Wir haben jetzt an der Stelle noch nicht vorgesehen, wieder konkret auf diese Maßnahme zurückzugreifen, aber im Rahmen eines großen Maßnahmenbündels werden wir dies sicherlich auch noch einmal diskutieren. Ich finde jetzt schon diesen Schritt, dass seit 2014 auch wieder die Famulaturen möglich sind, oder dort auch noch einmal stärker in diese Praxis, in diese viermonatige Famulatur, hineinzuschauen, schon einen sehr wichtigen Schritt. Aber wir werden uns sicherlich im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen und des Zieles der Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes auch über weitere Ansatzpunkte noch einmal unterhalten. Gerade der Antrag der Gesundheitsministerkonferenz aus dem Juni listet auch hier noch einmal eine Reihe von Ansatzpunkten auf, mit denen wir uns auseinandersetzen werden, weil wir den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken wollen. Wir wollen, dass ihm die zentrale Rolle zukommt, die er benötigt.
Ich möchte noch einmal auf das Thema Weiterbildung eingehen. Gibt es denn schon Weiterbildungsstellen für Ärzte in unseren Gesundheitsämtern? Sind schon welche eingerichtet?
auf zu sprechen. Ja, wir haben die Möglichkeit der Weiterbildung in den Gesundheitsämtern. Allerdings haben nicht alle Ärzte in den Gesundheitsämtern die Weiterbildungsbefähigung, sondern das sind auch aufgrund personeller Ressourcen leider viel zu wenige. Wir halten jedoch – das möchte ich auch noch einmal betonen – im Landesuntersuchungsamt Landau gemeinsam mit dem RKI auch hier Weiterbildung vor. Das ist eine Besonderheit in RheinlandPfalz, um diese Weiterbildung zu ermöglichen. Darüber hinaus ist es uns, wie gesagt, aber ein Anliegen, über die Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen auch da noch einmal stärker hineinzuschauen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, noch eine Frage in eine andere Richtung. Welche Rolle hat der öffentliche Gesundheitsdienst gehabt oder hat er noch bei der Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen in Rheinland-Pfalz?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Anklam-Trapp, für die Frage, weil ich das jetzt gern noch einmal nutze, um ein herzliches Dankeschön zu sagen,
ein ganz herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die gerade in dieser Zeit vor Ort waren, sich in diese neue Herausforderung begeben haben und auch gemeinsam mit den Ehrenamtlichen die Erstuntersuchung in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchgeführt haben, und das, obwohl die personelle Situation sehr schwierig ist. Ein herzliches Dankeschön von daher an dieser Stelle!
(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Völlig gerechtfertigt!)
Der Öffentliche Gesundheitsdienst hat vor allen Dingen dort die Erstuntersuchung, wie ich gerade sagte, durchgeführt, das heißt, das Röntgen, die Sichtuntersuchung, hat aber auch bei den Kindern gegebenenfalls Impfungen durchgeführt. Es kam ihm von daher eine ganz zentrale Rolle zu. Es war der erste Kontakt der geflüchteten Menschen bei uns mit der medizinischen Versorgung. Das hat hervorragend funktioniert, eine große Flexibilität und Sensibilität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die ich mich herzlich bedanken möchte.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Christian Baldauf (CDU), Kenntnis der Landesregierung von den Businessplänen der SYT im Verkaufsprozess des Flughafens Hahn – Nummer 2 der Drucksache 17/401 – betreffend, auf.
1. Welche Mitglieder der Landesregierung und welche Staatssekretäre haben die Businesspläne der SYT gelesen, bewertet und/oder vorgetragen bekommen?
3. Inwieweit hat die Vorlage der Businesspläne das Interesse der Landesregierung an dem Käufer beeinflusst?
4. Welche Besuche, Kontakte und Treffen – auch unter Einbeziehung des Bernsteinhändlers – haben bis zur Vertragsunterzeichnung mit welchen Ergebnissen stattgefunden?
Verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Europäische Kommission hat im Frühjahr 2014 nach mehrjährigen Vorbereitungen ihre Flughafenleitlinien verabschiedet. Diese Flughafenleitlinien schaffen Klarheit, beschränken in Zukunft aber auch die Möglichkeiten, Flughäfen mit staatlichen Mitteln zu unterstützen. Die Europäische Kommission verlangt für den Veräußerungsprozess ein transparentes, offenes und bedingungsfreies Verfahren. Die Durchführung genau eines solchen Verfahrens war unser Auftrag an das Unternehmen KPMG. Wir haben KPMG gerade deshalb beauftragt, damit ein erfahrenes Unternehmen in unserem Auftrag das Verfahren durchführt.
Die Landesregierung ist davon überzeugt, dass die Einbeziehung eines Privaten für die weitere Entwicklung des Flughafenstandortes zwingend erforderlich ist. Die Landesregierung wird daher das ihrerseits Mögliche tun, den Privatisierungsprozess erfolgreich zu beenden.
Das Thema Businesspläne im Rahmen des Verkaufsprozesses wurde bereits in der gemeinsamen Ausschusssitzung vom 9. Juni 2016 umfassend dargestellt. Ich will das gern in Erinnerung rufen. Es wurde damals vom Vertreter der KPMG deutlich ausgeführt, dass es nicht erlaubt sei,
die entsprechenden Konzepte zu bewerten. Dies sei aufgrund des europäischen Beihilferechts nicht erlaubt.
Die EU-Kommission hat dies aufgrund ihrer Leitlinien ausdrücklich abgelehnt und daher auch wiederholt in ihren Stellungnahmen festgehalten, dass ausschließlich der Kaufpreis für die Entscheidung herangezogen werden darf. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3: Der Bieter Shanghai Yiqian Trading (SYT) hat mit Abgabe seines Angebotes der KPMG einen Businessplan vorgelegt. Der Businessplan wurde den Staatssekretären Professor Dr. Barbaro und Stich im Rahmen eines Termins bei KPMG am 10. März 2016 durch den Bevollmächtigten der Käufergesellschaft, Herrn Dr. Chou, vorgestellt.
Im Rahmen der Abstimmung mit der Europäischen Kommission wurde der Businessplan bereits am 23. Februar 2016 und in der Folge eine überarbeitete Fassung am 15. April 2016 dorthin übersandt. Diese E-Mail wurde der Staatssekretärin Raab und dem Staatssekretär Hoch zur Kenntnis gegeben. Eine eigenständige Bewertung durch diese erfolgte nicht.
Dem Ministerrat lagen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Zuleitung des Hahn-Veräußerungsgesetzes die Kaufverträge vor. Die Verträge waren für die Veräußerung maßgeblich. Das Innenministerium hat vor Vertragsschluss über die Businesspläne in zusammengefasster Form informiert und berichtet, dass der Bieter beabsichtige, den Flugbetrieb weiterzuführen und über Absichtserklärungen einer chinesischen Frachtairline verfüge.
Die Businesspläne dürfen nach den Vorgaben der Europäischen Kommission jedoch kein Kriterium für die Auswahl des Käufers sein und lagen dem Ministerrat daher nicht vor.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission ist der höchste Kaufpreis das entscheidende Kriterium für die Auswahl des Bieters. Die Europäische Kommission hatte hierauf bei der Vorabstimmung des Ausschreibungsverfahrens ausdrücklich in einer E-Mail vom 8. Mai 2015 hingewiesen. Das jeweilige Unternehmenskonzept durfte damit als Auswahlkriterium nicht herangezogen werden. Der Rechtsanwalt der Käufergesellschaft hat der von mir geforderten Veröffentlichung der Businesspläne am 12. Juli 2016 widersprochen.
Zu Frage 4: Auf Vorschlag von KPMG wurden mit den drei verbliebenen Bietern im Januar 2016 Vertragsverhandlungen aufgenommen, um möglichst lange eine hohe Wettbewerbsintensität zu gewährleisten. Diese wurden zunächst gemäß dem vereinbarten Verkaufsprozess durch die KPMG geführt. Bis zur Vertragsunterzeichnung war das Innenministerium selbst an einzelnen Vertragsverhandlungen beteiligt, erstmals auf Arbeitsebene bei einer Besprechung mit Vertretern der Käuferseite Ende Januar 2016. Bei mehreren weiteren Terminen war das Land auch auf Staatssekretärsebene durch Herrn Stich sowie einmal auch durch Herrn Professor Dr. Barbaro vertreten. Alle genannten Verhandlungen unter Teilnahme von Vertretern der Landesregierung fanden in den Räumlichkeiten der
KPMG statt. Hierbei ging es darum, den Anteilskaufvertrag final auszuhandeln. Herr Müller hat an Verhandlungen auf Käuferseite teilgenommen. Die Vertragsunterzeichnung fand in den Räumlichkeiten der Kanzlei Greenfort, welche die Bieterseite vertreten hat, statt.
Herr Minister, zu welcher Einschätzung – bei Vertragsabschluss gehört das für jeden, der sich mit Kaufverträgen beschäftigt, auch zur Bewertung – kam die Landesregierung, dass die chinesischen Käufer, die SYT, wie Sie sie nannten, mit ihren im Plan angestrebten Umsätzen in Altenheime, in Hunsrückbahn, in Luxushotel investieren wollten?
Herr Licht, Sie nehmen jetzt einen Ausschnitt aus dem Vorhaben von SYT heraus. Sie wissen, dass das ein sehr umfangreiches Werk ist. In diesem umfangreichen Werk geht SYT in seinem Businessplan zunächst auf die Fragen ein, was ein Flughafen in seiner Entwicklung an Möglichkeiten eröffnen kann. Da geht es um die Fragen Frachtsteigerung, Passagesteigerung, wie man mit Investitionen im Vorfeld und an anderer Stelle umgeht, wie man mit Investitionen in den Terminal umgeht.
Darüber hinaus haben sie ausdrücklich gesagt, sie wollen auch Möglichkeiten eröffnen, in der Region Investitionen zu vermitteln oder selbst durchzuführen. Ich glaube nicht, dass es ein falsches Vorhaben ist zu überlegen, ob man in der Nähe eines Flughafens ein Hotel ansiedeln will. Auch andere sprechen davon, in der Region altengerechtes Wohnen durchzuführen. Auch das halte ich für nicht falsch. Aber im Schwerpunkt geht der Businessplan – Sie haben im Ausschuss gesagt, dass Sie ihn gelesen haben – von dem Thema Steigerung Passage und Fracht aus.
Herr Minister, Sie reden immer von Bewertung. Mich würde interessieren, wer den Businessplan gesehen hat. Das eine hat mit dem anderen ja nichts zu tun.
Herr Minister, konkret noch einmal nachgefragt. In der öffentlichen Debatte um den Verkaufsprozess wurde, angestoßen insbesondere durch entsprechende Äußerungen und Behauptungen der Opposition, häufig auch über die Herkunft der Kaufinteressenten diskutiert. Mich würde deshalb interessieren: Kann die Nationalität von Kaufinteressenten bei Privatisierungsprozessen eine Rolle spielen?
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Oh, das ist aber eine Spitzenfrage! – Abg. Martin Haller, SPD: Nur kein Neid, Herr Kollege!)
Herr Abgeordneter Guth, es gibt von der Europäischen Kommission eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen „Leitfaden zur beihilfekonformen Finanzierung, Umstrukturierung und Privatisierung staatseigener Unternehmen“. Da heißt es: „Unter keinen Umständen darf die Staatsangehörigkeit des potenziellen Käufers der Anteile oder Vermögenswerte eine Rolle spielen.“