Protocol of the Session on January 30, 2013

Sehr geehrter Herr Dr. Weiland, ich bin Ihnen für diese Frage außerordentlich dankbar. Ich will einmal zitieren, was Ihre Fraktionsvorsitzende in der Sitzung am 7. Juli gesagt hat. Ich zitiere: „Aber der Größenwahnsinn ist noch zu toppen. Aktuell werden am Hahn knapp 80.000 Tonnen Fracht pro Jahr umgesetzt. Ihr Käufer versprach Ihnen laut AZ, auf 1,2 Millionen Tonnen Fracht zu kommen. Frau Dreyer, mehr als fünfzehnmal so viel von einem auf das andere Jahr, unglaubwürdiger geht es doch gar nicht! (...) Da fragen wir uns: Haben Sie das wirklich geglaubt?“ – Dann geht es zur Glaubwürdigkeit weiter.

Frau Klöckner hat dann noch einmal bestätigt, dass sie selbst im Leseraum war. Jetzt will ich Ihnen sagen, was in den Businessplänen, die Frau Klöckner gelesen hat, steht. Planungen für 2020 gehen von einem Frachtvolumen von 290.000 Tonnen aus. Dieser Wert entspricht im Übrigen dem, den die FFHG ursprünglich geplant hatte, der aber nach heutigem Stand der Dinge nicht mehr erreichbar war. Die 1,2 Millionen Tonnen bezeichnen dagegen die Jahreskapazität in 2020, das heißt, die Möglichkeit, solche Mengen abzuwickeln.

Im Businessplan steht als Planziel 290.000 Tonnen drin. 290.000 Tonnen sind dann, wenn sie die entsprechenden Partner finden, realistisch. Ich will Herrn Licht noch einmal darauf hinweisen, dass wir diese Zahlen schon hatten.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Mannomann, wovon träumen Sie?)

Herr Licht, Sie können sich melden und eine sachliche Frage stellen. Wir hatten elf Zusatzfragen. Es liegen weitere sechs Zusatzfragen vor. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage als beantwortet betrachtet wird, wenn die sechs Kollegen ihre Frage gestellt haben, und zwar auch im Hinblick darauf, dass noch weitere Mündliche Anfragen vorliegen.

Eine Zusatzfrage der Frau Abgeordneten Thelen.

Sehr geehrter Herr Minister, verbietet die EU, einen Businessplan als Kriterium für die Bewertung der Seriosität eines Partners heranzuziehen?

Ich habe Ihnen gesagt, dass wir diese Planungen in den Phasen – diese sind oft auf eine Dekade ausgelegt; Sie haben es gelesen – für belastbar und erreichbar halten. Noch einmal: 290.000 Tonnen, um dieses Beispiel zu nennen, hatten wir selbst schon in den besten Zeiten gehabt.

Diese sind noch gar nicht so lange her. Diese Möglichkeit kann doch keiner ausschließen.

Frau Thelen, im Übrigen ist es ganz logisch. Wenn wir im letzten Jahr ein Minus von 17 Millionen dort eingeflogen haben, dann ist es doch logisch, dass man aus einem solchen Minus nur mit Frachtsteigerungen und Passagesteigerungen herauskommen kann. Wenn das den Businessplänen zugrunde liegt – das wird allen Businessplänen, die für einen Flughafen irgendwo vorgelegt werden, zugrunde liegen –, ist das auch glaubwürdig.

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Licht.

Herr Minister, Ihre Äußerung von eben verlangt von mir, dass ich jetzt eine völlig andere Frage stelle. Vor dem Hintergrund von Wikipedia – Sie brauchen einfach nur einmal nachzuschauen – hat Frankfurt eine JahrestonnenKapazität von 2,09 Millionen Tonnen. Paris hat eine Jahreskapazität von 1,56 Millionen Tonnen. Ich komme noch einmal zu Ihrer Einschätzung, dass Sie dem Businessplan einer SYT von 1,2 Millionen Tonnen Glauben schenken wollten, ihn 2020 umzusetzen. Wie sind Sie zu dieser Einschätzung gekommen?

(Zurufe von der SPD)

Herr Licht, es ist gut. Möglicherweise ist das zu kompliziert von mir vorgetragen worden. Dann will ich Ihnen das noch einmal erläutern.

Sie haben mich mehrfach darauf hingewiesen, dass Sie im Leseraum sehr intensiv die Dinge gelesen haben. Dann haben Sie sicherlich gelesen, dass es einen Unterschied zwischen den 290.000 Tonnen – das ist das Ziel für 2020 – und der Kapazität gibt, die dort theoretisch vom Umfeld, dem Vorfeld und von der Abwicklungskapazität von 1,2 Millionen Tonnen erreichbar ist.

Wir hatten schon einmal diese Margen gehabt, sie sind also nicht aus der Luft gegriffen. Wir hatten sie auf dem Hahn schon gehabt.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Ich bin fassungslos!)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Joa.

Herr Lewentz, Sie ziehen sich auf eine sehr formale Betrachtung zurück hinsichtlich der Frage der Kenntnis der Anmerkungen von KPMG. Ich selbst habe solche Verkaufsprozesse in meinem beruflichen Hintergrund des Öfteren begleitet, und es ist üblich und absolut Standard,

dass es, bevor der offizielle Bericht erstellt wird, natürlich zig Telefonate, Konferenzen und Treffen gibt.

Ich frage Sie noch einmal: Sie haben keinerlei Kenntnis – weder mündlich, noch aufgrund irgendeiner anderen Art und Weise – gehabt, was am Ende in diesem Bericht, der laut Ihrer Aussage am 18. versandt wurde, zum Käufer wirklich steht?

Die E-Mail ist vom 17. Ich habe ausdrücklich gesagt, es handelt sich um einen Stichtagsbericht zum 30. Mai. In diesem Stichtagsbericht – Sie werden ihn eingesehen haben – sind alle Ampeln auf Grün gestellt. Auch diejenigen, die noch am 20. April rot waren, haben den aufgeklärten Zusatz bekommen, den ich auch schon bekanntgegeben habe. Das Dokument ist so aufgebaut, dass alle Ampeln vorneweg auf Grün stehen, wir haben es auch verteilt.

Es gibt mit dem uns am 17. Juni vorgelegten Bericht einen Hinweis darauf, dass es Namen gibt, die sehr häufig sind; da könnte es Hinweise geben, dass es mit Namen, die sehr häufig sind, auch Verbindungen gibt in der Art, wie sie dort geschildert wurden. Am 17. Juni hat KPMG empfohlen, sich dies noch einmal genau anzuschauen; das ist aber Auftragsportfolio von KPMG. Im Übrigen – Sie kennen die Abfolge – haben wir am 21. oder 22. Juni schon gemahnt, wir waren also schon mit diesen Fragezeichen unterwegs.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Bollinger.

Herr Minister, meine Frage ist von einigen schon ähnlich gestellt worden, aber aus meiner Sicht noch nicht klar beantwortet worden. Deshalb möchte ich noch einmal zusammenfassend nachfragen, ob die Plausibilität der Businesspläne und der Wahrheitsgehalt der in ihnen enthaltenen Angaben nicht geprüft worden sind und keine Rolle gespielt haben.

Wir haben natürlich die Plausibilität geprüft, ich habe es schon mehrfach ausgeführt. Das ist logisch. KPMG hatte diese Pläne, mein Haus hatte diese Pläne, und auch die Europäische Kommission hatte diese Pläne, um bewerten zu können, ob dies eine Basis ist, auf der Beihilfen genehmigt werden können. Allen schienen die Angaben plausibel.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist falsch! Das ist doch falsch!)

Wieso ist das falsch?

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Baldauf.

Herr Minister, Sie haben uns mitgeteilt, dass es eine Inkenntnissetzung der Staatssekretäre Raab und Hoch gab. Welche weiteren Personen wurden denn aus der Staatskanzlei in diesem Prozess auch informiert?

Sie wissen, dass die Staatskanzlei sozusagen die verbindende Dienststelle zur Europäischen Kommission ist; deswegen wurde im Nebenabdruck darüber unterrichtet, was wir an die Europäische Kommission geschickt haben. Das ist eine Information und keine Aufforderung zur selbstständigen Bewertung gewesen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Brandl.

Herr Minister, unsere Bad-Bank-Theorie scheint sich ja zu bestätigen. Vor diesem Hintergrund frage ich: Wenn zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses und des Vertragsabschlusses schriftlich nur die rote Ampel vorlag, wenn Ihnen die kritischen Nachfragen aus dem Finanzministerium vorlagen, wie ist es dann mit einer entsprechenden Sorgfaltspflicht zu vereinbaren, dass Sie trotz schriftlicher Kritik bzw. kritischer Nachfragen oder offensichtlicher Bedenken auf eine ausschließlich mündliche Rückmeldung vertraut haben und dementsprechend insgesamt dem Kabinett grünes Licht gegeben haben?

Herr Brandl, dass schon die Ampelüberprüfung am 20. April weitgehend auf Grün stand

(Abg. Martin Brandl, CDU: Nein, nein! – Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU – Abg. Martin Brandl, CDU: „High Risk“ steht da!)

weitgehend, nicht komplett – und dass auch die roten Ampeln – das haben Sie ja am 30. Mai in dem Exemplar sehen können – alle auf Grün gestellt wurden, das wurde uns in Gesprächen eindeutig erläutert, und es wurde kein Einwand gegen den Vertragsabschluss vorgetragen, es gab keinen Einwand. KPMG war beim Vertragsabschluss dabei, und man hat uns ausdrücklich bedeutet, dass die Probleme, die am 20. April in dieser Ampelüberprüfung vorhanden waren, ausgeräumt waren.

Mir liegen keine weiteren Zusatzfragen mehr vor. Damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet. Vielen Dank.

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß (AfD), Ärztliche Versorgung im ländlichen Raum – Nummer 3 der Drucksache 17/401 – betreffend, auf.

Frau Dr. Groß, ich darf Sie bitten, die Fragen vorzutragen.

Meine Damen und Herren, ein Masterplan zur Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung wurde 2007 etabliert, 2011 ergänzt und soll nun laut Koalitionsvertrag um weitere neue Maßnahmen erweitert werden.

Frau Dr. Groß, ich darf Sie bitten, nur die Fragen vorzulesen, nicht den Vorspann.

Ich habe es schon kurz gemacht.

Ich frage also die Landesregierung:

1. Um welche konkreten neuen Maßnahmen, möglicherweise auch infrastrukturelle, handelt es sich hierbei zusätzlich zu den bereits existierenden im Koalitionsvertrag?

2. Wie viel von den ab 2011 jährlich vom Land zur Verfügung gestellten 400.000 Euro Fördergelder – zwecks Förderung der hausärztlichen Tätigkeit in ausgewiesenen Fördergebieten – wurden seitdem pro Jahr bis heute abgerufen?

3. Wie viele akademische Lehrpraxen für Allgemeinmedizin gibt es aktuell im Land im Vergleich zu 2011 und 2014?

4. Welche Schubwirkung hat das Maßnahmenbündel in den entsprechenden Fördergebieten bisher insgesamt entfaltet, um doch noch einer medizinischen Versorgungslücke vorzubeugen?

Für die Landesregierung antwortet Frau Staatsministerin Bätzing-Lichtenthäler.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Sylvia Groß beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung beabsichtigt, die Partner des Masterplans im Herbst 2016 einzuladen, um die Möglichkeiten für weitere Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Ausbildung, Weiterbildung und Versorgung zu erörtern. Selbstverständlich wird die Landesregierung eigene Beiträge zur Weiterentwicklung des Maßnahmenkatalogs leisten; auch dafür liefert der Koalitionsvertrag Anhaltspunkte.

Ein Schwerpunkt wird in der Stärkung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung liegen. So wird die Landesregierung