Frau Präsidentin! Meine Frage bezieht sich auf die Schließung von Filialen der Deutschen Post im Freistaat Sachsen. Im Rahmen der Privatisierung der Deutschen Post AG wurden in den letzten Jahren in Sachsen viele Filialen geschlossen. Besonders für ältere Menschen bedeutet dies oftmals längere Wege sowie ein generell verschlechtertes Dienstleistungsangebot, vor allem im ländlichen Raum. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Filialen der Deutschen Post wurden seit dem Jahr 2000 im Freistaat Sachsen geschlossen? 2. Wie viele Beschäftigte waren davon betroffen bzw. verloren durch die Schließung ihren Arbeitsplatz?
Herr Abgeordneter, zur Beantwortung Ihrer Frage haben wir uns an die Deutsche Post AG in Bonn gewandt. Die Deutsche Post AG war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht in der Lage, diese Frage abschließend zu beantworten. Bundesweit hat die Deutsche Post AG zwischen 2000 und 2004 von den ursprünglich 13 663 stationären Einrichtungen 644 geschlossen. Auf Sachsen entfallen nach Einschätzung der Deutschen Post AG weniger als 50 dieser Schließungen. Die Deutsche Post AG Sachsen unterhält derzeit – Stand Februar 2005 – 870 stationäre Einrichtungen in Sachsen. Alle zuletzt angekündigten 69 Schließungen hat die Deutsche Post AG zurückgenommen. Ich hatte den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Post AG, Herrn Zumwinkel, darum gebeten, insbesondere die Bedürfnisse des ländlichen Raums in Sachsen zu berücksichtigen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass Sachsen im Bundesvergleich postalisch überproportional gut versorgt ist. Sachsen hat nach Auskunft der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post 5,3 % der Einwohner und 5,2 % der Fläche der Bundesrepublik, jedoch 7,5 % der stationären Einrichtungen. Die Frage, die Sie gestellt haben, wie viele Beschäftigte vom Arbeitsplatzabbau betroffen waren, konnte die Deutsche Post AG nicht beantworten. Soweit die stationären Posteinrichtungen mit posteigenem Personal – das
ist wichtig – betrieben werden, hat es jedoch zwischen 2000 und 2004 nach Auskunft der Deutschen Post AG keine betriebsbedingten Kündigungen gegeben. Durch Filialschließung frei werdendes Personal hat die Deutsche Post AG unternehmensintern umgesetzt.
Ich bitte die Staatsregierung, die Antworten auf die nächsten beiden Fragen von Herrn Günther, Fraktion der FDP, und Herrn Lichdi, Fraktion der GRÜNEN, schriftlich vorzulegen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Ich habe eine Frage zur Suchtberatung im Landkreis Löbau-Zittau, in dem ein starker Anstieg der Suchtkrankheiten festzustellen ist. Dennoch hat der Landrat die vom come back e. V. betriebene Suchtberatungs- und Behandlungsstellen in Zittau und Löbau zum 31.12.2005 – ich zitiere – „aufgrund von drastischen Kürzungen im Bereich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“ gekündigt. Meine Fragen lauten daher:
1. In welcher Art und Weise wird ab dem 01.01.2006 die kommunale Pflichtaufgabe der Suchtberatung im Landkreis Löbau-Zittau erfüllt?
2. Ist die Kündigung der Verträge mit dem come back e. V. rechtsunwirksam, wenn die Suchtberatung als gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gewährleistet ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abg. Simon, nach eingeholter Auskunft bei Herrn Landrat Valentin ist seine Aussage, dass die Erfüllung der kommunalen Pflichtaufgabe „Einrichtung von Suchtberatungs- und Behandlungsstellen“ im Landkreis nicht gefährdet ist. In welcher Art und Weise diese Aufgabe in Zukunft jedoch konkret umzusetzen ist, wird – wie er sagte – von weiteren Entscheidungen im Landkreis abhängig sein. Hintergrund der Kündigung der Versorgungsverträge unter anderem mit dem eben genannten Verein come back e. V. ist eine Anordnung des Regierungspräsidiums Dresden, wonach der Landkreis Löbau-Zittau bis zum 31.07. dieses Jahres ein Haushaltssicherungskonzept vorzulegen hat. Wie wir alle wissen, ist bei der Erstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes eine umfangreiche Prüfung aller Leistungsangebote zu erstellen und nachzuweisen. Demzufolge, so begründet Herr Landrat die Antwort, konnte auch die Suchtberatung und Behandlung von dieser Überprüfung zunächst nicht ausgenommen werden. Eine generelle Einstellung der Förderung und damit ein Angebot zur Leistung waren nach seiner
Aussage zu keinem Zeitpunkt vorgesehen. Die bestehenden Versorgungsverträge wurden lediglich zur Fristwahrung gekündigt, um entsprechende Verhandlungen für 2006 abschließen zu können.
Ich habe eine Nachfrage. Es haben sich tatsächlich durch die gestrige Kreistagssitzung Gespräche angebahnt, wie man vielleicht eine Lösung finden wird. Es ist aber immer noch offen, sodass meine Frage noch einmal lautet, ob es überhaupt möglich ist, gesetzliche Pflichtaufgaben mit der Begründung drastischer Kürzungen im Bereich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel einzustellen?
Nein. Davon war nicht die Rede. Herr Landrat Valentin hat sehr deutlich gesagt, er hat nicht die Absicht einzustellen. Aber man muss natürlich zulassen, dass das gesamte Spektrum des Leistungsangebots in diesem Zusammenhang auf den Prüfstand gestellt, nach Effizienz, nach Wirtschaftlichkeit und nach Bedürfnissen überprüft und dann natürlich mit den entsprechenden Konsequenzen weitergeführt wird.
Zur zweiten Frage noch einmal der Verweis auf die erste Frage. Es geht darum, inwieweit der Vertrag unwirksam wäre, wenn der Fall X einträte. Auch hier hat Herr Landrat Valentin noch einmal versichert, dass er seine Pflichtaufgabe nach dem Sächsischen Gesetz über die Hilfe und Unterbringung bei psychischen Krankheiten erfüllen wird. Auch wenn es nicht so wäre – spekulativ –, hinge davon nicht die Wirksamkeit einer erklärten Kündigung ab. Dieser Zusammenhang, den Sie jetzt hinterfragen, ist nicht gegeben. Also, es wird nicht automatisch eine Kündigung unwirksam, wenn die Leistung nicht mehr angeboten wird. Das ist eigentlich klar, das sind zwei unterschiedliche Schuhe.
Frau Ministerin, ich muss trotzdem eine Nachfrage stellen. Wenn der einzige Anbieter von kommunalen Pflichtaufgaben eine Kündigung bekommt, dann kann man zwar behaupten, dass die Leistung fortgeführt wird, aber nach dem schriftlichen Nachweis zu urteilen ist dem nicht so. Es ist auch gestern im Kreistag, wie gesagt, nur eine vage Aussage getroffen worden, so dass ich noch mal fragen muss: Was passiert, wenn?
Da muss ich noch einmal auf Ihre Frage zurückkommen, Frau Abg. Simon. Sie haben gefragt, ob die Kündigung der Verträge rechtsunwirksam wird, wenn die Suchtberatung als gesetzliche Pflichtaufgabe nicht mehr gewährleistet wird. Ich habe versucht deutlich zu machen, dass das zwei verschiedene Schuhe sind. Die Kündigung des Vertrages ist nicht automatisch rechtsunwirksam, wenn die Leistung nicht mehr angeboten wird.
Frau Präsidentin! Immer mehr Menschen in Sachsen haben aufgrund der systemimmanenten Wirtschaftskrise keine Aussicht auf Verbesserung ihrer sozialen Lage. Der Ansturm auf die Ausgabezentren für kostenlose oder stark verbilligte Lebensmittel ist seit der Einführung der Hartz-IV-Regelung stark angestiegen. Allein in Leipzig, wo derzeit 55 000 Sozialhilfeempfänger registriert sind, nutzt jeder Zehnte die Hilfsangebote sozialer Träger für den Empfang kostenloser oder stark reduzierter Lebensmittel. Nun zu den Fragen an die Staatsregierung:
2. Wie viele Menschen im Freistaat Sachsen nutzen zurzeit das Angebot der sächsischen Hilfsanbieter für Lebensmittel?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst möchte ich bei der Beantwortung Ihrer ersten Frage darauf hinweisen, dass die Bezeichnung Armenküche für die Abgabestellen vergünstigter Lebensmittel unüblich ist. Zum anderen möchte ich informieren, dass der Bundesverband Deutsche Tafel e. V. auf seiner Internetplattform verzeichnet, dass im Freistaat Sachsen 24 so genannte Tafeln in Trägerschaft verschiedener karitativer Organisationen Nahrungsmittel und zum Teil auch warme Speisen stark vergünstigt oder kostenlos abgeben. Nach fernmündlicher Auskunft der sächsischen Landesvertreterin sind in Sachsen weitere zwei Tafeln bereits gegründet, aber noch nicht in den Bundesverband bzw. dessen Internetpräsentation aufgenommen worden. Ich möchte an der Stelle darauf verweisen, dass es dazu keine aktuellen statistischen Daten gibt, sondern dass wir uns hier einer Information aus dem Internet bzw. der Informationen der Bundesvorsitzenden bedient haben.
Zur zweiten Frage. Auch hier gibt es kein uns vorliegendes valides Datenmaterial, sondern wir haben alle sächsischen Tafeln abgefragt und natürlich die sächsische Landesvertreterin. Hier wurde uns mitgeteilt, dass man derzeit von wöchentlich zirka 37 000 Personen ausgeht, die diese Leistungen im Freistaat Sachsen in Anspruch nehmen.
ministerium in Bezug auf die Rücknahme einzelner Mitwirkungsentzüge erklärt, dass weitere Fälle von Bescheidrücknahmen zu erwarten sind, wenn Schulen die erforderliche Mindestschülerzahl nachweisen können. Dazu habe ich zwei Fragen an die Staatsregierung:
1. Unter welchen formalen Voraussetzungen und bis wann kann eine Schule bzw. ein Schulträger die Mindestanmeldezahlen nachweisen, die zur Rücknahme des Bescheides auf Mitwirkungsentzug führen würden?
2. Erfüllt die durch den Schulträger, die Stadt Mügeln in dem Fall, vorgelegte Liste von Anmeldewünschen für die Goethe-Mittelschule Mügeln die Voraussetzungen für eine Bescheidrücknahme? Wenn nein, warum nicht?
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, der Schulträger hat nachzuweisen, dass zuzüglich zu den bisher für die betreffende Schule bereits vorliegenden Anmeldungen die vom Gesetzgeber geforderte Mindestschülerzahl nunmehr erreicht wird. Solche Veränderungen der tatsächlichen Anmeldezahlen können beispielsweise das Ergebnis von Anmeldebescheiden zu Zweitwünschen sein, von Umzügen von Schülern sowie auch des Wechsels aus anderen Schularten. Im Falle von Grundschulen kann auch die Neuschneidung von Schulbezirken in der Folge von Zweckvereinbarungen dazu führen. Der entsprechende Nachweis des Schulträgers ist in Vorbereitung des neuen Schuljahres bis spätestens 31. Juli 2005 zu erbringen. Zur zweiten Frage. Bereits in Ihrer Fragestellung, Herr Abgeordneter, wird deutlich, dass es sich bei einem Teil der in der Liste des Bürgermeisters von Mügeln aufgeführten Schüler eben nicht um Anmeldungen handelt. Entsprechend den Anmeldungen der Schüler wurden durch die Schulleiter der aufnehmenden Mittelschulen Aufnahmebescheide ausgestellt. Das erfolgte in der Regel bis Ende Mai. Wünsche, die im Nachgang geäußert werden, können nur Berücksichtigung finden, wenn durch sie dann letztlich die erforderliche Mindestschülerzahl erreicht wird.
Ich habe noch eine Nachfrage: In welcher Form müssen die Wünsche dokumentiert werden, um deutlich zu machen, dass man sich für diese Schule bewirbt?
Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Denkbar ist, dass das mündlich erfolgen kann. Darauf zielt sicher Ihre Frage.
Ich meine aber, dass zu Dokumentationszwecken die Anmeldung schriftlich erfolgen muss, auch damit die Rechtswirksamkeit der Anmeldung klargestellt wird. Das ist ja dann auch eine Planungsgrundlage. Ich möchte aber bitten, dass Sie diese Antwort nicht auf die Goldwaage legen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Es geht um die zukünftige Nutzung des Geländes der ehemaligen Zuckerfabrik in Löbau. Die Löbauer Zuckerfabrik stellte im Jahre 2003 die Produktion ein. In der Antwort vom 03.06.2002 auf die Kleine Anfrage in Drucksache 3/6439 verweist die Staatsregierung auf ihre Bemühungen bezüglich der Nachnutzung des Standortes. Dieser ist jedoch bis heute eine Industriebrache.
1. Welche konkreten Schritte wurden mit welchen Ergebnissen seitens der Staatsregierung und der Stadt Löbau im Interesse der Nachnutzung des Standortes bisher unternommen?
2. Welche Fördermöglichkeiten mit welchen Fördersätzen kommen für die Beseitigung der Industriebrache (ein- schließlich notwendiger Altlastensanierung) und für die Neuansiedlung von Unternehmen in Betracht?
Frau Abgeordnete! Nachdem die Südzucker GmbH im Jahre 2000 die Schließung des Standortes bekannt gegeben hat, hat die Staatsregierung – auch auf einen entsprechenden Antrag meiner „alten“ Fraktion – eine Arbeitsgruppe zur Möglichkeit der Nachnutzung der Zuckerfabrik Löbau gebildet. Alle relevanten Akteure waren versammelt: Betriebsleitung, Betriebsrat, Gewerkschaft, die Stiftung „Innovation und Arbeit“ Sachsen, das Landratsamt, die Stadtverwaltung und die Staatsregierung, vertreten durch das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Die Stiftung „Innovation und Arbeit“ gab für die Arbeitsgruppe eine Potenzialanalyse in Auftrag, aus der sich zwei Nachnutzungskonzepte zur Werbung von Investoren ableiteten.