Ich will noch einmal zur beihilferechtlichen Rolle der Businesspläne im Veräußerungsprozess der FFHG fragen. Sie haben ausgeführt, dass der Businessplan der SYT der EU-Kommission übermittelt wurde. Wie bewertet die EUKommission beihilferechtlich die Relevanz der Businesspläne und den konkreten Businessplan?
Herr Abgeordneter Köbler, ich habe mehrfach ausgeführt, dass die Landesregierung gewillt ist, diesen Flughafen auch weiter, wenn ein Partner gefunden ist, mit Sicherheitskosten, mit Betriebsbeihilfen und mit Investitionsbeihilfen zu unterstützen.
Um diese Beihilfen notfiziert zu bekommen, was ein wesentlicher Punkt der Vertragserfüllung durch das Land in einem solchen Fall ist, muss natürlich intensiv mit der Kommission zuvor gesprochen werden. Um das zu bewerten, werden auch die Businesspläne vorgelegt. Die Kommission hat uns signalisiert, dass sie sie auf der Basis der
vorgelegten Unterlagen notifizieren würde. Für die Notifzierung sind diese Dinge in der EU geprüft worden. Uns ist signalisiert worden, wenn wir dann mit dem offiziellen Notfizierungsantrag kommen würden, würde der auf dieser Basis genehmigt.
Ich will zu den Beihilfen noch einmal ausdrücklich sagen, sie sind auch so organisiert, dass sie, wenn Beihilfen fließen, immer nur im Nachhinein fließen können. Teil des Businessplans ist auch die Darstellung, wie das Unternehmen Überlegungen angeführt hat zu investieren, und auf der Höhe – KPMG hat es in der gemeinsamen Ausschusssitzung dargestellt – hat man dann vereinbart, bis zu einer Summe, die ich genannt habe, könnten wir 50 % rückwirkend, nachdem gemeinsam besprochen wurde, nachdem das entlang der Businesspläne vorgelegt wurde, nachdem die Investition durchgeführt wurde, diese 50%-ige Unterstützung in einzelnen Maßnahmen aussprechen. Mit Blick auf die Betriebsbeihilfen gilt auch, erst nach Jahresabschluss, nach Vorliegen des Testats, kann jährlich eine Betriebsbeihilfe genehmigt werden.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie ziehen sich nachdrücklich auf die Vorgaben der EU-Kommission zurück und sagen auch, obwohl Sie damit eigentlich zum Nachteil unseres Landes handeln mussten. So drücken Sie sich aus. Welche Konsequenzen hätte denn eine Nichtbeachtung dieser EU-Vorgaben zum Wohle der eigenen Interesse gehabt? Haben Sie das jemals erwogen?
Herr Junge, ich bin Ihnen sehr dankbar für diese Frage. Natürlich haben wir das erwogen. Das ist doch ganz logisch; denn wenn wir einen Partner finden würden, der keine Betriebsbeihilfen, keine Investitionsbeihilfen und keine Sicherheitskosten von uns haben wollte, wäre das sozusagen der Idealfall. Ein solcher Partner hat sich nicht beworben. Alle Bewerber gehen davon aus, dass sie diese Beihilfen in Anspruch nehmen wollen und müssen, um eine Zeit zu organisieren, die auch der Europäischen Kommission im Einzelfall darzustellen ist, um in die schwarze Null hineinzukommen.
Nur dann können wir ja, wenn die Kommission sagt, die eingereichten Unterlagen sind so schlüssig, die schwarze Null ist vom neuen Erwerber zu erreichen, in einer Zeit bis maximal 2024 diese Beihilfen und diese Sicherheitskosten übernehmen. Von daher, würde jemand zu uns kommen und sagen, ich kaufe den Flughafen und will kein Geld von euch, wäre das eine völlig neue Verhandlungssituation. Ein solches Angebot gibt es nicht.
Ich will Ihnen aber auch sagen, dass uns sehr wichtig ist, dass am Hahn geflogen wird, und deswegen auch die Bereitschaft von uns vorhanden ist. Das sichert den Flugbetrieb. Das sichert dadurch auch Arbeitsplätze im Flugbereich. Das ist notwendig für Unternehmen, die nicht
dem Land gehören und dort angesiedelt sind. Deswegen glaube ich kaum, dass man einen Partner findet, der darauf verzichtet, diese von der EU genehmigungsfähig gemachten Beihilfen dann auch in Anspruch zu nehmen.
Sie geht genau auf diese Unterlagen ein, die uns vorgelegt wurden und in denen die Kriterien genau beschrieben sind. Darin heißt es unter anderem in der Überschrift: Der Verkaufsvorgang bei Unternehmen, Anteilen, Rechten, Immobilien und Grundstücken. – Erfolgt die Privatisierung hingegen im Zuge einer Veräußerung, das heißt, wird das betreffende Unternehmen als Ganzes oder in Teilen außerbörslich an andere Unternehmen verkauft, müssen alle folgenden Kriterien erfüllt sein, damit ohne weitere Prüfung das Vorliegen einer staatlichen Beihilfe und somit einer Anmeldepflicht ausgeschlossen werden kann. Es muss eine Ausschreibung durchgeführt werden, die allen Interessenten offensteht, die transparent ist und an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist, wie den Erwerb von Vermögenswerten, für die im Rahmen der Ausschreibung nicht geboten wird, oder die Weiterführung bestimmter Geschäftstätigkeiten. Das Unternehmen, die Vermögenswerte, müssen an den Meistbietenden veräußert werden.
Dann geht es weiter – das ist ein ausdrücklicher Hinweis –: Um das Risiko eines Beihilfetatbestands so gering wie möglich zu halten, sollte eine Privatisierung möglichst durch Veräußerung der Aktien an der Börse erfolgen. Das ist in unserem Fall nicht möglich. Ansonsten ist eine offene, transparente und bedingungsfreie Ausschreibung, in deren Rahmen der Meistbietende den Zuschlag für die Vermögenswerte, das Unternehmen, erhält, der bevorzugte Weg. Eine Ausschreibung gilt als bedingungsfrei, wenn grundsätzlich jeder Interessent, unabhängig davon, ob und in welcher Branche er gewerblich tätig ist, den Vermögenswert oder das Unternehmen erwerben und für seinen eigenen Zweck nutzen darf.
Nach bewährter und durch die Rechtsprechung bestätigter Kommissionspraxis ist bei einer Veräußerung eines Unternehmens zu Bedingungen, die ein Marktteilnehmer nicht auferlegen würde, davon auszugehen, dass das Rechtsgeschäft eine staatliche Beihilfe beinhaltet, ein höchst möglicher Preis und ohne Bedingungen, die den Preis beeinträchtigen könnten, zu verkaufen. Im Einzelfall ist gegebenenfalls nachzuweisen, dass die dem Käufer auferlegten Bedingungen keine staatlichen Beihilfen enthalten.
frage ich noch einmal, wann welcher Minister und die Ministerpräsidentin die Businesspläne gelesen haben, oder ob sie der Meinung sind, die EU verbietet das Lesen solcher Businesspläne für die Minister.
Herr Weiner, das ging vielleicht eben zu schnell. Ich habe die Fragen 1 bis 3 folgendermaßen beantwortet. Der Bieter Shanghai Yiqian Trading hat mit Abgabe seines Angebotes der KPMG einen Businessplan vorgelegt. Der Businessplan wurde den Staatssekretären Professor Dr. Barbaro und Stich im Rahmen eines Termins bei der KPMG am 10. März 2016 durch den Bevollmächtigten der Käufergesellschaft, Herrn Dr. Chou, vorgestellt.
Herr Weiner, vielleicht sollte ich Ihnen die Frage noch einmal vorlesen: „Welche Mitglieder der Landesregierung und welche Staatssekretäre haben die Businesspläne der SYT gelesen, bewertet und/oder vorgetragen bekommen?“
Ich habe Ihnen zwei Staatssekretäre genannt. Ich bin weiter in der Antwort darauf eingegangen – das will ich auch zitieren –: Im Rahmen der Abstimmung mit der Europäischen Kommission wurde der Businessplan bereits am 23. Februar 2016 und in der Folge eine überarbeitete Fassung am 15. April 2016 dorthin übersandt. Diese E-Mail wurde der Staatssekretärin Raab und dem Staatssekretär Hoch zur Kenntnis gegeben. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine eigenständige Bewertung durch diese nicht erfolgte.
Wir müssen nach den Staatssekretären auf den Ministerrat kommen, sonst heißt es öffentlich, ich hätte das nicht gesagt.
Herr Weiner, ich will noch einmal wiederholen. Dem Ministerrat lagen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zuleitung des Hahn-Veräußerungsgesetzes die Kaufverträge vor. Sie haben gefragt, welche Mitglieder der Landesregierung und welche Staatssekretäre die Businesspläne
der SYT gelesen haben. Dafür ist die Frage wohl richtig zu beantworten, wem sie vorgelegt wurden. Die Verträge waren für die Veräußerung maßgeblich.
Das Innenministerium hat vor Vertragsschluss über die Businesspläne in zusammengefasster Form informiert. Dann bin ich noch einmal auf den Verkaufsprozess selbst eingegangen. Ich habe gesagt: Die Businesspläne dürfen nach den Vorgaben der Europäischen Kommission – ich habe es Ihnen eben vorgelesen – jedoch kein Kriterium für die Auswahl des Käufers sein und lagen dem Ministerrat daher nicht vor.
Herr Minister, Sie haben eben sehr richtig gesagt, die Landesregierung muss ein hohes Interesse daran haben, dass am Flughafen auch morgen noch geflogen wird. Darum ist die Bewertung der Käufer oder des Käufers natürlich von besonderer Tragweite.
Herr Minister, die KPMG teilt entgegen der Darstellung der Landesregierung in ihrem Bericht am 30. Mai mit, man könne einfach nicht abschließend klären, ob die Gesellschafter der SYT tatsächlich dieselben Personen seien wie die, die in Gerichtsverfahren verwickelt seien. Deshalb schlagen die Prüfer, also die KPMG, vor, weitere Prüfungen vorzunehmen. Warum ist dies aus Sicht der Landesregierung nicht geschehen?
Herr Licht, auch das haben wir erstens offengelegt und zweitens auch schon sehr intensiv erläutert. Entgegen der Darstellung wurde dem Innenministerium am 30. Mai kein Zwischenbericht von der KPMG in der Form übermittelt. Bei dem nunmehr vorliegenden Abschlussbericht handelt es sich vielmehr um einen stichtagsbezogenen Bericht zum 30. Mai, der uns am 17. Juni – wir haben die E-Mail öffentlich gemacht – erstmals schriftlich förmlich übersandt wurde.
Vor Vertragsabschluss wurde das Innenministerium – es gab eine Reihe von Gesprächen – über das Ergebnis der am 30. Mai abgeschlossenen Überprüfung mündlich informiert. Die Prüfung, der Integritätscheck bezüglich SYT und der Gesellschafter, ist positiv abgeschlossen. Die IDD, Stand 30. Mai, werde nur noch grüne Ampeln enthalten. Die Verschriftlichung der Ergebnisse und schnellstmögliche Übersendung des abschließenden Berichts wurde seitens der KPMG zugesagt. Die Übersendung des förmlichen Berichts – das habe ich eben gesagt; es geht um den Bericht, der das Datum 30. Mai trägt – erfolgte am 17. Juni.
Die Handlungsempfehlungen waren erstmals im schriftlichen Bericht enthalten, damit Kenntnisnahme erstmals nach Übersendung des förmlichen Berichts am 17. Juni. Wichtig ist für mich, dass im Rahmen der Gespräche vor dem Vertragsabschluss seitens der KPMG keine weiteren
Handlungsempfehlungen ausgesprochen wurden. Zu keinem Zeitpunkt hat die KPMG dem Verkäufer abgeraten, den Vertrag zu unterschreiben. Ganz im Gegenteil. Dem Verkäufer wurde unmittelbar vor Vertragsabschluss von der KPMG bestätigt, dass einem Abschluss nichts im Wege steht.
Weitere Handlungsempfehlungen wurden nicht gegeben. Die KPMG war bei der Vertragsunterzeichnung anwesend. Die KPMG war bei der Vorstellung durch SYT durch mich mit anwesend und hat kein Wort zu dem gesagt, was uns am 17. Juni übermittelt wurde. Im Übrigen kennen Sie auch den Auftrag an die KPMG. Dann hätte die KPMG handeln und diese Überprüfung vornehmen müssen.
Herr Minister, Sie hatten ausgeführt, der Ministerrat hätte die Verträge gehabt, und Sie, also das Innenministerium, hätten über die Businesspläne berichtet, diese hätten nicht vorgelegen. So habe ich Sie verstanden. Hat denn jemand einmal nach diesen Businessplänen gefragt?
Ich habe Ihnen gesagt, wer diese übermittelt bekommen hat und wie das Verfahren im Ministerrat war. Ich habe das vorgetragen.
Herr Minister, könnten Sie uns vortragen, welche Vorschriften oder Regelungen im Kabinett herrschen, um solche Entscheidungen vorzubereiten, mit welchen beteiligten Ministerien in der Regel solche Dinge im Vorfeld abzustimmen sind und inwiefern von diesem Prozess bei dieser Entscheidung abgewichen wurde?
Die üblichen Prozesse der Abstimmung sind natürlich eingehalten worden. Die Ressorts, die bei Grundstücksveräußerungen zu beteiligen sind, sind beteiligt worden, zum Beispiel – es sind ja zwei Verträge abgeschlossen worden – zum Thema Housing und Campus ist das natürlich intensiv mit dem FM vorbereitet worden. Noch einmal: Es ist immer das federführende Ressort in der Verantwortung.
Herr Minister, haben Sie die in den Businessplänen genannten Umsatzzahlen einer realwirtschaftlichen Plausibilitätsprüfung unterzogen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis sind Sie dabei gekommen?
Sehr geehrter Herr Dr. Weiland, ich bin Ihnen für diese Frage außerordentlich dankbar. Ich will einmal zitieren, was Ihre Fraktionsvorsitzende in der Sitzung am 7. Juli gesagt hat. Ich zitiere: „Aber der Größenwahnsinn ist noch zu toppen. Aktuell werden am Hahn knapp 80.000 Tonnen Fracht pro Jahr umgesetzt. Ihr Käufer versprach Ihnen laut AZ, auf 1,2 Millionen Tonnen Fracht zu kommen. Frau Dreyer, mehr als fünfzehnmal so viel von einem auf das andere Jahr, unglaubwürdiger geht es doch gar nicht! (...) Da fragen wir uns: Haben Sie das wirklich geglaubt?“ – Dann geht es zur Glaubwürdigkeit weiter.