnahmefällen abgefragt und kartellrechtlich überprüft. Dabei waren drei Unternehmen in den Verdacht des missbräuchlichen Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung geraten. Die betroffenen Stadtwerke haben sich daraufhin erklärt, die Erdgaspreise trotz steigender Preisentwicklung durch den Vorlieferanten bis 31. Oktober 2005 bzw. bis 30. September 2005 konstant zu halten. Der Preis für Erdgas setzt sich aus einem Leistungspreis, einem verbrauchsunabhängigen Bereitstellungspreis und einem vom Gasverbrauch abhängigen Arbeitspreis zusammen. Dem Erdgasarbeitspreis liegen die durchschnittlichen Ölpreise eines halben Jahres, beginnend neun Monate zurück, zugrunde. In langfristigen Verträgen von den Erdgasimporteuren über die Regionalversorger bis zu den Stadtwerken werden die Preisveränderungen in vertraglich vereinbarten Preisgleitklauseln an den Endkunden weitergegeben. Aus einer Veränderung des Arbeitspreises lässt sich damit nicht automatisch auf einen Missbrauch schließen.

Zu Ihrer zweiten Frage. Die Landeskartellbehörde hat zum 1. April 2005 eine kartellrechtliche Prüfung durchgeführt und wird dies aufgrund der jüngsten Preiserhöhungen bei Erdgas zum 1. August 2005 erneut tun. Dabei findet ein Preishöhenvergleich nach dem so genannten Vergleichsmarktprinzip statt. Es werden die einzelnen Gasversorger in den einzelnen Abnahmefällen miteinander verglichen, um festzustellen, ob es sich um Missbrauch oder Markpreise handelt.

Anschließend werden nach einer Anhörung zu den Gründen der Preisdifferenz gegebenenfalls Verhandlungen geführt. Wenn diese ergebnislos verlaufen, kann die Kartellbehörde eine Untersagungsverfügung erlassen, wenn sie einen Missbrauch festgestellt hat. Die Vorlieferanten fallen aufgrund der Tätigkeit über die Ländergrenzen hinaus in die Zuständigkeit des Bundeskartellamtes. Das Bundeskartellamt führt derzeit ein Vorverfahren zur Prüfung der Kopplung des Gaspreises an den Heizölpreis durch. Es wird geprüft, inwieweit diese Kopplung noch berechtigt ist. Gleichzeitig prüft das Bundeskartellamt, inwieweit die langfristigen Gasbindungen – in der Regel 20 Jahre – von Weiterverteilern zu einer Abschottung der deutschen Märkte für in- und ausländische Lieferanten führen. Es handelt sich hier um langwierige und noch laufende Verfahren.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Herr Abg. Wehner für die PDS-Fraktion, bitte; Frage Nr. 8.

Frau Präsidentin! Ich bitte darum, die Frage wieder vom Platz stellen zu dürfen.

Selbstverständlich.

Nach den Mitteilungen der „Freien Presse“ von vergangener Woche ist in Neukirchen bei Chemnitz der Neubau einer Mittelschule geplant. Die Kosten für den Schulneubau werden auf rund fünf Millionen Euro beziffert. Der Freistaat Sachsen soll davon möglicherweise bis zu 75 % der Kosten übernehmen. Meine Fragen an die Staatsregierung:

Wie hoch beziffert die Staatsregierung die Kosten für den Schulneubau in Neukirchen und in welcher Höhe beteiligt sich der Freistaat Sachsen an den Kosten?

Meine zweite Frage: Aus welchen Gründen hält die Staatsregierung den Neubau einer Mittelschule für gerechtfertigt, obwohl in Chemnitz-Harthau, quasi in unmittelbarer Nähe, nur fünf Kilometer entfernt, eine gut ausgestattete Mittelschule existiert, die von den Neukirchener Schülerinnen und Schülern besucht und dadurch erhalten werden könnte?

Herr Staatsminister Mackenroth, bitte.

Die Gemeinde Neukirchen plant nach Kenntnis des Kultusministeriums nicht den Neubau einer Mittelschule, son

dern einen Anbau an eine bestehende Mittelschule. Hierzu fanden bisher lediglich Beratungen mit dem Regionalschulamt Chemnitz statt – die letzte im Februar dieses Jahres. Über diese Beratungen hinaus liegen dem Regionalschulamt Chemnitz weder irgendwelche weiteren Planungen noch ein Antrag auf Bewilligung von staatlichen Fördermitteln vor. Hiervon ausgehend ist die Staatsregierung weder in der Lage, die Kosten für die geplante Baumaßnahme zu beziffern noch eine Aussage darüber zu treffen, in welcher Höhe sich der Freistaat Sachsen an den Kosten beteiligt. Auch zu der Frage, ob die Staatsregierung die geplanten Baumaßnahmen für gerechtfertigt hält, kann ich mangels entsprechender Bedarfsermittlung, die sicher erst im Zuge der weitergehenden Planung vorgenommen werden müsste, keine Stellung nehmen. Fazit: Vielleicht ist es eine Zeitungsente.

Ich danke Ihnen, dass Sie zur Aufklärung beigetragen haben.

Ich rufe Herrn Abg. Paul auf, seine Frage zu stellen; Frage Nr. 15.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich habe eine Frage zu einer Diskussionsveranstaltung des Vereins „BürgerCourage“. Am 16.06.2005 kam es in der Dresdener Neustadt zu einem Angriff von linksextremen Personen gegen den NPD-Landtagsabgeordneten Klaus Jürgen Menzel und weitere Personen, die eine Diskussionsveranstaltung des Vereins „BürgerCourage“ besuchen wollten. Dabei wurden mehrere Personen körperlich misshandelt und mussten teilweise ins Krankenhaus eingeliefert werden. Ich habe dazu zwei Fragen:

1. Welchem Personenkreis sind die Verletzten zuzuordnen?

2. Welchem Personenkreis sind die Angreifer zuzuordnen?

Es antwortet Staatsminister de Maizière.

Frau Präsidentin! Herr Abg. Paul! Ich möchte Ihre Fragen im Zusammenhang beantworten. Die Ermittlungen sind insgesamt noch nicht abgeschlossen. Außerdem ist Ihre Fragestellung, welchem Personenkreis sie zuzuordnen sind, nicht so präzise, dass ich sie beantworten könnte. Ich möchte aber gern, was den Stand der Ermittlungen angeht, hinzufügen, dass nach meinen Informationen drei Ermittlungsverfahren geführt werden. Eines ist bereits vor dem Amtsgericht Dresden abgeschlossen worden. Es wurde am 7. Juli 2005 verhandelt. Der Angeklagte wurde wegen Landesfriedensbruchs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er befand sich vom 19. Juni bis zur Urteilsverkündung in Untersuchungshaft.

Dazu habe ich Nachfragen. Erstens. Welchem Personenkreis ist der Verurteilte zuzuordnen,