1. Hat der Ministerpräsident im Rahmen der Buchvorstellung „Die Nürburg-Papiere“ in den Räumen der Staatskanzlei am 15. Juni 2010 zum Inhalt des damals dem Landtag noch nicht zugeleiteten Prüfberichts des Landesrechnungshofs zum Projekt Nürburgring 2009 (vgl. Drucksache 15/3499) Stellung genommen?
3. Entspricht diese Vorgehensweise nach Auffassung der Landesregierung dem Grundsatz einer interorganfreundlichen Zusammenarbeit?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Baldauf und Bracht namens der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Der Ministerpräsident hat am 15. Juni 2010 als Laudator die Vorstellung des neuen Buches „Die Nürburg-Papiere“ von Jacques Berndorf übernommen. Im Zuge dieser Veranstaltung konnten auch Journalisten Fragen an die Beteiligten richten. Auf die sinngemäße Frage einer Journalistin, ob der Krimi nicht besser zu einem späteren Zeitpunkt erschienen wäre, weil in der Sache Nürburgring Neues zu erwarten sei, antwortete der Ministerpräsident ebenfalls sinngemäß, er habe nichts Neues mehr seit seiner Vernehmung im Untersuchungsausschuss an Fakten gehört.
Jetzt werde noch der Bericht des Rechnungshofes kommen, der zusammenstelle, was gelaufen sei. Aus Kenntnis der Vorabdrucke wisse er, dass nichts spannendes Neues mehr kommt. Er – so weiter – denke, die Fakten seien im Wesentlichen aufgearbeitet.
Zu Frage 3: Ja. Der Ministerpräsident hat im Übrigen die üblichen Formen der Höflichkeit und des Umgangs mit den Medien beachtet.
Er hat allgemein den in der Öffentlichkeit erwarteten Rechnungshofbericht, auf den die Frage wohl abzielte, erwähnt. Er hat keine Details genannt. Er hat eine sehr allgemeine Beantwortung aufgrund seiner Kenntnisse über die Schlussbesprechung des Berichtsentwurfs vorgenommen. Sie sehen, der Ministerpräsident ist sich dem Grundsatz eines interorganfreundlichen Verhaltens bewusst gewesen und hat danach gehandelt.
Hat der Herr Ministerpräsident vor Übersendung des endgültigen Berichtes den Rechnungshofbericht gekannt, und wenn ja, von welchem Ministerium wurde er ihm übermittelt?
Er hat den Rechnungshofbericht nicht gekannt, sondern er hat über die Schlussbesprechung berichtet bekommen, die vom Rechnungshof mit Ministerien der Landesregierung geführt worden ist und denen eine Zusammenfassung der Betrachtungen des Rechnungshofs zugrunde gelegen hat.
Herr Staatssekretär, glauben Sie, glaubt der Ministerpräsident, dass diese Stellungnahme zu einem Vorent
wurf eines Rechnungshofberichts, den der Landtag in Auftrag gegeben hat, tatsächlich einem interorganfreundlichen Verhalten entspricht, wenn der Landtag, der Auftraggeber, diesen Bericht noch nicht kennt und dazu noch nicht Stellung nehmen konnte?
Ja, deswegen hat sich der Ministerpräsident auch nicht im Detail geäußert und außerordentlich zurückhaltend.
Herr Staatssekretär, ist eine Formulierung, dass da nichts Neues zu erwarten wäre, ein pauschales Werturteil, oder ist es das nicht?
Das ist eine Beurteilung aufgrund dessen, was in der Schlussbesprechung erörtert worden ist. Aus meiner Sicht ist es nicht so, dass aus dem jetzt vorgelegten Rechnungshofbericht neue Fakten zu erkennen seien.
Teilt die Landesregierung die Auffassung des Ministerpräsidenten, dass sich seit seiner letzten Vernehmung im Untersuchungsausschuss vom 23. März 2010 keine neuen Tatsachen und weitere Erkenntnisse und Fakten in dieser Affäre ergeben haben?
widersprechen Sie der Auffassung, dass es dem Rechnungshof gegenüber eine Respektlosigkeit darstellt, wenn man das Ergebnis des Berichts vorwegnimmt, bevor der Rechnungshof selbst in der Lage ist, der Öffentlichkeit die Ergebnisse seiner Arbeit zu präsentieren?
Herr Wilke, könnten Sie das noch einmal wiederholen? Ich habe das nämlich wegen der Intervention von Herrn Licht akustisch nicht verstanden.
jetzt warte ich einmal, bis alle Interventionen hier abgeschlossen sind –, dass es eine Respektlosigkeit dem Rechnungshof gegenüber darstellt, eine Bewertung dessen Arbeitsergebnisse vorzunehmen, bevor der Rechnungshof selbst überhaupt in der Lage ist und Gelegenheit hatte, die Ergebnisse seiner Arbeit der Öffentlichkeit und dem Landtag als seinem Auftraggeber bekannt zu geben?
Herr Präsident! Ich darf noch einmal nachfragen, Herr Stadelmaier. Aus welchem Ressort und von wem ist der Ministerpräsident über den Inhalt informiert worden?
Herr Stadelmaier, vor dem Hintergrund Ihrer Aussage am Montag im Untersuchungsausschuss, dass Sie den Ministerpräsidenten nur grob unterrichten, ist seine Antwort auch in dem Falle so zu interpretieren, dass Sie ihn auch in diesem Falle nur grob unterrichtet haben?
Ich habe ihn vollumfänglich über die Tatsachen der Schlussbesprechung unterrichtet, und ich kann in dem Bericht des Rechnungshofs, so wie ich es dargestellt habe, keine neuen Fakten erkennen. Der Rechnungshof hat Bewertungen vorgenommen. Über die werden Sie ja diskutieren. Zu denen haben wir zum Teil auch schon Stellung genommen. Aber da handelt es sich um Bewertungen des Rechnungshofs. Bei den Fakten hat sich überhaupt nichts Neues ergeben.
Welche ursprünglichen Feststellungen und Bewertungen des Rechnungshofes sind in dem jetzigen Bericht nicht mehr vorhanden?
Die aus der Schlussbesprechung bekannte Zusammenfassung und Darstellungen des Rechnungshofes sind dort meines Wissens alle enthalten.